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§ 12 IVS-G

Fassungen
31.03.2013 bis 23.04.2026 — BGBl. I Nr. 38/2013 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 12 heute24.04.2026 § → § BGBl. I Nr. 24/2026
§ 1231.03.201323.04.2026 BGBl. I Nr. 38/2013 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

IVS-Gesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 38 aus 2013,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 12

Inkrafttretensdatum

31.03.2013BGBl. I Nr. 38/2013

Außerkrafttretensdatum

23.04.2026danach: BGBl. I Nr. 24/2026

Abkürzung

IVS-G

Index

90/01 Straßenverkehrsrecht

Text

Verkehrstelematikbericht

Paragraph 12,

  1. Absatz eins,Die Bundesministerin für Verkehr, Innovation und Technologie erstattet dem Nationalrat zum 30. Juni jeden Jahres einen Verkehrstelematikbericht.
  2. Absatz 2,Der Bericht hat zu enthalten:
    1. Ziffer eins
      Statusberichte in nationaler, internationaler und grenzüberschreitender Hinsicht über aktuelle Entwicklungen und Forschungsergebnisse über intelligente Verkehrssysteme;
    2. Ziffer 2
      Übersichten über Erfolg und Durchdringungsraten von IVS-Anwendungen;
    3. Ziffer 3
      Marktübersichten über einsatzbereite IVS-Dienste;
    4. Ziffer 4
      eine Beschreibung aktueller Problemstellungen und Konfliktfelder;
    5. Ziffer 5
      eine Kurzübersicht über aktuelle Fragen des Datenschutzes und der Haftung;
    6. Ziffer 6
      eine Beschreibung und Evaluierung jener Maßnahmen und Projekte, die im vergangenen Jahr in den vorrangigen Bereichen durchgeführt wurden;
    7. Ziffer 7
      eine Aufstellung des daraus abgeleiteten Handlungsbedarfs;
    8. Ziffer 8
      Empfehlungen für künftige Aktivitäten des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie;
    9. Ziffer 9
      eine Vorschau über jene Maßnahmen und Projekte, die für das Berichtsjahr und für die vier nächstfolgenden Jahre in Aussicht genommen sind;
    10. Ziffer 10
      eine allgemeinverständliche Zusammenfassung.
  3. Absatz 3,Der Verkehrstelematikbericht ist auf der Internetseite des Bundesministeriums für Verkehr, Innovation und Technologie zu veröffentlichen.

Im RIS seit

26.02.2013

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2026

Gesetzesnummer

20008275

Dokumentnummer

NOR40148379