(7)Absatz 7,Zugänge an Beteiligungen während des Finanzjahres sind darzustellen. Für jeden Zugang sind insbesondere die Beteiligung, die Art des Zugangs (Kauf, Neugründung, Umgründung, Kapitalerhöhung nominell, Kapitalerhöhung effektiv), der Zeitpunkt des Zugangs, das Nennkapital des Zugangs in Euro und Prozent, der Kaufpreis oder die geleistete Einlage, die betroffene ÖNACE 2008-Gruppen, die bundesgesetzliche Ermächtigung gemäß § 71 Abs. 2 BHG 2013, die Voraussetzungen für den Erwerb gemäß § 71 Abs. 1 BHG 2013 sowie das betroffene Detailbudget anzugeben. Wenn sich die Art der Beteiligung (verbundenes Unternehmen, assoziiertes Unternehmen, sonstige Beteiligung) durch Erwerb oder Veräußerung ändert, ist dies verbal anzugeben.Zugänge an Beteiligungen während des Finanzjahres sind darzustellen. Für jeden Zugang sind insbesondere die Beteiligung, die Art des Zugangs (Kauf, Neugründung, Umgründung, Kapitalerhöhung nominell, Kapitalerhöhung effektiv), der Zeitpunkt des Zugangs, das Nennkapital des Zugangs in Euro und Prozent, der Kaufpreis oder die geleistete Einlage, die betroffene ÖNACE 2008-Gruppen, die bundesgesetzliche Ermächtigung gemäß Paragraph 71, Absatz 2, BHG 2013, die Voraussetzungen für den Erwerb gemäß Paragraph 71, Absatz eins, BHG 2013 sowie das betroffene Detailbudget anzugeben. Wenn sich die Art der Beteiligung (verbundenes Unternehmen, assoziiertes Unternehmen, sonstige Beteiligung) durch Erwerb oder Veräußerung ändert, ist dies verbal anzugeben.