Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 127/2013Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 127 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
83 Natur-, Umwelt- und Klimaschutz
Text
Anlage 1 Schadstoffliste Luft
Schwefeloxide und sonstige Schwefelverbindungen;
Stickstoffoxide und sonstige Stickstoffverbindungen;
Flüchtige organische Verbindungen;
Metalle und Metallverbindungen;
Staub, einschließlich Feinpartikel;
Asbest (Schwebeteilchen und Fasern);
Chlor und Chlorverbindungen;
Fluor und Fluorverbindungen;
Arsen und Arsenverbindungen;
Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften, die sich über die Luft auswirken;
Polychlordibenzodioxine und Polychlordibenzofurane.
Wasser
Halogenorganische Verbindungen und Stoffe, die im wässrigen Milieu halogenorganische Verbindungen bilden;
Phosphororganische Verbindungen;
Zinnorganische Verbindungen;
Stoffe und Gemische mit nachgewiesenermaßen in wässrigem Milieu oder über wässriges Milieu übertragbaren karzinogenen, mutagenen oder sich möglicherweise auf die Fortpflanzung auswirkenden Eigenschaften;
Persistente Kohlenwasserstoffe sowie beständige und bioakkumulierbare organische Giftstoffe;
Metalle und Metallverbindungen;
Arsen und Arsenverbindungen;
Biozide und Pflanzenschutzmittel;
Stoffe, die zur Eutrophierung beitragen (insbesondere Nitrate und Phosphate);
Stoffe, die sich ungünstig auf den Sauerstoffgehalt auswirken (und sich mittels Parametern wie BSB und CSB usw. messen lassen);
Stoffe, die in Anhang E, Abschnitt II des WRG 1959 angeführt sind.Stoffe, die in Anhang E, Abschnitt römisch zwei des WRG 1959 angeführt sind.
Zuletzt aktualisiert am
02.01.2024
Dokumentnummer
NOR40153151