(3)Absatz 3,Die Messstellen der Messläufe für die Kaliber .22 kurz, .22 l.f.B., .22 WMR, .17 HMR und .17 Mach 2 müssen folgenden Abstand vom Stoßboden haben:
.22 kurz: 7,00 mm + 0,20 mm
.22 l.f.B.: 9,00 mm + 0,20 mm
.22 WMR: 17,50 mm + 0,20 mm
.17 HMR: 17,50 mm + 0,20 mm
.17 Mach 2: 6,50 mm + 0,20 mm
Der Gaskanal muss einen Durchmesser von 2,00 mm + 0,10 mm und eine Länge von 2,00 mm + 0,10 mm aufweisen. Die Anfräsung an der Hülse hat einen Durchmesser von 2,00 mm und eine Tiefe von 0,15 mm aufzuweisen.