Rechtstracker.at

§ 50

Fassungen
17.12.2013 bis 23.12.2019 — BGBl. II Nr. 446/2013 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 50 heute24.12.2019 § → § BGBl. II Nr. 435/2019
§ 5017.12.201323.12.2019 BGBl. II Nr. 446/2013 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Patronenprüfordnung 2013

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 446 aus 2013,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 50

Inkrafttretensdatum

17.12.2013BGBl. II Nr. 446/2013

Außerkrafttretensdatum

23.12.2019danach: BGBl. II Nr. 435/2019

Index

95/04 Beschussrecht

Text

Dynamischer Kalibrator

Paragraph 50,

  1. Absatz eins,Für die dynamische Kalibrierung wird die Energie des Falls einer Masse M verwendet, die ein Wertepaar Druck – Ladung definiert. Die Kalibrierung erfolgt nach folgendem Messschema:

Es bedeutet:

A:

Impulsdruckgeber;

 

B1:

Verhältnis Druck/Fallhöhe;

 

B2:

Referenzwandler;

 

C:

Kalibrierkondensator;

 

D:

Ladungsverstärker;

 

E:

Spannungsnormal;

 

F:

Messwerterfassung;

 

G:

Rechner;

 

H:

Fallhöhe;

 

I:

Drucker;

 

T:

zu kalibrierender Druckaufnehmer;

 

M:

Fallmasse.

Die einzelnen Elemente der Messkette haben sinngemäß die Genauigkeitsgrenzen gemäß Paragraph 49, Absatz 2, einzuhalten. Die zusammengesetzten Messunsicherheiten müssen ris-attachment://image001.png1% sein.
  1. Absatz 2,Für die Vorbereitung und Durchführung der Messungen gelten die Bestimmungen des Paragraph 49, Absatz 3 und 4 sinngemäß.
  2. Absatz 3,Bei der Methode „Verhältnis Druck-Fallhöhe“ wird eine Masse M verwendet, die entsprechend den Belastungsstufen und Messungen nacheinander von immer höheren Höhen fallen gelassen wird. Bei jeder Fallhöhe und bei jeder Messung wird der Höchstdruckwert registriert und daraus die Kalibrierkurve ermittelt.
  3. Absatz 4,Bei der Methode „Referenzdruckaufnehmer“ wird eine Masse M von einer Maximalhöhe fallen gelassen und die dynamische Reaktion des Referenzwandlers (B2), der den Druck des manometrischen Gerätes (A) angibt, im Vergleich zur dynamischen Reaktion des zu prüfenden Druckwandlers (T), der den Wert der gemessenen Ladung angibt, registriert. Die Wertepaare Druck/Ladung ergeben die Kalibrierkurve des zu prüfenden Druckaufnehmers (T), die für die gesamte Messbreite gilt.

Im RIS seit

19.12.2013

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2020

Gesetzesnummer

20008706

Dokumentnummer

NOR40159067