Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Vorgezogene Lenkberechtigung für die Klasse B
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 54/1999 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 489/2013Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 54 aus 1999, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 489 aus 2013,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 5Paragraph 5
Index
90/02 Kraftfahrrecht
Text
Perfektionsschulung
§ 5.Paragraph 5,
Nach mindestens 3000 gefahrenen Kilometern hat der Bewerber die praktische Perfektionsschulung aus Anlage 10c der KDV 1967 zu absolvieren. Diese umfasst Schulfahrten in der Dauer von insgesamt drei Unterrichtseinheiten, in deren Rahmen der komplette Prüfungsablauf der praktischen Fahrprüfung in der Dauer von 25 Minuten zu simulieren ist und jedenfalls eine Autobahnfahrt enthalten sein muss. Der oder die Begleiter ist (sind) berechtigt, an der praktischen Perfektionsschulung teilzunehmen.
Zuletzt aktualisiert am
05.03.2020
Dokumentnummer
NOR40160308