Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne – allgemeinbildende höhere Schulen
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 88/1985 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 190/2014Bundesgesetzblatt Nr. 88 aus 1985, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 190 aus 2014,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 1 § 1Artikel eins, Paragraph eins
Index
64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche; 70/09 Minderheiten-Schulrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Für die nachstehend genannten Formen und Sonderformen der allgemeinbildenden höheren Schulen werden die in den jeweils angeführten Anlagen enthaltenen Lehrpläne (mit Ausnahme der Lehrpläne für den Religionsunterricht) erlassen:
Lehrplan der allgemeinbildenden höheren Schule (Anlage A)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003,) Lehrplan des Werkschulheims (Anlage A/w)
Lehrplan des Gymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m1)
Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage A/m2)
Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik (Anlage A/m3)
Lehrplan des Realgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Anlage A/sp)
Lehrplan des Bundesgymnasiums für Slowenen (Anlage A/sl)
Lehrplan des Gymnasiums mit dritter lebender Fremdsprache am Öffentlichen Gymnasium der Stiftung Theresianische Akademie in Wien (Anlage A/lF)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 283/2003)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 283 aus 2003,) Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums (Anlage B)
Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung (Anlage B/m1)
Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der musischen Ausbildung für Studierende der Musik (Anlage B/m2)
Lehrplan des Oberstufenrealgymnasiums unter besonderer Berücksichtigung der sportlichen Ausbildung (Anlage B/sp)
Lehrplan des Aufbaugymnasiums und des Aufbaurealgymnasiums (Anlage C)
Lehrplan des Gymnasiums, des Realgymnasiums und des Wirtschaftskundlichen Realgymnasiums für Berufstätige (Anlage D)
(Anm.: aufgehoben durch BGBl. II Nr. 190/2014)Anmerkung, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 190 aus 2014,)
Zuletzt aktualisiert am
01.10.2021
Dokumentnummer
NOR40164222