Kurztitel
Grundausbildungsverordnung E 2a–BMJ
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 58/2014 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 164/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 58 aus 2014, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 164 aus 2015,
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979
Beachte
Tritt mit der Maßgabe in Kraft, dass die Befristung nach § 5 Abs. 5 erst ab dem siebzehnten seit dem 1. Juli 2012 durchgeführten E 2a-Grundausbildungslehrgang gilt (vgl. § 17 Abs. 1).Tritt mit der Maßgabe in Kraft, dass die Befristung nach Paragraph 5, Absatz 5, erst ab dem siebzehnten seit dem 1. Juli 2012 durchgeführten E 2a-Grundausbildungslehrgang gilt vergleiche Paragraph 17, Absatz eins,).
Text
Anlage 1 Grundausbildungsverordnung E 2a–BMJ Theoretische und praktische Ausbildungsinhalte sowie deren Dauer; Inhalte der Dienstprüfung
1. Die theoretische Ausbildung und ihre fachliche Gliederung im Überblick
1.1. Recht (270 Stunden)
Modul „Personalbezogene Rechtsanwendung“ mit ausgewählten Schwerpunkten, Arbeit an Fallbeispielen, Beamt/innendelikte, Integritätsmanagement (Code of Conduct) und Antikorruption, Komponenten aus dem BDG 1979, dem StGB und der StPO
Modul „Mitarbeiter/innenbezogene Fallarbeit“ kombiniert mit personalbezogener Rechtsanwendung
Modul „Insass/innenbezogene Rechtsanwendung“ mit Schwerpunkten aus dem StVG: Vollzugsplan, Differenzierung, Behandlungs- und Betreuungsangebote, Ordnungswidrigkeiten, Entlassungsvorbereitung, Entlassungsvollzug, bedingte Entlassung
Modul „Insass/innenbezogene Fallarbeit“ kombiniert mit insass/innenbezogener Rechtsanwendung
Modul „Ausgewählte Schwerpunkte des StGB und der StPO“
Modul „Verfassungsrecht und Behördenaufbau“
Modul „Bewährungshilfe und Nachbetreuung“
Modul „Grundzüge Gehaltsgesetz und RGV“
Modul „Vorgesetztenbezogenes Meldungs- und Berichtswesen“
Modul „Grundzüge des Personalvertretungsrechts“
Modul „Gender Mainstreaming, Antidiskriminierung, Gleichbehandlung sowie Mobbing- und Bossingprävention“
1.2. Praxis des exekutiven Handelns (212 Stunden)
Modul „Menschenrechte, Grund- und Freiheitsrechte“
Modul „Besondere Sicherheitsaufgaben“ mit: Sicherheit und Einsatztaktik, Handbücher, Sicherheitsstandards, Alarmplan, Brandschutz, Einsatzgruppe, Eskorte, Bewaffnung und Uniformierung
Modul „Waffengebrauch und praktische Übungen“
Modul „Gesprächsführung in krisenhaften Situationen“
Modul „Angewandtes Konfliktmanagement“ mit: Affektkontrolltraining, Konflikt- und Krisenmanagement
Modul „Anwendung einsatzbezogener Körperkraft (AEK) und Sport“
1.3. Soziales Kompetenztraining und Menschenführung (126 Stunden)
Modul „Menschenführung 1“ (Mitarbeiter/innenführung) mit: Human Ressource Management, Teamarbeit, Führungsstile
Modul „Menschenführung 2“ mit: Kommunikation, Motivation, Konfliktbewältigung
Modul „Menschenführung 3“ (Insass/innenführung) mit: Totale Institution, Funktion/Rolle/Kompetenz, Ziel- und Rollenkonflikte, Ethik/Moral/Empathie, Beratung/Betreuung/Behandlung
Modul „Umgang mit belastenden Situationen“ mit: Critical Incident Stress Management (CISM) und Zeitmanagement
1.4. Besondere Betreuungsaufgaben (172 Stunden)
Modul „Fachlichkeit im Jugendvollzug einschließlich Besonderheiten im Vollzug an jungen Erwachsenen“
Modul „Fachlichkeit im Frauenvollzug“
Modul „Interkulturelle Kompetenz“
Modul „Gesundheit von Insass/innen“
Modul „Vollzugspädagogik“
Modul „Group Counselling“
Modul „Drogen und Substitution im Strafvollzug“
Modul „Besondere Betreuungsaufgaben“ mit: Untersuchungshaftvollzug, Erstvollzug, Maßnahmenvollzug, Sexualdelinquent/innen, Psychosen, Persönlichkeitsstörungen, Depression, Suizidalität, Selbstbeschädigungen; Verschränkung der Inhalte mit psychologischen, psychiatrischen und spezifisch sozialarbeiterischen Aspekten
1.5. IT und Wirtschaftliches Handeln (88 Stunden)
Modul „IT“ mit IVV, EDV allgemein unter besonderer Berücksichtigung von Datenschutz und Datensicherheit
Modul „Wirtschaftliches Handeln“ mit: Die Justizanstalt als Organisation, Umweltanalyse, Organisationskultur bezogen auf Führungsarbeit, Wirtschaftswesen, Arbeitsbetriebe, Controlling, wirkungsorientierte Verwaltung
1.6. Einführung und Reflexion des Lehrgangs (32 Stunden)
Modul „Einführung in den Lehrgang“
Module zur Reflexion der jeweiligen Theorie- und Praxisblöcke
1.7. Fachliche Vertiefung und Prüfungsvorbereitung/Selbststudium (60 Stunden)
2. Die Praxisausbildung – Gliederung und Inhalte
2.1. Die Praxisausbildung richtet sich nach den von der Strafvollzugsakademie vorgegebenen Ausbildungsplänen für die Praxisausbildung in der Fremdanstalt und in der Stammanstalt und der individuellen Ausbildungsvereinbarung, der im Modul „Einführung in den Lehrgang“ zu finalisieren ist. In dieser Vereinbarung sollen von der Anstaltsleitung der Stammanstalt vorgegebene spezielle Lern- und Entwicklungsinhalte aufgenommen und die Interessen des oder der Auszubildenden angemessen berücksichtigt werden.
2.2. Fremdanstalt (3 Wochen)
Richtziele:
Organisation und Dienstbetrieb,
Unterschiedliche Anstaltsbereiche und Führungsebenen
Kennenlernen der von der Strafvollzugsakademie im Ausbildungsplan vorgegebenen Organisationseinheiten
Genaueres Kennenlernen von Organisationseinheiten und ihren Aufgaben entsprechend den Vorgaben der Anstaltsleitung der Stammanstalt
Die Auszubildenden haben insbesondere ihre im Zuge dieser Ausbildung gewonnenen Beobachtungen, Wahrnehmungen, Lernerfolge mit geeigneten Funktionär/innen der Fremdanstalt zu besprechen und zu reflektieren. Über die Einblicke, Erkenntnisse und Lernerfolge ist ein abschließender Bericht an die Strafvollzugsakademie zu übermitteln.
2.3. Stammanstalt (3 Wochen)
Richtziele:
Begleitete Erprobung in verschiedenen Führungsfunktionen und Kennenlernen der besonderen Herausforderungen von Führungsarbeit
Führung von Ausbildungsgesprächen (Reflexionen) anhand von Leitfäden mit der Anstaltsleitung, dem Justizwachkommando, mit Zwischenvorgesetzten, Nachtdienstkommandant/innen (Rollen und Rollenerwartungen)
Die Auszubildenden haben insbesondere ihre im Zuge dieser Ausbildung gewonnenen Beobachtungen, Wahrnehmungen, Lernerfolge mit geeigneten Funktionär/innen der Stammanstalt zu besprechen und zu reflektieren. Über die Einblicke, Erkenntnisse und Lernerfolge ist ein abschließender Bericht an die Strafvollzugsakademie zu übermitteln.
3. Prüfung
3.1. Schriftlicher Teil
Die schriftliche Prüfung besteht aus der Bearbeitung von vorzugebenden Themen oder Fallbeispielen aus den Fachbereichen des theoretischen Ausbildungsteils und ist von der Vorsitzenden oder vom Vorsitzenden der Prüfungskommission gegebenenfalls auf Vorschlag der Strafvollzugsakademie festzulegen.
Die Lehrgangsteilnehmer/innen sollen ihr Wissen vernetzt darstellen, Rechtsvorschriften interpretieren und Handlungsmöglichkeiten ableiten.
3.2. Mündlicher Teil
Als Basis dienen die schriftliche Prüfungsarbeit sowie die in der theoretischen Ausbildung zum Einsatz gelangten und vom Bundesministerium für Justiz approbierten Lehrbehelfe der einzelnen Unterrichtsmodule. Über deren Inhalte findet ein Prüfungsgespräch aus folgenden Schwerpunktgebieten statt:
Prüfungs-Schwerpunktgebiet „Recht“
Personalbezogene Rechtsanwendung
Ausgewählte Schwerpunkte des StGB und der StPO
Verfassungsrecht und Behördenaufbau
Insass/innenbezogene Rechtsanwendung
Grundzüge Gehaltsgesetz und RGV
Vorgesetztenbezogenes Meldungs- und Berichtswesen
Bewährungshilfe und Nachbetreuung
Grundzüge des Personalvertretungsrechts
Integritätsmanagement und Korruptionsbekämpfung
Gender Mainstreaming sowie Gleichbehandlung, Antidiskriminierung, Mobbing- und Bossingprävention
Prüfungs-Schwerpunktgebiet „Exekutives Handeln“
Menschenrechte, Grund- und Freiheitsrechte
Besondere Sicherheitsaufgaben
Gesprächsführung in krisenhaften Situationen
Angewandtes Konfliktmanagement
IT mit IVV, EDV allgemein
Prüfungs-Schwerpunktgebiet „Führungs- und Sozialkompetenz“
Umgang mit belastenden Situationen
Fachlichkeit im Jugendvollzug
Fachlichkeit im Frauenvollzug
Interkulturelle Kompetenz
Gesundheit von Insass/innen
Drogen und Substitution im Strafvollzug
Besondere Betreuungsaufgaben
Schlagworte
Behandlungsangebot, Meldungswesen, Mobbingprävention, Grundrecht, Konfliktmanagement, Zielkonflikt, Theorieblock, Lerninhalt, Führungskompetenz