Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Versicherungsunternehmen Verzeichnisverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 218/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 218 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Index
57/01 Versicherungsaufsicht
Text
Anlage B
Zur Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die Führung von Verzeichnissen der dem Deckungsstock gewidmeten Vermögenswerte (Versicherungsunternehmen Verzeichnisverordnung – VU-VerzV)
Mindestangaben zu den Vermögenswertkategorien „Eigenkapitalinstrumente“ gemäß den in der Anlage zu § 1 VU-MV definierten Complementary Identification Codes (CIC)Mindestangaben zu den Vermögenswertkategorien „Eigenkapitalinstrumente“ gemäß den in der Anlage zu Paragraph eins, VU-MV definierten Complementary Identification Codes (CIC)
Bezeichnung des Vermögenswertes;
CIC gemäß der Anlage zu § 1 der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die von den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der FMA vorzulegenden Meldungen (Versicherungsunternehmen Meldeverordnung – VU-MV), BGBl. II Nr. 217/2015;CIC gemäß der Anlage zu Paragraph eins, der Verordnung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) über die von den Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen der FMA vorzulegenden Meldungen (Versicherungsunternehmen Meldeverordnung – VU-MV), Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 217 aus 2015,; International Securities Identification Number (ISIN) gemäß ISO 6166, sofern verfügbar;
Vermögenswert-Kennung gemäß Committee on Uniform Securities Identification Procedures number (CUSIP) oder Bloomberg Ticker oder Reuters Instrument Code (RIC) oder andere anerkannte Vermögenswert-Kennung, sofern die Angabe gemäß Z 3 nicht verfügbar ist;Vermögenswert-Kennung gemäß Committee on Uniform Securities Identification Procedures number (CUSIP) oder Bloomberg Ticker oder Reuters Instrument Code (RIC) oder andere anerkannte Vermögenswert-Kennung, sofern die Angabe gemäß Ziffer 3, nicht verfügbar ist;
Interne Kenn-Nummer, sofern die Angabe gemäß Z 3 oder Z 4 nicht verfügbar ist;Interne Kenn-Nummer, sofern die Angabe gemäß Ziffer 3, oder Ziffer 4, nicht verfügbar ist;
Angabe der Art der Vermögenswert-Kennung gemäß der folgenden Liste:
SEDOL (Stock Exchange Daily Official List);
WKN (Wertpapier Kenn-Nummer);
FIGI (Financial Instrument Global Identifier);
Andere Kennungen bei Vergabe durch Mitglieder der ANNA (Association of National Numbering Agencies);
Bezeichnung des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft oder des sonstigen Unternehmens, an dem Eigenkapitalinstrumente gehalten werden;
Kennung des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft oder des sonstigen Unternehmens, an dem Eigenkapitalinstrumente gehalten werden mittels Legal Entity Identifier (LEI) gemäß ISO 17442, sofern verfügbar;
Kennung des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft oder des sonstigen Unternehmens, an dem Eigenkapitalinstrumente gehalten werden gemäß OeNB-Identnummer, sofern die Angabe gemäß Z 8 nicht verfügbar ist;Kennung des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft oder des sonstigen Unternehmens, an dem Eigenkapitalinstrumente gehalten werden gemäß OeNB-Identnummer, sofern die Angabe gemäß Ziffer 8, nicht verfügbar ist;
Kennung des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft oder des sonstigen Unternehmens, an dem Eigenkapitalinstrumente gehalten werden gemäß interner Identnummer, sofern die Angabe gemäß Z 8 oder Z 9 nicht verfügbar ist;Kennung des Emittenten oder der Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder der Kommanditgesellschaft oder des sonstigen Unternehmens, an dem Eigenkapitalinstrumente gehalten werden gemäß interner Identnummer, sofern die Angabe gemäß Ziffer 8, oder Ziffer 9, nicht verfügbar ist;
Art der Kennung des Emittenten gemäß der folgenden Liste:
Sitzland des Emittenten nach Alpha-2 Länder-Code gemäß ISO-Norm (Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code);
Bezeichnung der depotführenden Stelle (Erstverwahrer) samt Länderschlüssel – zweistelliger ISO-Code;
Währung des Vermögenswertes (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code);
Deckungsstockabteilung gemäß § 300 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 – VAG 2016, BGBl. I Nr. 34/2015, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 68/2015;Deckungsstockabteilung gemäß Paragraph 300, Absatz eins, des Versicherungsaufsichtsgesetzes 2016 – VAG 2016, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2015,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2015,; Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein), ausgenommen bei Vermögenswerten im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gemäß § 108g bis § 108i des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, BGBl. Nr. 400/1988, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 34/2015;Gegenstand von Geschäften im Zusammenhang mit derivativen Finanzinstrumenten (ja/nein), ausgenommen bei Vermögenswerten im Zusammenhang mit Versicherungsprodukten gemäß Paragraph 108 g bis Paragraph 108 i, des Einkommensteuergesetzes 1988 – EStG 1988, Bundesgesetzblatt Nr. 400 aus 1988,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 34 aus 2015,; Stücke, Nominale oder Höhe der eingetragenen Gesellschafteranteile am Beginn des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code);
Stücke, Nominale oder Höhe der eingetragenen Gesellschafteranteile des Zu- und Abgangs und der Umbuchung in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code);
Stücke, Nominale oder Höhe der eingetragenen Gesellschafteranteile am Ende des Geschäftsjahres in der jeweiligen Währung (Währungsschlüssel – dreistelliger ISO-Code);
Datum der Eintragung des Zu- und Abgangs und der Umbuchung;
Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Stücke, Nominale oder Höhe der eingetragenen Gesellschafteranteile in Euro – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 300 Abs. 1 Z 4 VAG 2016;Anschaffungswert der am Ende des Geschäftsjahres vorhandenen Stücke, Nominale oder Höhe der eingetragenen Gesellschafteranteile in Euro – ausgenommen Vermögenswerte der Abteilung gemäß Paragraph 300, Absatz eins, Ziffer 4, VAG 2016;
Bilanzwert am Beginn des Geschäftsjahres in Euro;
Buchwert des Zu- und Abgangs und der Umbuchung in Euro;
Bilanzwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro;
Börsenwert oder sonstiger Kurswert und vom Börsenwert oder sonstigen Kurswert abweichender Modellwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß § 155 Abs. 6 VAG 2016);Börsenwert oder sonstiger Kurswert und vom Börsenwert oder sonstigen Kurswert abweichender Modellwert am Ende des Geschäftsjahres in Euro (Zeitwert gemäß Paragraph 155, Absatz 6, VAG 2016);
Zu- und Abschreibungen in Euro;
Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß § 300 Abs. 1 Z 5 VAG 2016 gewidmet;Bezeichnung der Gruppe von Versicherungsverträgen mit einer gemeinsamen Veranlagung, sofern Vermögenswerte der Abteilung gemäß Paragraph 300, Absatz eins, Ziffer 5, VAG 2016 gewidmet;
Wert der Verbindlichkeiten gemäß § 302 Abs. 6 VAG 2016 in Verbindung mit § 199 des Unternehmensgesetzbuches – UGB, dRGBl. S 219/1897, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 22/2015, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Beginn des Geschäftsjahres in Euro;Wert der Verbindlichkeiten gemäß Paragraph 302, Absatz 6, VAG 2016 in Verbindung mit Paragraph 199, des Unternehmensgesetzbuches – UGB, dRGBl. S 219 aus 1897,, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 22 aus 2015,, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Beginn des Geschäftsjahres in Euro; Datum der Eintragung des Zu- und Abgangs und der Umbuchung der Verbindlichkeiten gemäß § 302 Abs. 6 VAG 2016 in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind;Datum der Eintragung des Zu- und Abgangs und der Umbuchung der Verbindlichkeiten gemäß Paragraph 302, Absatz 6, VAG 2016 in Verbindung mit Paragraph 199, UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind;
Wert des Zu- und Abgangs und der Umbuchung der Verbindlichkeiten gemäß § 302 Abs. 6 VAG 2016 in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, in Euro;Wert des Zu- und Abgangs und der Umbuchung der Verbindlichkeiten gemäß Paragraph 302, Absatz 6, VAG 2016 in Verbindung mit Paragraph 199, UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, in Euro;
Wert der Verbindlichkeiten gemäß § 302 Abs. 6 VAG 2016 in Verbindung mit § 199 UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Ende des Geschäftsjahres in Euro.Wert der Verbindlichkeiten gemäß Paragraph 302, Absatz 6, VAG 2016 in Verbindung mit Paragraph 199, UGB, die in der Bilanz nicht auf der Passivseite auszuweisen sind, am Ende des Geschäftsjahres in Euro.
Schlagworte
Versicherungsunternehmen, Zugang
Zuletzt aktualisiert am
14.12.2021
Dokumentnummer
NOR40173421