Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Aufzüge-Sicherheitsverordnung 2015
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 280/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 280 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 13Anlage 13
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
ANLAGE XIIIANLAGE römisch dreizehn
Verzeichnis der notifizierten Stellen für Aufzüge und für Sicherheitsbauteile für Aufzüge
Vorbemerkung:
Die nachfolgend angeführten von Österreich zugelassenen notifizierten Stellen oder in Österreich tätigen notifizierten Stellen sind entsprechend ihrer Zuständigkeit für die Durchführung der in dieser Verordnung vorgesehenen Prüfungen, Genehmigungen, Kontrollen und Überwachungen im Rahmen der Konformitätsbewertungsverfahren für Aufzüge und für Sicherheitsbauteile für Aufzüge zugelassen. Das aktuelle Verzeichnis der notifizierten Stellen für Aufzüge und für Sicherheitsbauteile für Aufzüge samt ihren Aufgaben kann in der Internet-Seite des Informationssystems der Europäischen Kommission NANDO (New Approach Notified and Designated Organisations) unter folgender Adresse eingesehen und von dort abgerufen werden:
http://ec.europa.eu/enterprise/newapproach/nando/
ÖSTERREICH
Name, Kennnummer, Adresse, der notifizierten Stelle:
Zuletzt aktualisiert am
25.07.2016
Dokumentnummer
NOR40175300