Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 313/2015Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 313 aus 2015,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 6mAnlage 6 m
Index
30/01 Finanzverfassung
Text
Anlage 6m Nachweis über Beteiligungen mit mittelbarer Kontrolle der Gebietskörperschaft aufgrund einer durchgerechneten Beteiligungshöhe von mehr als 50%
(Anm.: Anlage 6m ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage 6m ist als PDF dokumentiert.)
Zuletzt aktualisiert am
31.01.2018
Dokumentnummer
NOR40175499