Rechtstracker.at

§ 40

Fassungen
20.04.2016 bis 18.09.2024 — BGBl. I Nr. 161/2015 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 40 heute19.09.2024 § → § BGBl. I Nr. 140/2024
§ 4020.04.201618.09.2024 BGBl. I Nr. 161/2015 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Druckgerätegesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 161 aus 2015,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 40

Inkrafttretensdatum

20.04.2016BGBl. I Nr. 161/2015

Außerkrafttretensdatum

18.09.2024danach: BGBl. I Nr. 140/2024

Index

95/07 Dampfkesselrecht

Text

Überwachung des Marktes und internationaler Datenaustausch

Paragraph 40,

  1. Absatz eins,Für unter Harmonisierungsrechtsvorschriften fallende druckführende Geräte gelten die Bestimmungen für eine gemeinschaftliche Marktüberwachung und Kontrolle von in den Unionsmarkt eingeführten Produkten der EU-Marktüberwachungsverordnung sowie die Paragraphen 41 bis 44,
  2. Absatz 2,Für nicht unter Harmonisierungsrechtsvorschriften fallende druckführende Geräte gelten von den Paragraphen 41 bis 44 nur die Paragraphen 41, Absatz eins und 43 Absatz eins,
  3. Absatz 3,Die Marktüberwachungsbehörden und die koordinierende Stelle gemäß Paragraph 39, Absatz 6, sind ermächtigt, Daten, die bei der Vollziehung dieses Gesetzes erhoben werden, insbesondere Daten zu Produkten und zur Marktüberwachung, an ausländische und internationale Behörden zu übermitteln. Dies umfasst auch die Übermittlung von Daten zur Verwendung in ausländischen oder internationalen Datenbanken, sofern diese durch eine Behörde unterhalten werden oder unter Aufsicht einer Behörde stehen.
  4. Absatz 4,Daten zu Inverkehrbringern, die gemäß Absatz 3, übermittelt werden, können auch personenbezogen sein, sofern dies für die Identifizierung eines Produktes, seine Rückverfolgung in der Vertriebskette und die Risikobewertung erforderlich ist.

Im RIS seit

05.01.2016

Zuletzt aktualisiert am

18.09.2024

Gesetzesnummer

20009418

Dokumentnummer

NOR40177606