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§ 11 BStFG 2015

Fassungen
01.01.2016 bis 31.12.2016 — BGBl. I Nr. 160/2015 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 11 heute01.01.2017 § → § BGBl. I Nr. 120/2016
§ 1101.01.201631.12.2016 BGBl. I Nr. 160/2015 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz 2015

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 160 aus 2015,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 11

Inkrafttretensdatum

01.01.2016BGBl. I Nr. 160/2015

Außerkrafttretensdatum

31.12.2016danach: BGBl. I Nr. 120/2016

Abkürzung

BStFG 2015

Index

41/05 Stiftungen, Fonds

Text

Änderung der Gründungserklärung

Paragraph 11,

  1. Absatz eins,Die Paragraphen eins, bis 10 gelten sinngemäß auch für Änderungen der Gründungserklärung. Ein Registerauszug ist nur dann zu übermitteln, wenn sich durch die Gründungserklärung der Registerstand geändert hat.
  2. Absatz 2,Eine Änderung des Zwecks ist nur dann zulässig, wenn
    1. Ziffer eins
      dies in der Gründungserklärung vorgesehen ist oder
    2. Ziffer 2
      der ursprüngliche Gründungszweck nicht mehr erfüllt werden kann, wobei der Gründerwille nicht außer Acht gelassen werden darf.
  3. Absatz 3,Die Stiftung oder der Fonds hat bei einer Änderung der Gründungserklärung alle seine organschaftlichen Vertreter unter Angabe der Funktion, des Namens, des Geburtsdatums, des Geburtsorts und der für Zustellungen maßgeblichen Anschrift sowie des Beginns und des Endes der Vertretungsbefugnis jeweils binnen vier Wochen nach der Bestellung der Stiftungs- und Fondsbehörde bekannt zu geben.
  4. Absatz 4,Die Stiftung oder der Fonds hat der Stiftungs- und Fondsbehörde auch jede Änderung der für Zustellungen maßgeblichen Anschrift binnen vier Wochen mitzuteilen.
  5. Absatz 5,Die Stiftungs- und Fondsbehörde hat Änderungen der Gründungserklärungen dem Stiftungs- und Fondsregister mitzuteilen. Diese sind in das Stiftungs- und Fondsregister einzutragen.

Schlagworte

Stiftungsbehörde, Stiftungsregister

Im RIS seit

13.01.2016

Zuletzt aktualisiert am

05.01.2017

Gesetzesnummer

20009435

Dokumentnummer

NOR40178248