Rechtstracker.at

§ 4 WBV 2016

Fassungen
01.01.2016 bis 31.05.2020 — BGBl. II Nr. 97/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 4 heute01.06.2020 § → § BGBl. II Nr. 307/2019
§ 401.01.201631.05.2020 BGBl. II Nr. 97/2016 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Wissensbilanz-Verordnung 2016

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 97 aus 2016,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.01.2016BGBl. II Nr. 97/2016

Außerkrafttretensdatum

31.05.2020danach: BGBl. II Nr. 307/2019

Abkürzung

WBV 2016

Index

72/01 Hochschulorganisation

Text

Aufbau und Inhalt des Leistungsberichts

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Der Leistungsbericht gemäß Paragraph 3, ist jedenfalls in der Wissensbilanz über das erste Berichtsjahr jeder Leistungsvereinbarungsperiode vollständig gemäß Absatz 2, darzustellen. In den folgenden beiden Berichtsjahren ist die Universität berechtigt, von der vollständigen Darstellung des Leistungsberichtes abzusehen. In diesem Fall ist anstelle des vollständigen Leistungsberichtes eine Kurzfassung gemäß Absatz 2, Ziffer eins, in die Wissensbilanz aufzunehmen, und im Zuge der nächsten vollständigen Berichtslegung der gesamte Zeitraum seit dem letzten vollständigen Leistungsbericht darzustellen.
  2. Absatz 2,Im Leistungsbericht sind die folgenden Bereiche narrativ darzustellen und dabei jedenfalls auch die zu den Bereichen Ziffer 2 bis 8 angeführten Themen abzudecken:
    1. Ziffer eins
      Kurzfassung:
      Kurzdarstellung der Erfolge und wesentlichen Ereignisse in den Bereichen Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste, Lehre, gesellschaftliche Zielsetzungen, Internationalität, Kooperationen, Technologie- und Wissenstransfer sowie Bauten.
    2. Ziffer 2
      Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste:
      1. Litera a
        Darstellung der Maßnahmen entlang des in der Leistungsvereinbarung festgelegten Schwerpunktsystems, auch hinsichtlich exzellenter Leistungen und Stärken in Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste;
      2. Litera b
        Erfolge im Rahmen der einzelnen gesamtuniversitären Schwerpunkte;
      3. Litera c
        Maßnahmen und Erfolge in Potentialbereichen;
      4. Litera d
        (Groß-)Forschungsinfrastruktur, vor allem wesentliche Projekte und die Nutzung der Core Facilities;
      5. Litera e
        Aktivitäten und Maßnahmen zur Unterstützung und Servicierung der Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste;
      6. Litera f
        Output der Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste wie z. B. wissenschaftliche/künstlerische Publikationen bzw. Leistungen oder wissenschaftliche/künstlerische Veranstaltungen;
    3. Ziffer 3
      Lehre und Weiterbildung, insbesondere Schwerpunkte in der Lehre und deren Weiterentwicklung:
      1. Litera a
        Entwicklung der Aktivitäten betreffend Studienberatung und Unterstützung bei der Studienwahl;
      2. Litera b
        Gestaltung der Studieneingangs- und Orientierungsphase;
      3. Litera c
        Studien mit Zulassungsverfahren;
      4. Litera d
        Maßnahmen zur Verbesserung der Betreuungsrelationen und zur Steigerung der Anzahl der prüfungsaktiven Studien;
      5. Litera e
        Maßnahmen zur Verringerung der Anzahl der Studienabbrecherinnen und –abbrecher und zur Steigerung der Anzahl der Absolventinnen und Absolventen;
      6. Litera f
        Maßnahmen und Angebote für berufstätige Studierende und Studierende mit Betreuungspflichten;
      7. Litera g
        Maßnahmen zur Attraktivierung des Studien- und Lehrangebots, insbesondere Entwicklung neuer und innovativer Lehr- und Lernkonzepte einschließlich unterstützender Lerntechnologien (blended learning);
      8. Litera h
        Sicherstellung des Stellenwerts von Leistungen und Aktivitäten im Bereich der Lehre;
      9. Litera i
        Positionierung der universitären Lehre im Kontext des Europäischen Hochschulraums und Maßnahmen zur Förderung der Beschäftigungsfähigkeit der Absolventinnen und Absolventen sowie der Wettbewerbsfähigkeit der Studierenden;
      10. Litera j
        Maßnahmen zur wissenschaftlichen Weiterbildung im Rahmen des lebensbegleitenden Lernens.
    4. Ziffer 4
      Gesellschaftliche Zielsetzungen, insbesondere:
      Maßnahmen zur Förderung der sozialen Durchlässigkeit und der Diversität, Maßnahmen für Studierende mit gesundheitlicher Beeinträchtigung, Maßnahmen im Rahmen der Gleichstellungsstrategie sowie des strategischen Diversitätsmanagements für Universitätsangehörige gemäß Paragraph 94, UG, Vereinbarkeit von Studium oder Beruf mit Familie und Privatleben für Universitätsangehörige gemäß Paragraph 94, UG, Anzahl der von der Universität zur Verfügung gestellten bzw. mitfinanzierten Kinderbetreuungsplätze.
    5. Ziffer 5
      Personalentwicklung und Nachwuchsförderung:
      Darstellung der wesentlichen Herausforderungen und Initiativen im Rahmen des strategischen Personalmanagements, Erläuterungen zu den Schwerpunkten des Personalentwicklungskonzeptes und dessen Umsetzung, Darlegung von Maßnahmen zur Wahrung der Stellung als attraktive Arbeitgeberin, organisationale Anbindung dieses Aufgabenbereichs, Angebote zur Arbeitszeitflexibilität, insbesondere für Rückkehrerinnen und Rückkehrer nach der Eltern-, Pflege- und Familienhospizkarenz sowie Eltern- und Pflegeteilzeit, Maßnahmen zur Förderung und Weiterentwicklung von Führungskompetenzen für das obere und mittlere Management, Umsetzung des Laufbahnmodells gemäß dem Kollektivvertrag für die ArbeitnehmerInnen der Universitäten inklusive Maßnahmen zur Karriereförderung, Betreuung und Karrierewege von an der Universität beschäftigten Doktorandinnen und Doktoranden; Exzellenzförderung unter Berücksichtigung von Horizon 2020 Programmen (z. B. ERC oder Marie Sklodowska-Curie Maßnahmen).
    6. Ziffer 6
      Effizienz und Qualitätssicherung, insbesondere:
      Maßnahmen zur Effizienzsteigerung und Prozessoptimierungen sowie Einsatz von Managementinstrumenten, Ausgestaltung und Entwicklungsstand des Qualitätsmanagementsystems im Hinblick auf dessen Auditierung, sofern die Universität noch keine Auditierung ihres Qualitätsmanagementsystems abgeschlossen hat, Akkreditierungen, interne und externe Evaluierungen, universitätsübergreifende Aktivitäten, Auflagen und Empfehlungen sowie Follow – Up Maßnahmen aus der Auditierung des Qualitätsmanagementsystems bzw. den Evaluierungen.
    7. Ziffer 7
      Profilunterstützende Kooperationen und strategische Partnerschaften in Lehre, Forschung und Entwicklung/Entwicklung und der Erschließung der Künste, insbesondere:
      Umsetzung der Strategie und Zielsetzung, Schwerpunkte und Erfolge, auch hinsichtlich gemeinsamer Studienprogramme, europäische Mobilitätsprogramme gemeinsame Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste mit Hochschulen und außeruniversitären Forschungs-/Kunsteinrichtungen, Beteiligungen und Mitgliedschaften in internationalen Netzwerken und Verbünden, Darstellung von Maßnahmen zur Förderung internationaler Kooperationen, Kooperationen in Lehre und Forschung und Entwicklung/Entwicklung und Erschließung der Künste mit Unternehmen.
    8. Ziffer 8
      Internationalität und Mobilität:
      Umsetzungsstand der Schwerpunkte zur Förderung der Internationalität, vor allem entlang der strategischen und profilgebenden Leitlinien der Universität und Maßnahmen zur Stärkung der internationalen Positionierung und Sichtbarkeit der Universität, Maßnahmen zur Erhöhung und Förderung der Studierendenmobilität, Maßnahmen zur Erhöhung und Förderung der Mobilität des wissenschaftlichen/künstlerischen Personals sowie des allgemeinen Personals, Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität der Universität im Hinblick auf internationale Forschungs- und Lehraufenthalte, insbesondere auch hinsichtlich des Umsetzungsstands bei der Implementierung der Mobilitätsfenster.
    9. Ziffer 9
      Bibliotheken und andere Universitätseinrichtungen inkl. Universitätssportinstitute.
    10. Ziffer 10
      Klinischer Bereich und Aufgaben im Bereich öffentliches Gesundheitswesen (Medizinische Universitäten gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 4, bis 6 UG bzw. Universitäten, an denen eine Medizinische Fakultät eingerichtet ist, und die Veterinärmedizinische Universität Wien gemäß Paragraph 6, Absatz eins, Ziffer 12, UG), insbesondere Zusammenarbeitsvereinbarung mit dem Krankenanstaltenträger und Erfüllung der gemäß Paragraph 33, UG übertragenen Verpflichtungen, Vereinbarung über die Betriebsführung mit dem Krankenanstaltenträger, Bericht für den Bereich des öffentlichen Gesundheitswesens einschließlich übertragener Aufgaben (Screening-, Untersuchungs- und Befundungstätigkeiten, Universitätslehrgänge des Gesundheitswesens, Entwicklung der Telemedizin, etc.).

Schlagworte

Technologietransfer, Studieneingangsphase, Studienangebot, Lehrkonzept, Elternkarenz, Pflegekarenz, Elternteilzeit, Forschungsaufenthalt, Screeningtätigkeit, Untersuchungstätigkeit, Arbeitnehmerin

Im RIS seit

03.05.2016

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2019

Gesetzesnummer

20009519

Dokumentnummer

NOR40180705