Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Pharmazeutische Fachkräfteverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 40/1930 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 177/2016Bundesgesetzblatt Nr. 40 aus 1930, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2016,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
82/04 Apotheken, Arzneimittel
Text
Anlage
Zeugnis über die Ablegung der Prüfung für den Apothekerberuf
(Anm.: Anlage als PDF dokumentiertAnmerkung, Anlage als PDF dokumentiert
Die Novellierungsanweisung Z 30 der Novelle BGBl. II Nr. 177/2016 konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage wird das Wort „Prüfung“ durch das Wort „Fachprüfung“ ersetzt.“)Die Novellierungsanweisung Ziffer 30, der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 177 aus 2016, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In der Anlage wird das Wort „Prüfung“ durch das Wort „Fachprüfung“ ersetzt.“)
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2025
Dokumentnummer
NOR40184833