Rechtstracker.at

Anl. 1/3

Fassungen
01.09.2016 bis 31.08.2019 — BGBl. II Nr. 240/2016 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/3 heute01.09.2021 § → § BGBl. II Nr. 250/2021
Anl. 1/301.09.201931.08.2021 § → § BGBl. II Nr. 235/2019
Anl. 1/301.09.201631.08.2019 BGBl. II Nr. 240/2016 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 240 aus 2016,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 3

Inkrafttretensdatum

01.09.2016BGBl. II Nr. 240/2016

Außerkrafttretensdatum

31.08.2019danach: BGBl. II Nr. 235/2019

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 4,):

1.9.2016 (1. Klasse)

1.9.2017 (2. Klasse)

1.9.2018 (3. Klasse)

1.9.2019 (4. Klasse)

Text

Anlage 1.3 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BÜCHSENMACHER mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterstundenwochen der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

 

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Ballistik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.a

Ballistik – Werkstättenlaboratorium

–

–

–

–

3

3

1

7

römisch drei

2.b

Ballistik

–

–

–

–

1

1

1

3

römisch eins

3.

Werkstätte und Produktionstechnik

12

12

14

14

14

14

4

86

(römisch vier)

4.

Fertigungstechnik

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch eins)

5.

Waffentechnik

2

2

3

3

3

3

2

18

(römisch eins)

6.

Konstruktion und Projektmanagement

2

2

3

3

3

3

2

18

(römisch eins)

7.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz2

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

–

–

–

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

36

36

37

37

38

38

36

258

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 

 

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

 

römisch zwei

3.

Sicherheit im Umgang mit Waffen

1

1

–

–

–

–

–

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht3

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

3 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BÜCHSENMACHER mit Betriebspraxis römisch eins.2 Stundentafel1 der 4–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

 

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

römisch zwei

2.

Ballistik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.a

Ballistik – Werkstättenlaboratorium

–

–

–

–

3

3

2

4

12

(römisch drei)

2.b

Ballistik

–

–

–

–

1

1

1

1

4

(römisch eins)

3.

Werkstätte und Produktionstechnik

13

13

15

15

14

14

4

14

102

(römisch vier)

4.

Fertigungstechnik

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch eins)

5.

Waffentechnik

2

2

3

3

3

3

2

3

21

(römisch eins)

6.

Konstruktion und Projektmanagement

2

2

3

3

3

3

2

3

21

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände2

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz3

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

–

–

–

–

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

37

37

38

38

38

38

37

33

296

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 

 

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

 

römisch zwei

3.

Sicherheit im Umgang mit Waffen

1

1

–

–

–

–

–

–

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung(vgl. Bundesgesetzblatt Nr. 75 aus 1972, idgF sowie Bundesgesetzblatt Nr. 277 aus 1980, idgF und Bundesgesetzblatt Nr. 116 aus 1972, idgF sowie Bundesgesetzblatt 277 aus 1980, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Fachschule für Büchsenmacher ist eine schwerpunktmäßig auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung. Kernbereiche der technischen Ausbildung sind Waffentechnik, Ballistik, Munitionslehre, Mechanik, Fertigungstechnik und Konstruktion. Im Rahmen des Betriebspraktikums erfolgt eine Vervollständigung der in der Ausbildung erworbenen Fähigkeiten. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, Aufgaben in Fertigungsbetrieben sowie in der Herstellung, im Zusammenbau und der Reparatur von Waffen zu übernehmen. Des Weiteren können sie waffentechnische Komponenten entwickeln, diese mithilfe von CAD-Software konstruieren und die Arbeitsabläufe gemäß Vorgaben des Qualitätsmanagements planen, nach wirtschaftlichen Kriterien kalkulieren und unter Einbeziehung normativer Randbedingungen dokumentieren.

Die Tätigkeitsgebiete der Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Büchsenmacher liegen hauptsächlich in den Bereichen der Entwicklung, Herstellung und im Verkauf facheinschlägiger Produkte. Ihr bevorzugtes Arbeitsfeld ist jenes eines Büchsenmachers oder Waffenmechanikers. Als Büchsenmacher können sie ausgehend von den Vorstellungen des Kunden eine Jagdwaffe entwickeln, bauen und die Funktion über einen längeren Zeitraum garantieren, als Waffenmechaniker sorgen sie für die Pflege oder Reparatur einer Jagdwaffe.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B: Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Ballistik:

Im Bereich Ballistik können die Absolventinnen und Absolventen die in der Praxis des Fachgebietes anfallenden Mess- und Prüfaufgaben lösen und dokumentieren. Sie können Trefferbilder auswerten, Flugbahnen von Geschossen berechnen und vermessen sowie Gasdruck- und Geschwindigkeitsmessungen vorbereiten, durchführen und bewerten. Sie sind in der Lage die Messungen mithilfe statistischer Methoden zu analysieren und zu beurteilen. Sie können den Aufbau von Jagd- und Sportmunition erklären und die Patronenprüfverordnung anwenden.

Im Bereich Waffentechnik können die Absolventinnen und Absolventen Waffenüberprüfungen gemäß den gesetzlichen Bestimmungen durchführen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Ballistik können die Absolventinnen und Absolventen die Wirkung von Geschossen in diversen Zielmedien modellieren, messtechnisch erfassen und dokumentieren. Sie sind in der Lage Testverfahren für unterschiedliche Munitionsarten zu planen, durchzuführen und zu dokumentieren. Sie können Auswertungen unter Gesichtspunkten der Stichprobentheorie vornehmen und diese dokumentieren. Außerdem können sie die Schussleistung kombinierter Waffen testen und darstellen.

Werkstätte und Produktionstechnik:

Im Bereich Zerspanung können die Absolventinnen und Absolventen Bauteile mit spanabhebenden Werkzeugen manuell und maschinell erzeugen und den Vorgang dokumentieren.

Im Bereich Metallbehandlung können die Absolventinnen und Absolventen die Eigenschaften sowie die Bearbeitungs- und Verwendungsmöglichkeiten der Werk- und Hilfsstoffe benennen. Sie sind in der Lage metallische Teile durch Verformungsprozesse herzustellen. Sie können Federtests planen, aufbauen, durchführen und dokumentieren.

Im Bereich Büchsenmachen können die Absolventinnen und Absolventen die zur Herstellung von Produkten und zur Ausführung von Wartungs-, Instandhaltungs- und Serviceaufgaben notwendigen Arbeitstechniken unter Berücksichtigung von qualitätstechnischen, ökonomischen und ökologischen Gesichtspunkten einsetzen. Sie sind in der Lage, Produkte zu fertigen und/oder Dienstleistungen durchzuführen. Sie verfügen über grundlegende Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Qualitätsprüfung und können Arbeitsvorgänge und Ergebnisse computerunterstützt dokumentieren. Sie sind befähigt eine Jagdwaffe nach vorgegebenen Konstruktionszeichnungen zu fertigen, zusammenzubauen und zu schäften. Sie können Abzugsgarnituren für Jagdwaffen herstellen und montieren, den Lauf mit dem Gehäuse verbinden, Feinarbeiten an der Waffe durchführen sowie die Funktion des Jagdgewehrs herstellen und die Waffe für den staatlichen Beschuss vorbereiten. Sie sind in der Lage einfache und komplexe Bauteile sowohl in Hand- als auch in Maschinenarbeit zu fertigen.

Im Bereich Schäften können die Absolventinnen und Absolventen Handwerkzeuge zum Schäften herstellen, Waffenteile in den Schaft einpassen sowie die Holzoberfläche gestalten.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Büchsenmachen können die Absolventinnen und Absolventen Sicherungsmechanismen der Abzugsgarnituren prüfen und die Funktion garantieren. Sie kennen die derzeit gültigen Normen im Waffenbau, deren Einhaltung verpflichtend ist, um die Waffe für den staatlichen Beschuss vorzubereiten.

Im Bereich Schäften können die Absolventinnen und Absolventen die fertige Waffe mit dem Schaft verbinden. Sie können komplexe Waffenteile in das Schaftholz einpassen, Justierungen an der gesamten Waffe vornehmen und die erforderlichen Feinarbeiten sowohl am Metall als auch am Holz durchführen.

Fertigungstechnik:

Im Bereich Fertigungsverfahren können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der spanenden und spanlosen Bearbeitungsverfahren sowie die Funktion und den Aufbau von Maschinen erklären. Sie können die Form- und Lageprüfung theoretisch beschreiben sowie Toleranzen und Passungen benennen. Sie sind in der Lage, Automatisierungsmöglichkeiten zu erkennen und zu beschreiben sowie die Konzepte von Bearbeitungszentren zu erklären.

Im Bereich Werkstoffe können die Absolventinnen und Absolventen die normgerechte Bezeichnung von Werkstoffen erklären und anwenden, Werkstoffe den verschiedenen Einsatzbereichen zuordnen, die Herstellung und die Wärmebehandlung von Stahl sowie die Gefügearten von Metallwerkstoffen erklären. Sie sind in der Lage eine zweckmäßige Werkstoffauswahl zu treffen und das richtige Bearbeitungsverfahren zu wählen.

Im Bereich Spanende Fertigung können die Absolventinnen und Absolventen Maschinen und Werkzeuge für die Fertigung benennen. Sie können Schneidstoffe auswählen und wirtschaftliche Kriterien bei der Fertigung abwägen.

Im Bereich Werkstoffprüfung können die Absolventinnen und Absolventen die Verfahren der zerstörenden und der nicht zerstörenden Werkstoffprüfung erklären und anwenden.

Im Bereich Kunststoffe und Kunststoffbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen die Zusammensetzung von Polymeren beschreiben sowie grundlegende Verfahren der Kunststoffbearbeitung benennen.

Im Bereich Metallbau können die Absolventinnen und Absolventen Maßnahmen zum Schutz von Oberflächen, etwa gegen Korrosion, beschreiben. Sie können Fügetechniken im Bereich Waffenbau anwenden. Des Weiteren können sie die Normen im Stahlbau erklären und begründen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Metallbau können die Absolventinnen und Absolventen über den Einsatz von Normteilen im Waffenbau entscheiden und den Einbau von Normkomponenten abwägen sowie Festigkeitskriterien benennen.

Waffentechnik:

Im Bereich Waffen können die Absolventinnen und Absolventen die Waffen je nach Verwendung in Kategorien einteilen sowie den waffenrechtlichen Begriffsbestimmungen zuordnen. Sie sind mit den Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Waffen vertraut. Sie können die historische Entwicklung von Waffen erklären sowie typische Vertreter von Epochen benennen. Sie sind in der Lage, Laufarten zu benennen sowie deren fachgerechte Verbindung zu erklären. Sie können die für die Waffentechnik und Munitionslehre wesentlichen gesetzlichen Bestimmungen erklären. Sie sind mit den Funktionsmechanismen von Waffen vertraut, wissen über Abzugsvorrichtungen Bescheid und können diese berechnen. Sie können die Funktionsweise von Sicherungen beschreiben und diese korrekt dokumentieren. Sie können die Dimensionierung der Waffenteile und die Analyse der dynamischen Vorgänge im Waffensystem unter Verwendung mechanischer Konzepte vornehmen. Sie können typische Komponenten von Jagdwaffen, wie Verschlüsse, Schlosssysteme, Abzugssysteme, Auszieher- und Auswerfersysteme beschreiben sowie deren Funktion erklären.

Im Bereich Munition können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau und die Komponenten von Munition erklären, Kaliberbezeichnungen erkennen, typische Munitionsarten, etwa im jagdlichen Bereich, beschreiben sowie Prüfzeichen ziviler Munition erkennen.

Im Bereich Mechanik können die Absolventinnen und Absolventen die Konzepte Kraft und Drehmoment erklären und anwenden, Bauteile freimachen und Systeme mit mehr als zwei Bauteilen analysieren. Insbesondere können sie das Phänomen der Reibung verstehen und anwenden. Ebenso sind sie in der Lage, die Gasgesetze und die Grundbegriffe der Strömungslehre zu erklären und anzuwenden.

Im Bereich Gesetz können die Absolventinnen und Absolventen das österreichische Waffengesetz interpretieren und auf Fallbeispiele anwenden. Sie können die Normen der CIP (Commission internationale permanente pour l'épreuve des armes à feu portatives, Kommission zum Testen von Handfeuerwaffen) auf den Waffenbau und die Beurteilung von Munition anwenden.

Im Bereich Schäften können die Absolventinnen und Absolventen Schäfte und deren Maße sowie deren Erzeugung beschreiben.

Im Bereich Waffenoptik können die Absolventinnen und Absolventen mechanische und optische Visiereinrichtungen erklären.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Waffenoptik können die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau optischer Zieleinrichtungen beschreiben, die Funktionsweise des Umkehrsystems und des Vergrößerungsmechanismus erklären sowie die Kennzahlen diverser Absehen benennen. Sie kennen den Zusammenhang der Treffpunktlage eines Geschosses mit den Markierungen in einem Absehen und sind in der Lage Zielfehler zu benennen sowie deren Auswirkung auf die Treffpunktlage zu beschreiben.

Konstruktion und Projektmanagement:

Im Bereich Konstruktion können die Absolventinnen und Absolventen einfache und komplexe Konstruktionsaufgaben mithilfe geeigneter Abbildungsverfahren sowohl von Hand als auch mithilfe geeigneter CAD-Software lösen und die Methoden auf fachspezifische Problemstellungen anwenden. Sie können selbstständig Bauelemente, Baugruppen und Geräte gemäß den fachbezogenen Normen und Vorschriften dimensionieren und mit CAD-Unterstützung konstruieren sowie die nach dem Stand der Technik erforderlichen Dokumente und Fertigungsunterlagen erstellen. Sie sind in der Lage, kostenspezifische Auswirkungen der Konstruktion auf die Fertigung zu erkennen und zu optimieren.

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen einen Struktur- und Zeitplan erstellen und Konstruktionen nach wirtschaftlichen und fertigungstechnischen Überlegungen beurteilen und umsetzen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Projektmanagement können die Absolventinnen und Absolventen Entwicklungen im Waffenbau planen, Zeitpläne und Meilensteine festlegen, die Anforderungen in der Konstruktion abschätzen sowie Fertigungsverfahren nach wirtschaftlichen Kriterien auslegen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. BALLISTIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Laborbetrieb und Laborordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Wartung von Maschinen und Geräten.

Aufbau und Einrichtung von Messaufbauten sowie Durchführung von Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten von Messapparaturen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ballistik

  • Strichaufzählung
    Trefferbilder auswerten;
  • Strichaufzählung
    Visiereinrichtung justieren und prüfen;
  • Strichaufzählung
    die Flugbahn eines Geschosses ohne Berücksichtigung des Luftwiderstandes berechnen;
  • Strichaufzählung
    reale Flugbahnen unter Berücksichtigung des Luftwiderstandes berechnen und vermessen.

Lehrstoff:

Bereich Ballistik:

Flugbahnen mit und ohne Luftwiderstand, statistische Bewertung von Trefferbildern.

Werkstättenlaboratorium:

Trefferbilder nach genormten Kriterien auswerten und bewerten, Justieren von Zieleinrichtungen auf Jagdwaffen und bewerten der Trefferbilder, Vermessen von Flugbahnen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Waffentechnik

  • Strichaufzählung
    den Zustand der Waffe feststellen und protokollieren;
  • Strichaufzählung
    eine Waffenüberprüfung in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorgaben durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Waffentechnik:

Das österreichische Waffengesetz, Unterschiede im Waffengesetz in Europa.

Werkstättenlaboratorium:

Jagdwaffen überprüfen und bewerten, Erstellen technischer Dokumentationen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ballistik

  • Strichaufzählung
    Gasdruck- und Geschwindigkeitsmessungen vorbereiten, durchführen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Qualitätskriterien von Munition erkennen und Patronen laborieren;
  • Strichaufzählung
    Messungen statistisch auswerten;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktion von Jagd- und Sportmunition erklären;
  • Strichaufzählung
    die Patronenprüfverordnung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Ballistik:

Innenballistische Vorgänge im Lauf, Flugbahnrechnungen, zielballistische Modelle.

Werkstättenlaboratorium:

Ballistische Messmethoden der Gasdruck- und Geschwindigkeitsmessung, Laborieren von Patronen, statistische Auswertung von Testreihen, Flugbahnen von Geschossen von der Mündung bis ins Ziel.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Werkstättenlaboratorium:

Untersuchung von Geschosswirkungen.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Ballistik

  • Strichaufzählung
    Munitionstests planen, durchführen, dokumentieren, analysieren, Hypothesen bilden und überprüfen;
  • Strichaufzählung
    die Schussleistung kombinierter Waffen bewerten und beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Ballistik:

Testverfahren für Munition, statistische Auswertungen (Stichprobentheorie), Flugbahnrechnungen für kombinierte Waffen.

Werkstättenlaboratorium:

Stichprobentests von Munition, Auswertung und Bewertung von Trefferbildern kombinierter Waffen.

3. WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung; Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation; Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanung

  • Strichaufzählung
    einfache Bauteile mit spanabhebenden Werkzeugen manuell und maschinell erzeugen und den Vorgang dokumentieren.

Bereich Metallbehandlung

  • Strichaufzählung
    metallische Teile durch Verformungsprozesse herstellen;
  • Strichaufzählung
    Federtests planen, aufbauen, durchführen und dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Zerspanung:

Werkstätte „Metallbearbeitung“ (manuelle Formgebung von Metallteilen, maschinelle Bearbeitung wie Bohren, Sägen, Drehen, Fräsen, Schleifen).

Bereich Metallbehandlung:

Werkstätte „Metallbearbeitung“ (Wärmebehandlung metallischer Teile, Herstellung und Testung von Federn, herstellen einfacher Werkzeuge für den Waffenbau).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zerspanung

  • Strichaufzählung
    einfache Bauteile mit spanabhebenden Werkzeugen manuell und maschinell erzeugen und den Vorgang dokumentieren.

Bereich Metallbehandlung

  • Strichaufzählung
    metallische Teile durch Verformungsprozesse herstellen;
  • Strichaufzählung
    Federtests planen, aufbauen, durchführen und dokumentieren.

Lehrstoff:

Bereich Zerspanung:

Werkstätte „Metallbearbeitung“ (manuelle Formgebung von Metallteilen, maschinelle Bearbeitung wie Bohren, Sägen, Drehen, Fräsen, Schleifen).

Bereich Metallbehandlung:

Werkstätte „Metallbearbeitung“ (Wärmebehandlung metallischer Teile, Herstellung und Testung von Federn, herstellen einfacher Werkzeuge für den Waffenbau).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Büchsenmachen

  • Strichaufzählung
    eine Abzugsgarnitur für Repetierwaffen herstellen und montieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Teile auf einer CNC-Drehmaschine programmieren und abarbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Büchsenmachen:

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Abzugssysteme von Repetierwaffen, Waffenteile auf einer CNC-Maschine).

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2: Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Büchsenmachen

  • Strichaufzählung
    den Sicherheitsmechanismus der Abzugsgarnitur überprüfen.

Lehrstoff:

Bereich Büchsenmachen:

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Zusammenbau von Abzugsgarnituren, Sicherungen für Repetierwaffen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Büchsenmachen

  • Strichaufzählung
    eine Abzugsgarnitur für Kipplaufwaffen herstellen und montieren;
  • Strichaufzählung
    komplexe Teile auf einer CNC-Maschine programmieren und abarbeiten;
  • Strichaufzählung
    geeignete Verbindungen mit Waffenteilen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Büchsenmachen:

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Abzugssysteme von Kipplaufwaffen, Zusammenbau der Abzugsgarnitur, komplexe Waffenteile auf einer CNC-Maschine, Bearbeitung einläufiger Waffen).

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2: Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Büchsenmachen

  • Strichaufzählung
    Sicherheitsmechanismen für Kipplaufwaffen testen.

Lehrstoff:

Bereich Büchsenmachen:

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Sicherungen für Kipplaufwaffen).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Büchsenmachen

  • Strichaufzählung
    den Lauf mit dem Gehäuse verbinden.

Lehrstoff:

Bereich Büchsenmachen:

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Herstellung von Verbindungen des Laufs mit dem Gehäuse und mit entsprechender Verriegelung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Büchsenmachen

  • Strichaufzählung
    Abzugsgarnituren in das System einbauen und in Funktion bringen.

Bereich Schäften

  • Strichaufzählung
    einfache Handwerkzeuge zum Schäften herstellen;
  • Strichaufzählung
    Einpassübungen durchführen und Holzoberflächen gestalten.

Lehrstoff:

Bereich Büchsenmachen:

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Einbau von Abzugsgarnituren und Schlosssystemen, Herstellen der Funktion von Abzugsgarnituren und Schlosssystemen).

Bereich Schäften:

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Herstellen von Fischhautfeilen, Einpassübungen von einfachen Waffenteilen, Oberflächengestaltung von Schafthölzern).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Büchsenmachen

  • Strichaufzählung
    Waffen für die künstlerische Gestaltung und chemische Behandlung vorbereiten.

Lehrstoff:

Bereich Büchsenmachen:

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Arbeiten an der äußeren Erscheinungsform der Waffe).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Büchsenmachen

  • Strichaufzählung
    die Waffe für den staatlichen Beschuss vorbereiten.

Bereich Schäften

  • Strichaufzählung
    die weißfertige Waffe mit dem Holz verbinden.

Lehrstoff:

Bereich Büchsenmachen:

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Vorbereitungsarbeiten für den staatlichen Beschuss unter Berücksichtigung der gültigen Normen).

Bereich Schäften:

Werkstätte „Jagdwaffenbau“ (Einpassübungen von komplexen Waffenteilen, Beurteilung alternativer Werkstoffe für Schäfte).

4. FERTIGUNGSTECHNIK

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungsverfahren

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der spanenden und spanlosen Bearbeitungsverfahren erklären;
  • Strichaufzählung
    Maschinen und Geräte erkennen und deren Funktion sowie den Aufbau erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Prüf- und Messtechnik erläutern;
  • Strichaufzählung
    Form- und Lageprüfung theoretisch beschreiben sowie Toleranzen und Passungen benennen.

Lehrstoff:

Bereich Fertigungsverfahren:

Spanende und spanlose Bearbeitungsverfahren, Aufbau und Funktion fertigungstechnischer Maschinen, theoretische Grundlagen der Prüf- und Messtechnik, Form- und Lagetoleranzen sowie Toleranzen und Passungen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungsverfahren

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der spanenden und spanlosen Bearbeitungsverfahren erklären;
  • Strichaufzählung
    Maschinen und Geräte erkennen und deren Funktion sowie den Aufbau erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Prüf- und Messtechnik erläutern;
  • Strichaufzählung
    Form- und Lageprüfung theoretisch beschreiben sowie Toleranzen und Passungen benennen.

Lehrstoff:

Bereich Fertigungsverfahren:

Spanende und spanlose Bearbeitungsverfahren, Aufbau und Funktion fertigungstechnischer Maschinen, theoretische Grundlagen der Prüf- und Messtechnik, Form- und Lagetoleranzen sowie Toleranzen und Passungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffe

  • Strichaufzählung
    die normgerechte Bezeichnung erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Auswahl von Werkstoffen für verschiedene Einsatzbereiche treffen;
  • Strichaufzählung
    die Eisen- und Stahlherstellung erklären;
  • Strichaufzählung
    die Wärmebehandlung von Stahl erklären;
  • Strichaufzählung
    die Gefügearten von Metallwerkstoffen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Werkstoffe:

Normen in der Werkstoffkunde, der Weg vom Rohstoff zum Eisen, die Prozesse in der Stahlerzeugung und die Härtung von Stahl, metallurgische Aspekte von Metallen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Spanende Fertigung

  • Strichaufzählung
    Maschinen und Werkzeuge benennen und deren Wirkungsweise erklären;
  • Strichaufzählung
    die Schneidstoffe und wirtschaftliche Kriterien, wie Verschleiß und Standzeit benennen sowie den Einsatz von Schmierstoffen abwägen.

Lehrstoff:

Bereich Spanende Fertigung:

Maschinen und Werkzeuge für die spanabhebende Fertigung, wesentliche Faktoren im maschinellen Produktionsprozess (Schneidstoffe, Standzeit, Verschleiß, Kühlschmierstoffe, Werkzeugauswahl).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffprüfung

  • Strichaufzählung
    die Verfahren der zerstörenden und nicht zerstörenden Werkstoffprüfung erklären.

Bereich Kunststoffe und Kunststoffbearbeitung

  • Strichaufzählung
    die Zusammensetzung von Polymeren beschreiben;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Verfahren der Kunststoffbearbeitung benennen.

Lehrstoff:

Bereich Werkstoffprüfung:

Werkstoffprüfverfahren.

Bereich Kunststoffe und Kunststoffbearbeitung:

Polymere, Verfahren in der Kunststoffbearbeitung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Metallbau

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen zum Schutz von Oberflächen beschreiben und auswählen;
  • Strichaufzählung
    Fügetechniken beschreiben und Anwendungen aus dem Bereich Waffenbau erkennen;
  • Strichaufzählung
    Normen im Stahlbau erklären.

Lehrstoff:

Bereich Metallbau:

Oberflächenbehandlungen von Metallen, Maßnahmen zum Schutz von Oberflächen (zB Korrosion), Fügetechniken und deren Anwendung im Waffenbau, Normen im Stahlbau.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungsverfahren

  • Strichaufzählung
    Automatisierungsmöglichkeiten erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Konzepte von Bearbeitungszentren erklären.

Lehrstoff:

Bereich Fertigungsverfahren:

Arten von Spannsystemen, Sondermaschinen, Automatisierungsverfahren, CNC-Technologien.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Metallbau

  • Strichaufzählung
    Normen im Stahlbau erklären und begründen;
  • Strichaufzählung
    den Einbau von Normteilen in Jagdwaffen erklären und abwägen.

Lehrstoff:

Bereich Metallbau:

Normteile im Waffenbau, Vergleich von Normteilen mit Eigenanfertigungen.

5. WAFFENTECHNIK

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Waffen

  • Strichaufzählung
    diese Waffen je nach Verwendung, Ladeweise und Handhabung in verschiedene Kategorien einteilen sowie den waffenrechtlichen Begriffsbestimmungen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Waffen erklären.

Bereich Munition

  • Strichaufzählung
    Aufbau und Komponenten von Munition benennen;
  • Strichaufzählung
    Kaliberbezeichnungen erkennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Prüfzeichen ziviler Munition erkennen.

Bereich Mechanik

  • Strichaufzählung
    Kräftesysteme erklären, analysieren und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Waffen:

Blanke Waffen, Feuerwaffen, Grundkenntnisse aus dem Bereich der Lang- und Kurzwaffen, Grundkenntnisse aus dem Bereich der Jagd- und Sportwaffen.

Bereich Munition:

Begriffe aus der Munitionslehre, Aufbau und Komponenten von Munition, Kaliberbezeichnungen, Prüfzeichen und Normung auf Basis der CIP.

Bereich Mechanik:

Gleichgewicht von Kräften, Resultierende, Freimachen von Bauteilen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Waffen

  • Strichaufzählung
    diese Waffen je nach Verwendung, Ladeweise und Handhabung in verschiedene Kategorien einteilen sowie den waffenrechtlichen Begriffsbestimmungen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Sicherheitsbestimmungen im Umgang mit Waffen erklären.

Bereich Munition

  • Strichaufzählung
    Aufbau und Komponenten von Munition benennen;
  • Strichaufzählung
    Kaliberbezeichnungen erkennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Prüfzeichen ziviler Munition erkennen.

Bereich Mechanik

  • Strichaufzählung
    Kräftesysteme erklären, analysieren und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Waffen:

Blanke Waffen, Feuerwaffen, Grundkenntnisse aus dem Bereich der Lang- und Kurzwaffen, Grundkenntnisse aus dem Bereich der Jagd- und Sportwaffen.

Bereich Munition:

Begriffe aus der Munitionslehre, Aufbau und Komponenten von Munition, Kaliberbezeichnungen, Prüfzeichen und Normung auf Basis der CIP.

Bereich Mechanik:

Gleichgewicht von Kräften, Resultierende, Freimachen von Bauteilen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Waffen

  • Strichaufzählung
    die historische Entwicklung von Waffen und Munition erklären und typische Vertreter von Epochen benennen;
  • Strichaufzählung
    Laufarten benennen;
  • Strichaufzählung
    die Herstellung und die Kombination von Läufen sowie deren fachgerechte Verbindung erklären.

Bereich Mechanik

  • Strichaufzählung
    das Phänomen der Reibung verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Begriff des Drehmoments verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Waffen:

Waffengeschichte und Munitionsentwicklung, Laufarten, Laufherstellung, Kombination von Läufen und deren Verbindung, Waffengeschichte und Munitionsentwicklung.

Bereich Mechanik:

Haft-, Gleit- und Rollreibung, Standsicherheit und Momentengleichgewicht.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Waffen

  • Strichaufzählung
    Abzugsvorrichtungen beschreiben und berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Funktion unterschiedlicher Abzugsvorrichtungen erklären und Typen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise von Sicherungen und Indikatoren beschreiben und diese technisch korrekt dokumentieren.

Bereich Mechanik

  • Strichaufzählung
    das Freimachen von Bauteilen in Waffen erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Berechnung von Systemen mit mehr als zwei Bauteilen verstehen und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Waffen:

Abzugsvorrichtungen (direkte, indirekte und Sonderformen, Sicherungen und Indikatoren).

Bereich Mechanik:

Abzugsmechanismen in Jagdwaffen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gesetz

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Punkte des österreichischen Waffengesetzes erklären;
  • Strichaufzählung
    das Waffengesetz auf diverse Fallbeispiele anwenden;
  • Strichaufzählung
    das Beschussgesetz erklären und dessen Auswirkungen auf die Begutachtung von produzierten Waffen erklären;
  • Strichaufzählung
    die internationalen Normen erklären.

Bereich Mechanik

  • Strichaufzählung
    die Grundgesetze der Gase erklären und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Strömungslehre erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Gesetz:

Das österreichische Waffengesetz, Fallbeispiele, die Norm nach CIP.

Bereich Mechanik:

Gasgesetze, Beanspruchungen im Lauf durch die Pulvergase, Strömungen der Gase im Lauf.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Waffen

  • Strichaufzählung
    verschiedene Schlosssysteme beschreiben und deren technische Funktionsweise erklären;
  • Strichaufzählung
    Kipplauf- und Blockverschlüsse beschreiben sowie deren Funktion erklären.

Bereich Mechanik

  • Strichaufzählung
    die Beanspruchungsarten benennen, analysieren und in ihrem Fachgebiet anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Waffen:

Gewehrschlosse, Hand- und Selbstspanner, Verschlusssysteme (Kipplauf- und Blockverschlüsse).

Bereich Mechanik:

Beanspruchungsarten (Zug, Druck, Abscherung, Pressung), Spannung-Dehnung-Diagramm.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Schäften

  • Strichaufzählung
    Arten und Formen von Schäften benennen, deren Maße erklären sowie die Erzeugung beschreiben.

Bereich Waffen

  • Strichaufzählung
    Zylinder- und Selbstladeverschlüsse beschreiben sowie deren Funktion erklären;
  • Strichaufzählung
    Auszieher- und Auswerfersysteme benennen.

Bereich Waffenoptik

  • Strichaufzählung
    Mechanische und optische Visiereinrichtungen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Schäften:

Schaftformen, Schaftarten, Schaftmaße, Werkstoffe für Schäfte.

Bereich Waffen:

Zylinder- und Selbstladeverschlüsse, Blattfeder- und Schraubenfederejektoren.

Bereich Waffenoptik:

Mechanische und optische Visiereinrichtungen, optische Geräte für die Jagd.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Waffenoptik

  • Strichaufzählung
    den Aufbau optischer Visiereinrichtungen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise von Absehen (Zielmarkierungen) erklären;
  • Strichaufzählung
    Zielfehler benennen.

Lehrstoff:

Bereich Waffenoptik:

Optische Visiereinrichtungen, Absehen (Zielmarkierungen) für die Jagd, Zielfehler und Treffpunktlage.

6. KONSTRUKTION UND PROJEKTMANAGEMENT

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einfache Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie einfache normgerechte Zeichnungen erstellen und lesen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Blattformate, Linienarten, Projektionsmethoden, prismatische Werkstücke und Drehteile, normgerechte Bemaßung, Stückliste, Maßstäbe und Schnittdarstellungen, Oberflächenangaben.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einfache Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie einfache normgerechte Zeichnungen erstellen und lesen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Blattformate, Linienarten, Projektionsmethoden, prismatische Werkstücke und Drehteile, normgerechte Bemaßung, Stückliste, Maßstäbe und Schnittdarstellungen, Oberflächenangaben.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    technische Bauteile und einfache Baugruppen in Hinblick auf ihre Funktion darstellen;
  • Strichaufzählung
    lösbare und nichtlösbare Verbindungen darstellen;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftlichen Auswirkungen von Fertigungsangaben beschreiben;
  • Strichaufzählung
    CAD-Software anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Bauteile und Baugruppen in verschiedenen Ansichten, Gewinde- und Schraubverbindungen, Sonderformen der Bemaßung inklusive Maß- und ISO-Toleranzen und Fertigungsangaben.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    die erlernten Kompetenzen auf fachspezifische Aufgaben anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Einfache Mess- und Spannvorrichtungen, Baugruppen aus dem Bereich Waffentechnik.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Bauteile und Baugruppen aus dem Fachgebiet „Waffenbau“ nach Modellaufnahme oder Vorgabe auch mit CAD-Systemen konstruieren und optimieren.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Einzelteile und Baugruppen von Waffenkomponenten (Schlösser, Garnituren, Abzugseinrichtungen, Sicherungen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Abzugseinrichtungen, Schlosssysteme, Sicherungen und andere waffentechnische Baugruppen ableiten, konstruieren und optimieren.

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    einen Struktur- und Zeitplan erstellen und die Konstruktion nach wirtschaftlichen und fertigungstechnischen Überlegungen beurteilen und umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Komplexe Waffensysteme und Komponenten.

Bereich Projektmanagement:

Entwicklung Waffenbauteile und Waffenbaugruppen nach wirtschaftlichen und funktionellen Kriterien.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    waffentechnische Aufgaben konstruktiv lösen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Konstruktion von Waffenteilen unter Berücksichtigung der Funktion.

8. Semester –gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Entwicklungen im Waffenbau planen und auf einer Zeitachse Meilensteine definieren;
  • Strichaufzählung
    Projekte nach wirtschaftlichen Kriterien beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Anforderungen in der Konstruktion und der Fertigung benennen und abwägen.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Projektablaufpläne für Entwicklungen im Waffenbau, Kalkulation von Projekten, Analyse von Fertigungsverfahren.

7. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Siehe Anlage 1.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

3. SICHERHEIT IM UMGANG MIT SCHUSSWAFFEN

1. Klasse (1. und 2. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Umgang mit Schusswaffen

  • Strichaufzählung
    die Sicherheitsbestimmungen betreffend Schusswaffen erklären und diese am Schießstand befolgen.

Lehrstoff:

Bereich Umgang mit Schusswaffen:

Praktische und theoretische Ausbildung in den Kategorien „B“ (genehmigungspflichtige Schusswaffen, zB Pistole, Revolver), „C“ (Schusswaffen mit gezogenem Lauf, zB Repetierer, Kipplaufwaffe) und „D“ (Sonstige Schusswaffen, zB Bockflinte).

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

Im RIS seit

26.09.2016

Zuletzt aktualisiert am

23.12.2019

Gesetzesnummer

20009628

Dokumentnummer

NOR40186629