Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Annahme Internationaler Gesundheitsvorschriften (2005)
Kundmachungsorgan
BGBl. III Nr. 98/2008Bundesgesetzblatt Teil 3, Nr. 98 aus 2008,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 9Anlage 9
Text
ANLAGE 9
DIESES DOKUMENT IST TEIL DER ALLGEMEINEN ERKLÄRUNG FÜR LUFTFAHRZEUGE, VERKÜNDET DURCH DIE INTERNATIONALE ZIVILLUFTFAHRT – ORGANISATION 1
ALLGEMEINE ERKLÄRUNG FÜR LUFTFAHRZEUGE, ABSCHNITT ÜBER GESUNDHEIT
(Anm.: Anlage 9 ist als PDF dokumentiert.)Anmerkung, Anlage 9 ist als PDF dokumentiert.)
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1 Bei der zweiten Tagung der Zwischenstaatlichen Arbeitsgruppe kam eine informelle Arbeitsgruppe zusammen und empfahl Änderungen dieses Dokuments, welche die WHO der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation zur ge- bührenden Berücksichtigung übermitteln wird.
Zuletzt aktualisiert am
17.10.2025
Dokumentnummer
NOR40187009