Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Tierimpfstoff-Umwidmungsverordnung 2017
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 169/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 169 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Text
Anlage
Bezeichnung des Impfstoffs | Anwendung in Österreich ausnahmsweise gestattet für die Impfung folgender Tierarten | Wartezeit | Dokumentationspflichten nach dieser Verordnung |
BLUEVAC 4, Injektionssuspension für Schafe und Rinder (Hersteller CZ Veterinaria S.A.), zugelassen in Spanien für die Impfung gegen den Serotyp 4 des BlauzungenvirusBLUEVAC 4, Injektionssuspension für Schafe und Rinder, (Hersteller CZ Veterinaria S.A.),, zugelassen in Spanien für die Impfung gegen den Serotyp 4 des Blauzungenvirus | Ziegen | 0 Tage | § 2 Z 1Paragraph 2, Ziffer eins |
BTVPUR, Injektionssuspension für Schafe und Rinder, zugelassen für die gesamte EU unter der Zulassungsnummer EU/2/10/113/001-005 zur aktiven Immunisierung von Schafen und Rindern zu Verhinderung der Virämie und zur Verringerung klinischer Symptome, die durch das Virus der Blauzungenkrankheit der Serotypen 1 oder 4 verursacht werdenBTVPUR, Injektionssuspension für Schafe und Rinder,, zugelassen für die gesamte EU unter der Zulassungsnummer EU/2/10/113/001-005 zur aktiven Immunisierung von Schafen und Rindern zu Verhinderung der Virämie und zur Verringerung klinischer Symptome, die durch das Virus der Blauzungenkrankheit der Serotypen 1 oder 4 verursacht werden | Ziegen CamelidaeZiegen, Camelidae | 0 Tage | § 2 Z 1Paragraph 2, Ziffer eins |
COXEVAC, Injektionssuspension für Rinder und Ziegen, zentral zugelassen in der EU für die Impfung gegen von durch Coxiella burnetii verursachte Aborte und zur Verminderung der Ausscheidung des Erregers über die Milch, den Vaginalschleim, die Fäzes und die Plazenta für Rinder und ZiegenCOXEVAC, Injektionssuspension für Rinder und Ziegen,, zentral zugelassen in der EU für die Impfung gegen von durch Coxiella burnetii verursachte Aborte und zur Verminderung der Ausscheidung des Erregers über die Milch, den Vaginalschleim, die Fäzes und die Plazenta für Rinder und Ziegen | Schafe | 0 Tage | § 2 Z 2Paragraph 2, Ziffer 2 |
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Zuletzt aktualisiert am
24.05.2019
Dokumentnummer
NOR40193953