Rechtstracker.at

Anl. 1

Fassungen
01.09.2017 bis 10.12.2019 — BGBl. II Nr. 232/2017 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1 heute11.12.2019 § → § BGBl. II Nr. 395/2019
Anl. 101.09.201710.12.2019 BGBl. II Nr. 232/2017 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrplan der zweijährigen Forstfachschule

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 232 aus 2017,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins

Inkrafttretensdatum

01.09.2017BGBl. II Nr. 232/2017

Außerkrafttretensdatum

10.12.2019danach: BGBl. II Nr. 395/2019

Index

70/07 Schule und Kirche; 80/02 Forstrecht

Beachte

Klassenweise gestaffeltes Inkrafttreten vergleiche Paragraph 2,):

1.9.2017 (1. Klasse)

1.9.2018 (2. Klasse)

Text

Anlage LEHRPLAN DER ZWEIJÄHRIGEN FORSTFACHSCHULE römisch eins. STUNDENTAFEL1

(Gesamtstundenanzahl und Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Wochenstunden

A.

Pflichtgegenstände

Klasse

Summe

 

 

1.

2.

 

1.

Religion

2

2

4

2.

Gesellschaft und Recht

 

 

 

2.1

Politische Bildung, Recht und Geschichte

2

3

5

3.

Sprache und Kommunikation

 

 

 

3.1

Deutsch2

2

2

4

3.2

Englisch

2

2

4

4.

Natur- und Formalwissenschaften

 

 

 

4.1

Naturwissenschaftliche Grundlagen3 4

3

–

3

4.2

Angewandte Mathematik2

2

2

4

5.

Forstwirtschaft und Naturraummanagement

 

 

 

5.1

Waldökologie und Waldbau4

3

2

5

5.2

Forst- und Umweltschutz

2

–

2

5.3

Jagd und Fischerei4

3

2

5

5.4

Holzvermessung, Holzprodukte und Bioenergie4

2

2

4

5.5

Forst- und Arbeitstechnik

2

2

4

5.6

Vermessung und Forsteinrichtung4 5

3

2

5

5.7

Bauwesen und alpine Naturgefahren

–

2

2

5.8

Forstliches Praktikum

4

4

8

6.

Wirtschaft und Unternehmensführung

 

 

 

6.1

Wirtschaftsgeografie und Ländliche Entwicklung

2

–

2

6.2

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen4 6

2

5

7

7.

Bewegung und Sport

2

2

4

B.

Alternative Pflichtgegenstände

–

4

4

 

Spezielle Forsttechnik

 

 

 

 

Jagd- und Naturraummanagement

 

 

 

 

Forstliche Dienstleistungen

 

 

 

 

Waldaufseher/in – Behördliche Forstaufsicht

 

 

 

 

Gesamtwochenstundenzahl

38

38

76

C.

Pflichtpraktikum

1 Monat zwischen 1. und 2. Klasse

D.

Freigegenstände

 

 

 

 

Jagdliches Schießpraktikum

2

2

4

 

Berufsbezogene Kommunikation

1

1

2

 

Qualitätsmanagement

1

1

2

 

Multifunktionale Waldbewirtschaftung

–

2

2

E.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

Jagdpraktikum

2

2

4

 

Fischereipraktikum

–

2

2

 

Wald- und Jagdpädagogik

2

2

4

 

Jagdhornblasen

1

1

2

F.

Förderunterricht7

 

 

 

 

Deutsch

 

 

 

 

Englisch

 

 

 

 

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

 

 

 

____________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel im Rahmen der Bestimmungen des Abschnittes römisch drei abgewichen werden.

2 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde in der 1. oder 2. Klasse.

3 Biologie und Ökologie, Physik und Chemie.

4 Mit Übungen.

5 Mit Übungen in elektronischer Datenverarbeitung im Ausmaß von 1 Wochenstunde in der 2. Klasse.

6 Inklusive Übungsforstbetrieb.

7 Als Kurs für eine oder zwei Klassen – jedoch jeweils für dieselbe Schulstufe – gemeinsam durch einen Teil des Unterrichtsjahres in der 1. und 2. Klasse. Der Förderunterricht kann bei Bedarf je Unterrichtsjahr und Klasse bis zu zweimal für jeweils höchstens 16 Unterrichtseinheiten eingerichtet werden, die jeweils innerhalb möglichst kurzer Zeit anzusetzen sind.

ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL, DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN römisch eins. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Die zweijährige Forstfachschule dient im Rahmen der Aufgabe der österreichischen Schule (Paragraph 118, des Forstgesetzes 1975, Bundesgesetzblatt Nr. 440 aus 1975,, sowie Paragraph 2, des Land- und forstwirtschaftliches Bundesschulgesetzes, Bundesgesetzblatt Nr. 175 aus 1966,) dem Erwerb von Kompetenzen, die zur Führung oder Bewirtschaftung eines nicht der Bestellungspflicht unterliegenden Forstbetriebes bzw. als zugeteiltes Forstorgan eines bestellungspflichtigen Betriebes sowie zur Ausübung beruflicher Tätigkeiten im forstlichen und jagdlichen Bereich befähigen. Sie hat überdies eine integrierte wirtschaftliche Ausbildung und ermöglicht zusätzlich eine Vertiefung als Vorbereitung für die unterschiedlichen Anforderungen der Praxis.

Die Absolventinnen und Absolventen können

  • Strichaufzählung
    die österreichischen Wälder unter Einbeziehung ihrer Wirkung fachgerecht und nachhaltig bewirtschaften;
  • Strichaufzählung
    die ökologische Produktion vor Gefahren schützen;
  • Strichaufzählung
    Waldbestände beurteilen und Behandlungsmaßnahmen planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Holzernte planen und durchführen sowie das Kernprodukt Holz nach Qualitätskriterien bestmöglich vermarkten;
  • Strichaufzählung
    einen nicht der Bestellungspflicht unterliegenden Forstbetrieb leiten, Betriebsziele festlegen und diesen nach betriebswirtschaftlichen Kriterien führen;
  • Strichaufzählung
    bei großen Forstbetrieben die Führung unterstützen;
  • Strichaufzählung
    den Jagdbetrieb leiten, den Lebensraum des Wildes nach ökologischen Kriterien gestalten, ökonomische Rahmenbedingungen beurteilen und die Jagd entsprechend den rechtlichen Bestimmungen fachgerecht ausüben;
  • Strichaufzählung
    Nebenbetriebe eines Forstbetriebes führen und deren Produkte bestmöglich vermarkten;
  • Strichaufzählung
    nach Maßgabe der Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 zur Einhaltung der Sicherung des öffentlichen Interesses an der Walderhaltung beitragen.

Durch die Ausbildung zur/zum Forstwart/in ist sie/er ein Forstorgan im Sinne des Forstgesetzes 1975. Dessen Bestellung nach Paragraph 113, des Forstgesetzes 1975 dient insbesondere der Sicherung des öffentlichen Interesses an der Walderhaltung, der Einhaltung der Bestimmungen des Forstgesetzes 1975 und der nachhaltigen sowie fachgemäßen Waldbewirtschaftung in forstlicher und jagdlicher Hinsicht. Darüber hinaus arbeitet die/der Forstwart/in beim Ausgleich unterschiedlicher Interessen der Waldnutzer/innen mit.

LERNERGEBNISSE DER LEHRPLANBEREICHE UND EINZELNER PFLICHTGEGENSTÄNDE LERNERGEBNISSE IM LEHRPLANBEREICH GESELLSCHAFT UND RECHT

Die Absolventinnen und Absolventen können

  • Strichaufzählung
    sich mit Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    relevante, fachrichtungsbezogene Rechtsbereiche und deren Inhalte in Grundzügen nennen;
  • Strichaufzählung
    Entscheidungen im Einklang mit den relevanten, fachrichtungsbezogenen Rechtsbereichen treffen und entsprechende Handlungen setzen.

LERNERGEBNISSE IM LEHRPLANBEREICH SPRACHE UND KOMMUNIKATION

Die Absolventinnen und Absolventen können

  • Strichaufzählung
    Sachverhalte in angemessener Sprache in Wort und Schrift ausdrücken und situationsgerecht kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    Informationen zielgerichtet beschaffen, filtern und nutzen;
  • Strichaufzählung
    sich mit aktuellen Entwicklungen in Gesellschaft, Politik und Wirtschaft auseinandersetzen;
  • Strichaufzählung
    Medien verantwortungsbewusst nutzen;
  • Strichaufzählung
    angemessen – auch medienunterstützt – präsentieren;
  • Strichaufzählung
    in Englisch mündliche und schriftliche Kommunikationssituationen des Alltags sowie des beruflichen Umfeldes bewältigen. Sie erreichen das Niveau des Basic Users A2 gemäß GER (Empfehlung des Ministerkomitees des Europarates an die Mitgliedstaaten Nr. R (98) 6 vom 17. März 1989 zum Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen) in den Fertigkeiten Hören, An Gesprächen teilnehmen, Zusammenhängend sprechen, Lesen und Schreiben.

LERNERGEBNISSE IM LEHRPLANBEREICH NATUR- UND FORMALWISSENSCHAFTEN

Die Absolventinnen und Absolventen können

  • Strichaufzählung
    grundlegende naturwissenschaftliche Gesetzmäßigkeiten in Verbindung mit der Bewirtschaftung des Ökosystems Wald verstehen und adäquat handeln;
  • Strichaufzählung
    mathematische Verfahren auf die berufliche Praxis anwenden und Schlussfolgerungen ziehen.

LERNERGEBNISSE IM LEHRPLANBEREICH FORSTWIRTSCHAFT UND NATURRAUMMANAGEMENT

Die Absolventinnen und Absolventen können

  • Strichaufzählung
    die Waldentwicklung im Rahmen der natürlichen und betrieblichen Möglichkeiten durch geeignete Eingriffe lenken und dadurch nachhaltig Betriebsziele erreichen;
  • Strichaufzählung
    biotische, abiotische und anthropogene Einflüsse im Wald erkennen, Folgen abschätzen, diesen vorbeugen und gegebenenfalls gegensteuern;
  • Strichaufzählung
    zum Forstschutzorgan bestellt werden, sofern die sonstigen Voraussetzungen nach Paragraph 110, des Forstgesetzes 1975 vorliegen;
  • Strichaufzählung
    nach einer gesetzlich vorgeschriebenen Unterweisung den Sachkundenachweis für Pflanzenschutzmittel den rechtlichen Vorgaben entsprechend erwerben;
  • Strichaufzählung
    Holz messen, klassifizieren, sortieren und vermarkten und erwerben die diesbezüglich einschlägigen Zertifikate;
  • Strichaufzählung
    eine Eigentumssicherung vornehmen, einfache Waldwirtschaftspläne selbst erstellen, interpretieren und entsprechende Maßnahmen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    mit den wichtigsten forstlichen Werkzeugen, Geräten und Maschinen unter Anwendung relevanter Sicherheitsbestimmungen Waldpflegearbeiten und die Holzernte ergonomisch und ökonomisch durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Organisation und Kalkulation einfacher Holzernteeinsätze übernehmen;
  • Strichaufzählung
    methodisch richtig und unter Anwendung relevanter Sicherheitsbestimmungen mit der Motorsäge umgehen und die zugehörigen Berechtigungen erwerben;
  • Strichaufzählung
    Wild und Fische unter ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten hegen, wobei waldgefährdende Wildschäden vermieden werden, sowie deren Lebensräume im Sinne einer nachhaltigen Bewirtschaftung verbessern;
  • Strichaufzählung
    Kenntnisse und Fertigkeiten im jagdlichen Schießen sowie in der Jagd und Fischerei in ausreichendem Umfang anwenden und die Ausstellung der Jagd- und Fischereikarte in den jeweiligen Ländern beantragen;
  • Strichaufzählung
    Reviereinrichtungen selbstständig planen und bauen, Überlegungen zur Erschließung von Waldflächen anstellen sowie alpine Naturgefahren erkennen und vorbeugende Maßnahmen treffen.

LERNERGEBNISSE IM LEHRPLANBEREICH WIRTSCHAFT UND UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Die Absolventinnen und Absolventen können

  • Strichaufzählung
    grundlegende wirtschaftsgeografische und volkswirtschaftliche Grundbegriffe erläutern, sowie Wirtschaftsräume und deren Bedeutung darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Europäische Union und ihre Bedeutung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Agrarförderungssysteme und deren Nutzung für Fördermöglichkeiten darlegen;
  • Strichaufzählung
    betriebliche Abläufe organisieren und strukturieren;
  • Strichaufzählung
    grundlegende wirtschaftliche Zusammenhänge erkennen und daraus Schlussfolgerungen für die Bewirtschaftung eines (Forst-)Betriebes ziehen;
  • Strichaufzählung
    betriebswirtschaftliche und unternehmensrechtliche Grundlagen erläutern und in der Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    relevante steuer- und abgaberechtliche Grundkenntnisse in der Land- und Forstwirtschaft anwenden und deren Auswirkungen abschätzen;
  • Strichaufzählung
    fundiertes Wirtschafts- und Finanzwissen anwenden und damit die Zusatzqualifikation Unternehmerführerschein® erwerben.

LERNERGEBNISSE DER ALTERNATIVEN PFLICHTGEGENSTÄNDE

Die Absolventinnen und Absolventen können

  • Strichaufzählung
    in der speziellen Forsttechnik selbstständig Arbeitsaufträge mit Forstgeräten und -maschinen unter Anwendung relevanter Sicherheitsbestimmungen organisieren und durchführen;
  • Strichaufzählung
    im Jagd- und Naturraummanagement den Jagdbetrieb unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen organisieren sowie Grundlagen des Wildtiermanagements erläutern und in der Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    forstliche Dienstleistungen benennen, anbieten und fachgerecht durchführen;
  • Strichaufzählung
    die zur Ausübung der behördlichen Forstaufsicht erforderlichen, spezifischen Grundlagen des Waldbaus für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg darstellen, relevante Rechtsgebiete in der Praxis anwenden sowie Konzepte zur Katastrophenprävention erarbeiten und Maßnahmen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    fachlich einschlägige (externe) Zertifikate erwerben.

römisch zwei. ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE Lehr- und Lernziele:

Grundlage für die Unterrichtsplanung sind das allgemeine Bildungsziel sowie die Bildungs- und Lehraufgaben und die Lehrstoffe der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Der Unterricht ist auf Lernergebnisse hin ausgerichtet und so zu konkretisieren, dass aktuelle Herausforderungen in der Gesellschaft, Wirtschaft, Wissenschaft und Kultur berücksichtigt werden können. Es sind Werthaltungen, Einstellungen und kreative Fähigkeiten zu fördern, um bestehende und zukünftige kulturelle, gesellschaftliche und technische Entwicklungen in der Land- und Forstwirtschaft innovativ gestalten zu können. Die einzelnen Lehrplaninhalte sind den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten und auf regionale Besonderheiten ist Bedacht zu nehmen.

Die lernergebnisorientierte Formulierung der Bildungs- und Lehraufgabe ermöglicht die Einordnung in das Qualifikationsprofil des Nationalen und Europäischen Qualifikationsrahmens.

Die im Lehrplan angeführten zu erreichenden Bildungs- und Lehraufgaben der Unterrichtsgegenstände sind über die Schulstufen systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzubauen. Die Reflexion ist als zentrales Instrument für Lehr- und Lernprozesse in allen Unterrichtsgegenständen zu fördern.

In der Umsetzung der Bildungs- und Lehraufgaben ist der Erarbeitung von grundlegenden Erkenntnissen und Fertigkeiten der Vorzug gegenüber oberflächlicher Vielfalt zu geben. Diese Grundhaltung erfordert unter anderem exemplarisches Lehren und Lernen. Bei der Erreichung des allgemeinen Bildungsziels ist von der Vorbildung der Schülerinnen und Schüler auszugehen sowie eine praxisnahe Unterrichtsgestaltung anzustreben.

Die Anpassung des Unterrichts an den aktuellen Stand der Land- und Forstwirtschaft, Technik und Wirtschaft, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft verlangt, dass die Lehrenden ihre fachlichen und didaktischen Kompetenzen stets eigenverantwortlich weiterentwickeln.

Für den situationsadäquaten Einsatz von Sprache – insbesondere der Unterrichtssprache – und deren Weiterentwicklung in Wort und Schrift sind alle Lehrkräfte verantwortlich.

Interkulturelles Lernen soll die Fähigkeit der Schülerinnen und Schüler zur sozialen Interaktion mit Angehörigen anderer Kulturen verbessern. Das Prinzip interkulturellen Lernens ist eine Chance der Bereicherung für die Schülerinnen und Schüler, damit sie ihre eigene kulturelle Identität entwickeln und auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft vorbereitet werden.

Der Entwicklung der sozialen und personalen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. Konstruktive Rückmeldungen sowie eine gezielte Steuerung der gruppendynamischen Prozesse sollen diese Entwicklung fördern.

Unterrichtsqualität:

Die Schülerinnen und Schüler stehen als Persönlichkeiten im Mittelpunkt. Ein wertschätzender und fördernder Umgang aller Beteiligten ist Grundvoraussetzung für das Gelingen von Unterricht. Eine Kultur der offenen Rückmeldung ist anzustreben. Formen des gegenseitigen Unterstützens durch Schülerinnen und Schüler sollen Lern- und Reflexionsprozesse fördern.

Die Qualität des Unterrichts sowie die systematische Förderung der Kompetenzen sind zentrale Themen der Schulentwicklung. Qualitätsziele auf Schul- und Bundesebene unterstützen die Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts. Bei der Unterrichtsgestaltung und Unterrichtserteilung ist auf die Grundprinzipien Prozessorientierung, systematische Evaluation und kontinuierliche Verbesserung besonders zu achten. Die Ziele des Unterrichts, Formen der Leistungsfeststellung und Kriterien der Leistungsbeurteilung sind allen Lernenden transparent zu machen.

Unterrichtsplanung:

Zur Erreichung des Bildungsziels und bei den didaktischen Planungen ist von der Vorbildung und den individuellen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler auszugehen. Durch forschendes und entdeckendes Lernen sollen alle Fähigkeiten und Fertigkeiten der Schülerinnen und Schüler gleichermaßen angeregt und gefördert werden. Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass das Interesse und die Motivation der Schülerinnen und Schüler gesteigert werden kann. Prinzipiell sind Methodenvielfalt sowie Lehr- und Lernformen anzustreben, welche die Schülerinnen und Schüler zu Problemlösungskompetenz befähigen und vermehrt zu eigenständiger und selbstverantwortlicher Arbeitsweise hinführen.

Die Schülerinnen und Schüler sind in allen Unterrichtsgegenständen ihren Fähigkeiten gemäß zu fördern und zu fordern. Dazu tragen Unterrichtsformen bei, die von den Stärken und Ressourcen der Schülerinnen und Schüler ausgehen. Die Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sollen verstärkt in Anspruch genommen werden. Unterrichtskonzepte, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre eigenen Lernwege dokumentieren und reflektieren können, wie beispielsweise Portfoliotechniken, unterstützen die Entwicklung zu selbstständigem Lernen und Arbeiten.

Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (zB Durchführung von Projekten, Fallstudien, Simulationen) führen die Schülerinnen und Schüler – einzeln und im Team – zu logischem, kreativem und vernetztem Denken, zu genauem und ausdauerndem Arbeiten sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln. Dabei sollen neben der Vermittlung von Expertenwissen individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse ermöglicht und beratend begleitet werden. Die Lehrenden sind in diesem Prozess Wissensvermittlerinnen und Wissensvermittler sowie Lernbegleiterinnen und Lernbegleiter gleichermaßen.

Die zeitliche und inhaltliche Abstimmung der Lehr- und Lernziele zwischen den Unterrichtsgegenständen erfordert regelmäßige pädagogische Beratungen und die Koordination aller Lehrenden. Offene Lehr- und Lernformen sowie projektorientiertes Arbeiten sind zu forcieren.

Unterrichtstechnologie:

Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrags sollen unterschiedliche Medien eingesetzt werden, um den Lernprozess zu unterstützen und die für den beruflichen Alltag erforderliche Präsentations- und Medienkompetenz aufzubauen. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien sowie die Verwendung fachspezifischer Software sind daher in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. Der zweckmäßige Einsatz von Wörterbüchern und anderer Korrekturhilfen, von Nachschlagewerken, Gesetzestexten, Formelsammlungen, elektronischen Medien sowie weiterer in der Praxis üblicher Informationsträger ist sowohl im Unterricht als auch bei Leistungsfeststellungen vorzusehen. Der Einsatz von elektronisch aufbereiteten Lernmaterialien sowie von elektronischen Kommunikationsforen soll die Unterrichtsorganisation ergänzen und unterstützen.

Unterrichtsorganisation:

Die Vielfalt von Unterrichtsmethoden erfordert größtmögliche Flexibilität in der Unterrichtsorganisation und organisatorische Unterstützung auf allen Ebenen (fächerübergreifender Unterricht, Projektunterricht und offene Lehr- und Lernformen). Exkursionen und Lehrausgänge dienen in Ergänzung des lehrplanmäßigen Unterrichts durch unmittelbaren und anschaulichen Kontakt zum wirtschaftlichen und kulturellen Leben der Vorbereitung auf die berufliche Tätigkeit.

Unter Bedachtnahme auf das Stundenausmaß und die Lehrplaninhalte können pädagogisch sinnvolle Blockungen vorgesehen werden. Zusätzlich können verschiedene Kompetenz- oder Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch verschiedene Lehrkräfte entsprechend ihrer Qualifikation unterrichtet werden. Eine enge Kooperation dieser Lehrkräfte hinsichtlich der Abstimmung der Lehrinhalte und gemeinsamen Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler ist erforderlich.

Der Unterricht ist in allen Unterrichtsgegenständen auf das allgemeine Bildungsziel der Schule auszurichten. Um fächerübergreifende Kenntnisse und Fertigkeiten zu gewährleisten, sind pädagogische Beratungen aller Lehrenden einer Klasse bzw. des Ausbildungsganges zweckmäßig. Pädagogische Abstimmungen – hinsichtlich der Jahresplanungen, Kriterien der Leistungsbeurteilung – ermöglichen Synergien, verhindern unerwünschte Redundanzen und tragen zur Vergleichbarkeit der Anforderungen und Transparenz des Unterrichts bei. Besondere Bedeutung kommt auch der Abstimmung des fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichts zu.

Unterrichtsprinzipien:

Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern fächerübergreifend im Unterricht zu berücksichtigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zu Unternehmergeist, die Gesundheitserziehung, die Wirtschafts- und Verbraucherinnenbildung, die Umweltbildung für nachhaltige Entwicklung, die Sexualerziehung, die europapolitische Bildungsarbeit, die Medienarbeit und die Verkehrserziehung.

Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie der personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Politische Bildung, Recht und Geschichte:

Ziele des Unterrichts im Bereich Recht sind der Erwerb von grundlegendem Wissen fachrelevanter Rechtsinhalte und die Orientierung des Unterrichts an der Realsituation.

Vorrangiges Ziel der politischen Bildung ist die Entwicklung eines Verständnisses für Strukturen und Funktionsweisen nationaler und internationaler politischer Systeme und die Vermittlung eines grundlegenden Verständnisses für Zusammenhänge.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Deutsch:

Zur Sicherung des Transfers in die Lebenswirklichkeit ist bei der Unterrichtsplanung und -gestaltung auf eine fundierte Grundbildung und die Anwendbarkeit in der betrieblichen Situation größter Wert zu legen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Englisch:

Die Entwicklung fremdsprachlicher Kompetenzen erfolgt auf Basis jener Kompetenzen, über die die Lernenden im Deutschen sowie gegebenenfalls in ihrer Erstsprache verfügen.

Der Unterricht ist so zu gestalten, dass die Erweiterung der sprachlichen Kompetenzen als Bereicherung und als Möglichkeit zum Verständnis anderer Denkweisen erfahren werden kann.

Die verschiedenen Kompetenzbereiche (Sprachbewusstsein, Sprechen, Lesen, Schreiben, Reflexion und kulturelle Bezüge sowie Präsentation) sind vernetzt zu entwickeln.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Naturwissenschaftliche Grundlagen:

Die Arbeitsweise der Naturwissenschaften (zB Experimente, praktische Übungen) ist möglichst häufig in den Unterricht zu integrieren.

Didaktische Grundsätze des Pflichtgegenstandes Angewandte Mathematik:

Auf den Erwerb der Fähigkeit, theoretisches Wissen in den persönlichen und beruflichen Bereich transferieren zu können, ist durch fachbezogene Beispiele, vielfältige Methoden und konkrete Arbeitsaufträge im Unterricht Wert zu legen.

römisch drei. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN Allgemeine Bestimmungen:

Schulautonome Lehrplanbestimmungen (Paragraph 119, Absatz 2, Forstgesetz 1975 sowie Paragraph 5, Absatz eins, Land- und forstwirtschaftliches Bundesschulgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume in den Bereichen der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (kompetenzorientierte Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Unterrichtsorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Ausrichtung nach dem jeweiligen Handlungsbedarf in der Schule und an den daraus resultierenden Wunsch- und Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume soll sich in diesem Sinne nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern es bedarf eines Konzeptes, das sich an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der anderen Schulpartner sowie am schulischen, allgemein-kulturellen, wirtschaftlichen und regionalen Umfeld orientiert.

Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemeinbildende, das fachtheoretische und praktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, auf die damit verbundenen gewerblichen, land- und forstwirtschaftlichen Berechtigungen sowie auf die Durchlässigkeit im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen sowie die personellen und materiellen Möglichkeiten des Schulstandortes zu berücksichtigen.

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können bei den Pflichtgegenständen sowie bei den alternativen Pflichtgegenständen Abweichungen von der Stundentafel – ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion“ – unter Beachtung der folgenden Bestimmungen vorgenommen werden:

  1. Ziffer eins
    Das Stundenausmaß von insgesamt 8 Wochenstunden kann anders verteilt werden, wobei ein Pflichtgegenstand um nicht mehr als 2 Wochenstunden, jedoch auf nicht weniger als 2 Wochenstunden reduziert werden darf.
  2. Ziffer 2
    Davon können vom Lehrplanbereich “Forstwirtschaft und Naturraummanagement“ maximal 3 Wochenstunden zu den Lehrplanbereichen „Gesellschaft und Recht“, „Sprache und Kommunikation“, „Natur- und Formalwissenschaften“, „Wirtschaft und Unternehmensführung“ sowie zum Pflichtgegenstand „Bewegung und Sport“ verschoben werden.
  3. Ziffer 3
    In allen Lehrplanbereichen können in jeder Klasse 2 zusätzliche Pflichtgegenstände mit mindestens 2 Wochenstunden – auch alternative Pflichtgegenstände – eingeführt und das Wochenstundenausmaß bestehender Pflichtgegenstände erhöht werden.
  4. Ziffer 4
    Die alternativen Pflichtgegenstände „Spezielle Forsttechnik“, „Jagd- und Naturraummanagement“, „Forstliche Dienstleistungen“ und „Waldaufseher/in – Behördliche Forstaufsicht“ können bei parallel geführten Klassen jeweils übergreifend geführt werden.
  5. Ziffer 5
    In jedem (alternativen) Pflichtgegenstand ist es zulässig, die Aufteilung der Wochenstunden sowie der Bildungs- und Lehraufgabe und des Lehrstoffes auf die Klassen abweichend vorzunehmen.
  6. Ziffer 6
    Die Wochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich Verbindlicher Übungen in den einzelnen Klassen darf 38 Wochenstunden nicht überschreiten.
  7. Ziffer 7
    Die Gesamtwochenstundenzahl aller Pflichtgegenstände einschließlich Verbindlicher Übungen darf 76 Wochenstunden nicht über- oder unterschreiten.
  8. Ziffer 8
    Die schulautonome Stundentafel ist für einen gesamten Ausbildungsgang (1. und 2. Klasse) zu erstellen und über den gesamten Ausbildungsgang beizubehalten.

Verbindliche Übung:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können Verbindliche Übungen in Abstimmung mit einem oder mehreren angeführten Pflichtgegenständen im Ausmaß von höchstens zwei Wochenstunden vorgesehen werden.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen:

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können weitere Freigegenstände und Unverbindliche Übungen sowie ein geändertes Wochenstundenausmaß für bestehende Freigegenstände und Unverbindliche Übungen vorgesehen werden.

Schulautonome Aufteilung der Bildungs- und Lehraufgaben und des Lehrstoffes sowie Festlegung der besonderen didaktischen Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff bestehender Unterrichtsgegenstände können zwischen den Klassen verschoben werden. Werden neue Unterrichtsgegenstände geschaffen, sind jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der Lehrstoff festzulegen. Wird das Stundenausmaß bestehender Unterrichtsgegenstände um mehr als eine Wochenstunde erhöht, sind zusätzliche Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe festzulegen. Bei um mehr als eine Wochenstunde reduzierten Unterrichtsgegenständen sind die Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe an das neu festgelegte Wochenstundenausmaß anzupassen. Die schulautonome Aufteilung bzw. Abänderung der Bildungs- und Lehraufgabe hat auf Querverbindungen zwischen den einzelnen Unterrichtsgegenständen, auf die Durchlässigkeit des österreichischen Schulwesens, auf die Bildungsaufgabe der Schulart (Paragraph 118, Forstgesetz 1975 sowie Paragraph 2, Land- und forstwirtschaftliches Bundesschulgesetz), auf das allgemeine Bildungsziel, auf die zentralen Lernergebnisse sowie auf das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplanes Bedacht zu nehmen.

Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können erforderlichenfalls für einzelne Unterrichtsgegenstände besondere didaktische Grundsätze festgelegt werden.

Übungsteile von Unterrichtsgegenständen:

Die im Lehrplan enthaltene Verteilung der Übungsstunden auf die einzelnen Klassen oder das vorgesehene Stundenausmaß der Übungen pro Klasse kann schulautonom abgeändert werden, wobei jedoch die Übungen in den einzelnen Pflichtgegenständen nicht zur Gänze entfallen dürfen.

römisch vier. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

a) Katholischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, in der jeweils geltenden Fassung.

b) Evangelischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 130 aus 2009, in der jeweils geltenden Fassung.

c) Altkatholischer Religionsunterricht

Der altkatholische Religionsunterricht wird im Allgemeinen als Gruppenunterricht gemäß Paragraph 7 a, des Religionsunterrichtsgesetzes in seiner derzeit geltenden Fassung geführt. Demgemäß ist der Lehrplan für den Religionsunterricht der Oberstufe der allgemeinbildenden höheren Schulen anzuwenden.

d) Islamischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 234 aus 2011, in der jeweils geltenden Fassung.

e) Israelitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 331 aus 2004,.

f) Neuapostolischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 108 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

g) Religionsunterricht der Kirche Jesu Christi der Heiligen der Letzten Tage

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Nr. 239 aus 1988, in der jeweils geltenden Fassung.

h) Griechisch-orientalischer (orthodoxer) Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 114 aus 2016, in der jeweils geltenden Fassung.

i) Orientalisch-orthodoxer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 201 aus 2004, in der jeweils geltenden Fassung.

j) Buddhistischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 241 aus 2008, in der jeweils geltenden Fassung.

k) Freikirchlicher Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 194 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.

l) Alevitischer Religionsunterricht

Siehe die Bekanntmachung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 14 aus 2014, in der jeweils geltenden Fassung.

römisch fünf. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN UND LEHRSTOFFE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE A. Pflichtgegenstände 2. GESELLSCHAFT UND RECHT 2.1 POLITISCHE BILDUNG, RECHT UND GESCHICHTE

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Politische Bildung

  • Strichaufzählung
    die Struktur und Funktionsweise des österreichischen Verfassungsaufbaues erklären;
  • Strichaufzählung
    demokratische Prinzipien nennen und in ihrem Umfeld umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Entwicklung und die Funktionsweise der österreichischen parlamentarischen Demokratie erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten politischen Akteure und Bewegungen in Österreich charakterisieren und ihre Entwicklungsgeschichte umreißen;
  • Strichaufzählung
    sich kritisch mit Programmen politischer Parteien und deren Standpunkten zu aktuellen Problemstellungen auseinandersetzen sowie dazu begründet Stellung nehmen;
  • Strichaufzählung
    Möglichkeiten politischer Partizipation nutzen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    kritisch mit der Berichterstattung in den Medien umgehen;
  • Strichaufzählung
    den Begriff „Medienpolitik“ erklären und allfällige Gefahren für die Meinungsfreiheit erkennen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche soziale, kulturelle und politische Systeme nennen;
  • Strichaufzählung
    sozial verantwortlich handeln.

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Inhalte der Rechtsquellen der Land-, Jagd- und Forstwirtschaft wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    die unterschiedlichen Arten von Rechtsakten erkennen und verschiedenen staatlichen Institutionen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    gezielt Rechtsauskünfte einholen;
  • Strichaufzählung
    mit Behörden kommunizieren und dabei auch E-Government nützen;
  • Strichaufzählung
    die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Rechtsvorschriften und -quellen benennen;
  • Strichaufzählung
    entsprechend ihrer rechtlichen Situation handeln.

Lehrstoff:

Politische Bildung:

Aufbau und Aufgaben des Staates (Österreichische Verfassung), Gewaltenteilung (Grundzüge der Gesetzgebung und Vollziehung), Grundlagen der Rechtsordnung, Grund- und Freiheitsrechte, Staatsbürgerschaft, Gerichtsbarkeit.

Moderne Demokratie am Beispiel Österreichs, politische Parteien, Verbände und Interessenvertretungen in Österreich. Entwicklung des Sozialstaates.

Persönlichkeits- und Meinungsbildung.

Recht:

Grundlagen des Rechtssystems, Arten des Rechts, Anwendung von Rechtsnormen, Zugang zum Recht, E-Government, Rechtsdurchsetzung, Forst- und Jagdrecht (insbesondere OÖ Jagdrecht).

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Geschichte

  • Strichaufzählung
    Informationen aus unterschiedlichen Quellen beschaffen, filtern und gezielt einsetzen;
  • Strichaufzählung
    kritisch mit der Berichterstattung in den Medien umgehen;
  • Strichaufzählung
    historische Zusammenhänge beschreiben;
  • Strichaufzählung
    das kulturelle Erbe in seiner Relevanz für die gegenwärtige Gesellschaft wahrnehmen;
  • Strichaufzählung
    die gegenwärtige Weltlage mit Schwerpunkt der Situation in Österreich und Europa beschreiben und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Zeitgeschehnisse wahrnehmen und diese reflektieren.

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    einfache Anträge vor allem im elektronischen Behördenweg selbstständig stellen (die Vertretungsbefugnis vorausgesetzt);
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit von Raumordnung und Raumplanung begründen und ihre Instrumente erklären;
  • Strichaufzählung
    Entscheidungen im Einklang mit den grundlegenden fachbezogenen Rechtsvorschriften treffen und dementsprechende Handlungen setzen;
  • Strichaufzählung
    gezielt Rechtsauskünfte einholen;
  • Strichaufzählung
    die jeweilige Rechtslage realistisch einschätzen und sich eine rechtskonforme Meinung bilden;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Schritte der Rechtsdurchsetzung im Verwaltungs- und Verwaltungsstrafverfahren, in zivil- und strafgerichtlichen Verfahren sowie im arbeits- und sozialgerichtlichen Verfahren darstellen und erklären;
  • Strichaufzählung
    entsprechend ihrer rechtlichen Situation handeln.

Lehrstoff:

Geschichte:

Quellen der Geschichte, historische Epochen im Überblick, facheinschlägige politische und wirtschaftliche Situation in Europa nach dem Ersten Weltkrieg, totalitäre Ideologien und Systeme, Zweiter Weltkrieg und Österreich ab 1945, internationale Strukturen und Krisen von 1945 bis heute.

Aktuelles Zeitgeschehen.

Recht:

Anwendung von Rechtsnormen, Zugang zum Recht, E-Government, Rechtsdurchsetzung, Auslegung und Anwendung von Rechtsnormen.

Vertiefung in fachrichtungsbezogenen Rechtsbereichen wie insbesondere im Forst- und Jagdrecht, Naturschutz- und Wasserrecht sowie betreffend Tourismus, Kulturflächenschutz, Raumordnung und Bodenreform.

Grundzüge des Straf- und Zivilrechts (wie Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch), Liegenschaftsverkehrsrechts, Arbeits- und Sozialrechts.

3. SPRACHE UND KOMMUNIKATION 3.1 DEUTSCH

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zuhören

  • Strichaufzählung
    mündlichen Darstellungen folgen, indem sie aktiv zuhören.

Bereich Sprechen

  • Strichaufzählung
    passende Gesprächsformen in alltäglichen Sprechsituationen anwenden;
  • Strichaufzählung
    in Situationen, mit denen sie vertraut sind, mündlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Sachverhalte in der Standardsprache darstellen;
  • Strichaufzählung
    Fragen verständlich und angemessen in der Standardsprache beantworten;
  • Strichaufzählung
    mündliche Texte verstehen, ihnen Informationen entnehmen und sie wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprachrichtigkeit aufweisen.

Bereich Lesen

  • Strichaufzählung
    sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    schriftliche Texte verstehen, ihnen Informationen entnehmen und sie wiedergeben.

Bereich Schreiben

  • Strichaufzählung
    über grundlegendes Textsortenwissen verfügen;
  • Strichaufzählung
    in Situationen, mit denen sie vertraut sind, schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    angemessene Fertigkeiten im Bereich der Schreibrichtigkeit aufweisen.

Bereich Kultur und gesellschaftliche Reflexion, Medien

  • Strichaufzählung
    Arten und Funktionen der Massenmedien aufzählen;
  • Strichaufzählung
    bewusst mit Medien umgehen.

Bereich Sprachbewusstsein

  • Strichaufzählung
    Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Regeln der Zeichensetzung und Rechtschreibung anwenden;
  • Strichaufzählung
    gängige Fremdwörter verstehen und richtig anwenden.

Lehrstoff:

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören und verständliche Beantwortung von Fragen in Standardsprache, Erkennen von Redeabsichten.

Darstellung von einfachen Sachverhalten in Standardsprache, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben, adressatenorientiertes und anlassbezogenes Sprechen.

Lesen:

Lesetechniken, Herausfiltern von Informationen, sinnerfassendes stilles und lautes Lesen, Informationsbeschaffung und -auswertung.

Schreiben:

Planen, Formulieren, Schreiben und Überarbeiten von Texten, informierende und berufsbezogene Textsorten wie insbesondere Erzählung, Bericht, Beschreibung, Inhaltsangabe, Zusammenfassung, Bewerbung, Lebenslauf.

Kultur und gesellschaftliche Reflexion, Medien:

Massenmedien.

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik, häufige Fremdwörter.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zuhören

  • Strichaufzählung
    mündlichen Darstellungen folgen und diese verstehen, indem sie aktiv zuhören.

Bereich Sprechen

  • Strichaufzählung
    mündliche Texte verstehen, ihnen Informationen entnehmen und sie wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    passende Gesprächsformen in verschiedenen Sprechsituationen anwenden;
  • Strichaufzählung
    angemessene Fertigkeiten im Bereich der Sprachrichtigkeit anwenden;
  • Strichaufzählung
    an Diskussionen teilnehmen und aktiv zuhören;
  • Strichaufzählung
    einfache Argumente formulieren und Stellungnahmen abgeben;
  • Strichaufzählung
    Informationen einholen, bearbeiten und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Präsentationstechniken situationsgerecht anwenden.

Bereich Lesen

  • Strichaufzählung
    sinnerfassend lesen;
  • Strichaufzählung
    schriftliche Texte verstehen, ihnen Informationen entnehmen und sie wiedergeben.

Bereich Schreiben

  • Strichaufzählung
    über Textsortenwissen verfügen;
  • Strichaufzählung
    in Situationen, mit denen sie vertraut sind, schriftlich angemessen formulieren;
  • Strichaufzählung
    eigene Texte planen, schreiben und mit Hilfe von Nachschlagewerken überarbeiten;
  • Strichaufzählung
    angemessene Fertigkeiten im Bereich der Schreibrichtigkeit anwenden.

Bereich Kultur und gesellschaftliche Reflexion, Medien

  • Strichaufzählung
    Einblick in unterschiedliche Lebenswelten gewinnen;
  • Strichaufzählung
    über Aspekte der eigenen Lebenswelt reflektieren;
  • Strichaufzählung
    Massenmedien zielorientiert als Informationsquellen nutzen;
  • Strichaufzählung
    sprachliche Äußerungen, insbesondere in den Medien, situationsgerecht beurteilen und einordnen.

Bereich Sprachbewusstsein

  • Strichaufzählung
    Wortarten, Satzglieder und Satzarten erkennen, bestimmen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    Regeln der Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik anwenden;
  • Strichaufzählung
    wesentliche berufsbezogene Fremdwörter und Fachbegriffe verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Zuhören und Sprechen:

Aktives Zuhören, Diskussion, Entnahme von Kerninformationen.

Verständliche und angemessene Formulierung in Standardsprache, freies Erzählen, Berichten und Beschreiben, Argumente und Stellungnahmen.

Präsentationsmedien und -arten, inhaltliche Planung, Strukturierung, Durchführung und Nachbereitung einer Präsentation, Medieneinsatz, rhetorische Mittel.

Lesen:

Erfassen der wesentlichen Inhalte, Textsorten (fiktionale und nichtfiktionale Texte wie Gebrauchsanweisungen, Kataloge, Folder, Broschüren, Fachliteratur).

Informationen und Meinungen in Print- und Online-Medien.

Schreiben:

Planen, Formulieren, Schreiben und Überarbeiten von Texten, verknüpfende Elemente, informierende und berufsbezogene Textsorten wie insbesondere Charakteristik, Exzerpt, Bewerbung, Lebenslauf, Brief, E-Mail.

Beschreibung nichtlinearer Texte.

Kultur und gesellschaftliche Reflexion, Medien:

Reflexion über Themen aus Gesellschaft, Politik, Forst- und Jagdwirtschaft in Zusammenhang mit der eigenen Lebenswelt.

Massenmedien als Informationsquellen.

Sprachbewusstsein:

Wortarten, Satzglieder und Satzarten, Zeichensetzung, Rechtschreibung und Grammatik, Fachbegriffe und Fremdwörter aus dem beruflichen Umfeld.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten.

3.2 ENGLISCH

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in alltäglichen und vertrauten Situationen die gebräuchlichsten Wendungen und Wörter verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache langsam gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    den Hauptinhalt von einfachen, kurzen Hör- und Lesetexten zu vertrauten Themen aus dem Alltagsleben und berufsnahen Umfeld verstehen, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    kurze, sehr einfache Texte zu vertrauten, konkreten Themen lesen und Ausschnitte in sehr einfachen Sätzen mit eigener Wortwahl wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    sich in routinemäßigen Situationen verständigen, in denen es um einen einfachen, direkten Austausch von Informationen und um vertraute Tätigkeiten und Themen geht;
  • Strichaufzählung
    mit sehr einfachen Wendungen und Sätzen über Themen des täglichen Lebens sprechen und von Ereignissen und Erfahrungen berichten;
  • Strichaufzählung
    sehr einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.

Lehrstoff:

Allgemeine Kommunikationsthemen:

Alltäglicher Hintergrund und vertrautes Umfeld wie Alltagsleben, Familie, Freundeskreis, Freizeit, Interessen, Ausbildung.

Beruflich relevante Kommunikationsthemen:

Forst- und Jagdwirtschaft, einfache Arbeitsabläufe, Leben in der Gesellschaft.

Mündliche Kommunikation:

Kommunikation in sozialen Netzwerken, Gespräche wie beispielsweise bei Einkäufen, Terminvereinbarungen, Wegbeschreibungen.

Schriftliche Textsorten und Formate:

Einfache Formulare wie Anmeldung zu einem Kurs oder zu einer Veranstaltung, E-Mail, Log-In auf einer Website, Blog.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Grundlegende Sprachstrukturen, Aufbau und Erweiterung eines allgemeinen Wortschatzes, Grundlagen der Textproduktion.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    in alltäglichen und vertrauten Situationen die gebräuchlichsten Wendungen und Wörter verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Hauptpunkte in Gesprächen und Hörtexten verstehen und konkrete, vorhersehbare Informationen herausfiltern, wenn in deutlich artikulierter Standardsprache über vertraute Dinge gesprochen wird;
  • Strichaufzählung
    kurze einfache Sachtexte im Wesentlichen verstehen, in denen einfache Alltags- oder Fachsprache vorkommt, und wichtige Informationen auffinden;
  • Strichaufzählung
    einfache Gespräche führen, dabei auch Interesse für das Gesagte zeigen und in sehr einfachen Worten ihre Meinung zu einem bestimmten Thema sagen;
  • Strichaufzählung
    mit einfachen Wendungen und Sätzen über Tätigkeiten des Alltags und des Fachbereichs sprechen und schreiben;
  • Strichaufzählung
    einfache Texte zu vertrauten Themen verfassen und dabei die Sätze mit den häufigsten Konnektoren verbinden.

Lehrstoff:

Allgemeine Kommunikationsthemen:

Vertrautes Umfeld wie soziale Beziehungen, Wohnen, Gesundheit, Reisen, Ausbildung.

Beruflich relevante Kommunikationsthemen:

Einfache naturwissenschaftliche Sachverhalte, berufliches Umfeld wie Forst- und Jagdwirtschaft.

Mündliche Kommunikation:

Einfache Telefonate, Sicherheitsunterweisungen, Gespräche beispielsweise mit internationalen Jagdgästen.

Schriftliche Textsorten und Formate:

Festigung und Erweiterung der bekannten Textsorten und Formate.

Kommunikationsrelevante Sprachstrukturen und Wortschatz:

Festigung und Erweiterung grundlegender Sprachstrukturen sowie eines allgemeinen Wortschatzes.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten.

4. NATUR- UND FORMALWISSENSCHAFTEN 4.1 NATURWISSENSCHAFTLICHE GRUNDLAGEN

1.Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    naturwissenschaftliche Grundbegriffe erklären;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge zwischen Lebewesen und Lebensraum beschreiben und erkennen;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge und Kreisläufe im Ökosystem Wald erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Umwelteinflüsse und deren Folgen auf Baum und Bestand beschreiben;
  • Strichaufzählung
    meteorologische Parameter benennen und die Entstehung verschiedener Wetterphänomene erklären;
  • Strichaufzählung
    Bodenarten und Bodentypen sowie deren Eigenschaften erkennen und Schlussfolgerungen für die Bewirtschaftung ziehen;
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktionsweise der Pflanzen erklären;
  • Strichaufzählung
    forstlich relevante Bäume und Sträucher erkennen;
  • Strichaufzählung
    einheimische Holzarten erkennen und wissen über deren Eigenschaften und Anwendung Bescheid;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Waldbodenpflanzen bestimmen und Rückschlüsse auf den Standort ziehen;
  • Strichaufzählung
    die Lebensweise von Insekten, Vögeln, Fledermäusen und Ameisen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Ansprüche und Bedeutung der wichtigsten Pilzarten im Wald erklären.

Lehrstoff:

Physikalische und chemische Grundgrößen.

Biozönotisches Gleichgewicht, Biotop, ökologische Grundlagen, ökosystemare Zusammenhänge, Urwalddynamik, klimabestimmende Faktoren, Niederschlagsformen, Niederschlagsmessung, Wetterphänomene, Immissionsschäden, Treibhauseffekt, Klimaerwärmung.

Bodenbildung und -aufbau, Ausgangsmaterial, Auflagehumus, pH-Wert, Fingerprobe, Auswirkungen der Holzernte, Meliorationsmaßnahmen.

Aufbau der Pflanze – Zelle, Gewebe, Wurzelsystem, Blätter, Knospen, Zweige, Rinde, Samen, Blüten.

Dendrologie, Pflanzenphysiologie, Standortzeigerpflanzen.

Holz – Arten, Eigenschaften und Verwendung.

Insekten – Morphologie, Anatomie, Entwicklung.

Gegenspielerkomplex – Vögel (wie insbesondere Spechte), Fledermäuse, Ameisen.

Pilze – Aufbau, Lebensweise und Bedeutung für das Ökosystem Wald.

Das Ausmaß der Übungen beträgt 2 Wochenstunden.

4.2 ANGEWANDTE MATHEMATIK

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    unterschiedliche mathematische Fragestellungen mit den entsprechenden Grundrechnungsarten selbstständig lösen;
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme elektronischer Hilfsmittel mathematische Aufgabenstellungen lösen;
  • Strichaufzählung
    Schlussrechnungen anschreiben und lösen;
  • Strichaufzählung
    Maßeinheiten zuordnen und umwandeln;
  • Strichaufzählung
    in den verschiedenen Zeiteinheiten rechnen und Zeitanalysen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Prozent- und Promillerechnung anwenden;
  • Strichaufzählung
    mit Bruchzahlen rechnen und Brüche umrechnen;
  • Strichaufzählung
    Gleichungen auflösen;
  • Strichaufzählung
    Mischungs- und Verhältnisrechnungen ausführen;
  • Strichaufzählung
    Flächen- und Körperberechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Finanzierungsrechnung anwenden;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Kreditangebote vergleichen und beurteilen.

Lehrstoff:

Grundrechnungsarten, Durchschnitt, Summe, Saldo.

Eingabe und Auswertung von Daten, Zahlen- und Textformate, Formeln.

Schlussrechnungsarten, Maßeinheiten, Umwandlungsfaktoren, Zeiteinheiten.

Prozent- und Promillerechnung – Steuern, Skonto, Rabatt, Brüche, Dezimalzahlen, Verhältnisse.

Gleichungen, Bruchgleichungen, Mischungsrechnungen, Verteilungsrechnungen, Verhältnisrechnungen (Maßstab).

Umfang, Fläche, Volumen, Winkelfunktionen.

Finanzmathematische Grundlagen, Zinsen- und Zinseszinsrechnung.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Aufgabenstellungen aus dem Bereich des wirtschaftlichen Rechnens lösen;
  • Strichaufzählung
    unter Zuhilfenahme elektronischer Hilfsmittel mathematische Aufgabenstellungen lösen;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Maßeinheiten umrechnen;
  • Strichaufzählung
    einfache grafische Darstellungen erklären und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    maßstabsgerechte Pläne anfertigen;
  • Strichaufzählung
    mathematische Verfahren in der beruflichen Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    fachbezogene Kalkulationen sachgemäß durchführen.

Lehrstoff:

Wirtschaftliches Rechnen.

Eingabe und Auswertung von Daten, Zahlen- und Textformate, Formeln.

Maßeinheiten, Interpretation von einfachen Grafiken, lineare Funktionen, Planzeichnen.

Kalkulationen wie beispielsweise Maschinenkostenkalkulation, Deckungsbeitragsrechnung, Personalkosten.

Schularbeiten:

Zwei einstündige Schularbeiten.

5. FORSTWIRTSCHAFT UND NATURRAUMMANAGEMENT 5.1 WALDÖKOLOGIE UND WALDBAU

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    einfache Zusammenhänge der Waldökologie darstellen und beispielhaft aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    waldbauliche Begriffe beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Aufbau, Eigenschaften und Ansprüche von Bäumen und Sträuchern erklären;
  • Strichaufzählung
    relevante Parameter für eine Standortsbestimmung und Bestandesbeschreibung nennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    eine Standort- und Bestandesanalyse nach forstlichen Parametern durchführen;
  • Strichaufzählung
    Arten der Bestandbegründung anführen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    einen Bestand nach ökologischen und ökonomischen Gesichtspunkten begründen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    waldbauliche Pflegemaßnahmen nennen, beschreiben und durchführen.

Lehrstoff:

Waldökologie – Bestandesentwicklung, räumliche Ordnung, Betriebsformen und -arten, Mischung, Struktur, Höhenstufen, forstliche Wuchsgebiete, Standort- und Lichtansprüche, Wuchsverhalten forstlicher Holzgewächse, Grundgestein, Boden, Exposition, Seehöhe.

Bestandesbeschreibung – Struktur, Mischung, Dichte, Vitalität, Stabilität, Qualität.

Waldverjüngung – Kunst- und Naturverjüngung, Mischungsart, -grad, -form, Flächenvorbereitung, Baumarten, Herkünfte, Forstgenetik, Pflanzmaterial, Pflanzverband, Pflanzzahl, Pflanzmethoden, Schutzmaßnahmen.

Pflegemaßnahmen in allen natürlichen Altersklassen – Jungwuchs- und Dickungspflege, Durchforstung, Auszeige, Wirkung der Maßnahmen.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    waldbauliche Begriffe beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Betriebsarten und Betriebsformen darstellen;
  • Strichaufzählung
    geeignete Verjüngungsverfahren auswählen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    anhand der Standort- und Bestandesbeschreibung einen Bestand beurteilen sowie Ziele und waldbauliche Maßnahmen festlegen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge klar formulieren und durchgeführte Arbeiten kontrollieren.

Lehrstoff:

Hochwald, Mittelwald, Niederwald, Nebennutzungen, Kahl-, Schirm- und Femelschlag, räumliche Ordnung.

Bestockungsziel, Pflegeziele, Maßnahmen, Planung, Dringlichkeitsreihung, Zeit- und Kostenschätzungen, Bestandesumbau, Bestandeskarte.

Kommunikation, Zielformulierung, schriftliche Auftragserteilung, Qualitätskontrolle.

Das Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. und 2. Klasse jeweils 1 Wochenstunde.

5.2 FORST- UND UMWELTSCHUTZ

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Grundbegriffe des Forstschutzes definieren;
  • Strichaufzählung
    Verursacher von biotischen Einflüssen beschreiben und erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Wechselbeziehung zwischen Verursacher und Gegenspielerkomplex darstellen;
  • Strichaufzählung
    biotische Schäden am Baum erkennen;
  • Strichaufzählung
    vorbeugende und bekämpfende Maßnahmen sachgemäß anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Ursachen von biotischen Einflüssen diagnostizieren sowie deren Auswirkungen abschätzen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Ursachen von abiotischen Einflüssen diagnostizieren sowie deren Auswirkungen auf den Wald beschreiben, erkennen und abschätzen;
  • Strichaufzählung
    abiotischen Schäden im Rahmen der Waldbewirtschaftung vorbeugen;
  • Strichaufzählung
    durch die Waldarbeit verursachte Schäden erkennen;
  • Strichaufzählung
    Herkunft und Lebensraum von eingeführten Insekten und Pflanzen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    anthropogene Einflüsse bewerten und nachhaltige Maßnahmen umsetzen;
  • Strichaufzählung
    abiotische, biotische und anthropogene Einflüsse abschätzen und nachhaltige Waldkonzepte entwickeln;
  • Strichaufzählung
    die Aufgaben und Vorschriften des Naturschutzes benennen und die natürlichen Ressourcen sowie die Schutzmaßnahmen für die Land- und Forstwirtschaft beurteilen.

Lehrstoff:

Forstentomologie und -pathologie – Diagnose, Prognose und Prävention von Borkenkäfer- und Wildschäden, Gegenspielerkomplex, Biodiversität, Totholz, Forst- und Pflanzenschutz, Pflanzenschutzmittel, gesetzliche Grundlagen.

Monetäre Schadenserhebung und -bewertung, Geltendmachung von Wildschäden, gesetzliche Grundlagen.

Abiotische Einflussfaktoren – Ursachenforschung, Schadenserhebung, Maßnahmenplanung.

Anthropogene Einflussfaktoren – Einwanderung und Einschleppung von Insekten und Pflanzen, Einfuhrbestimmungen.

Naturschutz – Schutzgebiete, Schutzmaßnahmen, Berg- und Naturwacht, Rechtsvorschriften, Quantifizierung von Umwelteinflüssen, Renaturierung.

5.3 JAGD UND FISCHEREI

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die heimischen Wildtierarten und deren Lebensweisen und Ansprüche beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge und Wechselwirkungen zwischen Wildtieren und ihren Lebensräumen erklären;
  • Strichaufzählung
    die Jagdwaffen und ihre Funktionsweisen, die Wirksamkeit der Munition und die Optik erklären;
  • Strichaufzählung
    die rechtlich relevanten Rahmenbedingungen darlegen;
  • Strichaufzählung
    die Jagdwaffe sicher und verlässlich handhaben und weidgerecht einsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Jagdhunderassen, deren Eigenschaften und Einsatzbereiche umreißen;
  • Strichaufzählung
    die jagdethischen Grundsätze, Jagdarten und den Jagdbetrieb beschreiben;
  • Strichaufzählung
    jagdliche Produkte herstellen und vermarkten;
  • Strichaufzählung
    jagdliche Maßnahmen planen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    rechtliche Rahmenbedingungen in der Jagdpraxis umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Jagdbetriebsorganisation darstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache jagdliche Reviereinrichtungen herstellen;
  • Strichaufzählung
    Bau- und Erhaltungsmaßnahmen von forstlichen Reviereinrichtungen fachgerecht durchführen.

Lehrstoff:

Wildökologie und -biologie – Wildarten, Populationsdynamik, Habitat, Biotop und Biozönose, Wildkrankheiten, Wildschäden, biotopverbessernde Maßnahmen, Jagdethik.

Schießwesen – Jagd- und Faustfeuerwaffen, Sicherheitssysteme, Munition und Ballistik, Optik, Waffenkategorien und -dokumente, Sicherheitsbestimmungen und -vorkehrungen bei Umgang und Verwahrung, Waffenpflege, Schusszeichen, Waffenrecht.

Jagdhundewesen – Jagdhunderassen, Hundehaltung und -pflege, Abrichten und Führen, Krankheiten, rechtliche Grundlagen.

Jagdbetrieb – Jagdarten, jagdliches Brauchtum, Pirschzeichen, Bejagungsmodelle, Organisation von Gesellschaftsjagden, Outdoor-Erste Hilfe.

Jagd- und Wildtiermanagement – Wildbehandlung und -verwertung, (Direkt-)Vermarktung, Trophäenbehandlung, Wildbeschau und -hygiene, wirtschaftliche Bedeutung der Jagd.

Reviermanagement – Herstellung von einfachen jagdlichen Reviereinrichtungen wie Salzlecken, Bauen und Instandsetzen von Zäunen.

Rechtliche Grundlagen und Kommunikation – Umgang mit Behörden und Stakeholdern, Betriebsstrukturen, Verwaltungsaufgaben, Öffentlichkeitsarbeit.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Qualität der Lebensräume bestimmen und wildgerecht gestalten;
  • Strichaufzählung
    die Qualität der Lebensräume beurteilen und verbessernde Maßnahmen setzen;
  • Strichaufzählung
    Wildschäden erkennen, beurteilen und Maßnahmen zur Vermeidung (insbesondere waldgefährdender) Wildschäden darstellen;
  • Strichaufzählung
    jagdliche Reviereinrichtungen selbstständig errichten und instand halten;
  • Strichaufzählung
    Bau- und Erhaltungsmaßnahmen von forstlichen Reviereinrichtungen fachgerecht durchführen;
  • Strichaufzählung
    Reviere mit ihren Wildarten analysieren und den Wert bestimmen;
  • Strichaufzählung
    Jagdbetriebe organisieren und verwalten, Wildtiermanagementpläne umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Zusammenhänge einer nachhaltigen Jagd- und Waldbewirtschaftung erkennen, objektiv darstellen, Maßnahmen ableiten und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    den Jagdbetrieb analysieren und Bewirtschaftungsmodelle entwickeln;
  • Strichaufzählung
    heimische Fischarten, deren Lebensräume und Ansprüche erläutern;
  • Strichaufzählung
    die heimischen Gewässertypen und deren charakteristische Parameter beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Fischarten den jeweiligen Gewässertypen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die jeweilige Ausrüstung und deren Handhabung für die verschiedenen Bewirtschaftungsarten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die zur Fischerei notwendigen Werkzeuge und Geräte bedienen;
  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Fischereibetriebsführung erklären;
  • Strichaufzählung
    Fischgewässer und Fischzuchtanlagen bewirtschaften.

Lehrstoff:

Maßnahmenplanung – Wildfütterung, Wildlenkungskonzepte, Wildeinflussmonitoring, Lebensraumbeurteilung, Wildschadensbeurteilung und -bewertung, Bewertung und Kartierung von Revierökosystemen, Revierkarten, Schadensmonitoring und -bewertung.

Reviermanagement – Bau und Instandhaltung von jagdlichen Reviereinrichtungen wie Hoch- und Bodensitzbau, Fütterungsanlagen, Zäune, Steige.

Jagdbetriebsführung – Abschussplanung, Abschussvergabe und -vertrag, Verpachtung, Trophäenbewertung, Wald-Wild-Konflikt, Wildbewirtschaftungsmodelle, Analyse und Bewertung von Jagdsystemen, Jagdstrategien.

Fischkunde – Körperbau, Funktionen, Systematik, Merkmale, Lebensweise, Fortpflanzung, Lebensraum Wasser, ökologische und wirtschaftliche Bedeutung der Fische.

Fischereiliche Praxis – Fangmethoden, Behandlung gefangener Fische, Fischzucht, Gewässerpflege, Besatz- und Schutzmaßnahmen, Teichwirtschaft .

Fischerei- und Wasserrecht, Verpachtung und Lizenzvergabe.

Das Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. Klasse 0,5 Wochenstunden.

5.4 HOLZVERMESSUNG, HOLZPRODUKTE UND BIOENERGIE

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Holzvermessung definieren;
  • Strichaufzählung
    die Abläufe des Rundholzgeschäftes darstellen;
  • Strichaufzählung
    Rohholz vermessen, kontrollieren, klassifizieren und dem Verwendungszweck zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Rohholz usancengemäß und marktkonform ausformen und sortieren;
  • Strichaufzählung
    holzchemische Grundlagen wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    die üblichen Holzprodukte, deren Verwendung und Herstellung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Feuchte im Holz untersuchen, analysieren und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Vorzüge des Baustoffes Holz begründen.

Lehrstoff:

Holzhandelsusancen, händische Holz- und Liegendvermessung, Abmaßliste, Datenerfassung, Messgeräte, Klassifizierung von Laub- und Nadelholz, Ausformung, Übergabe, Übernahme, Holzabfuhr.

Anwendung von Holzarten und -sortimenten, Massivholz- und Holzwerkstoffprodukte, Sägenebenprodukte, Energieholzsortimente, konstruktiver und chemischer Holzschutz, Sägetechnologie, Papier- und Zellstoffindustrie, Pellets- und Hackgutproduktion, Energiebilanz, Nachhaltigkeit, Brandsicherheit.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Holzvermessung definieren;
  • Strichaufzählung
    den innerbetrieblichen Ablauf eines Sägebetriebes aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    die üblichen Arten des Holzverkaufes darstellen und die notwendigen Geschäftsdokumente verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Holzeinkauf und -verkauf abwickeln;
  • Strichaufzählung
    für die jeweilige Situation die beste Form des Ein- und Verkaufes finden und begründen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Energieformen gegenüberstellen;
  • Strichaufzählung
    Beispiele für nachhaltige Energieformen nennen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Anlagen der Energienutzung nennen und diese erklären;
  • Strichaufzählung
    Vermarktungsmodelle für Energie wiedergeben und beurteilen.

Lehrstoff:

Holzhandelsusancen und Normen, elektronische Messsysteme, Datenerfassung, Vermessung und Qualitätskriterien von Schnittholz, maschinelle Liegendvermessung, Gewichtsvermessung.

Grundlagen der Sägeindustrie, Sägebetrieb, Übernahmeverfahren, Holzlogistik.

Holzmarktanalyse, Preisentwicklung, Verkaufsarten, Geschäftsbedingungen und -dokumente, Zahlungsmodalitäten, vertragliche und rechtliche Grundlagen, Zertifizierungssysteme.

Grundlagen alternativer Energieformen, Energieholzproduktion und -übernahme, energetische Grundlagen für den Strom-, Wärme- und Treibstoffsektor, Anlagen verschiedener Energieformen, Brennwertversuche, Hackgutübernahme.

Das Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. und 2. Klasse jeweils 1 Wochenstunde.

5.5 FORST- UND ARBEITSTECHNIK

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Grundlagen der Ergonomie und Arbeitssicherheit erklären und die Rettungskette Forst darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitsverfahren und Arbeitssysteme beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Arbeitstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsstandards erklären;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitstechniken fachgerecht durchführen;
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Geräte und Maschinen für den Einsatz im Forst beschreiben und unter Anwendung relevanter Sicherheitsbestimmungen handhaben.

Lehrstoff:

Arbeitsphysiologie – Leistungsfähigkeit, Beanspruchung, Arbeitszeit- und Pausengestaltung, ergonomische Grundsätze.

Arbeitshygiene – Umgebungseinflüsse, Lärm, Vibrationen, Abgase, gefährliche Arbeitsstoffe, Ernährung.

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung – Erste Hilfe, Rettungskette Forst, Arbeitskleidung und Persönliche Schutzausrüstung, arbeitsschutzrechtliche Grundlagen.

Ernteverfahren – Sortiments-, Stamm-, Baum- und Vollernteverfahren, Mechanisierungsgrade.

Fäll- und Schneidetechnik – Fällungssituation und Arbeitsablauf, Fälltechniken im Schwach- und Starkholz, Sonderfälle, Schadholz, Entastungs- und Trennschnitttechnik, methodische Arbeit der Holzernte, Simulatoren.

Werkzeuge und Geräte für Schwach- und Starkholznutzung, Motorsäge, Sonderwerkzeuge, Forstmaschinen, Normen, Betriebsordnung.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Arbeitssysteme und die möglichen Arbeitsverfahren unter ergonomischen Gesichtspunkten gestalten;
  • Strichaufzählung
    einen Betrieb analysieren und situationsbezogen die passenden Erntesysteme vorschlagen;
  • Strichaufzählung
    die Arbeitstechniken fachgerecht durchführen;
  • Strichaufzählung
    Werkzeuge, Geräte und Maschinen warten, anwenden und unter Anwendung relevanter Sicherheitsbestimmungen bedienen;
  • Strichaufzählung
    Kostenrechnungen und Leistungsermittlungen durchführen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    Holzernteeinsätze kalkulieren und organisieren;
  • Strichaufzählung
    einen durchgeführten Ernteeinsatz ökologisch und ökonomisch beurteilen.

Lehrstoff:

Arbeitsgestaltung und Ergonomie – Ablaufvorbereitung und -gestaltung, Absatzplanung, Zeit- und Mengenplanung, Nutzungsplanung.

Arbeitssicherheit und personale Kompetenz – Menschenführung, Anleitung und Unterweisung.

Erntesysteme nach Geländeneigung und Bodenbeschaffenheit, Richtwerte, methodische Arbeit der Holzernte, Erntelogistik, Simulatoren.

Ausrüstung und Zubehör, Wartung, Störungssuche und Instandsetzung, Ablagekriterien, Betriebsordnungen.

Einsatzbezogene Kostenrechnung und Produktivität – Erntekosten- und Deckungsbeitragsrechnung, Maschinenkostenrechnung, Leistungsermittlung, Kennzahlen der forstlichen Produktion, Vergleichsdaten, Verträge, Qualitätssicherung, Checklisten für die Erfolgskontrolle, Kommunikation.

5.6 VERMESSUNG UND FORSTEINRICHTUNG

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die rechtlichen und praktischen Grundlagen der Eigentumssicherung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    anhand von bestehendem Kartenwerk Grenzverläufe in der Natur aufsuchen, wiederfinden, nachmessen und wiederherstellen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Vermessung, die verschiedenen Messverfahren und die benötigten Messgeräte erklären und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Vermessungstechniken im Gelände durchführen und die aufgenommenen Daten anschließend verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    Methoden zur Ermittlung von Einzelbaum- und Bestandesdaten erklären;
  • Strichaufzählung
    relevante Daten einzelner Bäume und Bestände erheben und verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    erhobene Daten aus der Vermessung und Forsteinrichtung in bestehende Programme einarbeiten.

Lehrstoff:

Eigentumssicherung – Grundbuch, Grenz- und Grundsteuerkataster, Grenzprotokolle, Grenzvermarkung, digitaler Kataster (DKM).

Vermessungsaufgaben – Maßstäbe, Kartenwerke, Kompass, Neigungsmesser, Maßband, Kartenelemente und -inhalte, Gerätekunde, Linien- und Flächenaufnahmen, Absteckverfahren, Ermittlung von Flächengrößen, Skizzenerstellung, GIS-Anwendungen der Bundesländer, einschlägige Software, Orthofoto, Messgeräte, gängige Schätz-und Messmethoden.

Ermittlung von Einzelbaum- und Bestandesdaten – Einzelbaummasse, Ernteverlust, Rindenabzug, Formzahl, Formhöhe, Bestandesmassenermittlung, Bestandesgrundfläche, Alter, Zuwachs, Bestockungsgrad, Baumartenanteile, Masse, Ertragstafel, Bonität.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    relevante Daten einzelner Bäume und Bestände erheben und verarbeiten;
  • Strichaufzählung
    erhobene Daten aus der Vermessung und Forsteinrichtung in bestehende Programme einarbeiten;
  • Strichaufzählung
    einen einfachen Waldwirtschaftsplan erstellen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    aus erstellten Planungsunterlagen Maßnahmen für die Waldbewirtschaftung ableiten;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Kriterien, die den Wert eines Waldgrundstückes ausmachen, zusammenfassen;
  • Strichaufzählung
    den Wert von Waldgrundstücken grob einschätzen.

Lehrstoff:

Ermittlung von Einzelbaum- und Bestandesdaten – Gängige Schätz- und Messmethoden, Bestandesgrundfläche, Bestockungsgrad, Masse, Baumartenanteile, Ertragstafel, Bonität.

Dokumentation von Flächenerhebungen – GIS Software, GPS, Waldwirtschaftsplan-Software, Dringlichkeitsreihung der Maßnahmen, Drucken von Kartenwerken.

Bewertungen – Besonderheiten des Wirtschaftsgutes Wald, Bewertungsanlässe, Wertminderungen und Entschädigungen, Bodenwert, Bestandeswert, Bewertungsgutachten.

Das Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. Klasse 1 Wochenstunde.

5.7. BAUWESEN UND ALPINE NATURGEFAHREN

2.Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Bauwesens beschreiben;
  • Strichaufzählung
    forstliche und jagdliche Reviereinrichtungen planen und bauen;
  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der forstlichen Erschließungssysteme, deren Umsetzung und Verbauungsmaßnahmen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    mit einer Arbeitskarte und der Zirkelschrittmethode eine Variantenplanung durchführen;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse der Variantenplanung auf der Fläche umsetzen und in ein bestehendes GIS-System übertragen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende Verbauungsmaßnahmen gegen alpine Naturgefahren und deren technische Verwendung erklären.

Lehrstoff:

Baustatik, Festigkeitslehre, Bauphysik.

Baurecht, Haftung.

Reviereinrichtungen – Hochsitze, Zäune, Fütterungen, Unterstände für Maschinen.

Bauzeichnen und Baustoffe – Planlesen und -zeichnen, Einsatz von Baustoffen wie Holz, Beton, Stahl in der Jagd- und Forstwirtschaft.

Straßenbau – Kennzahlen im Forststraßenbau, Erschließungssysteme, technische und biologische Verbauungen, Entwässerung, Straßenprofile, zeitgemäße Baumaschinen, Wegerhaltung, rechtliche Grundlagen, Kartenwerke, Zirkelschrittmethode, Kardinalpunkte, Kostenkalkulation, Trassierung, Messgeräte.

Grundkenntnisse alpiner Naturgefahren – Bautechnische Maßnahmen, Wildbach- und Lawinenverbauung.

5.8 FORSTLICHES PRAKTIKUM

1.Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Forstschutzmaßnahmen nennen und fachgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Notwendigkeit der Pflegemaßnahmen verstehen;
  • Strichaufzählung
    Pflegearbeiten mit Handwerkzeugen und Motorgeräten sicher durchführen;
  • Strichaufzählung
    Handwerkzeuge einsatzspezifisch auswählen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Handwerkzeuge warten und instand setzen;
  • Strichaufzählung
    die Motorsäge fachgerecht und unter Anwendung relevanter Sicherheitsbestimmungen handhaben;
  • Strichaufzählung
    Fällmethoden im Schwach- und Starkholz sowie Entastungsmethoden und Trennschnitte fachgerecht durchführen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Arbeitstechniken unter Berücksichtigung der Sicherheitsstandards ausführen;
  • Strichaufzählung
    die Rettungskette Forst anwenden und Erste Hilfe leisten;
  • Strichaufzählung
    Motorsäge, Freischneider und andere berufsspezifische Motorgeräte warten und instand setzen;
  • Strichaufzählung
    unterschiedliche Rückemethoden durchführen;
  • Strichaufzählung
    Traktoren und Seilwinden im forstlichen Einsatz verwenden;
  • Strichaufzählung
    Bau- und Erhaltungsmaßnahmen von forstlichen und jagdlichen Reviereinrichtungen fachgerecht durchführen.

Lehrstoff:

Forstschutz:

Verbiss-, Fege- und Schälschutz, phytosanitäre Maßnahmen, Monitoring von Schadinsekten.

Forst- und Arbeitstechnik:

Handhabung von Motorgeräten in der Jungwuchs- und Dickungspflege, forstliche Bau- und Handwerkzeuge, Wartung von Geräten und Werkzeugen wie Motorsäge und Freischneidegerät.

Fälltechniken im Schwach- und Starkholz, Aufasten, Entastungs- und Trennschnitttechnik, Spannungsanalyse und -simulation, nicht-mechanisierte und mechanisierte Rückemethoden (wie Sappel, Log-Line, Kleinseilwinde, Traktor, Krananhänger, Schlepper).

Arbeitssicherheit und Unfallverhütung:

Arbeitskleidung und Persönliche Schutzausrüstung, Sicherheitsabstand beim Fällen und Aufarbeiten, Kennzeichnung von Gefahrenbereichen, Rettungskette Forst, Erste Hilfe.

Reviereinrichtungen:

Hochsitze und sonstige jagdliche Reviereinrichtungen, Zäune, Fütterungen, Unterstände für Maschinen.

2.Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Forstschutzmaßnahmen nennen und fachgerecht anwenden;
  • Strichaufzählung
    Pflegearbeiten mit Handwerkzeugen und Motorgeräten sicher durchführen;
  • Strichaufzählung
    Arbeitstechniken im Zusammenhang mit der Kulturbegründung ausführen;
  • Strichaufzählung
    Ergebnisse einer Variantenplanung im Wegebau umsetzen;
  • Strichaufzählung
    einfache Metallbearbeitungstechniken unter Einhaltung der Sicherheitsvorschriften praktizieren;
  • Strichaufzählung
    Fällmethoden im Schwach- und Starkholz sowie Entastungsmethoden und Trennschnitte fachgerecht durchführen;
  • Strichaufzählung
    Ladekräne bedienen;
  • Strichaufzählung
    Wertastungsmethoden anwenden und Formschnitte durchführen;
  • Strichaufzählung
    Seilbringungstrassen aufnehmen und trassieren;
  • Strichaufzählung
    für die Seilbringung Knoten herstellen, Anschlagmittel und Geräte bedienen;
  • Strichaufzählung
    sicher auf Bäume steigen;
  • Strichaufzählung
    Leistungstabellen der Forstarbeit verwenden;
  • Strichaufzählung
    Bau- und Erhaltungsmaßnahmen von forstlichen und jagdlichen Reviereinrichtungen fachgerecht durchführen.

Lehrstoff:

Forstschutz :

Verbiss-, Fege- und Schälschutz, phytosanitäre Maßnahmen, Monitoring von Schadinsekten.

Bauwesen und alpine Naturgefahren:

Sanieren, Instandsetzen und Pflegen von Forststraßen, (Rücke-) Wegen sowie von Gebäuden, Kartenwerke, Messgeräte, Trassierung.

Forst- und Arbeitstechnik:

Handwerkzeuge, Handhabung von Motorgeräten in der Jungwuchs- und Dickungspflege, Kulturvorbereitung, Pflanzwerkzeug, Pflanzverfahren, Pflanzen- und Pflanzgeräteauswahl, Baumsteigen, Leistungsermittlung in der Forstarbeit.

Metallbearbeitungsmethoden und -werkzeuge wie Schneiden, Schmieden, Feilen, Bohren, sichere Handhabung von Schweißgeräten.

Fälltechniken im Schwach- und Starkholz, Sonderfälle, Schadholz-Aufarbeitung, Spannungsanalyse und -simulation, Aufasten, Entastungs- und Trennschnitttechnik, Wertastungsmethoden, Formschnitttechniken, nicht-mechanisierte und mechanisierte Rückemethoden (wie Sappel, Log-Line, Kleinseilwinde, Traktor, Krananhänger, Schlepper), Trassenaufnahme, Knoten, Anschlagmittel und Geräte für die Seilbringung.

Reviereinrichtungen:

Hochsitze und sonstige jagdliche Reviereinrichtungen, Zäune, Fütterungen, Unterstände für Maschinen.

6. WIRTSCHAFT UND UNTERNEHMENSFÜHRUNG 6.1 WIRTSCHAFTSGEOGRAFIE UND LÄNDLICHE ENTWICKLUNG

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wirtschaftsgeografie

  • Strichaufzählung
    einflussreiche Wirtschaftsräume lokalisieren sowie deren jeweilige wirtschaftspolitische Bedeutung darstellen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    volkswirtschaftliche Grundbegriffe benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die weltweite politische und wirtschaftliche Abhängigkeit der Staaten untereinander beschreiben;
  • Strichaufzählung
    wichtige Meilensteine in der Entwicklung der Europäischen Union, ihre wichtigsten Institutionen und Aufgaben erklären;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der EU für Österreich beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die gegenwärtige wirtschaftliche Weltlage mit besonderer Betonung der Situation in Österreich und Europa wahrnehmen und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) als einen gemeinsamen Politikbereich der EU darstellen und in den europäischen Rahmen einordnen.

Bereich Ländliche Entwicklung

  • Strichaufzählung
    die Grundzüge der ländlichen Entwicklungsmaßnahmen darstellen;
  • Strichaufzählung
    Programme der ländlichen Entwicklung beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Förderinstrumentarien als Umsetzung der GAP einordnen und deren Auswirkungen auf die ländliche Entwicklung in Österreich erkennen.

Lehrstoff:

Wirtschaftsgeografie:

Europäische/internationale Wirtschaftsräume, volkswirtschaftliche Grundbegriffe, nationaler/globaler Holzmarkt, Außenwirtschaftspolitik, Strukturen der EU, europäische Integration, Institutionen der EU, GAP.

Ländliche Entwicklung:

Bedeutung des ländlichen Raumes, Kooperationen im ländlichen Raum, Entwicklungsmodelle für den ländlichen Raum, Programme im Rahmen der ländlichen Entwicklung, Ausgleichszahlungen und Förderungswesen, Steuerungswirkung von staatlichen Maßnahmen.

6.2 BETRIEBSWIRTSCHAFT UND RECHNUNGSWESEN

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten unternehmensrechtlichen Grundlagen wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Rechtsformen von Unternehmen und deren Vor- und Nachteile beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Informationen aus Grundbuch und Firmenbuch nutzen;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Aufbauorganisation von Unternehmen beschreiben und betriebliche Abläufe planen und organisieren;
  • Strichaufzählung
    Geschäfte anbahnen sowie Kaufverträge abschließen und abwickeln;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Möglichkeiten bei nicht vertragskonformer Erfüllung von Kaufverträgen darstellen;
  • Strichaufzählung
    den Absatzmarkt beschreiben und Schlüsse für die Unternehmung ziehen;
  • Strichaufzählung
    die marketingpolitischen Instrumente beschreiben und anhand eines Beispiels ein Marketingkonzept erstellen.

Bereich Rechnungswesen

  • Strichaufzählung
    die Grundstruktur der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung anhand von Fallbeispielen erläutern;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Steuern und Abgaben im Bereich der Land- und Forstwirtschaft benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Sonderregelungen der Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft erklären und deren Auswirkungen beurteilen;
  • Strichaufzählung
    den Gewinn und Verlust von Unternehmen mit Hilfe der Einnahmen-Ausgabenrechnung ermitteln;
  • Strichaufzählung
    einen einfachen Jahresabschluss (Steuerbilanz) für ein Einzelunternehmen erstellen.

Lehrstoff:

Betriebswirtschaft:

Rechts- und Handlungsfähigkeit von natürlichen und juristischen Personen, selbstständig und unselbstständig Erwerbstätige.

Unternehmensgründung (Gewerbe), Firma und Firmenbuch, Rechtsformen der Unternehmen, Grundbuch, Vollmachten im Unternehmen.

Aufbau- und Ablauforganisation, informale Organisation, Supply Chain Management.

Schriftverkehr, Kaufvertrag, Pflichtverstöße, Gewährleistung, Garantie, Produkthaftung, Schadenersatz.

Grundlagen des Marketings, Marketinginstrumente.

Rechnungswesen:

Belegwesen, Bilanzgleichung, Kennzeichen und Bücher der Doppelten Buchführung, rechtliche Grundlagen.

Umsatzsteuersystem, Steuersätze, Umsatzsteuer in der Land- und Forstwirtschaft.

Einnahmen-Ausgabenrechnung, Aufzeichnungen, Jahresabschluss, rechtliche Grundlagen.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Betriebswirtschaft

  • Strichaufzählung
    wesentliche Arten der Unternehmensfinanzierung sowie deren Vor- und Nachteile erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Investitions- und Finanzpläne erstellen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Investitionsentscheidungen nach objektiven Kriterien beurteilen und argumentieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären;
  • Strichaufzählung
    die Zusammensetzung der Jahrespersonalkosten beschreiben und auf Arbeitsstunden umlegen;
  • Strichaufzählung
    grundlegende arbeitsrechtliche Aspekte im Zusammenhang mit Dienstverhältnissen darstellen.

Bereich Rechnungswesen

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Kennzahlen anhand konkreter Daten unter Verwendung einer Formelsammlung berechnen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Betriebsüberleitungen anhand vorgegebener Daten durchführen;
  • Strichaufzählung
    einfache Betriebsabrechnungen anhand vorgegebener Daten durchführen;
  • Strichaufzählung
    mit gegebenen Daten einfache Kosten- und Preiskalkulationen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Deckungsbeiträge ermitteln und auf deren Grundlage unternehmerische Entscheidungen treffen.

Bereich Übungsforstbetrieb

  • Strichaufzählung
    sich mit dem Forstbetrieb und der Rolle im Unternehmen identifizieren;
  • Strichaufzählung
    das Unternehmensmodell erläutern und die Einbindung am Markt ableiten;
  • Strichaufzählung
    unternehmerisch denken und handeln, Verantwortungen übernehmen sowie Entscheidungen treffen;
  • Strichaufzählung
    betriebliche Prozesse und Zusammenhänge erkennen und ihre Arbeit darauf selbstständig abstimmen;
  • Strichaufzählung
    bereits erworbene Kompetenzen aus Fachbereichen umsetzen und die ausgearbeiteten Grundlagen als Basis im Übungsforstbetrieb anwenden;
  • Strichaufzählung
    interne und externe betriebliche Kommunikation in mündlicher und schriftlicher Form situationsadäquat durchführen;
  • Strichaufzählung
    aktuelle Informationstechnologien den Anforderungen entsprechend auswählen und einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Kooperationsfähigkeit entwickeln und entsprechend ihrer Rolle im Team arbeiten;
  • Strichaufzählung
    für betriebswirtschaftliche Auswertungen Unterlagen selbstständig zusammenstellen, analysieren und daraus unternehmerische Entscheidungen treffen;
  • Strichaufzählung
    unternehmensspezifische Präsentationen und Moderationen vorbereiten und durchführen;
  • Strichaufzählung
    eigenen Stärken und Schwächen einschätzen und Lernpotentiale analysieren;
  • Strichaufzählung
    den Nutzen des Kompetenzerwerbs für ihr späteres Berufsleben bewerten.

Lehrstoff:

Betriebswirtschaft:

Finanzierungsziele, Finanzierungsformen, Finanzplanung.

Arten von Personalkosten, Ermittlung von Personal- und Lohnnebenkosten, Gehaltsnebenkosten.

Rechnungswesen:

Analyse des Jahresabschlusses, wichtige Kennzahlen.

Kostenrechnung, Kostenermittlung, Betriebsüberleitungsbogen (BÜB), Betriebsabrechnungsbogen (BAB), Kostenträgerkalkulation, Teilkosten- und Deckungsbeitragsrechnung.

Übungsforstbetrieb:

Unternehmensphilosophie, Unternehmensziele, Leitbild.

Aufbauorganisation, Organigramm, Selbstorganisation, Ziele, Planung, Kommunikation, Kontrollmechanismen.

Mitarbeiter/innenführung – Theorien, Konzepte, Motivation, Portfolio.

Das Ausmaß der Übungen beträgt in der 1. Klasse 1 Wochenstunde und in der 2. Klasse für den Übungsforstbetrieb 3 Wochenstunden.

BEWEGUNG UND SPORT

Siehe die Verordnung über den Lehrplan für Leibesübungen an Polytechnischen Lehrgängen, allgemeinbildenden höheren Schulen (Oberstufe), berufsbildenden mittleren und höheren Schulen sowie höheren land- und forstwirtschaftlichen Lehranstalten, Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989,, in der geltenden Fassung.

B. Alternative Pflichtgegenstände SPEZIELLE FORSTTECHNIK

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge am Harvester und Forwarder selbstständig planen, organisieren und durchführen;
  • Strichaufzählung
    Harvester bei der Holzernte optimal einsetzen;
  • Strichaufzählung
    maschinen- und produktspezifische Besonderheiten erläutern;
  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse der Technik, Statik und Dynamik anwenden und die Möglichkeit des ressourcenschonenden Arbeitens für Mensch, Maschine, Transportgut und Umwelt erkennen;
  • Strichaufzählung
    selbstständig die Projektierung und Einsatzorganisation einer forstlichen Seilbringungsanlage durchführen;
  • Strichaufzählung
    eine forstliche Seilbringungsanlage montieren, in Betrieb nehmen und demontieren;
  • Strichaufzählung
    einschlägige Sicherheitsbestimmungen nennen und folgerichtig anwenden;
  • Strichaufzählung
    ökonomische und ökologische Zusammenhänge und Einflussgrößen bei der Holzbringung mit forstlichen Seilbringungsanlagen erläutern.

Lehrstoff:

Forstaufschließung, Arbeitsplanung, Arbeitsorganisation, leistungs- und kostenbestimmende Faktoren, Rentabilität, Qualitätssicherung.

Hydraulik, Elektrik und Elektronik, Harvesterkomponenten, Krantypen, Harvesterkopf.

Programmierung von Holzlisten, Einstell- und Justierarbeit der Systemkomponenten, Simulation des Fäll- und Aufarbeitungsvorganges, Arbeiten am Kranstand und Übungskran, Arbeit mit Harvester und Forwarder.

Aufbau und Arbeitsweise von Seilbringungsanlagen, Einsatzplanung und -organisation, Materialkunde und Ausrüstung, Mechanik, Elektrotechnik und Hydraulik, Fehlersuche, Sicherheitseinrichtungen.

Arbeitnehmerschutzvorschriften.

Montage, Betrieb und Demontage von Seilsystemen, Wartung, Leistungs- und Kostenüberlegungen, praktische Bedienung von Seilbringungsanlagen.

JAGD- UND NATURRAUMMANAGEMENT

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Aufgaben und Herausforderungen eines Jagdleiters/einer Jagdleiterin im Jagdbetriebsmanagement durchführen;
  • Strichaufzählung
    Wildstandsentwicklungen aufzeigen, Modellberechnungen erstellen, Schlussfolgerungen daraus ableiten und in die jagdliche Planung einbeziehen;
  • Strichaufzählung
    die nötigen Voraussetzungen für die Sicherheit im Jagdbetrieb schaffen und gewährleisten;
  • Strichaufzählung
    die strategische Planung von Reviereinrichtungen im Jagdbetrieb selbstständig erstellen und einzelne Varianten umsetzen;
  • Strichaufzählung
    wildgerechte Munition auswählen, deren ballistische Daten interpretieren und beim Wiederladen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Wildbewirtschaftung und deren Wertschöpfungskette nutzen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    jagdausübende Personen in den Jagdbetrieb integrieren;
  • Strichaufzählung
    die Störungsbiologie von Wildtieren darstellen und Maßnahmen für die jagdbetriebliche Praxis ableiten;
  • Strichaufzählung
    den Faktor Mensch mit seinen Störeinflüssen erkennen und Lösungen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen des Wildtiermanagements wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    Wildtiere beobachten, analysieren, bewerten und überwachen;
  • Strichaufzählung
    Lebensräume von unterschiedlicher Größe gestalten sowie biotopverbessernde Maßnahmen planen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    Konfliktlösungsmechanismen bei behördlichen oder gerichtlichen Streitfällen einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Konflikten durch gezieltes Konfliktmanagement entgegenwirken.

Lehrstoff:

Jagdleitung, Jagdbetriebsmanagement, Sicherheit im Jagdbetrieb, Organisation von Gesellschaftsjagden, Rechtskenntnisse eines/einer Jagdleiters/Jagdleiterin, Wildbergung im Steilgelände.

Wildbehandlung und -vermarktung – Fleischbeschau, Verkauf aus Zucht und Abschüssen, Trophäenbehandlung, Wildbretverarbeitung, Veredelung, Wildapotheke.

Planung von Reviereinrichtungen wie Standort und Anlage.

Organisation und Eingliederung von jagdausübenden Personen in den Jagdbetrieb, Führungsstile, Aufnahmeverfahren.

Monitoring, Bestandesentwicklung, Populationsdynamik, Modellberechnungen.

Störungsbiologie – Reaktionen, Anpassungen, Gewöhnung, Ausweichverhalten, wesentliche Beeinträchtigungen, Erhaltungszustand.

Störeinflüsse menschlicher Aktionen auf Wildtiere – Tourismus, Jagd, Lebensraum, Erschließung, Bauten.

Grundlagen des Wildtiermanagements, Prädatorenmanagement.

Monitoring von Wildtieren wie Synchronzählen, einfache HSI-Aufnahmen und Evaluierung.

Wildökologische Raumplanung – Konzepterstellung, revierbezogene Planungen, Lebensraumgestaltung, spezielle Wildlebensräume (Exkursionen in Schwerpunktbiotope).

Recht und Praxis – Konfliktlösungsmechanismen, Besucherlenkungsprojekte, Tourismusmanagement.

People Management – Konfliktvermeidung, Konfliktmanagement, Rhetorik.

FORSTLICHE DIENSTLEISTUNGEN

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    das vielfältige Spektrum der forstlichen Dienstleistungen in Österreich kennen und wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    eine regionale Marktanalyse nach forstunternehmerischen Gesichtspunkten durchführen;
  • Strichaufzählung
    spezifische forstliche Dienstleistungen anbieten und fachgerecht durchführen;
  • Strichaufzählung
    ein individuelles Dienstleistungskonzept erarbeiten und darauf aufbauend einen Businessplan erstellen;
  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche und steuerliche Besonderheiten eines land- und forstwirtschaftlichen Unternehmens darlegen sowie Fördersysteme zielgerichtet nutzen bzw. integrieren;
  • Strichaufzählung
    ein Unternehmen mit geeigneten Methoden und Maßnahmen regional positionieren (Marketing);
  • Strichaufzählung
    Baumpflegearbeiten selbstständig durchführen;
  • Strichaufzählung
    Baumsteigetechniken mit verschiedenen Hilfsmitteln durchführen und Bergetechniken in der Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    lernzielorientierte Unterweisungen unter didaktischen, methodischen, rhetorischen sowie sicherheitstechnischen Gesichtspunkten vorbereiten und durchführen;
  • Strichaufzählung
    als Wildbachaufsichtsorgan für Gemeinden die Aufgaben in der Wildbachaufsicht und der laufenden Überwachung von Schutzbauwerken erfüllen.

Lehrstoff:

Übersicht forstlicher Dienstleistungen im In- und Ausland, Marktanalyse, wirtschaftliche und steuerliche Vertiefung.

Innovation – Nischenprodukte, Marketing, Fördersysteme, Kundenbetreuung, Baumsteigen.

ÖWAV-Wildbachaufseher/in für Gemeinden, Forstliche/r Praxistrainer/in.

Forstwegesanierung einschließlich ingenieurbiologischer Maßnahmen, Anlage von Wildäckern und Wildäsungsflächen.

WALDAUFSEHER/IN – BEHÖRDLICHE FORSTAUFSICHT

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Spezifische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    lokale Waldverhältnisse, Waldtypisierungen und gängige Waldbaupraktiken für die Bundesländer Tirol und Vorarlberg vergleichend darstellen;
  • Strichaufzählung
    die Verjüngungsdynamik selbstständig in der Praxis aufnehmen und interpretieren;
  • Strichaufzählung
    Zuständigkeiten und Aufgaben verschiedener Erholungseinrichtungen darstellen und Kontrollen durchführen;
  • Strichaufzählung
    die relevanten Rechtsgebiete des/der Waldaufsehers/-aufseherin benennen und umsetzen;
  • Strichaufzählung
    die Tiroler Waldordnung umfassend darstellen, erklären und im Rahmen der behördlichen Forstaufsicht ausführen;
  • Strichaufzählung
    die Schnittstellen der jeweiligen Landesjagdgesetze mit dem Forstgesetz 1975 identifizieren und berücksichtigen;
  • Strichaufzählung
    Grundzüge der forstlichen Förderung, deren Überwachung und Dokumentation erklären;
  • Strichaufzählung
    elektronische Daten im Rahmen forstlicher Anwendungen verarbeiten.

Bereich Katastrophen, Prävention und Management

  • Strichaufzählung
    trotz alpiner Naturgefahren eine nachhaltige und ordnungsgemäße Waldbewirtschaftung sicherstellen;
  • Strichaufzählung
    als Wildbachaufsichtsorgan für Gemeinden die Aufgaben im Bereich der Wildbachaufsicht und laufenden Überwachung von Schutzbauwerken erfüllen;
  • Strichaufzählung
    Konzepte für die Katastrophenprävention erarbeiten und Maßnahmen regionalspezifisch umsetzen.

Bereich Kommunikation

  • Strichaufzählung
    Präsentationstechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen der forstlichen Beratung darlegen und selbstständig Beratungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Konflikte rechtzeitig erkennen und geeignete Lösungsansätze finden;
  • Strichaufzählung
    durch gezielte Gesprächsführung Konflikten entgegenwirken und diese steuern;
  • Strichaufzählung
    Konfliktlösungsstrategien als Begleitung bei behördlichen oder gerichtlichen Streitfällen einsetzen;
  • Strichaufzählung
    Grundlagen erfolgreicher Öffentlichkeits- und Medienarbeit ableiten und einfache Texte mit einer zentralen Botschaft für Medien verfassen.

Lehrstoff:

Spezifische Grundlagen:

Waldökologie, Waldbaupraxis, lokale Waldverhältnisse, Waldtypisierung, Verjüngungsdynamik, Zuständigkeiten, Aufgaben und Kontrolle von Erholungseinrichtungen.

Rechtliche Grundlagen, Tiroler Waldordnung, Tiroler und Vorarlberger Jagdgesetze, Naturschutzgesetze, Flurverfassungslandesgesetze, forstliche Förderung, Walddatenbank, Maßnahmenverortung, tiris-Anwendungen (Tiroler Rauminformationssystem).

Katastrophen, Prävention und Management:

Alpine Naturgefahren, Bergwald- und Schutzwaldbewirtschaftung, ÖWAV-Wildbachaufseher/in, Katastrophenprävention und Management, Katastrophenplan Wald.

Kommunikation:

Präsentationstechniken, Leitung von Gruppen.

Grundlagen der Beratung, Beratungssituationen.

Arten von Konflikten, Lösungsmodelle, Gesprächsführung und Konfliktmanagement.

Öffentlichkeits- und Medienarbeit.

C. Pflichtpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im Unterricht der fachtheoretischen und fachpraktischen Pflichtgegenstände erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten auf die Berufspraxis anwenden und vertiefen;
  • Strichaufzählung
    einen Einblick in die Organisation von Betrieben und Bereichen der Forstwirtschaft gewinnen;
  • Strichaufzählung
    Pflichten und Rechte der Arbeitnehmer/innen umreißen und diese auf die unmittelbare berufliche Situation hin reflektieren;
  • Strichaufzählung
    sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiter/innen gegenüber korrekt und selbstsicher verhalten;
  • Strichaufzählung
    durch die Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung zum Berufs- und Arbeitsleben erwerben.

Organisationsform:

Das Pflichtpraktikum ist im Ausmaß von 1 Monat zwischen der 1. und 2. Klasse durchzuführen. Zur Anrechenbarkeit ist das Pflichtpraktikum in einem der Zielsetzung entsprechenden Betrieb abzuleisten und es ist eine facheinschlägige Tätigkeit nachzuweisen. Die Schule leistet Hilfestellung beim Auffinden geeigneter Praktikumsstellen.

Der Kontakt mit dem Berufsleben bedarf einer sorgfältigen Vor- und Nachbereitung. Daher haben die Schüler/innen nach jedem Praktikumsabschnitt einen selbst verfassten Praktikumsbericht über die ausgeübten Tätigkeiten und die erlebten Erfahrungen den betreuenden Lehrkräften vorzulegen, der in Form einer Nachbereitung entsprechend auszuwerten ist.

D. Freigegenstände Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Freigegenstände können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden und Erziehungsberechtigten deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

JAGDLICHES SCHIESSPRAKTIKUM

1. und 2. Klasse(Klassenübergreifend):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    mit ausgewählten Waffen (Jagd- und Faustfeuerwaffen) sicher hantieren;
  • Strichaufzählung
    praktische Übungen zur sicheren Handhabung durchführen und kommentieren;
  • Strichaufzählung
    beim Schießen mit der Büchse die genormte Ringanzahl und bei Schießen mit der Flinte die genormte Trefferanzahl erreichen.

Lehrstoff:

Sicheres Hantieren mit ausgewählten Jagd- und Faustfeuerwaffen, Schießübungen mit Büchse und Flinte auf Schießstätten.

BERUFSBEZOGENE KOMMUNIKATION

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    über ein breites Spektrum von alltäglich relevanten, allgemeinen, kulturellen und beruflichen Themen kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    fachbezogene Texte unter Zuhilfenahme von geeigneten Nachschlagwerken lesen, verstehen und verfassen.

Lehrstoff:

Wie in den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Englisch.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    über ein breites Spektrum von alltäglich relevanten, allgemeinen, kulturellen und beruflichen Themen kommunizieren;
  • Strichaufzählung
    fachbezogene Texte unter Zuhilfenahme von geeigneten Nachschlagwerken lesen, verstehen und verfassen.

Lehrstoff:

Wie in den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Englisch.

QUALITÄTSMANAGEMENT

1. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Gründe für die Einführung eines Qualitätsmanagements auflisten;
  • Strichaufzählung
    Regelwerke benennen und Methoden anwenden;
  • Strichaufzählung
    Prozesse identifizieren und veranschaulichen;
  • Strichaufzählung
    praktische Beispiele aus der aktuellen Norm ableiten.

Lehrstoff:

Grundlagen, Qualitätsmanagementsysteme, Normen, Prozessmanagement, Dokumentation im Qualitätsmanagement.

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    Prozesse identifizieren und veranschaulichen;
  • Strichaufzählung
    die für einen konkreten Betrieb erforderlichen Dokumente erstellen;
  • Strichaufzählung
    die Bedeutung von Qualitätszertifizierungen anhand von Beispielen erläutern.

Lehrstoff:

Zertifizierungsmöglichkeiten, Prozessmanagement, Dokumentation im Qualitätswesen.

MULTIFUNKTIONALE WALDBEWIRTSCHAFTUNG

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Funktionen des Waldes erkennen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    spezielle Waldbaukonzepte situationsadäquat entwickeln und Bewirtschaftungsmaßnahmen ableiten;
  • Strichaufzählung
    Prozesse identifizieren und veranschaulichen.
 
Lehrstoff:

Begriffe, spezielle Waldbaukonzepte, Prozessanalyse, Waldzustand, Waldentwicklungsplan, Gefahrenzonenplan, Waldfachplan.

E. Unverbindliche Übungen Bildungs- und Lehraufgabe, didaktische Grundsätze:

Unverbindliche Übungen können bestehende Pflichtgegenstände ergänzen oder Inhalte anderer Fachgebiete vermitteln. Um das Unterrichtsprogramm auch für die Lernenden deutlich erkennbar zu machen, ist gegebenenfalls eine eindeutige Bezeichnung festzulegen.

Eine Blockung in bestimmten Teilen des Unterrichtsjahres ist möglich.

JAGDPRAKTIKUM

1. und 2. Klasse (klassenübergreifend):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die jagdtheoretischen Grundlagen im Rahmen der Jagdausübung anwenden.

Lehrstoff:

Vertiefend zum Lehrstoff der Unterrichtsgegenstände Jagd und Fischerei, Jagdliches Schießpraktikum sowie Forstliches Praktikum.

FISCHEREIPRAKTIKUM

2. Klasse:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die fischereitheoretische Grundlagen im Rahmen der Fischerei anwenden.

Lehrstoff:

Ergänzend zum Lehrstoff des Unterrichtsgegenstandes Jagd und Fischerei.

WALD- UND JAGDPÄDAGOGIK

1. und 2. Klasse (klassenübergreifend):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die Bedeutung der forstlichen Öffentlichkeitsarbeit einschätzen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Wald-, Natur- und Erlebnispädagogik beschreiben und in der Praxis anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Lernziele der Ausbildung zum/zur zertifizierten Waldpädagogen/-pädagogin und zertifizierten Jagdpädagogen/-pädagogin erreichen8.
 
Lehrstoff:

Motive für die Waldpädagogik, Stand der Waldpädagogik, pädagogische und didaktische Grundlagen, Lern- und Aktionsforen der Waldpädagogik, Planung und Organisation von Waldführungen, Marketing.

Sicherheit und Umsetzungsmöglichkeiten der Waldpädagogik, Durchführung von Führungen mit Schulklassen der 2. – 6. Schulstufe, Reflexionen zu den Führungen und zur Arbeit des/der Waldpädagogen/-pädagogin.

Analyse der geleiteten Führungen unter Verwendung der Dokumentation, Aufbereitung pädagogischer und methodischer Problempunkte, Gruppendynamik.

Erlebnispädagogik – Ausbau der didaktischen Arbeitsmethoden, rechtlich wichtige Aspekte für Waldführungen (Jagd-, Natur- und Forstrecht), Herausarbeitung wichtiger forstlicher Inhalte zur Harmonisierung wichtiger Waldnutzer/innen, forstliche Persönlichkeitsbildung.

Ausbau von Themenschwerpunkten wie beispielsweise Jagd, Kräuter, Forstarbeit, Pilze, Wasser.

Neue Zielgruppen wie Menschen mit besonderen Bedürfnissen, Jugendliche, Erwachsene.

Planung und Organisation einer besonders anspruchsvollen Waldaktion mit neuen Themen oder einer neuen Zielgruppe, Durchführung besonders anspruchsvoller Führungen, Analyse der Führung, Evaluation und Zusammenfassung.

Jagdpädagogische Aktionsformen – Wildökologie und Verhalten des Wildes, unterschiedliche Interessen von Jäger/innen, Waldbewirtschafter/innen und Freizeitnutzer/innen, Erkennen von Spuren im Wald, Generationswissen über Wald und Jagd als eine Naturschutzkompetenz, Verhaltensbeeinflussung von Revierbesucher/innen, Vermittlung von Verständnis für die Jagd.

_________________

8 oder inhaltlich gleichwertige Ausbildungen.

JAGDHORNBLASEN

1. und 2. Klasse (klassenübergreifend):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die gebräuchlichen Signale auf dem Jagdhorn blasen.

Lehrstoff:

Aufbau des Jagdhorns, Geschichte und Verwendung, Pflege.

Naturtöne, Atemtechnik, Intonation, Rhythmus, Jagdsignale in einstimmigen und mehrstimmigen Sätzen, Spiel nach Noten einzeln und in der Gruppe.

F. Förderunterricht Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können durch gezielte Förderung jene Kenntnisse und Fertigkeiten aufweisen, die ihnen die Erfüllung der Bildungs- und Lehraufgabe des betreffenden Pflichtgegenstandes ermöglichen.

Lehrstoff:

Wie in der jeweiligen Klasse des entsprechenden Pflichtgegenstandes unter Beschränkung auf jene Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffinhalte, bei denen Wiederholungen und Übungen erforderlich sind.

Didaktische Grundsätze:

Die Bildungs- und Lehraufgabe erfordert Wiederholung und verstärkte Übung des Lehrstoffes des betreffenden Pflichtgegenstandes. Der Förderunterricht darf grundsätzlich nicht zur Ausweitung und/oder Ergänzung des Unterrichtes in den betreffenden Pflichtgegenständen verwendet werden..

Im RIS seit

31.08.2017

Zuletzt aktualisiert am

27.12.2019

Gesetzesnummer

20009968

Dokumentnummer

NOR40196745