Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Eigentümerkontrollverordnung 2016
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 425/2015 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 255/2017Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 425 aus 2015, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 255 aus 2017,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
37/02 Kreditwesen; 57/01 Versicherungsaufsicht
Beachte
Ist erstmals auf Anzeigen anzuwenden, die am 1. Oktober 2017 eingebracht werden (vgl. § 16 Abs.3).Ist erstmals auf Anzeigen anzuwenden, die am 1. Oktober 2017 eingebracht werden vergleiche Paragraph 16, Absatz 3,).
Text
Anlage 1
Anzeigeformular gemäß § 4 Abs. 1 EKV 2016Anzeigeformular gemäß Paragraph 4, Absatz eins, EKV 2016
Erwerb/Erhöhung einer qualifizierten Beteiligung
(Anm.: Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.Anmerkung, Anlage 1 ist als PDF dokumentiert.
Die Novellierungsanweisung der Novelle BGBl. II Nr. 255/2017, Artikel 2, Z 11, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 1 und 2 wird der Verweis „Richtlinie 2004/39/EG“ jeweils durch den Verweis „Richtlinie 2014/65/EU“ ersetzt.“)Die Novellierungsanweisung der Novelle Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 255 aus 2017,, Artikel 2, Ziffer 11,, konnte nicht eingearbeitet werden und lautet: „In den Anlagen 1 und 2 wird der Verweis „Richtlinie 2004/39/EG“ jeweils durch den Verweis „Richtlinie 2014/65/EU“ ersetzt.“)
Zuletzt aktualisiert am
01.08.2018
Dokumentnummer
NOR40197873