Rechtstracker.at

§ 55a SchUG-BKV

Fassungen
25.05.2018 bis 22.07.2024 — BGBl. I Nr. 32/2018
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 55a heute23.07.2024 § → § BGBl. I Nr. 121/2024
§ 55a25.05.201822.07.2024 § → § BGBl. I Nr. 32/2018
§ 55a01.04.201724.05.2018 § → § BGBl. I Nr. 120/2016
§ 55a01.09.201631.03.2017 BGBl. I Nr. 56/2016

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Schulunterrichtsgesetz für Berufstätige, Kollegs und Vorbereitungslehrgänge

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 33 aus 1997, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 55 a

Inkrafttretensdatum

25.05.2018BGBl. I Nr. 32/2018

Außerkrafttretensdatum

22.07.2024danach: BGBl. I Nr. 121/2024

Abkürzung

SchUG-BKV

Index

70/06 Schulunterricht

Text

Studierendenkarte

Paragraph 55 a,

  1. Absatz eins,Auf Verlangen und Einwilligung sowie gegen Ersatz der Gestehungskosten ist der oder dem Studierenden eine Studierendenkarte auszustellen. Die Studierendenkarte dient dem Nachweis der Eigenschaft als Studierende oder Studierender an der betreffenden Schule. Sie hat jedenfalls die Bezeichnung der Schule, den oder die Vor- sowie Familiennamen und ein Lichtbild der oder des Studierenden, deren bzw. dessen Geburtsdatum und das Ausstellungsdatum zu enthalten.
  2. Absatz 2,Die Studierendenkarte kann mit Einwilligung der oder des Studierenden darüber hinaus mit weiteren Funktionalitäten ausgestattet sein und elektronische Verknüpfungen zu anderen Dienstleistern aufweisen. Die Einwilligung hiefür ist schriftlich zu erteilen und kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Informationen über Verknüpfungen zu anderen Dienstleistern dürfen seitens der Schule nicht gespeichert werden.

    Anmerkung, Absatz 3, aufgehoben durch Artikel 52, Ziffer 3,, Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 32 aus 2018,)

Im RIS seit

28.05.2018

Zuletzt aktualisiert am

06.08.2024

Gesetzesnummer

10010057

Dokumentnummer

NOR40202558