Rechtstracker.at

Anl. 5 BVergGKonz 2018

Fassungen
21.08.2018 bis 30.09.2026 — BGBl. I Nr. 65/2018 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 5 heute01.10.2026 § → § BGBl. I Nr. 8/2026
Anl. 521.08.201830.09.2026 BGBl. I Nr. 65/2018 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 5

Inkrafttretensdatum

21.08.2018BGBl. I Nr. 65/2018

Außerkrafttretensdatum

30.09.2026danach: BGBl. I Nr. 8/2026

Abkürzung

BVergGKonz 2018

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

Anhang römisch fünf

In die Bekanntmachung gemäß Paragraph 31 und in die Bekanntgabe gemäß Paragraph 34, aufzunehmende Angaben

TEIL A
In der Bekanntmachung aufzuführende Angaben

  1. Ziffer eins
    Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
  2. Ziffer 2
    Sofern mit der Bekanntmachung zur Angebotsabgabe aufgefordert wird: E-Mail- oder Internet-Adresse, über die die Konzessionsunterlagen unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und unmittelbar abgerufen werden können. Ist ein unentgeltlicher, uneingeschränkter, vollständiger und unmittelbarer Zugang nicht möglich, so ist darauf hinzuweisen, wie die Konzessionsunterlagen abgerufen werden können.
  3. Ziffer 3
    Art und Haupttätigkeit des Auftraggebers.
  4. Ziffer 4
    CPV-Codes. Bei Unterteilung der Konzession in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.
  5. Ziffer 5
    NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Baukonzessionen beziehungsweise NUTS-Code für den Hauptausführungsort für Dienstleistungskonzessionen; bei Unterteilung der Konzession in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.
  6. Ziffer 6
    Beschreibung der Konzession: Art und Umfang der Bauleistungen, Art und Umfang der Dienstleistungen, Größenordnung und soweit möglich, Vertragsdauer. Bei Unterteilung der Konzession in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben; gegebenenfalls Beschreibung etwaiger Optionen.
  7. Ziffer 7
    Teilnahmebedingungen, darunter
    1. Litera a
      gegebenenfalls Angabe, ob es sich um eine Konzession handelt, die geschützten Werkstätten vorbehalten ist, oder bei dem die Ausführung nur im Rahmen von Programmen für geschützte Beschäftigungsverhältnisse erfolgen darf;
    2. Litera b
      gegebenenfalls Angabe darüber, ob die Erbringung der Dienstleistung aufgrund von Rechts- und Verwaltungsvorschriften einem besonderen Berufsstand vorbehalten ist;
    3. Litera c
      gegebenenfalls Nennung und Kurzbeschreibung der Eignungskriterien; etwaige einzuhaltende Mindeststandards; Angabe der Informationserfordernisse (Eigenerklärungen, Unterlagen).
  8. Ziffer 8
    Zuschlagskriterien, soweit nicht in den Konzessionsunterlagen genannt.
  9. Ziffer 9
    Frist für die Einreichung von Teilnahmeanträgen oder von Angeboten.
  10. Ziffer 10
    Anschrift, an die die Teilnahmeanträge beziehungsweise Angebote zu richten sind.
  11. Ziffer 11
    Gegebenenfalls Angabe der Anforderungen und Bedingungen für den Einsatz elektronischer Kommunikationsmittel.
  12. Ziffer 12
    Angaben darüber, ob die Konzession mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.
  13. Ziffer 13
    Name und Anschrift der für Nachprüfungen und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Stelle; genaue Angaben zu den Fristen für Nachprüfungsverfahren beziehungsweise gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
  14. Ziffer 14
    Gegebenenfalls zusätzliche Bedingungen für die Ausführung der Konzession.
  15. Ziffer 15
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  16. Ziffer 16
    Bei Baukonzessionen Hinweis darauf, ob die Konzession unter das GPA fällt oder nicht.

TEIL B
In der Bekanntgabe aufzuführende Angaben

  1. Ziffer eins
    Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
  2. Ziffer 2
    Art und Haupttätigkeit des Auftraggebers.
  3. Ziffer 3
    CPV-Codes.
  4. Ziffer 4
    NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Baukonzessionen beziehungsweise NUTS-Code für den Hauptausführungsort bei Dienstleistungskonzessionen.
  5. Ziffer 5
    Beschreibung der Konzession: Art und Umfang der Bauleistungen, Art und Umfang der Dienstleistungen, Vertragsdauer. Bei Unterteilung der Konzession in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben; gegebenenfalls Beschreibung etwaiger Optionen.
  6. Ziffer 6
    Beschreibung des angewandten Konzessionsvergabeverfahrens sowie Begründung bei einer Konzessionsvergabe ohne vorherige Bekanntmachung.
  7. Ziffer 7
    Bei der Vergabe der Konzession beziehungsweise der Konzessionen angewandte Zuschlagskriterien.
  8. Ziffer 8
    Datum der Zuschlagsentscheidung bzw. der Zuschlagsentscheidungen.
  9. Ziffer 9
    Anzahl der für jede Konzessionsvergabe eingegangenen Angebote, darunter
    1. Litera a
      Anzahl der Angebote kleiner und mittlerer Unternehmen,
    2. Litera b
      Anzahl der Angebote aus dem Ausland,
    3. Litera c
      Anzahl der elektronisch übermittelten Angebote.
  10. Ziffer 10
    Für jede Zuschlagerteilung Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internet-Adresse des (der) erfolgreichen Bieters (Bieter), darunter
    1. Litera a
      Angabe, ob der erfolgreiche Bieter ein kleines oder mittleres Unternehmen ist,
    2. Litera b
      Angabe, ob die Konzession an ein Konsortium vergeben wurde.
  11. Ziffer 11
    Wert und wichtigste finanzielle Bestimmungen der vergebenen Konzession, darunter
    1. Litera a
      Gebühren, Preise und gegebenenfalls Strafzahlungen,
    2. Litera b
      gegebenenfalls Prämien und Zahlungen, und
    3. Litera c
      alle sonstigen Elemente die für den Wert der Konzession im Sinne des Paragraph 12, Absatz 4, relevant sind.
  12. Ziffer 12
    Angaben darüber, ob die Konzession mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.
  13. Ziffer 13
    Name und Anschrift der für Nachprüfungen und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Stelle; genaue Angaben zu den Fristen für die Nachprüfungsverfahren beziehungsweise gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefonnummer, Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
  14. Ziffer 14
    Datum und Fundstellenangaben zu früheren Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, die für die bekanntgegebenen Konzessionen relevant sind.
  15. Ziffer 15
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  16. Ziffer 16
    Methode der Berechnung des geschätzten Wertes der Konzession, soweit nicht in den Konzessionsunterlagen genannt.
  17. Ziffer 17
    Sonstige einschlägige Auskünfte.

TEIL C
In Bekanntmachungen von Änderungen einer Konzession während ihrer Laufzeit aufzuführende Angaben

  1. Ziffer eins
    Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
  2. Ziffer 2
    CPV-Codes.
  3. Ziffer 3
    NUTS-Code für den Haupterfüllungsort der Bauarbeiten bei Baukonzessionen beziehungsweise NUTS-Code für den Hauptausführungsort bei Dienstleistungskonzessionen.
  4. Ziffer 4
    Beschreibung der Konzession vor und nach der Änderung: Art und Umfang der Bauleistungen, Art und Umfang der Dienstleistungen.
  5. Ziffer 5
    Gegebenenfalls Änderung des Wertes der Konzession, einschließlich mit der Änderung verbundener Preis- oder Gebührenerhöhungen.
  6. Ziffer 6
    Beschreibung der Umstände, die die Änderung erforderlich gemacht haben.
  7. Ziffer 7
    Datum der Zuschlagsentscheidung.
  8. Ziffer 8
    Gegebenenfalls Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internet-Adresse des (der) neuen Unternehmer(s).
  9. Ziffer 9
    Angaben darüber, ob die Konzession mit einem aus Mitteln der Union finanzierten Vorhaben beziehungsweise Programm im Zusammenhang steht.
  10. Ziffer 10
    Name und Anschrift der Aufsichtsstelle und der für Nachprüfungen und gegebenenfalls für Mediationsverfahren zuständigen Stelle. Genaue Angaben zu den Fristen für Nachprüfungsverfahren beziehungsweise gegebenenfalls Name, Anschrift, Telefon- und Faxnummer und E-Mail-Adresse der Stelle, bei der diese Informationen erhältlich sind.
  11. Ziffer 11
    Daten und Fundstellenangaben zu früheren Veröffentlichungen im Amtsblatt der Europäischen Union, die für die bekanntgegebenen Konzessionen relevant sind.
  12. Ziffer 12
    Tag der Absendung der Bekanntmachung.
  13. Ziffer 13
    Sonstige einschlägige Auskünfte.

TEIL D
In Bekanntmachungen von besonderen Dienstleistungskonzessionen aufzuführende Angaben

  1. Ziffer eins
    Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
  2. Ziffer 2
    Gegebenenfalls E-Mail oder Internet-Adresse, über die die Spezifikationen und ergänzenden Unterlagen erhältlich sind.
  3. Ziffer 3
    Art und Haupttätigkeit des Auftraggebers.
  4. Ziffer 4
    CPV-Codes; bei Bei Unterteilung der Konzession in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.
  5. Ziffer 5
    NUTS-Code für die für den Haupterfüllungsort bei Dienstleistungskonzessionen.
  6. Ziffer 6
    Beschreibung der Dienstleistungen, indikative Angabe der Größenordnung.
  7. Ziffer 7
    Teilnahmebedingungen.
  8. Ziffer 8
    Gegebenenfalls Fristen für die Kontaktierung des Auftraggebers im Hinblick auf die Teilnahme.
  9. Ziffer 9
    Gegebenenfalls Kurzbeschreibung der wichtigsten Merkmale des Konzessionsvergabeverfahrens.
  10. Ziffer 10
    Sonstige einschlägige Auskünfte.

TEIL E
In Bekanntgaben von besonderen Dienstleistungskonzessionen aufzuführende Angaben

  1. Ziffer eins
    Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code sowie gegebenenfalls Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
  2. Ziffer 2
    Art und Haupttätigkeit des Auftraggebers.
  3. Ziffer 3
    CPV-Codes; bei Bei Unterteilung der Konzession in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.
  4. Ziffer 4
    Summarische Angabe des Gegenstandes der Konzession.
  5. Ziffer 5
    Anzahl der eingegangenen Angebote.
  6. Ziffer 6
    Wert des erfolgreichen Angebotes, einschließlich Gebühren und Preisen.
  7. Ziffer 7
    Name, Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des (der) erfolgreichen Unternehmer(s).
  8. Ziffer 8
    Sonstige einschlägige Auskünfte.

Schlagworte

Telefonnummer

Im RIS seit

05.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2026

Gesetzesnummer

20010294

Dokumentnummer

NOR40206687