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Anl. 6 BVergGKonz 2018

Fassungen
21.08.2018 bis 30.09.2026 — BGBl. I Nr. 65/2018 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 6 heute01.10.2026 § → § BGBl. I Nr. 8/2026
Anl. 621.08.201830.09.2026 BGBl. I Nr. 65/2018 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Bundesvergabegesetz Konzessionen 2018

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 65 aus 2018,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 6

Inkrafttretensdatum

21.08.2018BGBl. I Nr. 65/2018

Außerkrafttretensdatum

30.09.2026danach: BGBl. I Nr. 8/2026

Abkürzung

BVergGKonz 2018

Index

97 Öffentliches Auftragswesen

Text

Anhang römisch sechs

Vorgaben für die Veröffentlichung

1.           Veröffentlichung der Bekanntmachungen

  1. Die
    Standardformulare für Bekanntmachungen sind vom Auftraggeber an das Amt für Veröffentlichungen zu übermitteln. Die Bekanntmachungen werden vom Amt für Veröffentlichungen veröffentlicht.
  2. Das
    Amt für Veröffentlichungen stellt dem Auftraggeber eine Bescheinigung über die Veröffentlichung der Bekanntmachung aus.

2.           Format und Verfahren für die elektronische Übermittlung der Bekanntmachungen

  1. Format
    und Verfahren für die elektronische Übermittlung von Bekanntmachungen sind unter der Internetadresse „http://simap.europa.eu“ abrufbar.

Anmerkung

jetzt Anlage 7

Im RIS seit

05.09.2018

Zuletzt aktualisiert am

27.02.2026

Gesetzesnummer

20010294

Dokumentnummer

NOR40206688