Rechtstracker.at

Anl. 3 MKGAV

Fassungen
01.01.2019 bis 31.12.2024 — BGBl. II Nr. 276/2018 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 3 heute01.01.2025 § → § BGBl. II Nr. 320/2024
Anl. 301.01.201931.12.2024 BGBl. II Nr. 276/2018 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Modulare Kanzlei- und Gerichtsvollzieher/innen-Grundausbildungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 276 aus 2018,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 3

Inkrafttretensdatum

01.01.2019BGBl. II Nr. 276/2018

Außerkrafttretensdatum

31.12.2024danach: BGBl. II Nr. 320/2024

Abkürzung

MKGAV

Index

63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 63/03 Vertragsbedienstetengesetz 1948

Text

Anlage 3, (Wahlmodule Kanzlei)

Lehrplan und Lernziele

Fächergruppe

Lernziele

Lehrinhalte

Dauer

Wahlmodul Grundbuch

 

Kompetente und selbständige Abwicklung des Parteienverkehrs inklusive einfacher Rechtsauskünfte und Protokollaufnahme einfacher Anträge

Praktische Umsetzung im gesamten Grundbuch-programm, Register- und Aktenführung

Gebührenbearbeitung und -verwaltung

Grundwissen im Grundbuchsrecht

Kenntnisse der Onlinehilfe zur selbständigen Problemlösung

Abfrageprogramm insbesondere auch auf Parteienverkehr bezogen

Übernahme ERV-Antrag, Erfassung Papierantrag, iERV, ERV für alle, jeweils bis „Weitergabe“

Besonderheiten Erfassung Trennstücktabelle, Pfandrecht

Protokolle

Abfertigung inkl. Kosten/Gebühren

Selbstberechnung und Gebührenüberwachung

Scannen Papierurkunden

Neuerliche Abfertigungen,

Zustellnachweise, Amtsberichte

NGB-Register

Uh-Sachen

fünf Tage

Wahlmodul Firmenbuch

 

Kompetente und selbständige Abwicklung des Parteienverkehrs inklusive einfacher Rechtsauskünfte

Volle Vertrautheit mit den FB-Client

Grundwissen hins. FB-Recht und entsprechende Anwendung

Grundkenntnisse über Rechtsformen

Selbständige Aktenanlegung und Registerführung im Kanzleibereich inklusive Gebührenbearbeitung

Grundzüge des FB-Verfahrens (z.B. Hauptbuch, Urkundensammlung, Form der Anmeldung, Prüfpflicht des FB-Gerichtes, Registerführung, Aktenbildung)

Einzutragende Rechtsträger

Firmenbildung

Prokura und Handlungsvollmacht

Scannen Papierurkunden

Technische Handhabung des gesamten FB-Programmes inkl. Gebührenbearbeitung

vier Tage

Wahlmodul Beglaubigung und Rechnungsführung

Rechnungsführer

Erfassen von Daten im Programm

Ausfüllen von teils streng verrechenbaren Drucksorten

Amtskassa (Bearbeiten und Transfer von Nebenkassa bzw. Hauptkassa)

Sachkontobuchung (Bareinnahmen und -ausgaben)

Geschäftspartner

suchen/ändern/erfassen

Überrechnungen (Bundesdienststellen)

Rückzahlungen (Debitorengutschrift)

Kontoauszug bearbeiten

e-Rechnung bearbeiten

SV-/Dolmetschbeschluss bearbeiten

Kostenvorschuss bearbeiten

Übernahme und Ausfolgung von Wertgegenständen und Bargeld

zwei Tage

Freigeber

Kontrolle und Freigeben der erfassten Daten

Kontrolle der erfassten Daten und Freigeben

Beglaubigung

Richtiges Eintragen in das Beglaubigungs-register

Herstellung eines Beglaubigungs-vermerks samt Gebührenvorgang

Beglaubigung einer Ab- oder Unterschrift

Vergebührung

Schlagworte

Gebührenverwaltung, Barausgabe, Registerführung, Abschrift

Im RIS seit

08.11.2018

Zuletzt aktualisiert am

25.11.2024

Gesetzesnummer

20010369

Dokumentnummer

NOR40209105