Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Zoll-Touristenexport-Informatikverordnung 2019
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 344/2018Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 344 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 7Paragraph 7
Abkürzung
Zoll-TE-Inf-V 2019
Text
Aufteilung der Pflichten gemäß DSGVO
§ 7.Paragraph 7,
(1)Absatz eins,Die Wahrnehmung von Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und sonstigen Rechten der betroffenen Person und die Erfüllung von Informationspflichten nach den Bestimmungen des Kapitels III der DSGVO obliegen der sachlich und örtlich zuständigen Zollbehörde. Sie fungiert als Anlaufstelle für betroffene Personen. Macht eine betroffene Person ihre Rechte nach den Bestimmungen des Kapitels III der DSGVO gegenüber einer unzuständigen Zollbehörde geltend, ist sie an die sachlich und örtlich zuständige Zollbehörde zu verweisen.Die Wahrnehmung von Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- und sonstigen Rechten der betroffenen Person und die Erfüllung von Informationspflichten nach den Bestimmungen des Kapitels römisch drei der DSGVO obliegen der sachlich und örtlich zuständigen Zollbehörde. Sie fungiert als Anlaufstelle für betroffene Personen. Macht eine betroffene Person ihre Rechte nach den Bestimmungen des Kapitels römisch drei der DSGVO gegenüber einer unzuständigen Zollbehörde geltend, ist sie an die sachlich und örtlich zuständige Zollbehörde zu verweisen.
(2)Absatz 2,Die Wahrnehmung der Pflichten der Verantwortlichen nach den Bestimmungen des Kapitels IV der DSGVO erfolgt durch die sachlich und örtlich zuständige Zollbehörde nach den Vorgaben des Bundesministers für Finanzen.Die Wahrnehmung der Pflichten der Verantwortlichen nach den Bestimmungen des Kapitels römisch vier der DSGVO erfolgt durch die sachlich und örtlich zuständige Zollbehörde nach den Vorgaben des Bundesministers für Finanzen.
(3)Absatz 3,Die gemeinsam Verantwortlichen haben einander bei der Erfüllung der Pflichten nach den Bestimmungen der DSGVO zu unterstützen.
Schlagworte
Auskunftsrecht, Berichtigungsrecht, Löschungsrecht
Zuletzt aktualisiert am
21.01.2021
Dokumentnummer
NOR40210251