Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Geschäftsordnung der Begutachtungskommission für leitende Funktionen im Schuldienst
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 72/2019Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 72 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 9Paragraph 9
Index
63/01 Beamten-Dienstrechtsgesetz 1979; 64/03 Landeslehrer
Text
Beurteilung der Führungs- und Managementkompetenzen durch eine qualifizierte Einrichtung
§ 9.Paragraph 9,
(1)Absatz eins,Die für die Auswahl verbleibenden und einem Assessment zuzuweisenden Bewerberinnen und Bewerber haben sich einem zweiteiligen Eignungserfahren zu unterziehen, wobei der erste Teil aus einer diagnostischen Eignungsüberprüfung einschließlich einer EDV-unterstützten Potentialanalyse und der zweite Teil aus einem strukturierten Gespräch besteht.
(2)Absatz 2,Im Rahmen des Assessmentverfahrens sind die Führungs- und Managementkompetenzen in den Bereichen
Kommunikationsfähigkeit, Konfliktmanagement und Besprechungsleitung,
Strategische Personalführung, Delegations- und Motivationsfähigkeit,
Budget und Controlling sowie
Antrieb, Initiative zum Beruf, Innovationsfreude und Kreativität
zu beurteilen.
(3)Absatz 3,Die Beurteilung hat zu jedem der Bereiche gemäß Abs. 2 Z 1 bis 6 nach den Stufen 1 bis 5 (qualitativ absteigend) zu erfolgen und ist zu begründen.Die Beurteilung hat zu jedem der Bereiche gemäß Absatz 2, Ziffer eins bis 6 nach den Stufen 1 bis 5 (qualitativ absteigend) zu erfolgen und ist zu begründen.
Schlagworte
Führungskompetenz, Delegationsfähigkeit
Zuletzt aktualisiert am
20.10.2022
Dokumentnummer
NOR40213577