Rechtstracker.at

§ 19 ZTG 2019

Fassungen
01.07.2019 bis 27.07.2021 — BGBl. I Nr. 29/2019 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 19 heute28.07.2021 § → § BGBl. I Nr. 160/2021
§ 1901.07.201927.07.2021 BGBl. I Nr. 29/2019 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Ziviltechnikergesetz 2019

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 29 aus 2019,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 19

Inkrafttretensdatum

01.07.2019BGBl. I Nr. 29/2019

Außerkrafttretensdatum

27.07.2021danach: BGBl. I Nr. 160/2021

Abkürzung

ZTG 2019

Index

95/06 Ziviltechniker

Text

Ziviltechnikerausweis

Paragraph 19,

  1. Absatz eins,Jedem Ziviltechniker ist durch die zuständige Landeskammer ein mit dem Siegel der zuständigen Landeskammer versehener Lichtbildausweis auszustellen, welcher den Namen und Sitz der Kanzlei, die Adresse, das Geburtsdatum des Inhabers und die Art der verliehenen Befugnis anzugeben sowie dessen eigenhändige Unterschrift wiederzugeben hat.
  2. Absatz 2,Auf Antrag kann dem Ziviltechniker durch die zuständige Landeskammer gegen Kostenersatz auch ein amtlicher Lichtbildausweis in Kartenform ausgestellt werden, der mit den qualifizierten Zertifikaten für die elektronische Beurkundungssignatur und/oder für die elektronische Ziviltechnikersignatur zu versehen ist. Die Ausweiskarte ist mit einem nicht austauschbaren, erkennbaren Kopfbild des Ziviltechnikers zu versehen und hat den Namen, das Geburtsdatum und die Unterschrift des Ziviltechnikers sowie die Bezeichnung der zuständigen Landeskammer als ausstellende Behörde zu enthalten. Ob für die Signaturerstellungsdaten und die qualifizierten Zertifikate für die elektronische Beurkundungssignatur und die elektronische Ziviltechnikersignatur eine oder zwei Ausweiskarten auszustellen sind, ist von der Bundeskammer der Ziviltechniker durch Verordnung festzulegen.

Im RIS seit

25.04.2019

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2021

Gesetzesnummer

20010625

Dokumentnummer

NOR40213945