Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Integrationsgesetz
Kundmachungsorgan
BGBl. I Nr. 68/2017 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 41/2019Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 68 aus 2017, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 41 aus 2019,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 16aParagraph 16 a
Index
41/02 Staatsbürgerschaft, Pass- und Melderecht, Fremdenrecht, Asylrecht
Text
Werte- und Orientierungskurse für Drittstaatsangehörige
§ 16a.Paragraph 16 a,
(1)Absatz eins,Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres hat für Drittstaatsangehörige (§ 3 Z 3), die Leistungen im Rahmen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes beziehen, die an die Bereitschaft der eigenen Arbeitskraft geknüpft sind, Werte- und Orientierungskurse zur Verfügung zu stellen. Die Abwicklung der Kurse erfolgt durch den Österreichischen Integrationsfonds.Die Bundesministerin für Europa, Integration und Äußeres hat für Drittstaatsangehörige (Paragraph 3, Ziffer 3,), die Leistungen im Rahmen des Sozialhilfe-Grundsatzgesetzes beziehen, die an die Bereitschaft der eigenen Arbeitskraft geknüpft sind, Werte- und Orientierungskurse zur Verfügung zu stellen. Die Abwicklung der Kurse erfolgt durch den Österreichischen Integrationsfonds.
(2)Absatz 2,Werte- und Orientierungskurse gemäß Abs. 1 sind für Drittstaatsangehörige, die der Arbeitsvermittlung im Sinne des § 7 Abs. 2 AlVG zur Verfügung stehen, als Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gemäß § 12 Abs. 5 AlVG in Kooperation mit dem Österreichischen Integrationsfonds anzubieten.Werte- und Orientierungskurse gemäß Absatz eins, sind für Drittstaatsangehörige, die der Arbeitsvermittlung im Sinne des Paragraph 7, Absatz 2, AlVG zur Verfügung stehen, als Maßnahmen zur Eingliederung in den Arbeitsmarkt gemäß Paragraph 12, Absatz 5, AlVG in Kooperation mit dem Österreichischen Integrationsfonds anzubieten.
(3)Absatz 3,Im Rahmen der Werte- und Orientierungskurse sind den Teilnehmern Kenntnisse über die österreichische Kultur und Geschichte, die österreichische Rechtsordnung sowie Grundsätze des österreichischen Sozialstaats zu vermitteln.
Zuletzt aktualisiert am
10.06.2022
Dokumentnummer
NOR40214349