Rechtstracker.at

Anl. 1/2

Fassungen
01.09.2019 bis 31.08.2021 — BGBl. II Nr. 235/2019
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/2 heute01.09.2021 § → § BGBl. II Nr. 250/2021
Anl. 1/201.09.201931.08.2021 § → § BGBl. II Nr. 235/2019
Anl. 1/201.09.201631.08.2019 BGBl. II Nr. 240/2016 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 240 aus 2016, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 235 aus 2019,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 2

Inkrafttretensdatum

01.09.2019BGBl. II Nr. 235/2019

Außerkrafttretensdatum

31.08.2021danach: BGBl. II Nr. 250/2021

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 4

Text

Anlage 1.2 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BILDHAUEREI mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

 

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.

Entwurf und Gestaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.a

Entwurf und Gestaltung – Atelier und Produktion

14

14

14

14

15

15

5

91

römisch vier

2.b

Entwurf und Gestaltung 2 3

2 (2)

2 (2)

4 (2)

4 (2)

6 (4)

6 (4)

2

(2)

26

römisch zwei bzw. römisch eins

3.

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

14

(römisch eins)

4.

Kunstgeschichte und Designtheorie

–

–

1

1

2

2

1

7

(römisch drei)

5.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

–

–

–

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

36

36

36

36

37

37

35

253

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-gruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 

 

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen.

3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bildhauerei; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bildhauerei.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Bildhauerei.

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR BILDHAUEREI mit Betriebspraxis römisch eins.2 Stundentafel1 der 4–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Klasse

Summe

 

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(römisch eins)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

römisch zwei

2.

Entwurf und Gestaltung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.a

Entwurf und Gestaltung – Atelier und Produktion

14

14

14

14

15

15

5

16

107

römisch vier

2.b

Entwurf und Gestaltung2 3

3 (2)

3 (2)

5 (3)

5 (3)

7 (4)

7 (4)

4 (2)

8 (3)

42

römisch zwei bzw. römisch eins

3.

Technologie

2

2

2

2

2

2

2

2

16

(römisch eins)

4.

Kunstgeschichte und Designtheorie

–

–

1

1

2

2

2

2

10

(römisch drei)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz5

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

–

–

–

–

4

römisch drei

 

Gesamtsemester-wochenstundenzahl

37

37

37

37

38

38

38

34

296

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

 

 

 

 

Semesterwochenstunden

 

Lehrver-

pflich-

tungs-

gruppe

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Klasse

 

 

 

1.

2.

3.

4.

 

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und –ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht6

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen.

3 Mit Medienlabor im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Die Lehrverpflichtungsgruppe römisch eins bezieht sich auf die in Klammern angeführten Semesterwochenstunden. Teilung in Schülergruppen wie im Laboratorium.

4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr, Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) und die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bildhauerei; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände und der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bildhauerei.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Bildhauerei.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung vergleiche Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 276 aus 2005, idgF sowie Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 480 aus 2006, idgF). Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Fachschule für Bildhauerei ist eine technische, gewerbliche und künstlerische Ausbildung, die fachpraktische und fachtheoretische Kenntnisse und Fähigkeiten miteinander verknüpft. Darüber hinaus werden wie bei allen kunsthandwerklichen Ausbildungen die Grundlagen zur unternehmerischen Selbstständigkeit geschaffen. Die Praxisnähe der Ausbildung wird durch die Betriebspraxis in besonderer Weise vertieft und mit der Erstellung einer Abschlussarbeit werden die erlangten Kompetenzen zusätzlich dokumentiert. Die Absolventinnen und Absolventen sind befähigt, eigenständige Entwürfe anzufertigen, zu präsentieren und diese in fachspezifischen Materialien auszuführen. Sie sind auf Grund ihrer Ausbildung befugt, freiberuflich künstlerisch und bildhauerisch tätig zu sein. Weitere Betätigungsfelder finden sich im Bereich der Kunst im öffentlichen Raum sowie der Konservierung und Restaurierung.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnittes B:

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Bildhauerei verfügen generell über ein fundiertes Verständnis und Fachwissen im Bereich Gestaltung, Stein-, Holz- und Metallverarbeitung in bildhauerischer Hinsicht.

Unternehmensführung:

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Entwurf und Gestaltung:

Im Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen einfache Modelle in Holz kopieren, figurative Gestaltungen nach eigenem Entwurf anfertigen sowie Kleinmaschinen und maschinelle Anlagen einsetzen und sicher handhaben.

Im Bereich Entwurf, angewandte Bildhauerei und Abformtechniken können die Absolventinnen und Absolventen komplexere Entwürfe anfertigen und begründen. Gestaltungen nach eigenem Entwurf oder Fremdvorlage anfertigen, Modelle aus plastischen Materialien anfertigen und Negativformen und Abgüsse herstellen.

Im Bereich Gestaltung und Komposition, Stein- und Holzbildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen Schriften, Formen und Objekte in Stein und anderen Materialien anfertigen sowie verschiedene Oberflächen in diversen Materialien manuell und maschinell gestalten.

Im Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Grundlagen der Metallbearbeitung können die Absolventinnen und Absolventen themenbezogene Entwürfe und Studien anfertigen, begründen und präsentieren. Sie können Anatomie- und Proportionsstudien grafisch erstellen. Sie sind in der Lage Materialien dem Entwurf entsprechend auszuwählen und selbstständig zu bearbeiten. Sie können in einfachen Arbeitsabläufen Metalle bearbeiten, verbinden und verformen.

Im Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Oberflächengestaltung können die Absolventinnen und Absolventen Grundsysteme der klassischen Malerei und Grafik im Entwurfskonzept anwenden und komplexe Entwürfe unter Berücksichtigung der Umgebung und der Präsentationssituation erstellen. Sie können plastische Gestaltungen und zeitgemäße Objekte nach den Gesetzmäßigkeiten der Proportionen und stil- und objektgerechte Oberflächen herstellen. Sie sind in der Lage themenbezogene Entwürfe für die klassischen Handdrucktechniken umzusetzen.

Im Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln, dokumentieren und präsentieren. Sie können Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und Objekte dem Entwurf entsprechend realisieren.

Im Bereich Gestaltung und Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Dokumentationen und Präsentationsunterlagen erstellen. Sie können Objekte und Skulpturen in moderner und klassischer Formensprache entwerfen, entwickeln, dokumentieren und präsentieren.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei können die Absolventinnen und Absolventen Arbeitsaufträge auch für den öffentlichen Bereich entwickeln und Werkstoffe materialgerecht unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und Objekte dem Entwurf entsprechend realisieren.

Im Bereich Gestaltung und Medienlabor können die Absolventinnen und Absolventen Dokumentationen und Präsentationsunterlagen erstellen, Objekte in moderner und klassischer Formensprache entwerfen und entwickeln und Objekte und Skulpturen in reduzierter und klassischer Formensprache anfertigen.

Technologie:

Im Bereich Anatomie und Proportionslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetzmäßigkeiten der Proportionslehre. Sie können die Grundbegriffe der Anatomie benennen, erkennen und beschreiben.

Im Bereich Anatomie kennen die Absolventinnen und Absolventen die Muskelarten, ihren Ansatz, Ursprung und Funktion und das Oberflächenrelief des menschlichen Körpers.

Im Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde kennen die Absolventinnen und Absolventen die Arten und Eigenschaften der verschiedenen Materialien, können deren Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten beschreiben und den Einsatz von fachspezifischen Werkzeugen erklären.

Im Bereich Farbenlehre und Oberflächengestaltung können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Farbenlehre und der Farbphilosophie wiedergeben. Sie können die verschiedenen Vergoldungsarten mit den dafür erforderlichen Materialien beschreiben und die möglichen Arbeitstechniken erklären.

Im Bereich Drucktechniken können die Absolventinnen und Absolventen die klassischen Drucktechniken benennen und erklären sowie die Hilfsmittel und Trägermaterialien der klassischen Drucktechniken beschreiben.

Im Bereich Materialien und Oberflächentechniken können die Absolventinnen und Absolventen berufsspezifische Arten und Eigenschaften von zeitgemäßen Materialien benennen und zuordnen. Sie können historische und moderne Oberflächentechniken unterscheiden und deren Aufbau beschreiben.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Restaurierung und Konservierung können die Absolventinnen und Absolventen sowohl die Grundsätze der Holz- und Steinrestaurierung als auch der Holz- und Steinkonservierung erklären. Sie können einfache Restaurierungskonzepte entwickeln sowie Restaurierungsabläufe planen und dokumentieren. Sie kennen die wichtigsten Restaurierungsmaterialien und ihre Wirkungsweise sowie die dafür erforderlichen Werkzeuge.

Im Bereich Materialien und Oberflächentechniken können die Absolventinnen und Absolventen berufsspezifische Arten und Eigenschaften von zeitgemäßen Materialien benennen und zuordnen. Sie sind in der Lage historische und moderne Oberflächentechniken zu unterscheiden und deren Aufbau zu beschreiben.

Im Bereich Ausstellungsgestaltung und Organisation können die Absolventinnen und Absolventen Objekte im Ausstellungsraum gekonnt positionieren sowie in Szene setzen und den Ablauf einer Ausstellung planen.

Kunstgeschichte und Designtheorie:

Im Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte. Sie sind in der Lage, einen zeitlichen Überblick über die relevanten Kunstepochen zu geben.

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen, religiösen und politischen Hintergründe für das Entstehen der relevanten Kunstepochen.

Im Bereich Architektur kennen die Absolventinnen und Absolventen die zentralen architektonischen Elemente der relevanten Kunstepochen und der diversen Bauwerke.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der relevanten Kunstepochen.

Ergänzung gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Im Bereich Grundlagen der Kunstepoche kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20 Jahrhunderts.

Im Bereich Malerei, Skulptur und Plastik kennen die Absolventinnen und Absolventen die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts.

Im Bereich Designtheorie können die Absolventinnen und Absolventen die Grundlagen der Designgeschichte erklären und im historischen Kontext einordnen. Sie können Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen bestimmen. Sie erkennen anhand der Formensprache die zeitliche Einordnung und können Firmen und Gestalter benennen. Sie sind in der Lage, die Grundzüge der Designtheorie in der eigenen Arbeit anzuwenden.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2. ENTWURF UND GESTALTUNG Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Schutzmaßnahmen; technische Dokumentation, Einschulung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling.

Entwurf, Gestaltung und Herstellung von facheinschlägigen Produkten; Durchführung von Projekt-, Restaurations- und Instandsetzungsarbeiten unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungs- und Herstellungstechniken und Materialien unter Berücksichtigung entsprechender Dokumentationen in den angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei

  • Strichaufzählung
    einfache Formen und Objekte in Holz fertigen;
  • Strichaufzählung
    einfache Modelle aus plastischen Werkstoffen anfertigen.

Bereich Gestaltung und Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Objekte zeichnerisch erfassen und wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    einfache Entwürfe grafisch erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei:

Erstellen einfacher Formen und Objekte in Holz und plastischen Materialien. Anwendung verschiedener zeichnerischer und malerischer Mittel.

Werkstätte „Holz“ (Werkstattorganisation und Werkstattbetrieb; Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütung; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und Kleinmaschinen; einfache Mess- und Übertragungstechniken; Materialauswahl; Umsetzung einfacher Formen und Objekte; reliefartige Darstellungen).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Modellieren und Gestaltung in unterschiedlichen Materialien).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Zeichnen einfacher Körper und Objekte; Erfassen von Proportionen und Räumlichkeiten.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei

  • Strichaufzählung
    einfache Modelle in Holz kopieren;
  • Strichaufzählung
    figurative Gestaltungen nach eigenem Entwurf anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Kleinmaschinen und maschinelle Anlagen einsetzen und sicher handhaben.

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

  • Strichaufzählung
    themenbezogene Aufgaben grafisch und plastisch darstellen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Kompositionsprinzipien auf zeichnerische Entwürfe anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf, Modellieren und Holzbildhauerei:

Anfertigen einfacher eigenständiger Entwürfe unter Berücksichtigung der klassischen Kompositionsprinzipien.

Werkstätte „Holz“ (Holzauswahl und Verleimung; Erstellen von einfachen räumlichen Objekten; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und maschineller Anlagen).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Grundlagen der Modelliertechniken).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Grafische Darstellung räumlicher Objekte in ihrer Umgebung. Einsatz von Digitalfotografie.

2. Klasse:

3. Semester –Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Entwurf, angewandte Bildhauerei und Abformtechniken

  • Strichaufzählung
    komplexere Entwürfe anfertigen und begründen;
  • Strichaufzählung
    komplexere Gestaltungen nach eigenem Entwurf oder Fremdvorlage anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Modelle aus plastischen Materialien anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Negativformen und Abgüsse herstellen.

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

  • Strichaufzählung
    Zeichnungen nach den Gesetzmäßigkeiten der Perspektive und Proportion erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Entwurf, angewandte Bildhauerei und Abformtechniken:

Werkstattzeichnungen und Arbeitsmodelle.

Werkstätte „Holz“ (figurative, ornamentale und dekorative Darstellungen in reduzierter und naturalistischer Form in verschiedenen Materialien).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (figurative, ornamentale und dekorative Darstellungen in reduzierter und naturalistischer Form in verschiedenen Materialien; einfache Gussformen in Gips oder Beton).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Entwürfe und Skizzen auf Papier; Perspektive; Proportionen; Natur- und Detailstudien. Einsatz von Digitalfotografie unter Berücksichtigung von Hintergrund und Belichtung.

4. Semester –Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Komposition, Stein- und Holzbildhauerei

  • Strichaufzählung
    Schriften, Formen und Objekte in Stein und anderen Materialien anfertigen;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Oberflächen in diversen Materialien manuell und maschinell gestalten.

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

  • Strichaufzählung
    themenbezogene Entwürfe und Studien unter Einbeziehung von Farbe und Oberfläche erstellen und begründen;
  • Strichaufzählung
    Schriften und Ornamente erkennen und entwickeln.

Lehrstoff:

Bereich Gestaltung und Komposition, Stein- und Holzbildhauerei:

Konkave und konvexe Formgebung; Schriftgestaltung und Ornament; Symbole; Grundbegriffe der Heraldik.

Werkstätte „Holz“ (Umsetzung plastischer Formen, Ornament und Objekte; Oberflächengestaltung).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Herstellung plastischer Formen und Objekte).

Werkstätte „Stein“ (Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge, Geräte und Maschinen; Materialauswahl; Oberflächengestaltung; Schrift, Ornament und Objekte).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Proportions- und Detailstudien; Licht und Schatten; Tiefendarstellungen; Entwurfsgestaltung unter Einbeziehung von Oberfläche und Farbe.

3. Klasse:

5. Semester –Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Grundlagen der Metallbearbeitung

  • Strichaufzählung
    themenbezogene Entwürfe und Studien anfertigen, begründen und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Anatomie- und Proportionsstudien grafisch erstellen;
  • Strichaufzählung
    Materialien dem Entwurf entsprechend auswählen und selbstständig bearbeiten.
  • Strichaufzählung
    in einfachen Arbeitsabläufen Metalle bearbeiten, verbinden und verformen;
  • Strichaufzählung
    plastische Gestaltungen nach den Gesetzmäßigkeiten der Proportionen anfertigen.

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

  • Strichaufzählung
    digitale Medien im Grundlagenbereich einsetzen und bedienen;
  • Strichaufzählung
    Materialien dem Entwurf entsprechend auswählen und fachmännisch bearbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Grundlagen der Metallbearbeitung:

Grafische und plastische Umsetzung eigenständiger Entwürfe; Anatomie- und Proportionsstudien; Aktzeichnen und Aktmodellieren.

Werkstätte „Holz“ (Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen; Einsatz der Kettensäge und deren Handhabung, Schutzmaßnahmen, Sicherheitsvorschriften).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen).

Werkstätte „Metall“ (Grundtechniken der Metallbearbeitung, Metallguss).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Fotografie; Grundlagen von fachspezifischen digitalen Medien und Softwareprogrammen.

6. Semester –Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Oberflächengestaltung

  • Strichaufzählung
    Grundsysteme der klassischen Malerei und Grafik im Entwurfskonzept anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe Entwürfe unter Berücksichtigung der Umgebung und der Präsentationssituation erstellen;
  • Strichaufzählung
    plastische Gestaltungen und zeitgemäße Objekte nach den Gesetzmäßigkeiten der Proportionen anfertigen;
  • Strichaufzählung
    Oberflächen stil- und objektgerecht herstellen;
  • Strichaufzählung
    themenbezogene Entwürfe für die klassischen Handdrucktechniken umsetzen.

Bereich Gestaltung und Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Entwürfe und Objekte unter Berücksichtigung der Umgebung und der Präsentationssituation mit digitalen Medien erstellen und inszenieren;
  • Strichaufzählung
    Entwürfe situationsgerecht umsetzen.

Lehrstoff:

Bereich Gestaltung und Entwurf, angewandte Bildhauerei und Oberflächengestaltung:

Grafische und plastische Gestaltung komplexer Entwürfe; Grundbegriffe der klassischen Malerei; Druckgrafik.

Werkstätte „Holz“ (Oberflächenbehandlung wie Fassen, Vergolden und Polychromisieren; Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Körperstudien; Kopien in verschiedenen Stilrichtungen; Designstudien, Abstraktionen und Reduktionen).

Werkstätte „Druck“ (Drucktechniken).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Digitale Medien in der Präsentation.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei

  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und Objekte dem Entwurf entsprechend realisieren.

Bereich Gestaltung und Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Dokumentationen und Präsentationsunterlagen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Objekte in moderner und klassischer Formensprache entwerfen und entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Objekte und Skulpturen in reduzierter und klassischer Formensprache anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei:

Zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe; Maßstab- und perspektivengerechte Darstellung von Objekten im Raum.

Werkstätte „Holz“ (Herstellung von Objekten, maßstabgerechte Modellerstellung).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Anwendung zeitgemäßer Materialien; Herstellung von Objekten, maßstabgerechte Modellerstellung).

Werkstätte „Stein“ (Herstellung von Objekten, Baustelleneinrichtung und Arbeitsorganisation).

Werkstätte „Metall“ (Gestaltungen in Metall).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Dokumentation und Präsentation; Entwurfserstellung unter Einsatz moderner bildhauerischer und grafischer Software.

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung, angewandte Bildhauerei und Restaurierungstechniken

  • Strichaufzählung
    historische Objekte grafisch erfassen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    bildhauerische Objekte unter Berücksichtigung der Umgebung und Infrastruktur entwickeln;
  • Strichaufzählung
    historische Objekte reinigen, festigen, ergänzen und restaurieren.

Bereich Gestaltung und Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Arbeitsabläufe im Restaurierungsbereich dokumentieren und präsentieren;
  • Strichaufzählung
    Objekte in moderner Formensprache digital entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Objekte und Skulpturen in zeitgemäßer Formensprache anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Gestaltung, angewandte Bildhauerei und Restaurierungstechniken:

Grafische Darstellung historischer Objekt; Objekt und Raum.

Werkstätte „Angewandte Bildhauerei und Restaurierungstechniken“ (Restaurierungs- und Ergänzungstechniken in diversen Materialien; historische und moderne Oberflächen; Einsatz moderner Werkzeuge und Maschinen).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Dokumentation und Präsentation; Entwurfserstellung unter Einsatz moderner bildhauerischer und grafischer Software.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei

  • Strichaufzählung
    Arbeitsaufträge kundenorientiert entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Objekte für den öffentlichen Raum entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffe materialgerecht und unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte einsetzen und Objekte dem Entwurf entsprechend realisieren;
  • Strichaufzählung
    Objekte im öffentlichen Raum umsetzen.

Bereich Gestaltung und Medienlabor

  • Strichaufzählung
    Dokumentationen und Präsentationsunterlagen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Objekte in moderner und klassischer Formensprache entwerfen und entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Objekte und Skulpturen in reduzierter und klassischer Formensprache anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Gestaltung und Präsentation, kundenorientierte Bildhauerei:

Zeichnerische Darstellung komplexer Entwürfe; Maßstab- und perspektivengerechte Darstellung von Objekten im Raum.

Werkstätte „Holz“ (Herstellung von Objekten und Großskulpturen, maßstabgerechte Modellerstellung).

Werkstätte „Modellgestaltung“ (Anwendung zeitgemäßer Materialien; Herstellung von Objekten und Großskulpturen, maßstabgerechte Modellerstellung).

Werkstätte „Stein“ (Herstellung von Objekten und Großskulpturen, Baustelleneinrichtung und Arbeitsorganisation).

Werkstätte „Metall“ (Gestaltungen von Objekten und Großskulpturen in Metall).

Bereich Gestaltung und Medienlabor:

Dokumentation und Präsentation; Entwurfserstellung unter Einsatz moderner bildhauerischer und grafischer Software.

3. TECHNOLOGIE

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Holzarten erkennen und ihre Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Holzverbindungsmöglichkeiten und die dafür geeigneten Techniken, Materialien und Werkzeuge beschreiben und erklären.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:

Einteilung, Aufbau, Eigenschaften von Hölzern.

Verfahren der Holztrocknung, des Holzschutzes, der Leim- und Klebetechnik, der Oberflächenbehandlung.

Handwerkzeuge der Holzbearbeitung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

  • Strichaufzählung
    ihren Arbeitsplatz einrichten und die Werkstätte so organisieren, dass die Sicherheit und Unfallverhütung sowie die Nachhaltigkeit und der Umweltschutz gewährleistet sind;
  • Strichaufzählung
    diverse Arten plastischer Werkstoffe unterscheiden und deren Eigenschaften beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:

Handwerkliche und maschinelle Arbeitstechniken, Unfallverhütung und Sicherheitsbestimmungen.

Hilfsmittel, Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.

Arten, Eigenschaften und Anwendung der Grundlagen im Modell- und Formenbau von plastischen Werkstoffen.

2. Klasse:

3. Semester –Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anatomie und Proportionslehre

  • Strichaufzählung
    die Gesetzmäßigkeiten der Proportionslehre beschreiben und wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    die Grundbegriffe der Anatomie benennen, erkennen und beschreiben.

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

  • Strichaufzählung
    verschiedenen Abform- und Gusstechniken beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die für den Guss erforderlichen Materialien mit ihren Eigenschaften benennen.

Lehrstoff:

Bereich Anatomie und Proportionslehre:

Grundlagen der Proportionslehre.

Anatomie (Skelett, Grundbegriffe der Muskulatur).

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:

Herstellung, Eigenschaften und Verwendung von Gips und Kunststein.

Abguss- und Reproduktionsmaterialien und Techniken.

4. Semester –Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Steinarten nach ihrer Entstehung und ihren Eigenschaften erkennen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Abbau und Bearbeitungsmethoden sowie die dafür verwendeten Maschinen und Werkzeuge beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:

Geologie und Mineralogie (Vorkommen und Gewinnung, Abbaumethoden).

Arten, Aufbau, Eigenschaften und Oberflächenbearbeitung von Naturstein .

Verfahren der Steinbearbeitung, handwerkliche und maschinelle Arbeitstechniken, Unfallverhütung und Sicherheitsbestimmungen.

Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.

3. Klasse:

5. Semester –Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Anatomie

  • Strichaufzählung
    die Muskelarten, ihren Ansatz, Ursprung und Funktion benennen;
  • Strichaufzählung
    das Oberflächenrelief des menschlichen Körpers erkennen und beschreiben.

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde

  • Strichaufzählung
    die Arten und Eigenschaften von Metallen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Bearbeitungs- und Verarbeitungsmöglichkeiten von Metallen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Anatomie:

Muskulatur; Oberflächenrelief, Mimik und Gestik.

Bereich Arbeitstechnik und Materialkunde:

Arten, Eigenschaften, Verarbeitung und Bearbeitung, Guss- und Formtechniken, Kalt- und Warmformung von Metallen.

Werkzeuge, Maschinen und deren Anwendung und Instandhaltung.

Unfallverhütung und Sicherheitsbestimmungen.

6. Semester –Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Farbenlehre und Oberflächengestaltung

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Farbenlehre und der Farbphilosophie wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Vergoldungsarten mit den dafür erforderlichen Materialien beschreiben und die möglichen Arbeitstechniken erklären.

Bereich Drucktechniken

  • Strichaufzählung
    die klassischen Drucktechniken benennen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die Hilfsmittel und Trägermaterialien der klassischen Drucktechniken beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Farbenlehre und Oberflächengestaltung:

Grundlagen der Farbenlehre, Phänomene der Farben, Farbtheorien, Farbpsychologie, physikalische Theorie des Lichtes.

Öl- und Polimentvergoldung, Lüster, Silberoxidation, Bronzieren, Beschichtungsträger und Anwendungsmöglichkeiten.

Bereich Drucktechniken:

Hochdruck, Tiefdruck, Flachdruck, Siebdruck, Farben, Hilfsmittel, Papiersorten und andere Trägermaterialien.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialien und Oberflächentechniken

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Arten und Eigenschaften von zeitgemäßen Materialien und Kunststoffen benennen und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    historische und moderne Oberflächentechniken unterscheiden und deren Aufbau beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Materialien und Oberflächentechniken:

Arten, Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von zeitgemäße Materialien und Kunststoffen .

Historische und moderne Arten der Oberflächengestaltung auf Holz, Stein und Metall.

7. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Restaurierung und Konservierung

  • Strichaufzählung
    die Grundsätze der Holz- und Steinrestaurierung und Holz- und Steinkonservierung erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Restaurierungskonzepte entwickeln und Restaurierungsabläufe planen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Restaurierungsmaterialien und ihre Wirkungsweise sowie die erforderlichen Werkzeuge beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Restaurierung und Konservierung:

Verfahren und Techniken von Restaurierungs- und Konservierungstechnologien, stilgerechte Ergänzung; Erkennen und Zuordnen typischer Stilmerkmale; erhaltende Maßnahmen wie Schutz, Konservieren, Restaurieren und Festigen von Stein, Holz und Metall; Einflüsse von Licht, Umwelt, Feuchtigkeit und Temperatur; Freilegen von Untergründen und Abbeizen; Dokumentation und Ablaufplanung.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialien und Oberflächentechniken

  • Strichaufzählung
    berufsspezifische Arten und Eigenschaften von zeitgemäßen Materialien und Kunststoffen benennen und zuordnen;
  • Strichaufzählung
    historische und moderne Oberflächentechniken unterscheiden und deren Aufbau beschreiben.

Bereich Ausstellungsgestaltung und Organisation

  • Strichaufzählung
    Objekte im Ausstellungsraum gekonnt positionieren und in Szene setzen;
  • Strichaufzählung
    den Ablauf einer Ausstellung planen.

Lehrstoff:

Bereich Materialien und Oberflächentechniken:

Arten, Eigenschaften und Einsatzmöglichkeiten von zeitgemäße Materialien und Kunststoffen.

Historische und moderne Arten der Oberflächengestaltung auf Holz, Stein und Metall.

Bereich Ausstellungsgestaltung und Organisation:

Ausstellungsgestaltung (Objektauswahl; Gestaltung der Präsentation; Belichtung; Farbkonzept).

Ausstellungsorganisation (Auswahl Ausstellungsort; Ausstellungszeit; Marketing; Druckwerke).

4. KUNSTGESCHICHTE UND DESIGNTHEORIE

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Grundbegriffe der Stilkunde und Kunstgeschichte nennen und einen zeitlichen Überblick über die verschiedenen Kunstepochen geben.

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der Ägypter und der griechischen Antike nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Grundsätzliches der Kunstgeschichte, Überblick und Fachterminologie.

Kulturraum Ägypten, griechische Antike, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepoche der römischen Antike, des Aufkommens der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Entstehung der Romanik nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Romanik nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei sowie des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kultur und der Kunst der Romanik nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der römischen Antike, der frühchristlich-byzantinischen Kunst und der romanischen Kultur, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kulturepochen der Gotik, der Renaissance und des Manierismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der Gotik, der Renaissance und des Manierismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

Ziffer 6 Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen Barock, Rokoko und Klassizismus nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum der Kunst- und Kulturepochen Barock, Rokoko und Klassizismus, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester :

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und religiösen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Architektur

  • Strichaufzählung
    die zentralen architektonischen Elemente der Kunstepoche des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Bauwerken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des ausgehenden 19. Jahrhunderts und des Jugendstils nennen, erklären und in diversen Kunstwerken wiedererkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum des ausgehenden 19. Jahrhunderts (Romantik, Impressionismus ua.) und Jugendstils, kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieser Epochen.

Ziffer 8 Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Grundlagen der Kunstepoche

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen gesellschaftlichen und politischen Hintergründe für das Entstehen der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Malerei, Skulptur und Plastik

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Merkmale der Malerei, des plastischen und skulpturalen Gestaltens der Kunstepochen des 20. Jahrhunderts nennen, erklären und in diversen Werken wiedererkennen.

Bereich Designtheorie

  • Strichaufzählung
    die Grundzüge der Designgeschichte benennen;
  • Strichaufzählung
    Funktionen von Design erklären und an ausgewählten Beispielen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Formensprache des Designs anhand von Beispielen erkennen.

Lehrstoff:

Kultur- und Kunstraum des 20. Jahrhunderts (Expressionismus, Dadaismus, Kubismus, Surrealismus, Pop-Art ua.), kunstgeschichtlich relevante religiöse und gesellschaftliche Hintergründe sowie die wichtigsten Formen und Stilmerkmale dieses Jahrhunderts.

Bereich Designtheorie:

Geschichte der Angewandten Kunst und des Design, der Funktion und der Formensprache von Kunst und Design.

5. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Siehe Anlage 1.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. SPRACHTRAINING DEUTSCH

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Im RIS seit

19.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2021

Gesetzesnummer

20009628

Dokumentnummer

NOR40217067