Rechtstracker.at

Anl. 1/10

Fassungen
01.09.2019 bis 31.08.2021 — BGBl. II Nr. 235/2019
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/10 heute01.09.2021 § → § BGBl. II Nr. 250/2021
Anl. 1/1001.09.201931.08.2021 § → § BGBl. II Nr. 235/2019
Anl. 1/1001.09.201631.08.2019 BGBl. II Nr. 240/2016 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 240 aus 2016, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 235 aus 2019,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 10

Inkrafttretensdatum

01.09.2019BGBl. II Nr. 235/2019

Außerkrafttretensdatum

31.08.2021danach: BGBl. II Nr. 250/2021

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 4

Text

Anlage 1.10 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GEBÄUDETECHNIK mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

9

römisch zwei

2.a

Planung und Projektmanagement – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

–

4

römisch vier

2.b

Planung und Projektmanagement2

2, (2)

2, (2)

2, (2)

2, (2)

2

2

1

13

römisch eins

3.a

Technologie und Technische Mechanik – Werkstätte und Produktionstechnik

4

4

2

2

2

2

–

16

römisch vier

3.b

Technologie und Technische Mechanik

2

2

2

2

2

2

–

12

römisch eins

4.a

Gebäudetechnische Anlagen – Werkstätte und Produktionstechnik

2

2

4

4

4

4

–

20

römisch vier

4.b

Gebäudetechnische Anlagen

3

3

3

3

3

3

–

18

römisch eins

5.a

Elektro- und Regelungs-technik – Werkstätte und Produktionstechnik3

, 2

, 2

, 4

, 4

, 4

, 4

, 2

, 22

, römisch drei bzw. römisch vier

5.b

Elektro- und Regelungs-technik

2

2

2

2

3

3

1

15

römisch eins

6.a

Komponenten der Gebäudetechnik – Werkstätte und Produktionstechnik3

, –

, –

, 2

, 2

, 2

, 2

, 3

, 11

, römisch drei bzw. römisch vier

6.b

Komponenten der Gebäudetechnik

–

–

2

2

2

2

–

8

römisch eins

7.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz4

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

–

–

–

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

35

35

38

38

38

38

32

254

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und – ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

römisch vier a

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der angeführten Semesterwochenstunden im 7. Semester.

4 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

5 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie im entsprechenden Pflichtgegenstand.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik.

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR GEBÄUDETECHNIK mit Betriebspraxis römisch eins.2 Stundentafel1 der 4–jährigen Fachschule mit dem Ausbildungsschwerpunkt Servicetechnik

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung

–

–

2

2

2

2

1

1

10

römisch zwei

2.a

Planung und Projekt-management – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

–

3

7

römisch vier

2.b

Planung und Projektmanagement2

2 (2)

2, (2)

2, (2)

2, (2)

2

2

1

2

15

römisch eins

3.a

Technologie und Techni-sche Mechanik – Werkstätte und Produktionstechnik

4

4

2

2

2

2

–

–

16

römisch vier

3.b

Technologie und Technische Mechanik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

römisch eins

4.a

Gebäudetechnische Anlagen – Werkstätte und Produktionstechnik3

2

2

4

4

4

4

–

4

24

römisch drei bzw. römisch vier

4.b

Gebäudetechnische Anlagen

3

3

3

3

3

3

–

–

18

römisch eins

5.a

Elektro- und Regelungs-technik – Werkstätte und Produktionstechnik4

2

2

4

4

4

4

3

5

28

römisch drei bzw. römisch vier

5.b

Elektro- und Regelungs-technik

2

2

2

2

3

3

2

4

20

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

6.a

Komponenten der Gebäude-technik – Werkstätte und Produktionstechnik4

–

–

2

2

2

2

3

5

16

römisch drei bzw. römisch vier

6.b

Komponenten der Gebäudetechnik

–

–

2

2

2

2

1

2

11

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

A./B.

Alternative Pflichtgegenstände5

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz6

1, (1)

1, (1)

1, (1)

1, (1)

–

–

–

–

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochen-stundenzahl

35

35

38

38

38

38

35

31

288

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterstundenwochen

 

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

–

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

–

2

1

–

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

 

römisch vier a

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

_________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der angeführten Semesterwochenstunden im 8. Semester.

4 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der angeführten Semesterwochenstunden im 7. und 8. Semester.

5 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein Pflichtgegenstand zu wählen.

6 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie im entsprechenden Pflichtgegenstand.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik.

4 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Gebäudetechnik.II. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QALIFIKATIONSPROFIL

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen.

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Absolventinnen und Absolventen der Fachschule für Gebäudetechnik verfügen über Grundkenntnisse gebäudetechnischer Anlagen: Heizungstechnik, Sanitärtechnik, Lüftungs- und Klimatechnik, Kältetechnik, Elektro-, Regelungs- und Leittechnik.

Die Absolventinnen und Absolventen der 4-jährigen Fachschule mit dem Ausbildungsschwerpunkt Servicetechnik sind befähigt, eigenverantwortlich Inbetriebnahme, Service- und Wartungsarbeiten zu planen und zu koordinieren, diese durchzuführen und zu dokumentieren. Der Schwerpunkt liegt bei Energiebereitstellungsanlagen wie Kessel, Brenner, Gasgeräte, Wärmepumpen und Alternativenergieanlagen.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:

Die Absolventinnen und Absolventen verfügen generell über ein fundiertes Verständnis über den Aufbau und die Wirkungsweise von gebäudetechnischen Anlagen, ein solides Verständnis der Funktion von Energiebereitstellungssystemen (Kessel, Brenner, Gasgeräte, Lüftungs- und Heizungskomponenten, Wärmepumpen) sowie ein hohes Maß an Anwendungssicherheit in den genannten Tätigkeitsbereichen.

Unternehmensführung

Für die selbstständige Ausübung von Gewerben ist der Nachweis der allgemeinen und besonderen Voraussetzungen erforderlich. Unter anderem ist im Bereich der besonderen Voraussetzungen der Nachweis der betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Kenntnisse vorgesehen. (Paragraph 23, Absatz eins, GewO – „Unternehmerprüfung“). Gemäß Paragraph 8, Absatz 2, der Unternehmerprüfungsordnung, Bundesgesetzblatt Nr. 453 aus 1993, idgF, führt der erfolgreiche Abschluss der technischen, gewerblichen und kunstgewerblichen Fachschulen gemäß Paragraph 58, des Schulorganisationsgesetzes zum Entfall des Prüfungsteiles „Unternehmerprüfung“.

Im Bereich Recht können die Absolventinnen und Absolventen die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern sowie Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche geltend machen. Sie können die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen und deren Organisation erläutern, sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen. Sie können die wesentlichen Bestimmungen des Arbeitsrechts, des Gewerberechts und des Insolvenzrechts erläutern und im beruflichen Umfeld einsetzen.

Im Bereich Wirtschaft und Betriebstechnik können die Absolventinnen und Absolventen die Struktur des Jahresabschlusses beschreiben, aus betriebswirtschaftlichen Kennzahlen Schlussfolgerungen ziehen und die Ergebniswirksamkeit von einfachen Geschäftsfällen auf den Jahresabschluss beurteilen. Sie können die wichtigsten Kostenbegriffe erklären, eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen, mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und beurteilen. Sie können die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragsteuern erläutern, das System der Umsatzsteuer, der Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären. Sie können die Funktionsweise der Marketing-Instrumente erläutern, einfache Organigramme und Abläufe in Unternehmen interpretieren, Ziele und Aufgaben der Logistik sowie Vertriebs- und Beschaffungsprozesse beschreiben. Außerdem können Sie Gestaltungsgrundsätze der Produktion beschreiben, Methoden der Zeitermittlung erläutern, Arbeitspläne erstellen und Methoden des Projektmanagements und Qualitätsmanagements beschreiben und anwenden.

Planung und Projektmanagement:

Im Bereich Zeichentechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen Zeichnungsnormen, Darstellungstechniken und händische Zeichentechniken. Sie können einfache Entwurfszeichnungen erstellen sowie Baupläne lesen.

Im Bereich CAD kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktion eines CAD-Programms. Sie können ein CAD-Programm bedienen und einfache Zeichnungen erstellen und bearbeiten.

Im Bereich Projektmanagement kennen die Absolventinnen und Absolventen Strukturen und Projektabläufe. Sie können eine einfache Projektdokumentation erstellen, Strukturen und Methoden anwenden, Maßnahmen der Materialwirtschaft und Logistik erläutern und gebäudetechnische Anlagen bewerten und analysieren.

Technologie und Technische Mechanik:

Im Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Werkstoffe und Werkstoffeigenschaften. Sie können einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen.

Im Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente kennen die Absolventinnen und Absolventen die wichtigsten Fertigungsverfahren. Sie können form-, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen herstellen.

Im Bereich Mechanik und Festigkeitslehre kennen die Absolventinnen und Absolventen das ebene Kraftsystem. Sie können einfache statische Probleme lösen.

Gebäudetechnische Anlagen:

Im Bereich Wärmetechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze der Wärmeübertragung. Sie können Wärme, Wärmeströmungen und U-Werte berechnen, Wirkungsgrade definieren und beurteilen, sowie Abgaswerte messen.

Im Bereich Hydraulische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Gesetze der Strömungslehre. Sie können Rohr- und Einzelwiderstände berechnen und hydraulische Netze abgleichen.

Im Bereich Heizungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Heizungssysteme. Sie können Sicherheitsvorschriften überprüfen und hydraulische Schaltungen entwerfen.

Im Bereich Sanitärtechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systeme der Wasserver- und –entsorgung und die Warmwasseranlagen. Sie können Sanitäranlagen in Betrieb nehmen und warten.

Im Bereich Lüftungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Systeme der Lüftungs- und Klimaanlagen und die Hygienevorschriften von RLT-Anlagen. Sie können Wartungsarbeiten planen und Schallschutzmaßnahmen beurteilen.

Im Bereich Kältetechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktion des Kältekreislaufes. Sie können Betriebsdaten einer Wärmepumpe analysieren und eine Wartung durchführen.

Im Bereich Gastechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen Heizgase und die Grundsätze der Gasversorgung. Sie können Gasgeräte warten und Betriebsfehler analysieren.

Elektrotechnik und Regelungstechnik:

Im Bereich Elektrotechnische Grundlagen kennen die Absolventinnen und Absolventen die Grundgesetze der Elektrotechnik. Sie können Gleichstrom-, Wechselstrom und Drehstromschaltungen berechnen und können einfache Schaltungen aufbauen.

Im Bereich Komponenten und Maschinen der Elektrotechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise elektrischer Maschinen und die Wirkungsweise von Kondensatoren und des magnetischen Feldes. Sie können die Wirkung von Kondensatoren im Gleichstromkreis und die Halbleitertechnik interpretieren.

Im Bereich Messtechnik und Datenerfassung kennen die Absolventinnen und Absolventen die Zeigermessinstrumente und die Messung nichtelektrischer Größen. Sie können Widerstände, Spannungen, Ströme und Leistungen messen sowie nichtelektrische Größen.

Im Bereich Installations- und Leittechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Materialien der Elektroinstallation und die Schutzeinrichtungen. Sie können Installationspläne erstellen und Bussysteme in der Installationstechnik anwenden.

Im Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen den Aufbau von Schaltschränken und die Grundgesetze der Steuerungs- und Regelungstechnik. Sie können Regelungen und Steuerungen in der Gebäudetechnik entwerfen, simulieren, bewerten und analysieren.

Im Bereich Energieversorgung kennen die Absolventinnen und Absolventen alternative Stromerzeugungsmöglichkeiten. Sie können Photovoltaikanlagen dimensionieren und wirtschaftlich bewerten.

Komponenten der Gebäudetechnik:

Im Bereich Energiebereitstellung kennen die Absolventinnen und Absolventen die gängigen Kesselsysteme und Gasheizgeräte. Sie können die Funktion von Kesselanlagen und Brenner erklären und Störungen analysieren.

Im Bereich Pumpen und Ventilatoren kennen die Absolventinnen und Absolventen die Funktionsweise von Pumpen und Ventilatoren. Sie können diese auswählen und deren Funktion überprüfen.

Im Bereich Komponenten der Raumlufttechnik kennen die Absolventinnen und Absolventen die Wärmepumpenarten sowie Wärmesenken und Wärmequellen. Sie können Wartungspläne erstellen und die Wartung durchführen.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG

Siehe Anlage 1.

2.a PLANUNG UND PROJEKTMANAGEMENT – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Abläufe der Arbeitsvorbereitung erläutern;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Planung und Dokumentation von spezifischen Arbeitsabläufen für gebäudetechnische Anlagen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Abläufe der Arbeitsvorbereitung erläutern;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Materialwirtschaft und Lagerhaltung, Projektabwicklung für gebäudetechnische Anlagen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Maßnahmen der Arbeitsvorbereitung planen, umsetzen und analysieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Arbeitsvorbereitung“ (Kalkulation, Bestellwesen, Dokumentation und Beurteilung von Arbeitsabläufen, Qualitätskontrolle und Qualitätssicherung).

2.b PLANUNG UND PROJEKTMANAGEMENT

1.Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zeichentechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    einfache Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie einfache normgerechte Zeichnungen lesen und erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Zeichentechnische Grundlagen:

Zeichengeräte, händische Zeichentechniken, Bemaßung und Beschriftung, skizzieren und darstellen einfacher technischer Körper nach Zeichnungsvorlage und nach Modell in den drei Hauptrissen und in genormter Axiometrie.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Zeichentechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    einfache Konstruktionsaufgaben mittels geeigneter Abbildungsverfahren lösen sowie einfache normgerechte Zeichnungen lesen und erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Zeichentechnische Grundlagen:

Schnittdarstellungen, Gewindedarstellung, räumliche Darstellung, Sinnbilder der Gebäudetechnik.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler  können im

Bereich CAD

  • Strichaufzählung
    ein CAD-Programm bedienen und einfache Zeichnungen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich CAD:

Einführung in ein CAD-Programm, Befehlsstruktur, Layertechnik, Zeichnungsaufbau.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich CAD

  • Strichaufzählung
    einfache Pläne mit einem CAD-Programm erstellen und bearbeiten.

Lehrstoff:

Bereich CAD:

Isometrische Darstellung mittels CAD Programm, Erstellen von Blöcken, Referenzen, Datenaustausch, Plotten im Layout, Analyse und Beurteilung von Plänen der Gebäudetechnik.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler  können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Projektstrukturen und Projektabläufe erläutern;
  • Strichaufzählung
    eine Projektdokumentation erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Grundlagen des Projektmanagements, Strukturierung von Projektabläufen, Projektdokumentation, Grundlagen der Materialwirtschaft, Integration von gebäudetechnischen Plänen ins Projektmanagement.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Projektstrukturen anwenden, Fallbeispiele analysieren und lösen.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Anwendung des Projektmanagements an Fallbeispielen, Erstellung von einfachen Konzepten zur Materialwirtschaft.

4. Klasse:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler  können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    gebäudetechnische Anlagen bewerten und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Maßnahmen der Materialwirtschaft und Logistik erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

Aufbau und Ablauforganisation von Unternehmen, Grundlagen der Personal- und Zeitwirtschaft, Lagerbestandsführung, Steuerung von Projektabläufen.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Projektmanagement

  • Strichaufzählung
    Methoden des Projektmanagements anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Projektmanagement:

EDV- gestützte Material- und Zeitwirtschaft, Grundlagen der Kalkulation und Kostenrechnung, Anwendung von Konzepten der Logistik und Materialwirtschaft mit Software-Unterstützung.

3.a TECHNOLOGIE UND TECHNISCHE MECAHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1.Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen;
  • Strichaufzählung
    form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten der Werkstoffbearbeitung).

Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von Werkstoffen der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Manuelle Bearbeitung von Kunststoffen im Bereich der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Blechbearbeitung“ (Manuelle Bearbeitung von Blechen. Verbindung von Formteilen).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Fertigungsverfahren für metallische und nichtmetallische Werkstoffe anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache Bauteile mit spanabhebenden und nicht spanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle Fertigkeiten und einfache mechanische Verfahren der Werkstoffbearbeitung).

Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Manuelle und maschinelle Bearbeitungsverfahren von Werkstoffen der Gebäudetechnik, Befestigungstechniken).

Werkstätte „Kunststofftechnik“ (Manuelle und thermische Bearbeitung von Kunststoffen im Bereich der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Blechbearbeitung“ (Manuelle Bearbeitung von Blechen. Herstellung und Verbindung von Formteilen).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen;
  • Strichaufzählung
    Montageelemente und Komponenten der Befestigungstechnik anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Manuelle und maschinelle Verfahren zur Verarbeitung und Verbindung von Werkstoffen der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Verfahren zur Befestigung und Montage von Rohren und Formteilen im Bereich der Gebäudetechnik).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    form- und kraftschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen;
  • Strichaufzählung
    Montageelemente und Komponenten der Befestigungstechnik anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Mechanische Grundausbildung“ (Verfahren zur Verbindung von Werkstoffen der Gebäudetechnik).

Werkstätte „Gebäudetechnische Grundausbildung“ (Verfahren zur Befestigung und Montage von Rohren und Formteilen im Bereich der Gebäudetechnik).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    form- und stoffschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen;
  • Strichaufzählung
    Komponenten von gebäudetechnischen Anlagen mit unterschiedlichen Verfahren verbinden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Verbindungstechnik “ (Löt- und Schweißverfahren).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    form-, kraft- und stoffschlüssige Verbindungen in der Gebäudetechnik für die gängigen Werkstoffe herstellen;
  • Strichaufzählung
    Komponenten von gebäudetechnischen Anlagen mit unterschiedlichen Verfahren verbinden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Verbindungstechnik “ (Löt- und Schweißverfahren).

3.b TECHNOLOGIE UND TECHNISCHE MECHANIK

1.Klasse (1.Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Werkstoffeigenschaften erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung:

Metallische Werkstoffe, nichtmetallische Werkstoffe, Legierungen, Werkstoffeigenschaften, Werkstoffprüfung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Werkstoffe und Fertigungsverfahren in der Gebäudetechnik richtig beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Werkstoffkunde und Werkstoffbearbeitung:

Werkstoffe und Grundlagen der Werkstoffbearbeitungsverfahren in der Gebäudetechnik.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler  können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Fertigungsverfahren und Fügetechniken nennen;
  • Strichaufzählung
    ihre Sinnhaftigkeit für grundlegende Anwendungsfälle beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente:

Einteilung der Fertigungsverfahren, Urformen, Umformen, spanende Formgebung, Grundlagen der Fügetechnik (Löten, Schweißen, Kleben).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Maschinenelemente nennen;
  • Strichaufzählung
    lösbare Verbindungen einer Anwendung zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Fertigungstechnik und Maschinenelemente:

Lösbare Verbindungen: Bolzen, Stifte, Schrauben (Arten), Muttern, Sicherungselemente, Verbindungselemente in der Gebäudetechnik (zB Rohre- u. Rohrverbindungen uä.).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler  können im

Bereich Mechanik und Festigkeitslehre

  • Strichaufzählung
    einfache statische Problemstellungen lösen.

Lehrstoff:

Bereich Mechanik und Festigkeitslehre

Ebenes Kraftsystem: Freimachen von Bauteilen, Gleichgewicht von Kräften (im zentralen und allgemeinen Kraftsystem), Schwerpunkt, Standsicherheit.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Mechanik und Festigkeitslehre

  • Strichaufzählung
    einfache festigkeitstechnische Problemstellungen lösen.

Lehrstoff:

Bereich Mechanik und Festigkeitslehre:

Beanspruchungsarten, Spannungsarten, Festigkeit und zulässige Spannung, Belastungsfälle (dynamisch), Beanspruchung auf: Zug, Druck, Abscherung, Biegung und Torsion.

4.a GEBÄUDETECHNISCHE ANLAGEN – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbindungstechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Systemkomponenten von Heizungsanlagen montieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage von Wärmeabgabe- und Wärmeverteilsystemen, Alternativenergie).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbindungstechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Systemkomponenten von Heizungsanlagen montieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage und Überprüfung von Wärmeabgabe- und Wärmeverteilsystemen, Alternativenergie).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Installationstechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Systemkomponenten von Heizungsanlagen montieren;

Bereich Sanitärtechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Installationstechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Systemkomponenten von Sanitäranlagen montieren;

Lehrstoff:

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).

Werkstätte „Sanitärtechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Installationstechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Systemkomponenten von Heizungsanlagen montieren;

Bereich Sanitärtechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die gängigen Installationstechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    Systemkomponenten von Sanitäranlagen montieren;

Bereich Lüftungstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbindungstechniken projektbezogen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Lüftungskanäle herstellen;
  • Strichaufzählung
    Systemkomponenten von Lüftungsanlagen montieren;

Lehrstoff:

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).

Werkstätte „Sanitärtechnik“ (Montage und Funktionsprüfung).

Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Aufbau und Montage von Lüftungskomponenten).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    Komponenten von Heizungsanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren;

Bereich Lüftungstechnik

  • Strichaufzählung
    Komponenten von Lüftungsanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Wartung von Heizungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).

Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Wartung von Lüftungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gastechnik

  • Strichaufzählung
    Komponenten von Gasanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren;

Bereich Kältetechnik

  • Strichaufzählung
    Komponenten von Kälteanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Gastechnik“ (Wartung von Gasanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).

Werkstätte „Kältetechnik“ (Wartung von Kälteanlagen und Wärmepumpen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    die Betriebswerte von gebäudetechnischen Anlagen, einstellen, messen und beurteilen.

Lehrstoff:

Werkstättenlaboratorium „Heizungstechnik“ (Inbetriebnahme und Wartung von gebäudetechnischen Anlagen).

4.b GEBÄUDETECHNISCHE ANLAGEN

1.Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wärmetechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die Grundgesetze der Wärmelehre und der Wärmeübertragung wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    Wärme- und Wärmeströme und U-Werte berechnen;
  • Strichaufzählung
    Wirkungsgrade definieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Wärmetechnische Grundlagen:

Einheitensysteme, Wärme, Wärmeleistung, Wärmebilanz, Wirkungsgrade, Wärmeübertragung, U-Wert.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    die gängigen Heizungssysteme erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Heizungstechnik:

Einteilung und Übersicht der Heizungssysteme, Energieabgabe, Energieverteilung, Energiebereitstellung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hydraulische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die Grundgesetze der Hydromechanik erläutern.

Bereich Wärmetechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Abgaswerte beurteilen.

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    Sicherheitsvorschriften überprüfen

Bereich Sanitärtechnik

  • Strichaufzählung
    die Systeme der Wasserver- und entsorgung erklären.

Lehrstoff:

Bereich Hydraulische Grundlagen:

Eigenschaften von Flüssigkeiten, Hydrostatik, Hydrodynamik.

Bereich Wärmetechnische Grundlagen:

Verbrennungsvorgang, Emissionen, Abgasmessung.

Bereich Heizungstechnik:

Sicherheitseinrichtungen für geschlossene Anlagen.

Bereich Sanitärtechnik:

Wasser und hygienische Anforderungen, Wasserversorgungssysteme und Entwässerungssysteme im Gebäude, Sanitärgegenstände.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hydraulische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Rohr- und Einzelwiderstände berechnen.

Bereich Sanitärtechnik

  • Strichaufzählung
    Warmwasserbereitungsanlagen beschreiben.

Bereich Lüftungstechnik

  • Strichaufzählung
    Systeme von RLT-Anlagen beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Hydraulische Grundlagen:

Druckverlust von geraden Rohren, Druckverlust von Einzelwiderständen, Anlagenkennlinie.

Bereich Sanitärtechnik:

Zentrale und dezentrale Warmwasserbereitung, Speicherung, Hygiene.

Bereich Lüftungstechnik:

Systematik der RLT, kontrollierte Wohnraumlüftung.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Hydraulische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    hydraulische Netze abgleichen.

Bereich Heizungstechnik

  • Strichaufzählung
    einfache hydraulische Schaltungen entwerfen.

Bereich Lüftungstechnik

  • Strichaufzählung
    Hygienevorschriften von RLT-Anlagen wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    Wartungsarbeiten planen;
  • Strichaufzählung
    Schallschutzmaßnahmen beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Hydraulische Grundlagen:

Hydraulischer Abgleich von parallelen Strecken in der Heizungs-, Sanitär- und Lüftungstechnik.

Bereich Heizungstechnik:

Hydraulische Grundschaltungen und deren Anwendung, Stellglieder.

Bereich Lüftungstechnik:

Kanalsysteme, Hygienevorschriften und Wartung von RLT-Anlagen; Grundlagen der Schallentstehung, Fortpflanzung, Schalldämmung und Schalldämpfung.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Gastechnik

  • Strichaufzählung
    Heizgase beschreiben und die Grundsätze der Gasversorgung wiedergeben.

Bereich Kältetechnik

  • Strichaufzählung
    die Funktion und Kennwerte beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Betriebsdaten einer Wärmepumpenanlage interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Gastechnik:

Technische Brenngase und gastechnische Grundbegriffe, Regelwerke, Gasversorgung und Verbrauchseinrichtungen.

Bereich Kältetechnik:

Kälteprozess, Bauelemente, Kältemittel, Kennwerte, thermodynamische Grundlagen, Wärmepumpenanlagen.

5.a Elektro- und Regelungstechnik – Werkstätte und Produktionstechnik Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Gleichstromwiderstandsnetzwerke aufbauen;
  • Strichaufzählung
    Messgeräte bedienen;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsregeln anwenden;
  • Strichaufzählung
    Materialien in der Elektroinstallation bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    einfache Lichtinstallationen erstellen und Fehler beheben.

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik“ (Gleichstromnetzwerke, Gleichstromerzeuger, Spannungs- Strom- Leistungsmessung, Grundschaltung in der Beleuchtungstechnik, Anschluss von Leitungen und Kabeln).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Gleichstromwiderstandsnetzwerke aufbauen;
  • Strichaufzählung
    Messgeräte bedienen;
  • Strichaufzählung
    die Sicherheitsregeln anwenden;
  • Strichaufzählung
    Materialien in der Elektroinstallation bearbeiten;
  • Strichaufzählung
    einfache Lichtinstallationen erstellen und Fehler beheben.

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik“ (Gleichstromnetzwerke, Gleichstromerzeuger, Spannungs- Strom- Leistungsmessung, Grundschaltung in der Beleuchtungstechnik, Anschluss von Leitungen und Kabeln).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Wechselstromschaltungen aufbauen;
  • Strichaufzählung
    Drehstromverbraucher anschließen.

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

  • Strichaufzählung
    Leistungen und Arbeit in Wechsel- und Drehstromnetzen messen.

Bereich Installations- und Leittechnik

  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen anwenden.

Bereich Energieversorgung

  • Strichaufzählung
    die Elektroinstallation vom Verteiler bis zum Verbraucher herstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik“ (Aufbau Wechselstromverbraucher, Anschluss von Geräten, Drehstromtechnik, Motoren, Aufbau Verteiler, Zählung, Sicherungen, FI-Schutzschalter).

Werkstätte „Mess- und Regelungstechnik“ (Nichtelektrische Größen messen, Digitale und analoge Messinstrumente, Energieverbrauchsmessung).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

  • Strichaufzählung
    Verbindungsprogrammierbare Steuerungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Stromlaufpläne analysieren und erstellen.

Bereich Installations- und Leittechnik

  • Strichaufzählung
    Installationspläne erstellen;
  • Strichaufzählung
    eine Elektroinstallation herstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnik“ (Symbolik in der Gebäudetechnik, Installationspläne, Leitungen und Kabel, Schutzrohre, Kabeltassen).

Werkstätte „Mess- und Regelungstechnik“ (einfache und komplexe verbindungsprogrammierte Steuerungen, analysieren von Schaltungen, normgerechte Schaltpläne).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

  • Strichaufzählung
    frei programmierbare Steuerungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    können selbstständig Steuerungsabläufe entwerfen.

Bereich Installations- und Leittechnik

  • Strichaufzählung
    können Bussystem aufbauen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnische Grundlagen“ (Aufbau konventioneller Steuerungen, Hardware- Anschluss, speicherprogrammierbare Steuerungen: Beschaltung SPS, Grundbausteine, Timerbausteine, Zuordnungstabelle, Funktionspläne).

Werkstätte „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik“ (Aufbau von Bussystemen, Bussysteme in der Gebäudetechnik, Programmierung, Anwendungsbeispiele).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    Gleichrichterschaltungen herstellen, einfache elektronische Bauteile einlöten,

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

  • Strichaufzählung
    nichtelektrische Größen (Temperatur, Druck) messen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Elektrotechnische Grundlagen“ (Halbleitertechnik – Aufbau, Wirkungsweise von Kondensatoren, Funktionsweise und Schaltung von Dioden – Ein- und Zweiweggleichrichter, Transistoren, Thyristoren).

Werkstätte „Mess-, Steuer- und Regelungstechnik“ (Aufbau Messkette, Temperaturmessung: PTC, NTC und Thermoelement, Druckmessung: U-Rohr, Fühler in der Regelungstechnik).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

  • Strichaufzählung
    nichtelektrischer Größen (Mengen- und Durchflussmenge, Wärmemenge, Feuchte) messen;
  • Strichaufzählung
    genormte Signalen interpretieren.

Bereich Energieversorgung

  • Strichaufzählung
    Heizungsanlagen in Betrieb setzen, einstellen und protokollieren;
  • Strichaufzählung
    Photovoltaikpaneele in Betrieb setzen, einstellen und protokollieren;

Lehrstoff:

Werkstättenlaboratorium „Mess- und Regelungstechnik“ (Energieerzeuger, Wärmeabgabesysteme, Solaranlagen).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

  • Strichaufzählung
    Reglerparameter in Industriereglern einstellen, Regelungen in Betrieb nehmen;
  • Strichaufzählung
    Analogwertverarbeitungen in speicherprogrammierbaren Steuerungen einbinden;
  • Strichaufzählung
    Solarregler in Betrieb setzen.
  • Strichaufzählung
    Regelkreise analysieren;
  • Strichaufzählung
    elektrische Komponenten in hydraulischen Schaltungen bedienen und in Betrieb setzen.

Lehrstoff:

Werkstättenlaboratorium „Elektrotechnik“ Halbleitertechnik – Aufbau, Wirkungsweise von Kondensatoren, Funktionsweise und Schaltung von Dioden – Ein- und Zweiweggleichrichter, Transistoren, Thyristoren).

Werkstättenlaboratorium „Mess- und Regelungstechnik“ ( Regler: unstetige und stetige Regler, P/I/D Anteil, Einstellregeln, Regelungen in der Gebäudetechnik: Energieerzeuger, Wärmeabgabesysteme, witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung, Solarregelungen, Analogwertverarbeitung bei speicherprogrammierbaren Steuerungen: Signalarten, Bausteine, Funktionsplan).

5.b Elektro- und Regelungstechnik

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erläutern;
  • Strichaufzählung
    Gleichstromwiderstandsnetzwerke berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Temperaturabhängigkeit von Widerständen bestimmen.

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    den Aufbau des elektrischen und magnetischen Feldes interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich elektrotechnische Grundlagen:

Gleichstromtechnik (Elektrische Größen und Grundgesetze, Verschaltung von Widerständen, elektrisches Feld).

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik:

Gleichstromtechnik (Anwendungen von Kondensatoren, magnetisches Feld und Spulen).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Gesetze der Elektrotechnik erläutern.

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die Wirkung von Kondensatoren im Gleichstromkreis berechnen.

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

  • Strichaufzählung
    Widerstände sowie Spannung und Ströme messen.

Bereich Installations- und Leittechnik

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Materialien der Elektroinstallation bestimmen;
  • Strichaufzählung
    einfache Beleuchtungsschaltungen erstellen und Fehler analysieren.

Lehrstoff

Bereich elektrotechnische Grundlagen:

Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung).

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik:

Gleichstromtechnik (Anwendungen von Kondensatoren, magnetisches Feld und Spulen)

Bereich Messtechnik und Datenerfassung:

Multimeter; Ströme, Widerstände, Spannungen im Wechsel- wie im Gleichstromkreis.

Bereich Installations- und Leittechnik:

Installationsmaterial, Kabel und Leitungen, Montagesysteme; Verbindungssysteme von Kabel und Leitungen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich elektrotechnische Grundlagen

  • Strichaufzählung
    Wechselstromschaltungen entwickeln;
  • Strichaufzählung
    Drehstromschaltungen berechnen.

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

  • Strichaufzählung
    Leistungen und Arbeit in Wechsel- und Drehstromnetzen ermitteln.

Bereich Installations- und Leittechnik

  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise von Schutzeinrichtungen erklären.

Bereich Energieversorgung

  • Strichaufzählung
    den Aufbau der Stromversorgung vom Trafo bis zum Verbraucher erklären.

Lehrstoff:

Bereich elektrotechnische Grundlagen:

Wechselstromtechnik (Begriffe, Kennwerte, Phasenverschiebung, Zeigerdiagramme, Wechselstromwiderstände, Wirk-, Blind- und Scheinleistung); Drehstromtechnik: symmetrische und unsymmetrische Belastung, Leistungs- und Stromberechnung.

Bereich Installations- und Leittechnik:

Schutzmaßnahmen, Schutzarten.

Bereich Messtechnik und Datenerfassung:

Wirk-, Blind- und Scheinleistung; Energieverbrauchsmessung.

Bereich Energieversorgung:

Transformator, Freileitung, Erdkabel, Vorzählersicherung, Stromzähler, Fehlerschutzschalter, Leitungsschutz, Erdung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

  • Strichaufzählung
    Verbindungsprogrammierbare Steuerungen entwerfen;
  • Strichaufzählung
    Stromlaufpläne analysieren und erstellen.

Bereich Installations- und Leittechnik

  • Strichaufzählung
    Schutzmaßnahmen mit und ohne Schutzleiter erklären;
  • Strichaufzählung
    Installationspläne erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:

Aufbau und Funktion von Steuerungen und Regelungen; Konzeption von Steuerungen in der Gebäudetechnik; Zeichnen und Interpretieren von Stromlaufplänen.

Bereich Installations- und Leittechnik:

Symbolik in der Gebäudetechnik, Zeichnen von Installationsplänen; Schutzmaßnahmen mit und ohne Schutzleiter. Schutzarten, Verlegung und Dimensionierung von Leitungen und Kabeln.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

  • Strichaufzählung
    den Aufbau von Steuerungen und Regelungen erklären und bewerten;
  • Strichaufzählung
    freiprogrammierbare Steuerungen entwickeln.

Bereich Installations- und Leittechnik

  • Strichaufzählung
    Bussysteme in der Installationstechnik anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:

Steuern- und Regeln, Steuerung und geschlossener Regelkreis; Schaltungen mit speicherprogrammierbaren Steuerungen: Beschaltung SPS, Grundbausteine, Timerbausteine, Zuordnungstabelle, Funktionspläne.

Bereich Installations- und Leittechnik:

Aufbau von Bussystemen, Bussysteme in der Gebäudetechnik, Vor- und Nachteile, Verkabelung, Komponenten, Programmierung, Anwendungsbeispiele.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik

  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise elektrischer Maschinen wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    die Funktionsweise einfacher elektronischer Bauteile (Halbleitertechnik) erklären.

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

  • Strichaufzählung
    Messung nichtelektrischer Größen (Temperatur, Druck) beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Komponenten und Maschinen in der Elektrotechnik:

Einteilung elektrischer Maschinen, Transformatoren, Stromwendermotoren (Gleichstrommaschine, Universalmotor), Drehfeldmotoren (Asynchronmotor, Kondensatormotor); Halbleitertechnik – Aufbau, Funktionsweise und Schaltung von Dioden – Ein- und Zweiweggleichrichter, Transistoren, Thyristoren.

Bereich Messtechnik und Datenerfassung:

Aufbau Messkette, Temperaturmessung: PTC, NTC und Thermoelement, Druckmessung: U-Rohr, Dehnmessstreifen, piezoresistive Aufnehmer.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Messtechnik und Datenerfassung

  • Strichaufzählung
    Messung nichtelektrischer Größen (Mengen- und Durchflussmenge, Wärmemenge, Feuchte) beschreiben.

Bereich Energieversorgung

  • Strichaufzählung
    Photovoltaikanlagen dimensionieren und wirtschaftlich bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Messtechnik und Datenerfassung:

Wirkdruckverfahren, Verdrängungszähler, Turbinenzähler, Ultraschalldurchflussmesser, magnetisch-induktive Aufnehmer, Messen der Strömungsgeschwindigkeit in der Lüftungstechnik; Wärmemengenzählung, Verdunstungsprinzip.

Bereich Energieversorgung:

Photovoltaikanlagen: U, I- Kennlinie, Maximum-Power-Point (MPP), Anlagenkomponenten, Wechselrichter, Einspeisung, Ertragsabschätzung und -simulation, Förderungen und Wirtschaftlichkeit.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik

  • Strichaufzählung
    Reglerparameter in Regelkreisen bewerten;
  • Strichaufzählung
    Analogwertverarbeitungen in speicherprogrammierbaren Steuerungen einbinden.
  • Strichaufzählung
    Regelkreise simulieren und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Steuerungs- und Regelungstechnik:

Regelstrecken: Klassifizierung und Schwierigkeit, statisches und dynamisches Verhalten; Regler: unstetige und stetige Regler, P/I/D Anteil, witterungsgeführte Vorlauftemperaturregelung, Solarregelungen;- Analogwertverarbeitung bei speicherprogrammierbaren Steuerungen: Signalarten, Bausteine, Funktionsplan.

Auslegung der Reglerparameter und softwaregestützte Simulation des geschlossenen Regelkreises.

6.a KOMPONENTEN DER GEBÄUDETECHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    die im jeweiligen Bereich gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Anordnungen der Sicherheitsunterweisung und Einschulung berücksichtigen.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Sicherheitsunterweisung, Einschulung, Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling.

Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken, Materialien und Prüfverfahren unter Verwendung der im Folgenden angeführten Werkstätten.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

  • Strichaufzählung
    Energiebereitstellungs-Anlagen in Betrieb nehmen und warten.

Lehrstoff:

Werkstätte „ Heizungstechnik“ (Inbetriebnahme und Überprüfung von Kesselanlagen).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

  • Strichaufzählung
    Energiebereitstellungs-Anlagen in Betrieb nehmen und warten.

Lehrstoff:

Werkstätte „Heizungstechnik“ (Inbetriebnahme und Überprüfung von Brennern und Alternativenergieanlagen).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

  • Strichaufzählung
    Komponenten von Lüftungsanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Wartung von Lüftungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation)

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können

Bereich Energiebereitstellung

  • Strichaufzählung
    Komponenten von Lüftungsanlagen in Betrieb setzen, warten und dokumentieren.

Bereich Pumpen und Ventilatoren

  • Strichaufzählung
    Pumpen und Ventilatoren anschließen, parametrieren und überprüfen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Lüftungstechnik“ (Wartung von Lüftungsanlagen, In- und Außerbetriebnahme, Anlagendokumentation)

Werkstätte „Elektrotechnik“ (anschließen, einstellen von Pumpen und Ventilatoren).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Pumpen und Ventilatoren

  • Strichaufzählung
    Pumpen und Ventilatoren parametrieren und überprüfen.

Lehrstoff:

Werkstättenlaboratorium „Mess- und Regelungstechnik“ (messen, beurteilen und analysieren von Pumpen und Ventilatoren).

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

  • Strichaufzählung
    gastechnische Anlagen in Betrieb nehmen, warten und dokumentieren;

Bereich Wärmepumpenanlagen

  • Strichaufzählung
    kältetechnische Anlagen in Betrieb nehmen, warten und dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstättenlaboratorium „Gastechnik“ (Wartung und Inbetriebnahme von Gasanlagen und Gasgeräten, Anlagendokumentation).

Werkstättenlaboratorium „Kältetechnik“ (Wartung und Inbetriebnahme von kältetechnischen Anlagen, Anlagendokumentation).

6.b Komponenten der Gebäudetechnik

2.Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

  • Strichaufzählung
    die gängigen Energiebereitstellungssysteme beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die Funktion von Kesselanlagen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Energiebereitstellung:

Öl- und Gaskessel, Biomassekessel, Solaranlagen.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

  • Strichaufzählung
    die Funktion eines Gebläsebrenners erklären;
  • Strichaufzählung
    die gängigsten Zuführeinrichtungen einer Biomassefeuerung beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Energiebereitstellung:

Biomasselagerung, Zuführeinrichtungen;

Gebläsebrenner für flüssige und gasförmige Brennstoffe.

3.Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Pumpen und Ventilatoren

  • Strichaufzählung
    die physikalischen Grundlagen zur Förderung von Luft und Wasser erläutern;
  • Strichaufzählung
    können Heizungspumpen und Ventilatoren auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Pumpen und Ventilatoren:

Bauarten und Funktion von Pumpen und Ventilatoren, physikalische Grundlagen, Einsatzgebiete, Schallleistung von Ventilatoren, Motoren.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Komponenten der Raumlufttechnik

  • Strichaufzählung
    Raumlufttechnische Komponenten beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Wartungspläne erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Komponenten der Raumlufttechnik:

Komponenten der Raumlufttechnik, Filtertechnik, Hygienevorschriften, Wartung und Service.

4.Klasse – Kompetenzmodul 7 – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Wärmepumpenanlagen

  • Strichaufzählung
    Wärmequellenanlagen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Wartungsbedarf einer Wärmepumpenanlage feststellen.

Lehrstoff:

Bereich Wärmepumpenanlage:

Wärmequellenanlagen, Komponenten der Wärmepumpe, Wartung und Instandhaltung.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Energiebereitstellung

  • Strichaufzählung
    die Funktion von Gaswasserheizern beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Fehleranalyse durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Energiebereitstellung:

Gasgeräte, Aufbau und Funktion, Fehleranalyse und Wartung von Gasgeräten.

7. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Siehe Anlage 1.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1. SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen 1. Bewegung und Sport

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

2. Sprachtraining Deutsch

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht

Siehe Anlage 1.

H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Im RIS seit

19.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2021

Gesetzesnummer

20009628

Dokumentnummer

NOR40217074