Rechtstracker.at

Anl. 1/12

Fassungen
01.09.2019 bis 31.08.2021 — BGBl. II Nr. 235/2019
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 1/12 heute01.09.2021 § → § BGBl. II Nr. 250/2021
Anl. 1/1201.09.201931.08.2021 § → § BGBl. II Nr. 235/2019
Anl. 1/1201.09.201631.08.2019 BGBl. II Nr. 240/2016 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für technische, gewerbliche und kunstgewerbliche Fachschulen 2016

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 240 aus 2016, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 235 aus 2019,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage eins /, 12

Inkrafttretensdatum

01.09.2019BGBl. II Nr. 235/2019

Außerkrafttretensdatum

31.08.2021danach: BGBl. II Nr. 250/2021

Index

64/02 Bundeslehrer; 70/02 Schulorganisation; 70/07 Schule und Kirche

Beachte

klassenweise gestaffeltes Außerkrafttreten vergleiche Paragraph 4

Text

Anlage 1.12 LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR HOLZWIRTSCHAFT mit Betriebspraxis römisch eins.1 Stundentafel1 der 3,5–jährigen Fachschule

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

18

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

13

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung und Betriebstechnik

2

2

4

4

3

3

1

19

römisch eins

2.a

Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik

5

5

4

4

3

3

3

27

römisch vier

2.b

Holztechnologie und Holzwirtschaft

4

4

4

4

2

3

1

22

römisch eins

3.a

Baukonstruktion und Holzbau – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

–

4

römisch vier

3.b

Baukonstruktion und Holzbau

–

–

–

–

2

2

–

4

römisch eins

4.

Konstruktion

2

2

2

2

2

2

1

13

römisch eins

5.a

Holzbe- und Holzverarbeitung – Werkstätte und Produktionstechnik

3

3

6

6

6

2

–

26

römisch vier

5.b

Holzbe- und Holzverarbeitung

1

2

2

2

5

4

–

16

römisch eins

6.

Elektro-, Automatisierungsund Energietechnik2

–

–

2

2(2)

2

2(2)

–

8

römisch eins

7.

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz3

1(1)

1(1)

1(1)

1(1)

–

–

–

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochenstundenanzahl

35

36

37

37

37

33

30

245

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

 

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

 

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

1

 

römisch drei

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

 

römisch drei

4.

Mitarbeiterführung und , -ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

 

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

 

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

 

römisch zwei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

römisch eins.

Förderunterricht4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

3 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

4 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Verbindliche Übung

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x3

 

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen4

 

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion) sowie die verbindliche Übung gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände sowie die verbindliche Übung entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände sowie der verbindlichen Übung ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft.

4 Wie Stundentafel der 3,5-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft.

LEHRPLAN DER FACHSCHULE FÜR HOLZWIRTSCHAFT mit Betriebspraxis römisch eins.2 Stundentafel1 der 4–jährigen Fachschule mit Ausbildungsschwerpunkten2

(Gesamtsemesterwochenstundenzahl und Semesterwochenstunden der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

 

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

A.

Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Religion

2

2

2

2

2

2

1

2

15

(römisch drei)

2.

Deutsch und Kommunikation

3

3

3

3

2

2

2

2

20

(römisch eins)

3.

Englisch

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(römisch eins)

4.

Geografie, Geschichte und Politische Bildung

2

2

1

1

–

–

–

–

6

(römisch drei)

5.

Bewegung und Sport

2

2

2

2

2

2

1

1

14

(römisch vier a)

6.

Angewandte Mathematik

2

2

2

2

2

2

–

–

12

(römisch eins)

7.

Naturwissenschaftliche Grundlagen

2

2

–

–

–

–

–

–

4

(römisch zwei)

8.

Angewandte Informatik

2

2

–

–

–

–

–

–

4

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.

Fachpraxis und Fachtheorie

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Unternehmensführung und Betriebstechnik3

2

2

4

4

3

3

2

2, (2)

22

römisch eins

2.a

Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik

5

5

4

4

3

–

–

–

21

römisch vier

2.b

Holztechnologie und Holzwirtschaft

4

4

4

4

2

2

–

–

20

römisch eins

3.a

Baukonstruktion und Holzbau – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

2

2

–

–

4

römisch vier

3.b

Baukonstruktion und Holzbau

–

–

–

–

2

2

–

–

4

römisch eins

4.

Konstruktion

2

2

2

2

2

–

–

–

10

römisch eins

5.a

Holzbe- und Holzverarbeitung – Werkstätte und Produktionstechnik

3

3

6

6

6

2

–

–

26

römisch vier

5.b

Holzbe- und Holzverarbeitung

1

2

2

2

2

2

–

–

11

römisch eins

6.

Elektro-, Automatisierungs- und Energietechnik3

–

–

2

2, (2)

2

2, (2)

–

–

8

römisch eins

 

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte B.1 – B.3

–

–

–

–

3

12

9

27

51

 

A./B

Alternative Pflichtgegenstände4

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1

Vertiefung Allgemeinbildung

–

–

–

–

–

–

20

–

20

römisch eins

1.2

Betriebspraxis

–

–

–

–

–

–

20

–

20

römisch vier

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

C.

Verbindliche Übung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Soziale und personale Kompetenz5

1 (1)

1 (1)

1 (1)

1 (1)

–

–

–

–

4

römisch drei

 

Gesamtsemesterwochenstundenanzahl

35

36

37

37

37

37

35

34

288

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Semesterwochenstunden

Summe

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

 

B.1

Holztechnik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.1a

Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik6

, –

, –

, –

, –

, –

, 3

, 3, (1)

, 7, (1)

, 13

, römisch drei bzw. römisch vier

1.1b

Holztechnologie und Holzwirtschaft

–

–

–

–

–

1

1

3

5

römisch eins

1.2a

Holzbe- und Holzverarbeitung – Werkstätte und Produktionstechnik

–

–

–

–

–

4

4

9

17

römisch vier

1.2b

Holzbe- und Holzverarbeitung

–

–

–

–

3

2

–

5

10

römisch eins

1.3

Konstruktion

–

–

–

–

–

2

1

3

6

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.2

Holzbau und Holzbautechnik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1a

Baukonstruktion und Holzbau -Werkstätte und Produktionstechnik6

–

–

–

–

–

7, (1)

7, (1)

16

30

römisch drei bzw. römisch vier

2.1b

Baukonstruktion und Holzbau

–

–

–

–

–

2

1

8

11

römisch eins

2.2

Statik

–

–

–

–

3

1

–

–

4

römisch eins

2.3

Konstruktion

–

–

–

–

–

2

1

3

6

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

B.3

Tischlereitechnik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.1a

Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik6

–

–

–

–

–

–

1, (1)

–

1

römisch drei

3.1b

Holztechnologie und Holzwirtschaft

–

–

–

–

2

1

1

3

7

römisch eins

3.2a

Tischlereitechnik – Werkstätte und Produktionstechnik6

–

–

–

–

–

7

6

16, (1)

29

römisch drei bzw.IV

3.2b

Tischlereitechnik

–

–

–

–

–

2

1

4

7

römisch eins

3.3

Design und Konstruktion

–

–

–

–

1

2

1

3

7

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

D.

Pflichtpraktikum

mindestens 4 Wochen in der unterrichtsfreien Zeit vor Eintritt in die 4. Klasse

 

 

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht

Semesterwochenstunden

Lehrverpflichtungsgruppe

Klasse

1.

2.

3.

4.

 

 

Semester

 

 

 

1.

2.

3.

4.

5.

6.

7.

8.

 

E.

Freigegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Englisch

–

–

–

–

2

2

–

–

(römisch eins)

2.

Projektmanagement

–

–

–

–

–

2

2

1

römisch drei

3.

Entrepreneurship

–

–

–

–

2

2

–

–

römisch drei

3.

Mitarbeiterführung- und ausbildung

–

–

–

–

1

1

–

–

römisch drei

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

F.

Unverbindliche Übungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Bewegung und Sport

1

1

1

1

1

1

1

1

(römisch vier a)

2.

Sprachtraining Deutsch

2

2

2

2

–

–

–

–

römisch eins

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

G.

Förderunterricht7

 

 

 

 

 

 

 

 

 

1.

Deutsch und Kommunikation

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.

Englisch

 

 

 

 

 

 

 

 

 

3.

Angewandte Mathematik

 

 

 

 

 

 

 

 

 

4.

Fachtheoretische Pflichtgegenstände

 

 

 

 

 

 

 

 

 

___________________

1 Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen kann von der Stundentafel gemäß Abschnitt römisch vier abgewichen werden.

2 Mit Ausbildungsschwerpunkt B.1 „Holztechnik“, B.2 „Holzbau und Holzbautechnik“, B.3 „Tischlereitechnik“.

3 Mit Übungen im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

4 Von der Schülerin/vom Schüler ist ein alternativer Pflichtgegenstand zu wählen.

5 Mit Übungen sowie in Verbindung und inhaltlicher Abstimmung mit einem oder mehreren der in den Abschnitten A. bzw. B. angeführten Pflichtgegenständen.

6 Mit Werkstättenlaboratorium im Ausmaß der in Klammern angeführten Semesterwochenstunden.

7 Bei Bedarf parallel zum jeweiligen Pflichtgegenstand bis zu 16 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr; Einstufung wie der entsprechende Pflichtgegenstand.

Stundentafel der Deutschförderklasse

Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung

Wochenstunden pro Semester

Lehrverpflichtungsgruppen

1. Deutsch in der Deutschförderklasse

20

(römisch eins)

2. Religion

2

(römisch drei)

3. Weitere Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung1

x2

Einstufung wie entsprechende/r Pflichtgegenstand, Pflichtgegenstand der Ausbildungsschwerpunkte, Verbindliche Übung

4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte1

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen3

 

 

Gesamtsemesterwochenstundenzahl

x4

 

______________________________

1 Einzelne oder mehrere Pflichtgegenstände (ausgenommen den Pflichtgegenstand Religion), die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte gemäß der Stundentafel der 4-jährgien Fachschule für Holzwirtschaft; die Festlegung der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung und der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte erfolgt durch die Schulleitung.

2 Die Festlegung der Anzahl der Wochenstunden, die auf die einzelnen weiteren Pflichtgegenstände, die verbindliche Übung sowie die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte entfallen, erfolgt durch die Schulleitung; die Semesterwochenstunden der weiteren Pflichtgegenstände, der verbindlichen Übung sowie der Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte ergeben sich aus der Differenz zur Gesamtsemesterwochenstundenzahl.

3 Wie Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft.

4 Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl entspricht jener des jeweiligen Semesters gemäß der Stundentafel der 4-jährigen Fachschule für Holzwirtschaft.

römisch zwei. ALLGEMEINES BILDUNGSZIEL

Siehe Anlage 1.

römisch drei. FACHBEZOGENES QUALIFIKATIONSPROFIL

Gemäß Stundentafel römisch eins.1:

Das fachbezogene Qualifikationsprofil des Lehrplans gemäß Stundentafel römisch eins.1 erfüllt zumindest die Anforderungen einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung der Holztechnik. Für den Bereich der beruflichen Qualifikationen, des Arbeitsrechts einschließlich der Kollektivverträge sowie des Sozialversicherungsrechts wird mit dem Zeugnis der Abschlussprüfung zumindest der Nachweis einer mit einer facheinschlägigen Lehrabschlussprüfung abgeschlossenen beruflichen Ausbildung gemäß Paragraph 34 a, Berufsausbildungsgesetz, Bundesgesetzblatt Nr. 142 aus 1969, idgF erbracht.

Gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Darüber hinausgehend werden den Absolventinnen und Absolventen mit dem Unterricht gemäß Stundentafel römisch eins.2 in der 3. und 4. Klasse zusätzliche Kompetenzen vermittelt, die spezifischen Anforderungen des regionalen Arbeitsmarktes in besonderer Weise Rechnung tragen (Ausbildungsschwerpunkt gemäß Abschnitt B.1 – B.3).

1. Einsatzgebiete und Tätigkeitsfelder:

Die Fachschule für Holzwirtschaft ist eine auf den Erwerb von praktischen Fähigkeiten ausgerichtete Ausbildung für die Holzwirtschaft und soll die für die holzwirtschaftliche Berufspraxis notwendigen Kenntnisse vermitteln. Die Absolventinnen und Absolventen sollen mit den erworbenen Kompetenzen in der gesamten Wertschöpfungskette Holz tätig werden können.

2. Berufsbezogene Lernergebnisse des Abschnitts B:

Die besonderen Ausbildungsschwerpunkte bilden der Werkstoff Holz und Holzwerkstoffe, die gesamte Holzbe- und Holzverarbeitung mit den dazugehörigen Prozessen und Verfahren, der Holzbau, der Möbel- und Innenausbau, die Energie- und Umwelttechnik sowie Betriebstechnik und Unternehmensführung.

Unternehmensführung und Betriebstechnik:

Im Bereich Unternehmensführung können die Schülerinnen und Schüler den Wirtschaftskreislauf in seinen Grundzügen darstellen und die betrieblichen Ziele, die betrieblichen Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche sowie die Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt erklären. Sie können einfache Organigramme und Darstellung von Abläufen in Unternehmen interpretieren und Ziele und Aufgaben des Marketings sowie den Ablauf und die einzelnen Schritte des Vertriebsprozesses in einem Unternehmen beschreiben. Sie können verschiedene Anlageformen unterscheiden und deren Risiko einschätzen sowie die wesentliche Merkmale verschiedener Kreditarten erläutern und den Ablauf einer Kreditprüfung erklären. Sie können die gesetzlichen Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären und die verschiedene Führungs- und Motivationsformen unterscheiden. Sie können die wesentlichen Schritte der Unternehmensgründung erläutern, die Ziele und ausgewählte Methoden des Projektmanagements beschreiben und anwenden.

Im Bereich Unternehmensrechnung können die Schülerinnen und Schüler den Aufbau der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erklären, einfache laufende Geschäftsfälle verbuchen und die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts anwenden. Sie können in einfacher Form Warenbewertungen vornehmen, Abschreibungen durchführen, Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens erfassen, eigene Vorauszahlungen verbuchen, uneinbringliche Forderungen abschreiben, einfache Rückstellungen verbuchen und die Auswirkungen von Jahresabschlussbuchungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung beurteilen. Sie können den Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust mithilfe der Plus-Minus-Rechnung ermitteln sowie die Bilanz- und G&römisch fünf eines Einzelunternehmens aufstellen und die wichtigsten Kostenbegriffe erklären und eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen. Sie können mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung erkennen, sowie wirtschaftliche Vorgänge und Problemstellungen mithilfe von aktueller Software bearbeiten und ausgewählte Kennzahlen eines einfachen Jahresabschlusses berechnen und bewerten.

Im Bereich Recht können die Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern und zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden. Sie können Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche erkennen und die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, ihre Vor- und Nachteile sowie deren Organisation erklären und sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen sowie ein Gewerbe anmelden und die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erläutern. Sie können die Voraussetzungen für und die Grundzüge von Insolvenzverfahren erklären, die Voraussetzungen für die Begründung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten erläutern und die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erläutern.

Im Bereich Betriebstechnik können die Schülerinnen und Schüler die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern, die Beschaffungsstrategien auswählen sowie den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben. Sie können Gestaltungsgrundsätze einer Produktion beschreiben, ausgewählte Methoden der Zeitermittlung erläutern und Arbeitspläne erstellen sowie die Ziele und ausgewählte Methoden Qualitätsmanagements beschreiben. Sie können Investitionsentscheidungen mithilfe statischer Investitionsrechenverfahren vorbereiten, Gestaltungsgrundsätze für Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit beschreiben und die erforderlichen Stammdaten für die Herstellung und den Vertrieb eines Produktes in einem Enterprise Ressource Planning -System anlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.

Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik:

Im Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler die Werkzeuge einer Tischlereihandwerkstätte handhaben, Holz und Holzwerkstoffe bearbeiten und sinnvoll einsetzen und ein Werkstück aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen und dokumentieren. Sie können sortierrelevante Holzmerkmale erkennen und deren Auswirkung auf den Werkstoff bewerten, die wichtigsten Methoden der Mengenerfassung für Rund- und Schnittholz anwenden und die wichtigsten Regeln zur werterhaltenden Lagerung von Holz und Holzwerkstoffen anwenden. Sie können Rundholz und Schnittholz mittels Unstetigförderern (Flurförderfahrzeugen) manipulieren, sortierrelevante Holzmerkmale erkennen und deren Auswirkung auf den Werkstoff bewerten und die wichtigsten Methoden der Mengenerfassung für Rund- und Schnittholz anwenden. Sie können die wichtigsten Regeln zur werterhaltenden Lagerung von Holz und Holzwerkstoffen anwenden,  Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung planen und durchführen, einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) bewirtschaften und die wichtigsten Methoden der Rund- und Schnittholzvermessung und -sortierung anwenden.

Holztechnologie und Holzwirtschaft:

Im Bereich Forstwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten forstlichen Fachbegriffe und Kennzahlen erklären, die wichtigsten Grundlagen der Forstwirtschaft erläutern und forstliche Fachgespräche führen.

Im Bereich Materialkunde Holz können die Schülerinnen und Schüler die einheimischen Holzarten bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln, für bestimmte Verwendungen geeignete Holzarten auswählen und neue Einsatzgebiete für Holz erkennen. Sie können die Eigenschaften und Einsatzgebiete der wichtigsten Holzwerkstoffe zuordnen, die anatomischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz erläutern und die mechanischen und thermischen Eigenschaften von Holz erklären.

Im Bereich Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler sortierrelevante Merkmale erkennen und deren Auswirkungen auf die Holzeigenschaften abschätzen, die Grundlagen der Rund- und Schnittholzsortierung und – vermessung verstehen und wiedergeben und die wichtigsten Holzschadorganismen, deren Auswirkungen auf den Holzschutz erklären. Sie verstehen die Grundlagen des konstruktiven und chemischen Holzschutzes, können die rechtliche Grundlagen des Holzgeschäftes verstehen und anwenden und die wichtigsten Holzmärkte verstehen und erklären.

Im Bereich Holztechnologie können die Schülerinnen und Schüler die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung (Trocknung, Dämpfen, Modifikation) erklären, die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung anwenden, analysieren und beurteilen. Sie können die wichtigsten Klebstoffe ihre Eigenschaften und deren Verarbeitung erklären, die wichtigsten Klebetechniken anwenden und die Verfahren der wichtigsten Klebetechniken analysieren und beurteilen. Sie können bei Produktentwicklungen und für bestimmte Anforderungen Klebstoffe auswählen und den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Funierwerkstoffen, Span- und Faserwerkstoffen erklären. Sie können die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erklären, die wichtigsten Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln, für bestimmte Verwendungen geeignete Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe auswählen und neue Einsatzgebiete für Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.

Im Bereich Holzwerkstoffe können die Schülerinnen und Schüler den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Massivholzwerkstoffen erläutern, die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erklären und die wichtigsten Massivholzwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln. Sie können für bestimmte Verwendungen geeignete Massivholzwerkstoffe auswählen.

Baukonstruktion und Holzbau – Werkstätte und Produktionstechnik:

Im Bereich Baukonstruktion und Holzbau können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben und ausgewählte Konstruktionen herstellen.

Baukonstruktion und Holzbau:

Im Bereich Bauteile und Konstruktionen können die Schülerinnen und Schüler die wesentlichen Fundamente erklären, die wesentlichen Wandkonstruktionen im Holzbau vergleichen und bewerten und die wesentlichen Deckenkonstruktionen im Holzbau technisch vergleichen und bewerten. Sie können die wesentlichen Dachkonstruktionen im Holzbau technisch vergleichen und bewerten, einfache Dachstuhlkonstruktionen erklären, die wesentlichen Ausbauteile wie Fenster, Türen und Stiegen vergleichen und bewerten und die wesentlichen Fassadensysteme vergleichen und bewerten. Sie können die Grundlagen des Wärme- und Schallschutzes erklären, die Grundlagen des Brandschutzes und der Bauökologie erklären und die Grundlagen des Baurechtes erklären.

Konstruktion:

Im Bereich Konstruktion können die Schülerinnen und Schüler die Grundlagen der technischen Darstellung anwenden, einfache technische Handzeichnungen erstellen und einfache Baugruppen und Bauteile mit Handzeichnungen und mit Hilfe von EDV-Systemen normgerecht darstellen.

Holzbearbeitung und Holzverarbeitung – Werkstätte und Produktionstechnik:

Im Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung können die Schülerinnen und Schüler einfache Werkstücke aus Metall mit spanabhebenden und nichtspanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen und dokumentieren, die Grundlagen der Hard- und Software verstehen und anwenden. Sie können grundlegende Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei einfachen Werkzeugen und Maschinen durchführen, die wichtigsten Einrichtungen zur Rund- und Schnittholzmanipulation erläutern und anwenden und den Ablauf und die Arbeitsschritte in einem Sägewerk erläutern. Sie verstehen die Rundholzvermessung und die Einschnittplanung, können die wichtigsten Arbeitsschritte zur Schnittholzproduktion im Sägewerk durchführen und mit den wichtigsten Holzbearbeitungsmaschinen arbeiten. Sie können  Werkstücke mit Holzbearbeitungsmaschinen herstellen, die Grundlagen der CNC-Technik verstehen und anwenden. Sie können Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen. Sie können die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden und komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen.

Holzbearbeitung und Holzverarbeitung:

Im Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten metallischen Werkstoffe beschreiben, die wichtigsten Grundelemente, aus denen Holzbearbeitungsmaschinen aufgebaut sind, benennen und deren Funktionen erklären und die wichtigsten Werkstoffe und Werkzeuge für die Holzbearbeitung benennen. Sie können die Werkzeuge nach ihrer Verwendung auswählen, die Grundlagen der Instandsetzung von Werkzeugen (Sägen) erklären und Aufbau und Funktion der Gattersäge, Bandsäge beschreiben. Sie können die verschiedenen Kreissägen in ihren Funktionen beschreiben und den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen, Aufbau und Funktion von Zerspanungsmaschinen verstehen und beschreiben, den Aufbau und die Funktion von mechanischen Förderanlagen beschreiben und können mechanische Förderanlagen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen.

Im Bereich Maschinen- und Anlagentechnik kennen die Schülerinnen und Schüler den Aufbau und Funktion der CNC- und Kehlmaschinen, können CNC- und Kehlmaschinen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen und kennen den Aufbau und Funktion der pneumatischen Förderanlagen. Sie können Förderanlagen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen und die wesentlichen sicherheitstechnischen Kriterien zur Auswahl von Maschinen benennen.

Elektro-, Automatisierung- und Energietechnik:

Im Bereich Elektrotechnik und Automatisierung können die Schülerinnen und Schüler elektrische Größen, Leistung, Energie und Effizienz berechnen, die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern und ihren Einfluss auf Materialien, den Mechanismus des Stromflusses in unterschiedlichen Materialien und die Funktion von elektrischen Komponenten von Fertigungsanlagen und Energieübertragungseinrichtungen verstehen. Sie verstehen die Funktion von elektrischen Komponenten von Fertigungsanlagen und Energieübertragungseinrichtungen, können Gefahren der Elektrizität und Mängel bei Schutzeinrichtungen und die Kostenstruktur beim elektrischen Energieverbrauch erkennen und Einsparpotentiale aufzeigen. Sie können die Wirkungsweise von elektrischen Antrieben verstehen und, auch energetisch bewerten, einfache Schaltpläne lesen und dazu Schaltungen realisieren und Messgeräte zur Messung elektrischer Größen im Wechsel und Drehstromkreis einsetzen und daraus elektrische Leistungen und Energieverbrauchswerte bestimmen. Sie können elektrische Steuerungen nach Vorgabe realisieren, das Betriebsverhalten von elektrischen Antrieben, die Wirkungsweise von Sensoren sowie die Arten der Signalübertragung verstehen. Sie können den Aufbau von elektronischen Steuerungen erkennen und Steuerungsprogramme zur Realisierung von zweiwertigen Steuerungseinrichtungen erstellen und das Prinzip einer Regelung verstehen sowie gängige Industrieregler in ihrer Funktionsweise unterscheiden.

Im Bereich Energietechnik können die Schülerinnen und Schüler mit energetischen Größen und Einheiten korrekte Berechnungen durchführen und Erscheinungsformen von Energien unterscheiden, Aufbau und Wirkungsweise von thermischen und elektrischen Energieerzeugungsanlagen unterscheiden und die Effizienz solcher Anlagen sowie Energieübertragungseinrichtungen und Möglichkeiten der Energierückgewinnung energetisch bewerten.

Im Bereich Energie- und Umwelttechnik können die Schülerinnen und Schüler die Möglichkeiten der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen abschätzen, Heizwertberechnungen durchführen und Produktionsprozesse im Energieverbrauch bewerten und Einsparpotentiale beim elektrischen und thermischen Energieverbrauch aufzeigen.

3. Berufsbezogene Lernergebnisse der Ausbildungsschwerpunkte gemäß Abschnitt B.1 – B.3: B.1 Holztechnik:

Die Vertiefung Holztechnik bringt eine Spezialisierung auf die industrielle Be- und Verarbeitung vom Rundholz bis zum Fertigprodukt und auf die industriell gefertigten Produkte. Entsprechend sind die vertiefenden Gegenstände Holztechnologie, Holzbe- und Holzverarbeitung, Konstruktion und Werkstätte und Produktionstechnik. Die Kompetenzen und Ausbildungsinhalte des Lehrberufes Holztechniker mit seinen Hauptmodulen sind durch diese Ausbildung abgedeckt. Durch die erworbenen Kompetenzen sind die Absolventen in der Lage, in der gesamten Holzwirtschaft tätig zu werden. Tätigkeitsfelder finden sich in der Sägeindustrie, in der Massivholzverarbeitung, in der Holzwerkstoffindustrie, in der Möbelindustrie, im industriellen Holzbau und im Holzhandel.

Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik:

Im Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung planen und durchführen, einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) planen, steuern bewirtschaften und die wichtigsten Methoden der Rund- und Schnittholzvermessung und -sortierung anwenden. Sie können Werkstoffprüfungen durchführen und analysieren, Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung selbstständig planen und durchführen.

Holztechnologie und Holzwirtschaft:

Bereich Holztechnologie können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Oberflächenbehandlungen und Holzschutzmaßnahmen, ihre Eigenschaften und Verarbeitung erklären, die wichtigsten Oberflächenbehandlungen anwenden und die wichtigsten Verfahren der Zellstoff- und Papierherstellung erklären. Sie können den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und Spezialwerkstoffen erklären, die wichtigsten Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln sowie für bestimmte Verwendungen geeignete Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe auswählen.

Im Bereich Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Holzmärkte verstehen und analysieren und die wichtigsten Zertifizierungen erklären und anwenden.

Holzbearbeitung und Holzverarbeitung – Werkstätte und Produktionstechnik:

Im Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung können die Schülerinnen und Schüler Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen, die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden und komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen.

Holzbearbeitung und Holzverarbeitung:

Im Bereich Maschinen- und Anlagentechnik können die Schülerinnen und Schüler den Aufbau und die Funktion von sonstigen Maschinen für die Holzverarbeitung beschreiben.

Im Bereich Prozesse und Verfahren können die Schülerinnen und Schüler den Ablauf in einem Gatter-, Kreissägen- sowie Bandsägewerk erklären und analysieren, Zerspanungsmaschinen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen und die wichtigsten mechanischen Stetigförderer erklären und den Anwendungsbereichen zuordnen. Sie können die Funktion des Rundholz- und Schnittholzplatzes und der dazugehörigen Prozesse und Anlagenteile sowie Maschinenteile erklären und analysieren, den Aufbau und die Funktion von Maschinen für die Holzverarbeitung beschreiben sowie bestehende Produktionsverfahren verstehen, erläutern und analysieren.

Konstruktion:

Bereich Konstruktion können die Schülerinnen und Schüler einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen, einfache Konstruktionen in Holz und Metall entwickeln, berechnen und darstellen und technische Planungen von Produktionsanlagen lesen, erstellen, analysieren und optimieren. Sie können einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen und Produktionsabläufe planen, berechnen, darstellen und analysieren.

B.2 Holzbau und Holzbautechnik:

Die Vertiefung Holzbau und Holzbautechnik bringt neben der breiten Grundausbildung in der Holzbe- und Holzverarbeitung eine Spezialisierung auf den konstruktiven Holzbau. Vertiefende Gegenstände sind Baukonstruktion und Holzbau, Statik, Konstruktion und Werkstätte und Produktionstechnik. Die Kompetenzen und Ausbildungsinhalte des Lehrberufes Zimmereitechnik sind durch diese Ausbildung abgedeckt. Die Absolventen sind durch diese Ausbildung in der Lage, zusätzlich als Fachkräfte im Holzbau tätig zu sein. Tätigkeitsfelder sind die Fertighausindustrie, der industrielle Holzbau, Zimmerei- und Holzbaubetriebe sowie in der gesamten Holzwirtschaft.

Baukonstruktion und Holzbau – Werkstätte und Produktionstechnik:

Im Bereich Baukonstruktion und Holzbau können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben, ausgewählte Konstruktionen herstellen, die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden und Werkstoffprüfungen durchführen.

Baukonstruktion und Holzbau:

Im Bereich Holzbau können die Schülerinnen und Schüler die wesentlichen Dachstuhlkonstruktionen (Pfettendach, Sparrendach) konstruieren und bewerten, die verschiedenen Holzbausysteme erläutern, die verschiedenen Vorfertigungsgrade der Holzbausysteme erläutern und den Grad der Vorfertigung projekt- und firmenbezogen bewerten.

Im Bereich Holzbau und Bauphysik können die Schülerinnen und Schüler Bauteile wärmetechnisch vergleichen und bewerten, den U-Wert und den HWB berechnen und Bauteile schalltechnisch vergleichen und bewerten. Sie können die Gebäudeklassen, Feuerwiderstandsklassen und das Brandverhalten erläutern, Bauteile brandschutztechnisch vergleichen und bewerten und die Grundlagen des Passivhauses erläutern. Sie können Bauteile ökologisch und baubiologisch vergleichen und bewerten, Details im Holzbau (Fußpunkt, Deckenanschluss, Traufenpunkt) konstruieren und bewerten und Anschlussdetails im Holzbau (Fassaden, Fenster, Abdichtung) vergleichen und bewerten.

Im Bereich Konstruktiver Holzbau können die Schülerinnen und Schüler die zimmermannsmäßigen Holzverbindungen, die ingenieurmäßigen Holzverbindungen und die Grundarten des Holzskelettbaues vergleichen und bewerten. Sie können die Primärkonstruktionen im Hallenbau, die Sekundärkonstruktionen im Hallenbau und die Primärkonstruktionen im Brückenbau erläutern. Sie können die Grundarten der Holzstiegen konstruieren und bewerten und die Grundarten der Balkone vergleichen und bewerten.

Statik:

Im Bereich Statik können die Schülerinnen und Schüler Lastaufstellungen durchführen, Gleichgewichtsbedingungen erstellen, den Schnittkraftverlauf an einem einfachen, statisch bestimmten Stabtragwerk und Stabkräfte an einem ebenen statisch bestimmten Fachwerk berechnen.

Im Bereich Bemessung können die Schülerinnen und Schüler die Querschnittskennwerte, Widerstandsmoment und Flächenträgheitsmoment berechnen, die Spannungsformeln der Festigkeitslehre anwenden und den Eurocode 5 für die Bemessung eines Stabtragwerkes anwenden. Sie können den Eurocode 5 für die Bemessung einer zimmermannsmäßigen Holzverbindung sowie für die Bemessung einer ingenieursmäßigen Holzverbindung anwenden.

Konstruktion:

Im Bereich Konstruktion können die Schülerinnen und Schüler Freihandskizzen und Aufmaßskizzen erstellen, moderne Baustellenmeßtechnik für die Erstellung von Naturaufnahmen anwenden und Dachausmittlungen von wesentlichen Dachkonstruktionen erstellen. Sie können einen Einreichplan für ein holzbezogenes Projekt, eine statische Vorbemessung für ein Stabtragwerk und einen Konstruktionsplan für ein holzbezogenes Projekt erstellen. Sie können einen Holzauszug für ein holzbezogenes Projekt, einen Detailplan für wesentliche Knotenpunkte im Holzbau und einen Energieausweis für ein holzbezogenes Projekt erstellen.

B.3 Tischlereitechnik:

Die Vertiefung Tischlereitechnik bringt neben der breiten Grundausbildung in der Holzbe- und Holzverarbeitung eine Spezialisierung auf Tischlerei und Tischlereitechnik. Vertiefende Gegenstände sind Holztechnologie, Tischlereitechnik, Design und Konstruktion und Werkstätte und Produktionstechnik. Die Kompetenzen und Ausbildungsinhalte der Lehrberufe Tischlerei und Tischlereitechniker sind durch diese Ausbildung abgedeckt. Die Absolventen sind durch diese Ausbildung in der Lage, zusätzlich als Fachkräfte in der Tischlerei tätig zu sein. Tätigkeitsfelder sind Tischlereibetriebe, Möbelindustriebetriebe sowie in der gesamten Holzwirtschaft.

Holztechnologie und Holzwirtschaft – Werkstätte und Produktionstechnik:

Im Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft können die Schülerinnen und Schüler Werkstoffprüfungen durchführen

Holztechnologie und Holzwirtschaft:

Im Bereich Holztechnologie können die Schülerinnen und Schüler die wichtigsten Tischlereiwerkstoffe (Werk- und Hilfstoffe) beschreiben und nach ihrem Einsatz zuordnen, Regelwerke, Konstruktionen und die Herstellung von Produkten der Bautischlerei wiedergeben und die wichtigsten Oberflächenbehandlungen wie für den Holzschutz, ihre Eigenschaften und deren Verarbeitung erklären. Sie können die wichtigsten Oberflächenbehandlungen anwenden, die Verfahren der wichtigsten Oberflächenbehandlungen analysieren und beurteilen und den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und Spezialwerkstoffen erklären. Sie können die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erläutern und  die wichtigsten Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln. Sie können für bestimmte Verwendungen geeignete Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe auswählen und neue Einsatzgebiete für Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.

Tischlereitechnik – Werkstätte und Produktionstechnik:

Im Bereich Tischlereitechnik können die Schülerinnen und Schüler einfache und komplexe Produkte und Werkstücke aus Holz und Holzwerkstoffen mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik fertigen.

Tischlereitechnik:

Im Bereich Tischlereitechnik können die Schülerinnen und Schüler Verbindungen, Verbindungstechniken und Befestigungstechniken auswählen, erläutern und richtig anwenden, die wichtigsten Tischlereimaschinen und -vorrichtungen erläutern und unter sicherheitsrelevanten Aspekten zum Einsatz bringen. Sie können die wichtigsten Werkzeuge auswählen, die Instandhaltung von Tischlereimaschinen und Werkzeugen planen und durchführen und die Sicherheitsbestimmungen wiedergeben.

Design und Konstruktion:

Im Bereich Konstruktion können die Schülerinnen und Schüler normgerechte, technische Zeichnung ausführen, Freihandskizzen erstellen, Verfahren, Einsatzbereiche und Normen für den Möbelbau verstehen, einfache Konstruktionen entwickeln, berechnen und darstellen. Sie können die Grundkenntnisse über Möbel-, Türen- und Fenster-, Innenausbau- und Stiegenbau anwenden, die Grundlagen der Bauphysik, sowie die berufseinschlägigen Sicherheits-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften verstehen und den Aufbau und die Funktion von grafischer Informationsverarbeitung verstehen und computerunterstützte technische Zeichnungen anfertigen.

Im Bereich Stilkunde können die Schülerinnen und Schüler Möbel einem Stil zuordnen und erläutern.

römisch vier. SCHULAUTONOME LEHRPLANBESTIMMUNGEN

Siehe Anlage 1.

römisch fünf. DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE

Siehe Anlage 1.

römisch sechs. UNTERRICHTSORGANISATION

Siehe Anlage 1.

römisch sieben. UNTERRICHTSPRINZIPIEN

Siehe Anlage 1.

römisch acht. LEHRPLÄNE FÜR DEN RELIGIONSUNTERRICHT

Siehe Anlage 1.

römisch neun. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFFE DER UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Pflichtgegenstände, Verbindliche Übung A. Allgemeinbildende Pflichtgegenstände

„Deutsch und Kommunikation“, „Englisch“, „Geografie, Geschichte und Politische Bildung“, „Angewandte Mathematik“, „Naturwissenschaftliche Grundlagen“ und „Angewandte Informatik“.

Siehe Anlage 1.

5. BEWEGUNG UND SPORT

Siehe Bundesgesetzblatt Nr. 37 aus 1989, idgF.

B. Fachpraxis und Fachtheorie 1. UNTERNEHMENSFÜHRUNG UND BETRIEBSTECHNIK

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensführung

  • Strichaufzählung
    den Wirtschaftskreislauf in seinen Grundzügen darstellen;
  • Strichaufzählung
    die betrieblichen Ziele, die betrieblichen Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche sowie die
  • Strichaufzählung
    Beziehungen des Betriebes zur Außenwelt erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache Organigramme und Darstellung von Abläufen in Unternehmen interpretieren.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensführung:

Grundlagen der Wirtschaft (Wirtschaft, Wirtschaftskreislauf, Sozialpartner und Interessenvertretung), der Betrieb (Ziele, Stakeholder, Leistungsfaktoren und Leistungsbereiche), Aufbau- und Ablauforganisation (Elemente und Formen der Aufbauorganisation, Möglichkeiten und Darstellung der Ablauforganisation).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensrechnung

  • Strichaufzählung
    den Aufbau der Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung erklären;
  • Strichaufzählung
    einfache laufende Geschäftsfälle verbuchen;
  • Strichaufzählung
    die grundlegenden gesetzlichen Bestimmungen des Umsatzsteuerrechts anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensrechnung:

Grundlagen des Rechnungswesens (Gliederung auf Aufgaben des Rechnungswesens, Buchführungssysteme), System der doppelten Buchführung (Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung, Buchungsregeln für die unterschiedlichen Kontoarten, Systematik der Verbuchung im Hauptbuch, Verbuchung einfacher Geschäftsfälle, Einheitskontenrahmen, Umsatzsteuer im Beschaffungs- und Absatzbereich).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensrechnung

  • Strichaufzählung
    in einfacher Form Warenbewertungen vornehmen, Abschreibungen durchführen, Zugänge und Abgänge des Anlagevermögens erfassen, eigene Vorauszahlungen verbuchen, uneinbringliche Forderungen abschreiben, einfache Rückstellungen verbuchen;
  • Strichaufzählung
    die Auswirkungen von Jahresabschlussbuchungen auf die Gewinn- und Verlustrechnung beurteilen;
  • Strichaufzählung
    den Bilanzgewinn bzw. Bilanzverlust mithilfe der Plus-Minus-Rechnung ermitteln sowie die Bilanz- sowie Gewinn- und Verlustrechung eines Einzelunternehmens aufstellen.

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für den Abschluss und die Erfüllung eines Vertrages erläutern und zwischen Unternehmens- und Konsumentengeschäften unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Gewährleistungs-, Garantie- und Schadenersatzansprüche erkennen.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensrechnung:

Einfache Abschlussarbeiten (Inventur und Inventar, Bewertungsregeln für Anlagevermögen und Umlaufvermögen, Warenbewertung, Anlagenbewertung, Forderungsbewertung, Rechnungsabgrenzungen, Rückstellungen, Rücklagen, Erfolgsermittlung, Jahresabschluss eines Einzelunternehmens).

Bereich Recht:

Grundzüge des Zivilrechts (Grundzüge des Personen-, Sachen- und Schuldrechts, Grundzüge des Konsumentenschutzes einschließlich der für den Fernabsatz relevanten Bestimmungen; Grundzüge des zivilgerichtlichen Verfahrens).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensführung

  • Strichaufzählung
    Ziele und Aufgaben des Marketings sowie den Ablauf und die einzelnen Schritte des Vertriebsprozesses in einem Unternehmen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Anlageformen unterscheiden und deren Risiko einschätzen;
  • Strichaufzählung
    wesentliche Merkmale verschiedener Kreditarten erläutern und den Ablauf einer Kreditprüfung erklären.

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Rechtsformen von Unternehmen, ihre Vor- und Nachteile sowie deren Organisation erklären und sich Informationen aus dem Firmenbuch beschaffen;
  • Strichaufzählung
    ein Gewerbe anmelden und die Voraussetzungen für den Antritt eines Gewerbes erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für und die Grundzüge von Insolvenzverfahren erklären;
  • Strichaufzählung
    die Voraussetzungen für die Begründung und die Beendigung von Arbeitsverhältnissen sowie die sich daraus ergebenden Rechte und Pflichten erläutern.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensführung:

Marketing und Vertrieb (Markt- und Konkurrenzanalyse, Marketing-Mix, Vertriebsprozess, Verkaufsgespräch und –verhandlung, internationale Geschäftstätigkeit), Finanzierung (Arten der Finanzierung, Kreditarten und Kreditprüfung, Leasing), Geldanlage (Anlageformen (Sparbuch, Bausparen, Immobilien, Anteils- und Gläubigerwertpapiere), Wertpapierbörse.

Bereich Recht:

Gewerberecht (Arten von Gewerben, Voraussetzungen für den Gewerbeantritt, Verfahren zur Anmeldung von Gewerben), Unternehmensrecht (Unternehmereigenschaft, Firma, Firmenbuch, Rechtsformen von Unternehmen, Stellvertretung), Insolvenzrecht (Voraussetzungen, Arten von Insolvenzfahren), Arbeitsrecht (Grundzüge des kollektiven Arbeitsrechts (ABGB, Angestelltengesetz, Kollektivvertrag), individuelles Arbeitsrecht (Arten von Arbeits- und Dienstverhältnissen, Begründung und Beendigung, Rechte und Pflichten)).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensführung

  • Strichaufzählung
    die gesetzlichen Personalnebenkosten und den Aufbau einfacher Lohn- und Gehaltsabrechnungen erklären;
  • Strichaufzählung
    verschiedene Führungs- und Motivationsformen unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Schritte der Unternehmensgründung erläutern.

Bereich Recht

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Erscheinungsformen der Ertragssteuern erläutern.

Bereich Betriebstechnik

  • Strichaufzählung
    die grundlegenden Aufgaben, Ziele und Bereiche der Logistik erläutern;
  • Strichaufzählung
    Beschaffungsstrategien auswählen sowie den Ablauf und die einzelnen Schritte des Beschaffungsprozesses in einem Unternehmen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsgrundsätze einer Produktion beschreiben;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Methoden der Zeitermittlung erläutern und Arbeitspläne erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensführung:

Personalverrechnung (Bruttobezug, Personalnebenkosten, Sozialversicherungsbeiträge, Lohnsteuer), Mitarbeiterführung (Mitarbeiterführung und –motivation), Unternehmensgründung (Geschäftsidee, Gründungsplanung und –entscheidungen im Überblick).

Bereich Recht:

Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Kapitalertragssteuer, Arbeitnehmerveranlagung

Bereich Betriebstechnik:

Logistik (Aufgabe, Ziele und Bereiche der Logistik, Materialarten), Materialwirtschaft (Beschaffungsstrategien, Beschaffungsprozess), Produktion (Arbeitsteilung in der Produktion, Fertigungsarten, Fertigungsprinzipien, Aufgaben der Arbeitsvorbereitung, Erzeugnisstruktur, Arbeitsplan, Methoden der Zeitermittlung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensrechnung

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Kostenbegriffe erklären und eine einfache Kostenstellenrechnung durchführen;
  • Strichaufzählung
    mit vorgegebenen Daten Kalkulationen durchführen, Deckungsbeiträge ermitteln und deren Bedeutung erkennen.

Bereich Betriebstechnik

  • Strichaufzählung
    Ziele und ausgewählte Methoden Qualitätsmanagements beschreiben;
  • Strichaufzählung
    Investitionsentscheidungen mithilfe statischer Investitionsrechenverfahren vorbereiten
  • Strichaufzählung
    Gestaltungsgrundsätze für Arbeitsplätze unter Berücksichtigung der Arbeitssicherheit beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensrechnung:

Kostenrechnung (Kostenarten, Kostenstellen, Aufbau und Inhalte des Betriebsabrechnungsbogens, Kalkulationsverfahren, Deckungsbeitragsrechnung, Kostenrechnung in holzverarbeitenden Unternehmen).

Bereich Betriebstechnik:

Qualitäts- und Umweltmanagement (Qualitätsmerkmale, Qualitätsprüfung, Inhalte eines betrieblichen Qualitäts- und Umweltmanagementsystems (Normenreihe ISO 9000ff, ISO 14000), Investitionsrechnung (Arten der Investition, Vorgehensweise bei Investitionen, statische Investitionsrechenverfahren), Arbeitsplatzgestaltung und Arbeitssicherheit (Gestaltungsgrundsätze für Arbeitsumgebungen, Grundlegende Aspekte der Arbeitssicherheit).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensführung

  • Strichaufzählung
    Ziele und ausgewählte Methoden des Projektmanagements beschreiben.

Bereich Unternehmensrechnung

  • Strichaufzählung
    wirtschaftliche Vorgänge und Problemstellungen mithilfe von aktueller Software bearbeiten.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensführung:

Projektmanagement (Projektziele und Projektphasen (Projektstrukturplan, Projektterminplan, Projektorganisation).

Bereich Unternehmensrechnung:

Benutzerführung von Software, Fallbeispiele aus den Bereichen Finanzbuchhaltung, Kostenrechnung, Investition und Finanzierung.

8. Semester – gemäß Stundentafel römisch eins.2:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Unternehmensführung

  • Strichaufzählung
    Ziele und ausgewählte Methoden des Projektmanagements anwenden.

Bereich Unternehmensrechnung

  • Strichaufzählung
    ausgewählte Kennzahlen eines einfachen Jahresabschlusses berechnen und bewerten

Bereich Betriebstechnik

  • Strichaufzählung
    die erforderlichen Stammdaten für die Herstellung und den Vertrieb eines Produktes in einem Enterprise Ressource Planning
  • Strichaufzählung
    Systemanlegen und die entsprechenden Beschaffungs-, Produktions- und Vertriebsprozesse abbilden.

Lehrstoff:

Bereich Unternehmensführung:

Projektmanagement:

Projektziele und Projektphasen (Projektstrukturplan, Projektterminplan, Projektorganisation) an einem umfassenden Beispiel aus der betrieblichen Praxis anwenden.

Bereich Unternehmensrechnung:

Kennzahlen:

Controlling mit Kennzahlen, Kennzahlen der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage

Bereich Betriebstechnik:

Enterprise Ressource Planning (ERP) – Systeme (Module eines ERP-Systems, Oberfläche, Menü, Navigation, Systemhilfen, Reports, Ausdrucke), Anwendung von Enterprise Ressource Planning (ERP)-Systemen (Materialwirtschaft, Produktionsplanung und –steuerung, Vertrieb, Beschaffung).

2.a HOLZTECHNOLOGIE UND HOLZWIRTSCHAFT – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
  • Strichaufzählung
    Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung; Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten; Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge einer Tischlereihandwerkstätte handhaben;
  • Strichaufzählung
    Holz und Holzwerkstoffen bearbeiten und sinnvoll einsetzen;
  • Strichaufzählung
    ein Werkstück aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen und dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Anfertigen eines einfachen Werkstückes aus Holz ).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge einer Tischlereihandwerkstätte handhaben;
  • Strichaufzählung
    Holz und Holzwerkstoffe bearbeiten und sinnvoll einsetzen;
  • Strichaufzählung
    ein Werkstück aus Holz und Holzwerkstoffen herstellen und dokumentieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Anfertigen eines einfachen Werkstückes aus Holz ).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    sortierrelevante Holzmerkmale erkennen und deren Auswirkung auf den Werkstoff bewerten;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Methoden der Mengenerfassung für Rund- und Schnittholz anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Regeln zur werterhaltenden Lagerung von Holz und Holzwerkstoffen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Rundholz und Schnittholz mittels Unstetigförderern (Flurförderfahrzeugen) manipulieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    sortierrelevante Holzmerkmale erkennen und deren Auswirkung auf den Werkstoff bewerten;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Methoden der Mengenerfassung für Rund- und Schnittholz anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Regeln zur werterhaltenden Lagerung von Holz und Holzwerkstoffen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Rundholz und Schnittholz mittels Unstetigförderern (Flurförderfahrzeugen) manipulieren.

Lehrstoff:

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) bewirtschaften;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Methoden der Rund- und Schnittholzvermessung und -sortierung anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) bewirtschaften;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Methoden der Rund- und Schnittholzvermessung und -sortierung anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung).

4. Klasse:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung selbstständig planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) planen, steuern und bewirtschaften;
  • Strichaufzählung
    Holzuntersuchung: Physikalische Untersuchung von Holz und Holzwerkstoffen durchführen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Energieholzproduktion: Maschinen zur Energieholzherstellung kennen und bewerten.

Lehrstoff:

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung).

Werkstättenlabor (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).

2.b HOLZTECHNOLOGIE UND HOLZWIRTSCHAFT

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Forstwirtschaft

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten forstlichen Fachbegriffe und Kennzahlen erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Grundlagen der Forstwirtschaft erläutern;
  • Strichaufzählung
    forstliche Fachgespräche führen.

Bereich Materialkunde Holz

  • Strichaufzählung
    die einheimischen Holzarten bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
  • Strichaufzählung
    für bestimmte Verwendungen geeignete Holzarten auswählen;
  • Strichaufzählung
    neue Einsatzgebiete für Holz erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften und Einsatzgebiete der wichtigsten Holzwerkstoffe zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Forstwirtschaft:

Ökosystem Wald, Waldaufbau, Waldbau, Forsttechnik.

Bereich Materialkunde Holz:

Dendrologie, Makroskopie, einheimische Holzarten, Eigenschaften und Einsatz von Holzwerkstoffen.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Forstwirtschaft

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten forstlichen Fachbegriffe und Kennzahlen erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Grundlagen der Forstwirtschaft erläutern;
  • Strichaufzählung
    forstliche Fachgespräche führen.

Bereich Materialkunde Holz

  • Strichaufzählung
    die einheimischen Holzarten bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
  • Strichaufzählung
    für bestimmte Verwendungen geeignete Holzarten auswählen;
  • Strichaufzählung
    neue Einsatzgebiete für Holz erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Eigenschaften und Einsatzgebiete der wichtigsten Holzwerkstoffe zuordnen.

Lehrstoff:

Bereich Forstwirtschaft:

Ökosystem Wald, Waldaufbau, Waldbau, Forsttechnik.

Bereich Materialkunde Holz:

Dendrologie, Makroskopie, einheimische Holzarten, Eigenschaften und Einsatz von Holzwerkstoffen.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Materialkunde Holz

  • Strichaufzählung
    die anatomischen, physikalischen und chemischen Eigenschaften von Holz erläutern;
  • Strichaufzählung
    die mechanischen und thermischen Eigenschaften von Holz erklären.

Bereich Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    sortierrelevante Merkmale erkennen und deren Auswirkungen auf die Holzeigenschaften abschätzen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Rund- und Schnittholzsortierung und – vermessung verstehen und wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Holzschadorganismen und deren Auswirkungen auf den Holzschutz erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des konstruktiven und chemischen Holzschutzes verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Materialkunde Holz:

Chemischer Aufbau von Holz, Holzfeuchtigkeit, Quellen und Schwinden, Sorption, mechanische und thermische Eigenschaften von Holz.

Bereich Holzwirtschaft:

Sortierrelevante Merkmale von Schnittholz und Rundholz, Holzschäden und Holzschadorganismen, Holzschutz, Grundlagen der Rundholz- und Schnittholzsortierung und -vermessung.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

  • Strichaufzählung
    die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung (Trocknung, Dämpfen, Modifikation) erklären;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren der Holzbehandlung und -vergütung analysieren und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Klebstoffe ihre Eigenschaften und deren Verarbeitung erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Klebetechniken anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren der wichtigsten Klebetechniken analysieren und beurteilen;
  • Strichaufzählung
    bei Produktentwicklungen und für bestimmte Anforderungen, Klebstoffe auswählen.

Bereich Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    die rechtliche Grundlagen des Holzgeschäftes verstehen und anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Holzmärkte verstehen und erklären.

Lehrstoff:

Bereich Holztechnologie:

Holztrocknung, Kochen und Dämpfen von Holz, Modifikation.

Klebstoffe und Klebstoffverarbeitung.

Bereich Holzwirtschaft:

Rechtliche Grundlagen des Holzgeschäftes, Holzmärkte

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzwerkstoffe

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Massivholzwerkstoffen erläutern;
  • Strichaufzählung
    die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Massivholzwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
  • Strichaufzählung
    für bestimmte Verwendungen geeignete Massivholzwerkstoffe auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Holzwerkstoffe:

Geschichte, Eigenschaften, Einsatz, Normen, Prüfung, Produktionsschritte von stab- und plattenförmigen Massivholzwerkstoffen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Funierwerkstoffen, Span- und Faserwerkstoffen erklären;
  • Strichaufzählung
    die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
  • Strichaufzählung
    für bestimmte Verwendungen geeignete Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe auswählen;
  • Strichaufzählung
    neue Einsatzgebiete für Funierwerkstoffe, Span- und Faserwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.

Lehrstoff:

Bereich Holzwerkstoffe:

Geschichte, Eigenschaften, Einsatz, Normen, Prüfung, Produktionsschritte von Funierwerkstoffen, Span- und Faserwerkstoffen.

4. Klasse:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie 

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und , Spezialwerkstoffen erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften , ermitteln.

Bereich Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Holzmärkte verstehen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Zertifizierungen erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Holztechnologie:

Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe wie Engineered Wood Products und Wood Plastic Composits.

Bereich Holzwirtschaft:

Holzmärkte, Zertifizierungen.

3.a BAUKONSTRUKTION UND HOLZBAU – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
  • Strichaufzählung
    Materialverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Baukonstruktoion und Holzbau

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Konstruktionen herstellen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzbau“ (Planung und Fertigung von Holzbauelementen und einfachen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Werkstätte und Produktionstechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Konstruktionen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzbau“ (Planung und Fertigung von Holzbauelementen und einfachen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und ggf. der CNC-Technik; ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für den Holzbau durchführen).

3.b BAUKONSTRUKTION UND HOLZBAU

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauteile und Konstruktionen

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Fundamente erklären;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Wandkonstruktionen im Holzbau vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Deckenkonstruktionen im Holzbau technisch vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Dachkonstruktionen im Holzbau technisch vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    einfache Dachstuhlkonstruktionen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Bauteile und Konstruktionen:

Fundamente, Wände, Decken, Dächer, Dachstühle.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bauteile und Konstruktionen

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Ausbauteile wie Fenster, Türen und Stiegen vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Fassadensysteme vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Wärme- und Schallschutzes erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Brandschutzes und der Bauökologie erklären;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Baurechtes erklären.

Lehrstoff:

Bereich Bauteile und Konstruktionen:

Ausbauteile, Grundlagen der Bauphysik und der Bauökologie, Grundlagen des Baurechtes.

4. KONSTRUKTION

1. Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der technischen Darstellung anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache technische Handzeichnungen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Hauptansichten, Isometrie, Dimetrie, Bemaßung.

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der technischen Darstellung anwenden;
  • Strichaufzählung
    einfache technische Handzeichnungen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Hauptansichten, Isometrie, Dimetrie, Bemaßung.

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einfache Baugruppen und Bauteile mit Handzeichnungen und mit Hilfe von EDV-Systemen normgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

CAD-Grundlagen, Darstellung einfacher Baugruppen und Bauteile.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einfache Baugruppen und Bauteile mit Handzeichnungen und mit Hilfe von EDV-Systemen normgerecht darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

CAD-Grundlagen, Darstellung einfacher Baugruppen und Bauteile.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    moderne Baustellenmeßtechnik für die Erstellung von Naturaufnahmen anwenden;
  • Strichaufzählung
    Dachausmittlungen von wesentlichen Dachkonstruktionen erstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    technische Planungen von Produktionsanlagen lesen, erstellen, analysieren und optimieren;
  • Strichaufzählung
    einfache Konstruktionen im Möbelbau entwickeln, berechnen und darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Grundlagen für bautechnische Zeichnungen, einfache maschinentechnische Konstruktionen aus der Holzverarbeitung, Maschinenbaugruppen aus der Holzbearbeitung, einfache Produktionsabläufe bei der Holzverarbeitung; Konstruktionen und detailspezifische Lösungen im Möbelbau (Holzverbindungen, Perspektiven, Möblierungspläne Raumgestaltung und Werkstofflisten).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Konstruktionen in Holz und Metall entwickeln, berechnen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    technische Planungen von Produktionsanlagen lesen, erstellen, analysieren und optimieren.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Einfache maschinentechnische Konstruktionen aus der Holzverarbeitung; einfache Konstruktionen in Holz und Metall; Maschinenbaugruppen aus der Holzbearbeitung; einfache Produktionsabläufe bei der Holzverarbeitung.

4. Klasse:

7. Semester – Kompetenzmodul 7:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen, berechnen, darstellen und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Anlagen und Anlagenteile aus der Holzbe- und Holzverarbeitung; Produktionsabläufe.

5.a HOLZBE- UND HOLZVERARBEITUNG – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
  • Strichaufzählung
    Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

1.Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    einfache Werkstücke aus Metall mit spanabhebenden und nichtspanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Hard- und Software verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandhaltung von Handwerkzeugen).

Werkstätte „Computerwerkstätte“ (Zusammensetzen der Hardware eines PC und Installation der Software).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    einfache Werkstücke aus Metall mit spanabhebenden und nichtspanabhebenden Werkzeugen und Maschinen herstellen und dokumentieren;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Hard- und Software verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandhaltung von Handwerkzeugen).

Werkstätte „Computerwerkstätte“ (Zusammensetzen der Hardware eines PC und Installation der Software).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    grundlegende Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei einfachen Werkzeugen und Maschinen durchführen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Einrichtungen zur Rund- und Schnittholzmanipulation erläutern und anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Ablauf und die Arbeitsschritte in einem Sägewerk erläutern und durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Rundholzvermessung und die Einschnittplanung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Werkstücke mit Holzbearbeitungsmaschinen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der CNC-Technik verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandhaltungsarbeiten bei Sägeblättern und anderen einfachen Werkzeugen).

Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Gatter und Nebenmaschinen).

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Fertigung eines Werkstückes aus Holz mittels CNC-Technik).

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    grundlegende Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei einfachen Werkzeugen und Maschinen durchführen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Einrichtungen zur Rund- und Schnittholzmanipulation erläutern und anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Ablauf und die Arbeitsschritte in einem Sägewerk erläutern und durchführen;
  • Strichaufzählung
    die Rundholzvermessung und die Einschnittplanung verstehen;
  • Strichaufzählung
    Werkstücke mit Holzbearbeitungsmaschinen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der CNC-Technik verstehen und anwenden.

Lehrstoff:

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandhaltungsarbeiten bei Sägeblättern und anderen einfachen Werkzeugen).

Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Gatter und Nebenmaschinen).

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Fertigung eines Werkstückes aus Holz mittels CNC-Technik).

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Bandsäge, Gatter und Nebenmaschinen).

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik).

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten bei Sägewerkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten an Maschinen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    Produktionsaufträge für Holzbe- und Holzverarbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik).

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten bei Werkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten an Maschinen).

5.b HOLZBE- UND HOLZVERARBEITUNG

1.Klasse (1. Semester):

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten metallischen Werkstoffe beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Grundelemente, aus denen Holzbearbeitungsmaschinen aufgebaut sind, benennen und deren Funktionen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung:

Metalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung); Maschinenelemente für Holzbearbeitungsmaschinen (lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen, Wellen, Lager, Zahnräder und Hülltriebe).

2. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten metallischen Werkstoffe beschreiben;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Grundelemente, aus denen Holzbearbeitungsmaschinen aufgebaut sind, benennen und deren Funktionen erklären.

Lehrstoff:

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung:

Metalle (Eigenschaften, Verwendung, normgerechte Bezeichnung, Legierungen, Wärmebehandlung); Maschinenelemente für Holzbearbeitungsmaschinen (lösbare und unlösbare Verbindungen; Achsen, Wellen, Lager, Zahnräder und Hülltriebe).

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Werkstoffe und Werkzeuge für die Holzbearbeitung benennen;
  • Strichaufzählung
    die Werkzeuge nach ihrer Verwendung auswählen;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Instandsetzung von Werkzeugen (Sägen) erklären.

Lehrstoff:

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung:

Werkstoffe und Werkzeugarten für die Holzbearbeitung, Zahngeometrie und Aufbau, Instandsetzung am Zahn, Werkstoffprüfung, Bestücken von Schneidewerkzeugen, Werkzeugherstellung, Behandlung des Grundkörpers.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und Funktion der Gattersäge und der Bandsäge beschreiben;

Lehrstoff:

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung:

Aufbau, Bauformen und Anwendungen von Gattersägen und Bandsägen.

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Kreissägen in ihren Funktionen beschreiben und den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Funktion von Zerspanungsmaschinen verstehen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktion von mechanischen Förderanlagen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    mechanische Förderanlagen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen;

Lehrstoff:

Bereich Holzbe- und Holzverarbeitung:

Kreissägen (Besäumer, Kappsägen, Nachschnittsägen), Messermaschinen (Zerspaner, Hackmaschinen, Entrindungsmaschinen), mechanische Förderanlagen.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Maschinen- und Anlagentechnik

  • Strichaufzählung
    den Aufbau und Funktion der CNC- und Kehlmaschinen beschreiben;
  • Strichaufzählung
    CNC- und Kehlmaschinen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und Funktion der pneumatischen Förderanlagen wiedergeben;
  • Strichaufzählung
    Förderanlagen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die wesentlichen sicherheitstechnischen Kriterien zur Auswahl von Maschinen benennen.

Lehrstoff:

Bereich Maschinen- und Anlagentechnik:

CNC Technik, Kehlmaschinen, Absauganlagen, Pneumatische Förderanlagen, Anforderungen an die Maschinensicherheit bei der Auswahl von Maschinen und Anlagen (MSV/CE).

6. ELEKTRO-, AUTOMATISIERUNGS- UND ENERGIETECHNIK

2. Klasse:

3. Semester – Kompetenzmodul 3:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung

  • Strichaufzählung
    Elektrische Größen, Leistung, Energie und Effizienz berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Wirkung von elektrischen und magnetischen Feldern und ihren Einfluss auf Materialien verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Mechanismus des Stromflusses in unterschiedlichen Materialien verstehen;
  • Strichaufzählung
    die Funktion von elektrischen Komponenten von Fertigungsanlagen und, Energieübertragungseinrichtungen verstehen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:

Gleichstromkreis, Elektromagnetismus, Leitungsmechanismen, Wechselstromnetze.

4. Semester – Kompetenzmodul 4:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung

  • Strichaufzählung
    die Funktion von elektrischen Komponenten von Fertigungsanlagen und Energieübertragungseinrichtungen verstehen;
  • Strichaufzählung
    Gefahren der Elektrizität und Mängel bei Schutzeinrichtungen erkennen;
  • Strichaufzählung
    die Kostenstruktur beim elektrischen Energieverbrauch erkennen und Einsparpotentiale aufzeigen;
  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise von elektrischen Antrieben verstehen und auch energetisch bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:

Drehstromnetze, Schutztechnik, Stromkosten, elektrische Antriebe.

3.Klasse:

5. Semester- Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung

  • Strichaufzählung
    einfache Schaltpläne lesen und dazu Schaltungen realisieren;
  • Strichaufzählung
    Messgeräte zur Messung elektrischer Größen im Wechsel- und Drehstromkreis einsetzen und daraus elektrische Leistungen und Energieverbrauchswerte bestimmen;
  • Strichaufzählung
    elektrische Steuerungen nach Vorgabe realisieren;
  • Strichaufzählung
    das Betriebsverhalten elektrischen Antrieben verstehen.

Bereich Energietechnik

  • Strichaufzählung
    mit energetischen Größen und Einheiten korrekte Berechnungen durchführen und Erscheinungsformen von Energien unterscheiden;
  • Strichaufzählung
    Aufbau und Wirkungsweise von thermischen und elektrischen Energieerzeugungsanlagen unterscheiden und die Effizienz solcher Anlagen bewerten;
  • Strichaufzählung
    Energieübertragungseinrichtungen und Möglichkeiten der Energierückgewinnung energetisch bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:

Schaltungstechnik, Messtechnik, elektrische Steuerungstechnik, Antriebssysteme.

Bereich Energie- und Umwelttechnik:

Arten von Energie, Leistungs-, Energie- und Effizienzberechnungen, elektrische und thermische Energieerzeugung und -verteilung.

6. Semester- Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung

  • Strichaufzählung
    die Wirkungsweise von Sensoren sowie die Arten der Signalübertragung verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau von elektronischen Steuerungen erkennen und Steuerungsprogramme zur Realisierung von zweiwertigen Steuerungseinrichtungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    das Prinzip einer Regelung verstehen sowie gängige Industrieregler in ihrer Funktionsweise unterscheiden.

Bereich Energie- und Umwelttechnik

  • Strichaufzählung
    die Möglichkeiten der Energieerzeugung aus erneuerbaren Quellen abschätzen;
  • Strichaufzählung
    Heizwertberechnungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Produktionsprozesse im Energieverbrauch bewerten und Einsparpotentiale beim elektrischen und thermischen Energieverbrauch aufzeigen.

Lehrstoff:

Bereich Elektrotechnik und Automatisierung:

Sensorik, SPS-Technik, Regelungstechnik.

Bereich Energie- und Umwelttechnik:

Erneuerbare Energien, Biomasse, Heiztechnik, Energieverbrauchsbestimmung und -optimierung.

7. BETRIEBSPRAXIS

Gemäß Stundentafel römisch eins.1.

Siehe Anlage 1.

A./B. Alternative Pflichtgegenstände

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

1.1 VERTIEFUNG ALLGEMEINBILDUNG

Siehe Anlage 1.

1.2 BETRIEBSPRAXIS

Siehe Anlage 1.

C. Verbindliche Übung 1.SOZIALE UND PERSONALE KOMPETENZ

Siehe Anlage 1.

Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Gemäß Stundentafel römisch eins.2.

B.1 Holztechnik 1.1a HOLZTECHNOLOGIE UND HOLZWIRTSCHAFT – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
  • Strichaufzählung
    Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) bewirtschaften;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Methoden der Rund- und Schnittholzvermessung und -sortierung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung); Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung selbstständig planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) planen, steuern und bewirtschaften;
  • Strichaufzählung
    Physikalische Untersuchung von Holz und Holzwerkstoffen durchführen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Maschinen zur Energieholzherstellung kennen und bewerten.

Lehrstoff:

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung);

Werkstättenlaboratorium Holztechnologie und Holzwirtschaft (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie und Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    Arbeitsprozesse in der Holzverarbeitung selbstständig planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    einen Rund- und Schnittholzplatz (inklusive Holztrocknungsanlagen) planen, steuern und bewirtschaften;
  • Strichaufzählung
    Holzuntersuchung: Physikalische Untersuchung von Holz und Holzwerkstoffen durchführen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Energieholzproduktion: Maschinen zur Energieholzherstellung kennen und bewerten.

Lehrstoff:

Werkstätte „Rund- und Schnittholzplatz“ (Mengenermittlung und Qualitätsermittlung bei Rund- und Schnittholz, Einschnittplanungen, Anwendung von ERP-Programmen und der zugehörigen Komponenten, Holztrocknung); Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen.

Werkstättenlaboratorium Holztechnologie und Holzwirtschaft (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).

1.1b HOLZTECHNOLOGIE UND HOLZWIRTSCHAFT

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Oberflächenbehandlungen und Holzschutzmaßnahmen, ihre Eigenschaften und Verarbeitung erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Oberflächenbehandlungen anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Holztechnologie:

Holzschutz, Oberflächenbehandlung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verfahren der Zellstoff- und Papierherstellung erklären;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und Spezialwerkstoffen erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
  • Strichaufzählung
    für bestimmte Verwendungen geeignete Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe auswählen.

Lehrstoff:

Bereich Holztechnologie:

Zellstoff- und Papierherstellung,Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe wie Engineered Wood Products und Wood Plastic Composits.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzwirtschaft

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Holzmärkte verstehen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Zertifizierungen erklären und anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Holzwirtschaft:

Holzmärkte, Zertifizierungen.

1.2a HOLZBE- UND HOLZVERARBEITUNG – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
  • Strichaufzählung
    Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Bandsäge, Gatter und Nebenmaschinen).

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik).

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten von Sägewerkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten von Maschinen).

4. Klasse- Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Schadensanalysen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Bandsäge, Gatter und Nebenmaschinen).

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen und Holzbearbeitungsmaschinen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe CNC-Technik).

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten von Sägewerkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten von Maschinen).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbearbeitung und Holzverarbeitung

  • Strichaufzählung
    Produktionsaufträge im Gatter- und Bandsägewerk und mit Holzbearbeitungsanlagen planen, vorbereiten und durchführen und analysieren;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    komplexe Instandsetzungs- und Instandhaltungsarbeiten bei Werkzeugen und Maschinen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Schadensanalysen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzbearbeitung“ (Produktion von Schnittholz aus Rundholz mittels Bandsäge, Gatter und Nebenmaschinen).

Werkstätte „Holzverarbeitung“ (Herstellung von Holzprodukten mittels Hobelanlagen und Holzbearbeitungsmaschinen, Fertigung von Werkstücken aus Holz mit Hilfe CNC-Technik).

Werkstätte „Instandsetzung und Instandhaltung“ (Instandsetzungsarbeiten von Sägewerkzeugen inbesondere mittels CNC-Technik, Instandhaltungsarbeiten von Maschinen).

1.2b HOLZBE- UND HOLZVERARBEITUNG

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Maschinen- und Anlagentechnik

  • Strichaufzählung
                  den Aufbau und die Funktion von sonstigen Maschinen für die Holzverarbeitung beschreiben.

Lehrstoff:

Bereich Maschinen- und Anlagentechnik:

Maschinen und Anlagen für die Holzverarbeitung (Presstechnologie, Keilzinkenanlagen, Beleimtechnologie, Furniermaschinen, Zerspanungstechnologie, Zerfaserungstechnologie, Schleifmaschinen).

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

              Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Prozesse und Verfahren

  • Strichaufzählung
                 den Ablauf in einem Gatter-, Kreissägen- sowie Bandsägewerk erklären und analysieren;
  • Strichaufzählung
    Zerspanungsmaschinen den jeweiligen Anwendungsbereichen zuordnen;
  • Strichaufzählung
                 die wichtigsten mechanischen Stetigförderer erklären und den Anwendungsbereichen zuordnen;
  • Strichaufzählung
    die Funktion des Rundholz- und Schnittholzplatzes und der dazugehörigen Prozesse und Anlagenteile sowie Maschinenteile erklären und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Prozesse und Verfahren:

Arbeitsabläufe in einem Sägewerk (Gattersägewerk, Bandsägewerk, Kreissägewerk), Rundholzplatz, Schnittholzholzplatz, Schnittholzmanipulation und Sortierung, mechanische Stetigförderer.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Prozesse und Verfahren

  • Strichaufzählung
    bestehende Produktionsverfahren verstehen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    Produktionsverfahren analysieren und verbessern.

Lehrstoff:

Bereich Prozesse und Verfahren:

Produktionsanlagen und Produktionsverfahren für die Herstellung von Massivholzwerkstoffen, Furnierwerkstoffen, Spanwerkstoffen und Faserwerkstoffen; Produktionsanlagen und Produktionsverfahren von Holzbauteilen und für den Holzbau; Produktionsanlagen und Produktionsverfahren für den Möbel- und Innenausbau.

1.3 KONSTRUKTION

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einfache maschinentechnische Konstruktionen berechnen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    einfache Konstruktionen in Holz und Metall entwickeln, berechnen und darstellen;
  • Strichaufzählung
    technische Planungen von Produktionsanlagen lesen, erstellen, analysieren und optimieren.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Einfache maschinentechnische Konstruktionen aus der Holzverarbeitung; einfache Konstruktionen in Holz und Metall; Maschinenbaugruppen aus der Holzbearbeitung; einfache Produktionsabläufe bei der Holzverarbeitung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen, berechnen, darstellen und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Anlagen und Anlagenteile aus der Holzbe- und Holzverarbeitung; Produktionsabläufe;

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Produktionsabläufe planen, berechnen, darstellen und analysieren.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Anlagen und Anlagenteile aus der Holzbe- und Holzverarbeitung; Produktionsabläufe;

B.2 Holzbau und Holzbautechnik 2.1a BAUKONSTRUKTION UND HOLZBAU – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
  • Strichaufzählung
    Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbau und Holzbautechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    ausgewählte Konstruktionen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzbau und Holzbautechnik“ (Planung und Fertigung von Holzbauelementen und einfachen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und ggf. der CNC-Technik; ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für den Holzbau durchführen).

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbau und Holzbautechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben;
  • Strichaufzählung
    komplexe Konstruktionen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzbau und Holzbautechnik“ (Planung und Fertigung komplexen Holzbauelementen und Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und ggf. der CNC- Technik).

Werkstättenlaboratorium Holzbau und Holzbautechnik (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbau und Holzbautechnik

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Materialien für den Holzbau auswählen und beschreiben
  • Strichaufzählung
    komplexe Konstruktionen herstellen;
  • Strichaufzählung
    die CNC-Technik zur Holzbearbeitung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Holzbau und Holzbautechnik“ (Planung und Fertigung komplexen Holzbauelementen und Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und ggf. der CNC Technik).

Werkstättenlaboratorium Holzbau und Holzbautechnik (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).

2.1b BAUKONSTRUKTION UND HOLZBAU

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbau

  • Strichaufzählung
    die wesentlichen Dachstuhlkonstruktionen (Pfettendach, Sparrendach) konstruieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Holzbausysteme erläutern;
  • Strichaufzählung
    die verschiedenen Vorfertigungsgrade der Holzbausysteme erläutern;
  • Strichaufzählung
    den Grad der Vorfertigung projekt- und firmenbezogen bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Holzbau:

Dachstuhlkonstruktionen, Holzbausysteme, Vorfertigung im Holzbau.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holzbau und Bauphysik

  • Strichaufzählung
    Bauteile wärmetechnisch vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    den U-Wert und den HWB berechnen;
  • Strichaufzählung
    Bauteile schalltechnisch vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Gebäudeklassen, Feuerwiderstandsklassen und das Brandverhalten erläutern;
  • Strichaufzählung
    Bauteile brandschutztechnisch vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen des Passivhauses erläutern;
  • Strichaufzählung
    Bauteile ökologisch und baubiologisch vergleichen und bewerten;

Lehrstoff:

Bereich Holzbau und Bauphysik:

Detailierung im Holzbau, Wärmeschutz, Schallschutz, Brandschutz und Bauökologie.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktiver Holzbau

  • Strichaufzählung
    die zimmermannsmäßigen Holzverbindungen vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die ingenieurmäßigen Holzverbindungen Holzbau vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Grundarten des Holzskelettbau vergleichen und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Primärkonstruktionen im Hallenbau erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Sekundärkonstruktionen im Hallenbau erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Primärkonstruktionen im Brückenbau erläutern;
  • Strichaufzählung
    die Grundarten der Holzstiegen konstruieren und bewerten;
  • Strichaufzählung
    die Grundarten der Balkone vergleichen und bewerten.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktiver Holzbau:

Verbindungstechnik, Hallenbau, Brückenbau, Stiegenbau, Balkonbau.

2.2 STATIK

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Statik

  • Strichaufzählung
    Lastaufstellungen durchführen;
  • Strichaufzählung
    Gleichgewichtsbedingungen erstellen;
  • Strichaufzählung
    den Schnittkraftverlauf an einem einfachen, statisch bestimmten Stabtragwerk berechnen;
  • Strichaufzählung
    Stabkräfte an einem ebenen, statisch bestimmten Fachwerk berechnen.
  • Strichaufzählung
    die Querschnittskennwerte, Widerstandsmoment und Flächenträgheitsmoment berechnen;
  • Strichaufzählung
    die Spannungsformeln der Festigkeitslehre anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Statik:

Grundlagen der Mechanik, Stabstatik, Fachwerke, Grundlagen der Festigkeitslehre.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Bemessung

  • Strichaufzählung
    den Eurocode 5 für die Bemessung eines Stabtragwerkes anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Eurocode 5 für die Bemessung einer zimmermannsmäßigen Holzverbindung anwenden;
  • Strichaufzählung
    den Eurocode 5 für die Bemessung einer ingenieursmäßige Holzverbindung anwenden.

Lehrstoff:

Bereich Bemessung:

Eurocode 5 – Bemessungen im Holzbau (auch EDV-unterstützt).

2.3 KONSTRUKTION

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einen Einreichplan für ein holzbezogenes Projekt erstellen;
  • Strichaufzählung
    eine statische Vorbemessung für ein Stabtragwerk erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Branchenübliches 3D-Zeichenprogramm, branchenübliches Stabstatikprogramm.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einen Konstruktionsplan für ein holzbezogenes Projekt erstellen;
  • Strichaufzählung
    einen Holzauszug für ein holzbezogenes Projekt erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Branchenübliches Abbundprogramm.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    einen Detailplan für wesentliche Knotenpunkte im Holzbau erstellen;
  • Strichaufzählung
    einen Energieausweis für ein holzbezogenes Projekt erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Branchenübliches Abbundprogramm und 3D-Zeichenprogramm,

branchenübliches Programm zur Erstellung eines Energieausweises.

B.3 Tischlereitechnik 3.1a HOLZTECHNOLOGIE UND HOLZWIRTSCHAFT – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
  • Strichaufzählung
    Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

4. Klasse– Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstättenlaboratorium Holztechnologie (Ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren).

3.1b HOLZTECHNOLOGIE UND HOLZWIRTSCHAFT

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Tischlereiwerkstoffe (Werk- und Hilfsstoffe) beschreiben und nach ihrem Einsatz zuordnen;
  • Strichaufzählung
    Regelwerke, Konstruktionen und die Herstellung von Produkten der Bautischlerei wiedergeben.

Lehrstoff:

Bereich Holztechnologie:

Tischlereiwerkstoffe, Hilfsstoffe, Bautischlerei (Fenster, Türen, Böden, Stiegen, Wände).

6. Semester – Kompetenzmodule 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Oberflächenbehandlungen und Holzschutzmaßnahmen, ihre Eigenschaften und Verarbeitung erklären;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Oberflächenbehandlungen anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Verfahren der wichtigsten Oberflächenbehandlungen analysieren und beurteilen.

Lehrstoff:

Bereich Holztechnologie:

Holzschutz, Oberflächenbehandlung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

  • Strichaufzählung
    Regelwerke, Konstruktionen und die Herstellung von Produkten der Bautischlerei und des Möbelbaus wiedergeben.

Lehrstoff:

Bereich Holztechnologie:

Bautischlerei (Fenster, Türen, Böden, Stiegen, Wände), Möbeltischlerei.

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Holztechnologie

  • Strichaufzählung
    den Aufbau, die physikalischen und chemischen Eigenschaften von Verbundwerkstoffen und Spezialwerkstoffen erklären;
  • Strichaufzählung
    die entsprechenden technischen Regelwerke aufzählen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe bestimmen und ihre Eigenschaften ermitteln;
  • Strichaufzählung
    für bestimmte Verwendungen geeignete Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe auswählen;
  • Strichaufzählung
    neue Einsatzgebiete für Verbundwerkstoffe und Spezialwerkstoffe erkennen und sie dafür modifizieren.

Lehrstoff:

Bereich Holztechnologie:

Verbundwerkstoffe, Spezialwerkstoffe, Engineered Wood Products, Wood Plastic Composits.

3.2a TISCHLEREITECHNIK – WERKSTÄTTE UND PRODUKTIONSTECHNIK Bildungs- und Lehraufgabe aller Bereiche:

Die Schülerinnen und Schüler können

  • Strichaufzählung
    im jeweiligen Bereich die gebräuchlichen Werk- und Hilfsstoffe sowie die Arbeitsmethoden gemäß den einschlägigen Regelwerken verwenden;
  • Strichaufzählung
    Materiaverwaltung mit EDV-Unterstützung durchführen;
  • Strichaufzählung
    die rechtlichen Vorgaben der Sicherheitstechnik und Unfallverhütung erklären und diese in der Werkstätte und im Werkstättenlaboratorium beurteilen und anwenden.

Lehrstoff aller Bereiche:

Werkstättenbetrieb und Werkstättenordnung; Schutzmaßnahmen, Unfallverhütung; Qualitätsprüfung und Qualitätssicherung, Pflege von Werkzeugen, Maschinen und Geräten, Recycling; Herstellung eines oder mehrerer facheinschlägiger Produkte und Durchführung von Wartungs- oder Instandsetzungsarbeiten auf Projektbasis unter Berücksichtigung unterschiedlicher Bearbeitungstechniken.

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tischlereitechnik

  • Strichaufzählung
    Massivholzprodukte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werkstücken aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik fertigen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Tischlereitechnik“ (Montage- und Befestigungstechniken; Anfertigen von Möbeln; Bautischlerarbeiten und einfache Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und der CNC-Technik).

4. Klasse- Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tischlereitechnik

  • Strichaufzählung
    komplexe Holzprodukte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werkstücke aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik fertigen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Tischlereitechnik“ (Montage- und Befestigungstechniken; Anfertigen von Möbeln; Bautischlerarbeiten und komplexen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und der CNC Technik).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tischlereitechnik

  • Strichaufzählung
    komplexe Holzprodukte herstellen;
  • Strichaufzählung
    Werkstücke aus Holz mit Hilfe von Maschinen, inbesondere mittels CNC-Technik fertigen;
  • Strichaufzählung
    Werkstoffprüfungen durchführen.

Lehrstoff:

Werkstätte „Tischlereitechnik“ (Montage- und Befestigungstechniken; Anfertigen von Möbeln; Bautischlerarbeiten und komplexen Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und der CNC- Technik).

Werkstättenlaboratorium Tischlereitechnik (ausgewählte Analyse- und Prüfverfahren für die Holzindustrie durchführen).

3.2b TISCHLEREITECHNIK

3. Klasse:

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tischlereitechnik

  • Strichaufzählung
    Verbindungen, Verbindungstechniken und Befestigungstechniken auswählen, erläutern und richtig anwenden;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Tischlereimaschinen und -vorrichtungen erläutern und unter sicherheitsrelevanten Aspekten zum Einsatz bringen;
  • Strichaufzählung
    die wichtigsten Werkzeuge auswählen;
  • Strichaufzählung
    die Instandhaltung von Tischlereimaschinen und Werkzeugen planen und durchführen;
  • Strichaufzählung
    Sicherheitsbestimmungen wiedergeben.

Lehrstoff:

Bereich Tischlereitechnik:

Verbindungen, Verbindungs- und Befestigungstechniken, Tischlereimaschinen und –vorrichtungen, Werkzeuge, Instandhaltung, Sicherheitsbestimmungen und -vorrichtungen an Holzbearbeitungsmaschinen, Arbeits- und Betriebstechnik.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tischlereitechnik

  • Strichaufzählung
    branchenbezogene Software anwenden, Programmabläufe und Fertigungsschritte optimieren;
  • Strichaufzählung
    Werkstücke mit einer Software für CNC-Maschinen planen und fertigen.

Lehrstoff:

Bereich Tischlereitechnik:

CNC-Maschinen, Programme für CNC-Maschinen.

Bereich Werkstätte und Produktionstechnik:

Werkstätte Tischlerei: Montage- und Befestigungstechniken; Anfertigen von Möbeln; Bautischlerarbeiten und komplexe Holzkonstruktionen mit Hilfe von Maschinen und der CNC-Technik

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Tischlereitechnik

  • Strichaufzählung
    CIM-Technik für komplexe Werkstücke anwenden;
  • Strichaufzählung
    fachgerechte Werkzeuginstandhaltung an branchenbezogenen Maschinen und Geräten und Werkzeugverwaltung anwenden;
  • Strichaufzählung
    Arbeitsvorbereitungen mit branchenbezogener Software durchführen.

Lehrstoff:

Bereich Tischlereitechnik:

CIM, Werkzeuginstandhaltung, Werkzeugverwaltung, Arbeitsvorbereitung.

3.3 DESIGN UND KONSTRUKTION

3. Klasse:

5. Semester – Kompetenzmodul 5:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Stilkunde

  • Strichaufzählung
    Möbel einem Stil zuordnen und erläutern;
  • Strichaufzählung
    Freihandskizzen erstellen.

Lehrstoff:

Bereich Stilkunde:

Möbelstilkunde, Stilepochen und Stilelemente.

6. Semester – Kompetenzmodul 6:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    normgerechte technischen Zeichnung ausführen;
  • Strichaufzählung
    Freihandskizzen erstellen;
  • Strichaufzählung
    Verfahren, Einsatzbereiche und Normen der Bautischlerei verstehen;
  • Strichaufzählung
    einfache Konstruktionen entwickeln, berechnen und darstellen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

einfache Konstruktionen und Fertigungszeichnungen, Freihandskizzen, Konstruktionen und detailspezifische Lösungen im Möbelbau (Holzverbindungen, Perspektiven, Möblierungspläne Raumgestaltung und Werkstofflisten), Arbeitsvorbereitung, Prozessablaufplanung, Zuschnittoptimierung.

4. Klasse – Kompetenzmodul 7:

7. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse über Möbel-, Türen- und Fenster-, Innenausbau- und Stiegenbau anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Bauphysik sowie die berufseinschlägigen Sicherheits-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktion von grafischer Informationsverarbeitung verstehen und computerunterstützte technische Zeichnungen anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Innenausbau (Wände, Decken und Fußbodenelemente, Innentüren und Raumgestaltung), Grundlagen des Stiegenbaus ( Normen, Konstruktionsarten und Materialauswahl), Bauphysik, Bautischlerei (Fensterbauarten und deren Funktion).

8. Semester:

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schülerinnen und Schüler können im

Bereich Konstruktion

  • Strichaufzählung
    Grundkenntnisse über Möbel-, Türen- und Fenster-, Innenausbau- und Stiegenbau anwenden;
  • Strichaufzählung
    die Grundlagen der Bauphysik sowie die berufseinschlägigen Sicherheits-, Bau-, Umwelt- und Brandschutzvorschriften verstehen;
  • Strichaufzählung
    den Aufbau und die Funktion von grafischer Informationsverarbeitung verstehen und computerunterstützte technische Zeichnungen anfertigen.

Lehrstoff:

Bereich Konstruktion:

Innenausbau (Wände, Decken und Fußbodenelemente, Innentüren und Raumgestaltung), Grundlagen des Stiegenbaus ( Normen, Konstruktionsarten und Materialauswahl), Bauphysik, Bautischlerei (Fensterbauarten und deren Funktion).

D. Pflichtpraktikum

Siehe Anlage 1.

Freigegenstände, Unverbindliche Übungen, Förderunterricht E. Freigegenstände

Siehe Anlage 1.

F. Unverbindliche Übungen

Siehe Anlage 1.

G. Förderunterricht Siehe Anlage 1. H. Deutschförderklasse Pflichtgegenstände 1. Deutsch in der Deutschförderklasse

Siehe Anlage 1.

2. Religion

Siehe Anlage 1.

3. Weitere Pflichtgegenstände und Verbindliche Übung

Für die weiteren Pflichtgegenstände und die verbindliche Übung sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt A bis C anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

4. Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte

Für die Pflichtgegenstände der Ausbildungsschwerpunkte sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff wie im Abschnitt römisch neun Unterabschnitt B.1 bis B.3 anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Freigegenstände und Unverbindliche Übungen

Für die Freigegenstände und unverbindlichen Übungen sind die Bildungs- und Lehraufgabe sowie der jeweilige Lehrstoff gemäß Abschnitt römisch neun Unterabschnitt E und F anzuwenden unter Berücksichtigung der sprachlichen Kompetenzen und individuellen Voraussetzungen der Schülerin bzw. des Schülers.

Im RIS seit

19.08.2019

Zuletzt aktualisiert am

09.06.2021

Gesetzesnummer

20009628

Dokumentnummer

NOR40217076