Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Elektronische Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen aufgrund des Coronavirus
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 121/2020Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 121 aus 2020,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
32/01 Finanzverfahren, allgemeines Abgabenrecht
Text
§ 1.Paragraph eins,
Bis 31. Mai 2020 ist die Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit folgenden durch das Coronavirus veranlassten steuerlichen Erleichterungen per E-Mail an den Postkorb corona@bmf.gv.at zulässig:
Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen gemäß § 45 Abs. 4 und 5 EStG 1988 – gegebenenfalls in Verbindung mit § 24 Abs. 3 KStG 1988 und bzw. oder mit § 206 Abs. 1 lit. a BAO;Anträge auf Herabsetzung der Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuervorauszahlungen gemäß Paragraph 45, Absatz 4 und 5 EStG 1988 – gegebenenfalls in Verbindung mit Paragraph 24, Absatz 3, KStG 1988 und bzw. oder mit Paragraph 206, Absatz eins, Litera a, BAO;
Anregungen auf Abstandnahme von der Festsetzung von Nachforderungszinsen gemäß § 205 in Verbindung mit § 206 Abs. 1 lit. a BAO;Anregungen auf Abstandnahme von der Festsetzung von Nachforderungszinsen gemäß Paragraph 205, in Verbindung mit Paragraph 206, Absatz eins, Litera a, BAO;
Ansuchen um Stundung oder Ratenzahlung gemäß § 212 Abs. 1 BAO;Ansuchen um Stundung oder Ratenzahlung gemäß Paragraph 212, Absatz eins, BAO;
Anregungen auf Abstandnahme von der Festsetzung von Stundungszinsen gemäß § 206 Abs. 1 lit. a BAO;Anregungen auf Abstandnahme von der Festsetzung von Stundungszinsen gemäß Paragraph 206, Absatz eins, Litera a, BAO;
Anträge auf Herabsetzung oder Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen gemäß § 217 Abs. 7 BAO;Anträge auf Herabsetzung oder Nichtfestsetzung von Säumniszuschlägen gemäß Paragraph 217, Absatz 7, BAO;
Anträge auf Zulassung eines Sondervergällungsmittels gemäß § 17 Abs. 6 Alkoholsteuergesetz;Anträge auf Zulassung eines Sondervergällungsmittels gemäß Paragraph 17, Absatz 6, Alkoholsteuergesetz;
Anträge auf Zulassung bzw. Änderung eines Freischeines für Alkohol gemäß § 11 Alkoholsteuergesetz;Anträge auf Zulassung bzw. Änderung eines Freischeines für Alkohol gemäß Paragraph 11, Alkoholsteuergesetz;
Anträge auf Änderung oder Ergänzung von Bewilligungen von Alkohollagern gemäß § 32 Alkoholsteuergesetz.Anträge auf Änderung oder Ergänzung von Bewilligungen von Alkohollagern gemäß Paragraph 32, Alkoholsteuergesetz.
Zuletzt aktualisiert am
13.07.2020
Dokumentnummer
NOR40221854