Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Festlegung der Mittel für die COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 216/2021Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 216 aus 2021,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
53 Wirtschaftsförderung
Text
Förderungsmittel
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Die für das Förderungsprogramm COVID-19 Förderung für betriebliche Testungen maximal zur Verfügung stehenden Mittel betragen EUR 100 Millionen. Darin enthalten sind auch Kosten für die Abwicklung der Förderung durch die Austria Wirtschaftsservice GmbH als Abwicklungsstelle des Förderungsprogramms. Die Mittel werden aus dem COVID-19 Krisenbewältigungsfonds zur Verfügung gestellt.
(2)Absatz 2,Die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort stellt der Austria Wirtschaftsservice GmbH die liquiden Mittel zur Abwicklung des Förderungsprogramms auf Anforderung bedarfsgerecht zur Verfügung.
Zuletzt aktualisiert am
21.04.2022
Dokumentnummer
NOR40233704