Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 571/2003 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 299/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 299 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 10Anlage 10
Index
70/07 Schule und Kirche
Text
Anlage 10
Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige)
(Anm.: Die Anlage 10 wird mit der nächsten Novelle kundgemacht.)Anmerkung, Die Anlage 10 wird mit der nächsten Novelle kundgemacht.)
Zuletzt aktualisiert am
27.05.2025
Dokumentnummer
NOR40246678