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Anl. 10 Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Fassungen
ab 01.09.2022
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 10 heute24.05.2025 § → § BGBl. II Nr. 92/2025
Anl. 1001.09.202223.05.2025 BGBl. II Nr. 376/2022

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Lehrpläne für den katholischen Religionsunterricht an VS, MS, Unterstufe AHS, allgemeinen Sonderschulen, im Berufsvorbereitungsjahr an Sonderschulen, Berufsschulen, BMS und BHS (einschließlich des Lehrgangs für Früherziehung inklusive des Lehrgangs für Berufstätige, einschließlich des Aufbaulehrgangs der Bildungsanstalt für Elementarpädagogik inklusive des Aufbaulehrgangs für Berufstätige und ausgenommen Bildungsanstalten für Elementarpädagogik und Sozialpädagogik sowie deren Kollegs und Sonderformen)

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 571 aus 2003, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 299 aus 2022,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 10

Inkrafttretensdatum

01.09.2022BGBl. II Nr. 299/2022

Außerkrafttretensdatum

31.08.2022an diesem Tag: BGBl. II Nr. 376/2022

Index

70/07 Schule und Kirche

Text

Anlage 10

Lehrplan für den katholischen Religionsunterricht an Lehrgängen für Früherziehung (einschließlich des Lehrgangs für Berufstätige)

Anmerkung, Die Anlage 10 wird mit der nächsten Novelle kundgemacht.)

Im RIS seit

05.08.2022

Zuletzt aktualisiert am

27.05.2025

Gesetzesnummer

20003080

Dokumentnummer

NOR40246678