Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 403/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 123Paragraph 123
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
2. Abschnitt
Verbesserung der Produktionsplanung und Anpassung der Erzeugung an die Nachfrage (47-01)
Fördergegenstände
§ 123.Paragraph 123,
Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
Ankauf von EDV-Anlagen (einschließlich mobiler Elemente) zur Produktionsplanung,
Neupflanzungen (inklusive Zertifizierungskosten und Lizenzgebühren) von mehrjährigen Kulturen zur Sortenanpassung und zur Ausweitung der Produktion sowie Erwerb von Lizenzsorten von mehrjährigen Kulturen zur Sortenanpassung und zur Ausweitung der Produktion,
Veredelung von Obst- und Gemüsekulturen,
Einrichtung von Flies-, Folien- oder Folientunnel-Systemen im Freiland,
Errichtung und Einrichtung von Gewächshäusern,
Modernisierung bestehender Gewächshäuser,
Verbesserung der Produktionssteuerung und Produktionsplanung (zB Ankauf von Software, elektronisches Betriebsheft),
Kosten für den Aufbau neuer Clubsorten von mehrjährigen Kulturen im Obstbereich (zB Reisekosten und einmalige Lizenzkosten für Broker),
Erstellung von Marktanalysen,
Errichtung von Hagelschutzanlagen und Regendächern,
Anschaffung und Optimierung technischer Ausrüstungen im Freiland und im geschützten Anbau,
Spezialmaschinen für Aussaat, Anbau, Kulturführung und Ernte,
Kosten für Anschaffung von Insektenhotels für Wildbienen, Wildbienenvölkern und Hummelvölkern zur optimalen Unterstützung der Befruchtung und
Technische Investitionen zur Sicherung der Produktion (Maschinen zur Frostabwehr).
Zuletzt aktualisiert am
29.09.2023
Dokumentnummer
NOR40247980