Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 403/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 161Paragraph 161
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
Auflagen und Verpflichtungen
§ 161.Paragraph 161,
Für die Fördergegenstände gemäß § 159 sind folgende Dokumentationen erforderlich: Für die Fördergegenstände gemäß Paragraph 159, sind folgende Dokumentationen erforderlich:
Für Aktivitäten gemäß § 159 Z 1 Art und Kosten der Anlagenoptimierung sowie Einsparung durch die Alternativen gegenüber der herkömmlichen Situation,Für Aktivitäten gemäß Paragraph 159, Ziffer eins, Art und Kosten der Anlagenoptimierung sowie Einsparung durch die Alternativen gegenüber der herkömmlichen Situation,
Für Aktivitäten gemäß § 159 Z 2 Art und Kosten der Anlage, die Einsparung durch die geplante Alternative gegenüber dem gesetzlichen Standard und die Kosten der Standardanlage,Für Aktivitäten gemäß Paragraph 159, Ziffer 2, Art und Kosten der Anlage, die Einsparung durch die geplante Alternative gegenüber dem gesetzlichen Standard und die Kosten der Standardanlage,
Für Aktivitäten gemäß § 159 Z 3 Art und Kosten der Investition und Angaben zum ersetzten oder umgerüsteten Altgerät,Für Aktivitäten gemäß Paragraph 159, Ziffer 3, Art und Kosten der Investition und Angaben zum ersetzten oder umgerüsteten Altgerät,
Für Aktivitäten gemäß § 159 Z 4 und Z 6 Art und Kosten der Anlage und die Einsparung durch die Alternativen gegenüber der herkömmlichen Situation samt Nachweis, dass die erzeugte Energie ausschließlich für Zwecke der Erzeugerorganisation verwendet wird,Für Aktivitäten gemäß Paragraph 159, Ziffer 4 und Ziffer 6, Art und Kosten der Anlage und die Einsparung durch die Alternativen gegenüber der herkömmlichen Situation samt Nachweis, dass die erzeugte Energie ausschließlich für Zwecke der Erzeugerorganisation verwendet wird,
Für Aktivitäten gemäß § 159 Z 5 die Registrierung des Beraters als Experte im Register der qualifizierten Energiedienstleister samt Energieeinsparungskonzept.Für Aktivitäten gemäß Paragraph 159, Ziffer 5, die Registrierung des Beraters als Experte im Register der qualifizierten Energiedienstleister samt Energieeinsparungskonzept.
Zuletzt aktualisiert am
23.10.2024
Dokumentnummer
NOR40248018