Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 403/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 167Paragraph 167
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
16. Abschnitt
Verbesserung der Nutzung von und der Bewirtschaftung mit Wasser (47-15)
Fördergegenstände
§ 167.Paragraph 167,
Folgende Fördergegenstände kommen für die Förderung in Betracht:
Neubau von wassereffizienten bzw. Investitionen in wassereffiziente Bewässerungsanlagen (ab Feld bzw. Gewächshaus). Gefördert werden:
Neubau von wassereffizienten Bewässerungsanlagen (ab Feld bzw. Gewächshaus) inklusive Drainagierung auf Feld bzw. Gewächshaus (Neuinstallation wassersparender Bewässerungsverfahren möglich, zB Installation einer Anlage für sparsame Tropfbewässerung oder Geräte wie beispielsweise Tunnelsprühgeräte für Raumkulturen),
Maschinen zur Frostabwehr, Frostschutzberegnungsanlagen,
Verlustarme Sprühtechnik und
Erstellung von Produktionsflächen als Ebbe-Flutsystem mit Auffangbecken für Wasser und Nährstoffe;
Modernisierung bestehender Bewässerungsanlagen: Förderfähig ist der Ersatz bestehender Bewässerungsanlagen durch wassersparende Verfahren auf dem Feld und im Gewächshaus sowie der Austausch maroder Wasserleitungen zur Beregnung;
Einsatz wassersparender Technik zur Aufbereitung von Produkten einschließlich Brauch- und Abwasserreinigung. Förderfähig sind:
Bogensiebe zur Abwasserklärung,
Biologische Abwasserreinigung,
Rückführung von Überschusswasser in ein Wiederaufbereitungssystem mit Desinfektion und Entkeimung sowie anschließender Einspeisung und
wassersparende Filteranlagen im Sortier- und Aufbereitungsprozess der biologischen Produktion;
Bau von Rückhalte-/Speicherbecken für Bewässerung (zB Regenwasser).
Schlagworte
Brauchreinigung, Sortierprozess
Zuletzt aktualisiert am
15.01.2026
Dokumentnummer
NOR40248024