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§ 215 GSP-AV

Fassungen
01.01.2023 bis 22.10.2026 — BGBl. II Nr. 403/2022 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 215 heute23.10.2026 § → § BGBl. II Nr. 309/2026
§ 21501.01.202322.10.2026 BGBl. II Nr. 403/2022 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2022,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 215

Inkrafttretensdatum

01.01.2023BGBl. II Nr. 403/2022

Außerkrafttretensdatum

22.10.2026danach: BGBl. II Nr. 309/2026

Abkürzung

GSP-AV

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

Fördergegenstand Technologien zur Rotweinverarbeitung

Paragraph 215,

  1. Absatz eins,Gefördert wird die Neuanschaffung von folgenden Behältern zur Gärung von Rotweinmaische:
    1. Ziffer eins
      Metallbehälter für die Maischegärung im Überschwallverfahren oder im Tauchverfahren:
      1. Litera a
        Der Behälter muss geschlossen sein oder als Immervoll-Tank ausgeführt sein und ab einem Fassungsvermögen von 3 000 l über ein ausreichend dimensioniertes Doppelmantel-System zur Temperierung (Heizung oder Kühlung) verfügen.
      2. Litera b
        Der Behälter muss über eine ausreichend große, nach außen zu öffnende, rechteckige Maischetüre, die bis zum Behälterboden hinabreicht, oder über ein automatisiertes System zur vollständigen Maischeaustragung verfügen.
      3. Litera c
        Für die Maischegärung im Überschwallverfahren muss der Behälter über eine fix montierte Steigleitung mit Sprühkopf im Domrahmen und über ein Siebblech im Inneren des Tanks vor der Saftabsaugung verfügen.
      4. Litera d
        Für die Maischegärung im Tauchverfahren muss der Behälter über ein integriertes Tauchelement verfügen.
      5. Litera e
        Der Behälterboden muss als Schrägboden ausgeführt sein.
    2. Ziffer 2
      Liegender rotierender Rührwerktank aus Metall:
      1. Litera a
        Der Behälter muss ab einem Fassungsvermögen von 3 000 l über ein ausreichend dimensioniertes Doppelmantel-System zur Temperierung (Heizung oder Kühlung) verfügen.
      2. Litera b
        Der Behälter muss über ein integriertes Flügelrührwerk verfügen.
      3. Litera c
        Der Behälter muss über ein automatisiertes System zur vollständigen Maischeaustragung verfügen.
    3. Ziffer 3
      Holzgärständer:
      1. Litera a
        Das Fassungsvermögen muss mind. 1 000 l betragen und darf 8 000 l nicht überschreiten.
      2. Litera b
        Der Behälter muss über einen abnehmbaren Holz- oder Stahldeckel am oberen Boden verfügen.
      3. Litera c
        Es muss sich um einen stehenden, nach oben hin konisch zulaufenden Behälter handeln.
  2. Absatz 2,Nicht gefördert werden Systeme zur Maischeerhitzung, alle Zuleitungen und Ableitungen zum bzw. vom Behälter, (zB Wasser, Elektro, Gase, Druckluft), Maischepumpen, Mostpumpen, jegliche Förderanlagen für die Maische vom Gärtank weg und Kompressoren.
  3. Absatz 3,Die maximal förderfähige Investitionssumme über die Förderperiode beträgt 225 000 € je Förderwerber.

Schlagworte

Holzdeckel

Im RIS seit

02.11.2022

Zuletzt aktualisiert am

23.10.2026

Gesetzesnummer

20012055

Dokumentnummer

NOR40248072