Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Preistransparenzverordnung Treibstoffpreise 2011
Kundmachungsorgan
BGBl. II Nr. 246/2011 zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 492/2022Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 246 aus 2011, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 492 aus 2022,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 4Paragraph 4
Index
55 Wirtschaftslenkung
Text
§ 4.Paragraph 4,
§ 1 Abs. 2 dieser Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft und die übrigen Bestimmungen treten sieben Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft. Die Datenbank wird bis zum 15. August 2011 als Probebetrieb geführt. Eine Strafbarkeit von Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung besteht ab dem 16. August 2011. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft. Paragraph eins, Absatz 2, dieser Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft und die übrigen Bestimmungen treten sieben Tage nach ihrer Kundmachung in Kraft. Die Datenbank wird bis zum 15. August 2011 als Probebetrieb geführt. Eine Strafbarkeit von Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung besteht ab dem 16. August 2011. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Dezember 2025 außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
08.01.2026
Dokumentnummer
NOR40249579