Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Erhöhung der Quote Österreichs beim Internationalen Währungsfonds und Übernahme der gesamten Quote durch die Oesterreichische Nationalbank
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 309/1971Bundesgesetzblatt Nr. 309 aus 1971,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
§ 1Paragraph eins
Index
37/04 Internationale Finanzinstitutionen
Text
§ 1.Paragraph eins,
(1)Absatz eins,Die Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds wird um 95 Millionen US-Dollar auf 270 Millionen US-Dollar erhöht. Der Erhöhungsbetrag ist spätestens am 15. Dezember 1971 einzuzahlen.
(2)Absatz 2,Die Oesterreichische Nationalbank wird ermächtigt, die gesamte Quote der Republik Österreich beim Internationalen Währungsfonds zu übernehmen. Diese Ermächtigung erstreckt sich auch auf künftige Quotenerhöhungen.
Zuletzt aktualisiert am
07.08.2023
Dokumentnummer
NOR40255100