Rechtstracker.at

§ 81 GSP-AV

Fassungen
29.09.2023 bis 02.01.2026 — BGBl. II Nr. 289/2023
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 81 heute03.01.2026 § → § BGBl. II Nr. 1/2026
§ 8129.09.202302.01.2026 § → § BGBl. II Nr. 289/2023
§ 8101.11.202228.09.2023 BGBl. II Nr. 403/2022 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

GAP-Strategieplan-Anwendungsverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 403 aus 2022, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 289 aus 2023,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 81

Inkrafttretensdatum

29.09.2023BGBl. II Nr. 289/2023

Außerkrafttretensdatum

02.01.2026danach: BGBl. II Nr. 1/2026

Abkürzung

GSP-AV

Index

55 Wirtschaftslenkung

Text

Inhalte des Förderantrags

Paragraph 81,

  1. Absatz eins,Der Förderantrag hat jedenfalls zu enthalten:
    1. Ziffer eins
      Name des Förderwerbers (bei Personenvereinigungen, im Firmenbuch eingetragene Personengesellschaften und juristischen Personen zusätzlich Angabe des Vertretungsbefugten einschließlich Geburtsdatum und Geschlecht),
    2. Ziffer 2
      Anschriften des Förderwerbers (Zustelladresse, Betriebsadresse, E-Mailadresse, Investitionsstandort),
    3. Ziffer 3
      Betriebsnummer bzw. Klientennummer (sofern vorhanden), Firmenbuchnummer, ZVR-Zahl und gegebenenfalls Sozialversicherungsnummer,
    4. Ziffer 4
      gegebenenfalls Angaben zur Größe des Unternehmens (KMU oder großes Unternehmen),
    5. Ziffer 5
      gegebenenfalls Steuernummer und Angaben über die Zugehörigkeit zu einer Gruppe gemäß Artikel 2, Ziffer 11, der Richtlinie 2013/34/EU einschließlich der Steuer- und Firmenbuchnummern der verbundenen Mutter- und Tochterunternehmen sowie des obersten Mutterunternehmens,
    6. Ziffer 5 a
      auf Verlangen der AMA die Kennziffer des Unternehmensregisters (KUR),
    7. Ziffer 6
      Geburtsdatum und Geschlecht bei natürlichen Personen als Antragssteller,
    8. Ziffer 7
      Bankverbindung,
    9. Ziffer 8
      Angaben zu Ehegemeinschaft oder gleichgestellten Formen von Partnerschaften,
    10. Ziffer 9
      sofern in der Fördermaßnahme relevant bei im Firmenbuch eingetragenen Personengesellschaften, Personenvereinigungen und juristischen Personen Art und Ausmaß der Beteiligung von Gebietskörperschaften,
    11. Ziffer 10
      alle für die inhaltliche Beurteilung notwendigen Angaben, insbesondere die Beschreibung des Projekts,
    12. Ziffer 11
      Finanzierungsplan, der insbesondere zu enthalten hat:
      1. Litera a
        Kosten des Projekts,
      2. Litera b
        Angabe der Finanzierungsträger, bei welchen für dieses Projekt Förderanträge geplant sind, Fördermittel beantragt, innerhalb der letzten drei Jahre zugesagt oder schon ausbezahlt worden sind, und Angabe der Höhe jener Mittel,
      3. Litera c
        für Projekte mit beantragten Kosten über 5 000 € (netto) Angaben zur Aufbringung der erforderlichen Eigenmittel,
      4. Litera d
        Ausweisung, ob die Angabe der Kosten ohne oder mit Umsatzsteuer erfolgt und ob eine Vorsteuerabzugsberechtigung gegeben ist,
    13. Ziffer 12
      Unterlagen zur Kostenplausibilisierung,
    14. Ziffer 13
      Zeitplan für die Umsetzung des Projekts oder zumindest Durchführungszeitraum des Projekts,
    15. Ziffer 14
      Verpflichtungserklärung mit Bestätigung der Richtigkeit der Angaben im Förderantrag sowie in den zugehörigen Unterlagen und
    16. Ziffer 15
      Datenschutzinformation.
  2. Absatz 2,Förderanträge, die gemäß Paragraph 4, eingereicht werden, dürfen von der AMA nicht angenommen werden, wenn die Inhalte gemäß Absatz eins, Ziffer eins, 2, 3, 6, 7, 8, 11, 13, 14 und 15 nicht vollständig vorliegen. Hinsichtlich Ziffer 10, müssen zumindest ein Projekttitel und eine Projektzusammenfassung vorliegen und Fördergegenstände ausgewählt werden. Maßnahmenspezifisch können weitere Mindestinhalte festgelegt werden.

Schlagworte

Steuernummer, Mutterunternehmen

Im RIS seit

29.09.2023

Zuletzt aktualisiert am

15.01.2026

Gesetzesnummer

20012055

Dokumentnummer

NOR40255967