Rechtstracker.at

§ 4

Fassungen
01.01.1961 bis 30.06.1975 — BGBl. Nr. 258/1960 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
§ 4 heute01.07.1975 § → § BGBl. Nr. 86/1975
§ 401.01.196130.06.1975 BGBl. Nr. 258/1960 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Geschirrverordnung

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 258 aus 1960,

Typ

römisch fünf

Paragraph/Artikel/Anlage

Paragraph 4

Inkrafttretensdatum

01.01.1961BGBl. Nr. 258/1960

Außerkrafttretensdatum

30.06.1975danach: BGBl. Nr. 86/1975

Index

82/05 Lebensmittelrecht

Text

Paragraph 4,

  1. Absatz eins,Es ist verboten, Geschirre und Geräte
    1. Litera a
      an ihren für die Berührung mit Lebensmitteln bestimmten Stellen mit anderem als technisch reinem Zinn (Absatz 4,) zu verzinnen,
    2. Litera b
      mit einem weniger als 90 v. H. technisch reines Zinn und mehr als 10 v. H. Blei enthaltenden Zinnlot zu löten,
    3. Litera c
      mit einer Beschaffenheit, die den Litera a und b zuwiderläuft, gewerbsmäßig feilzuhalten, zu verkaufen oder zu gebrauchen.
  2. Absatz 2,Von dem im Absatz eins, Litera a und c enthaltenen Verbot sind Milchkannen und ähnliche Gefäße ausgenommen, die aus technologischen Gründen einen stärker bleihaltigen Zinnüberzug mit jedoch höchstens 1,5 v. H. Blei aufweisen.
  3. Absatz 3,Von dem im Absatz eins, Litera b, enthaltenen Verbot ist die Verwendung von Zinnlot, das bis zu 50 v. H. Blei enthält, für die Außen- bzw. Zwischenlötung (Folienlötung) von Konservendosen unter der Voraussetzung ausgenommen, daß nur geringe technologisch unvermeidbare Mengen dieses Zinnlots in unmittelbare Berührung mit Lebensmitteln kommen können.
  4. Absatz 4,Unter technisch reinem Zinn im Sinne des Absatz eins, Litera a, ist Zinn zu verstehen, das höchstens 1 v. H. gesundheitsschädliche Verunreinigungen einschließlich Blei enthält.

Schlagworte

Außenlötung

Im RIS seit

10.11.2023

Zuletzt aktualisiert am

10.11.2023

Gesetzesnummer

10010300

Dokumentnummer

NOR40256887

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1960/258/P4/NOR40256887