Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Bewertungsgesetz 1955
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 148/1955 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 135/2024Bundesgesetzblatt Nr. 148 aus 1955, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 135 aus 2024,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 2Anlage 2
Text
Anlage
(zu § 20e Abs. 2)(zu Paragraph 20 e, Absatz 2,)
Parameter, welche zusätzlich im Grünen Bericht gemäß § 9 des Landwirtschaftsgesetzes 1992 – LWG, BGBl. Nr. 375/1992 idgF, auszuweisen sind:
I. Primärindex:römisch eins. Primärindex:
Für das landwirtschaftliche Vermögen, das Weinbauvermögen, das gärtnerische Vermögen und das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen der Nettobetriebsüberschuss, der den Ertrag aus landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden, Kapital und nicht entlohnter Arbeit vor Berücksichtigung erhaltener und bezahlter Zinsen, Pachten und sonstiger Zuwendungen gemäß § 35 misst, dargestellt pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche.Für das landwirtschaftliche Vermögen, das Weinbauvermögen, das gärtnerische Vermögen und das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen der Nettobetriebsüberschuss, der den Ertrag aus landwirtschaftlich genutztem Grund und Boden, Kapital und nicht entlohnter Arbeit vor Berücksichtigung erhaltener und bezahlter Zinsen, Pachten und sonstiger Zuwendungen gemäß Paragraph 35, misst, dargestellt pro Hektar landwirtschaftlicher Fläche.
Für das forstwirtschaftliche Vermögen der Ertrag, dargestellt pro Hektar forstwirtschaftlicher Fläche aus
a) Nutzung von Nadelsägerundholz | |
b) Nutzung von Laubsägerundholz | |
c) Nutzung von Nadelindustrierundholz | |
d) Nutzung von Laubindustrierundholz | |
e) Nutzung von Nadelrohholz für energetische Nutzung | |
f) Nutzung von Laubrohholz für energetische Nutzung | |
g) forstwirtschaftlichen Dienstleistungen | |
h) sonstige Subventionen | |
abzüglich von Arbeitnehmerentgelten und Vorleistungen für | |
i) Frostbaumpflanzen | |
j) Energie | |
k) Dünge- und Bodenverbesserungsmittel | |
l) Pflanzenschutz- und Schädlingsbekämpfungsmittel | |
m) forstwirtschaftliche Dienstleistungen | |
n) Instandhaltung von Maschinen und Geräten | |
o) Instandhaltung von baulichen Anlagen | |
p) andere Vorleistungsgüter und Dienstleistungen | |
q) Abschreibungen für Ausrüstungsgüter | |
r) Abschreibungen für Bauten | |
s) sonstige Abschreibungen | |
t) sonstige Produktionsabgaben | |
| |
II. Sekundärindex für den Primärindex gemäß Pkt. I Z 1:römisch zwei. Sekundärindex für den Primärindex gemäß Pkt. römisch eins Ziffer eins :
Für das landwirtschaftliche Vermögen und das übrige land- und forstwirtschaftliche Vermögen der Beitrag der Einkünfte aus dem landwirtschaftlichem Vermögen pro Hektar reduzierter landwirtschaftlicher Nutzfläche ohne Berücksichtigung erhaltener und bezahlter Zinsen, Pachten und Ausgedingelasten.
Für das Weinbauvermögen der Beitrag der Einkünfte aus dem Weinbauvermögen pro Hektar Weingarten ohne Berücksichtigung erhaltener und bezahlter Zinsen, Pachten und Ausgedingelasten.
Für das gärtnerische Vermögen der Beitrag der Einkünfte aus dem gärtnerischen Vermögen pro Hektar gärtnerisch genutztes Vermögen ohne Berücksichtigung erhaltener und bezahlter Zinsen, Pachten und Ausgedingelasten.
III. Sekundärindex für den Primärindex gemäß Pkt. I Z 2:römisch drei. Sekundärindex für den Primärindex gemäß Pkt. römisch eins Ziffer 2 :
Erträge aus Laubholz je Festmeter Laubholz
Erträge aus Nadelholz je Festmeter Nadelholz
Schlagworte
Düngeverbesserungsmittel, Pflanzenschutzmittel
Zuletzt aktualisiert am
29.12.2025
Dokumentnummer
NOR40263129