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Art. 52

Fassungen
15.03.1974 bis 06.11.1989 — BGBl. Nr. 597/1973 (Stammfassung)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Art. 52 heute07.11.1989 § → § BGBl. Nr. 591/1989
Art. 5215.03.197406.11.1989 BGBl. Nr. 597/1973 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Europäisches Übereinkommen über den Schutz von Tieren beim internationalen Transport

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 597 aus 1973,

Typ

Vertrag – Multilateral

Paragraph/Artikel/Anlage

Artikel 52

Inkrafttretensdatum

15.03.1974BGBl. Nr. 597/1973

Außerkrafttretensdatum

06.11.1989danach: BGBl. Nr. 591/1989

Index

89/08 Tier- und Pflanzenschutz

Text

ARTIKEL 52

Der Generalsekretär des Europarates zeigt den Mitgliedstaaten des Rates und allen dem Übereinkommen beigetretenen Staaten an:

  1. Litera a
    jede Unterzeichnung;
  2. Litera b
    jede Hinterlegung einer Ratifikations-, Annahme- oder Beitrittsurkunde;
  3. Litera c
    den jeweiligen Zeitpunkt des Inkrafttretens dieses Übereinkommens gemäß Artikel 48;
  4. Litera d
    jede in Ausführung des Artikels 50 Absätze 2 und 3 eingegangene Erklärung;
  5. Litera e
    jede in Ausführung der Bestimmungen des Artikels 51 eingegangene Note und den Zeitpunkt, an dem die Kündigung wirksam wird;
  6. Litera f
    jede gemäß Artikel 47 Absatz 1 eingegangene Mitteilung.

Zu Urkund dessen haben die hiezu ermächtigten Unterzeichneten das vorliegende Übereinkommen unterschrieben.

Geschehen zu Paris am 13. Dezember 1968 in englischer und französischer Sprache, wobei jeder Wortlaut gleichermaßen verbindlich ist, in einer einzigen Urschrift, die im Archiv des Europarates hinterlegt wird. Der Generalsekretär des Europarates übermittelt allen unterzeichnenden und beitretenden Staaten beglaubigte Abschriften.

Schlagworte

Ratifikationsurkunde, Annahmeurkunde

Im RIS seit

07.10.2025

Zuletzt aktualisiert am

07.10.2025

Gesetzesnummer

10010360

Dokumentnummer

NOR40271869

European Legislation Identifier (ELI)

https://ris.bka.gv.at/eli/bgbl/1973/597/A52/NOR40271869