Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Übereinkommen (Nr. 18) über die Entschädigung aus Anlass von Berufskrankheiten
Kundmachungsorgan
BGBl. Nr. 288/1928Bundesgesetzblatt Nr. 288 aus 1928,
Typ
Vertrag – Multilateral
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Text
Artikel 3
Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind nach den Bestimmungen des Teiles XIII des Vertrags von Versailles und der entsprechenden Teile der anderen Friedensverträge dem Generalsekretär des Völkerbundes zur Eintragung mitzuteilen.Die förmlichen Ratifikationen dieses Übereinkommens sind nach den Bestimmungen des Teiles römisch dreizehn des Vertrags von Versailles und der entsprechenden Teile der anderen Friedensverträge dem Generalsekretär des Völkerbundes zur Eintragung mitzuteilen.
Zuletzt aktualisiert am
15.10.2025
Dokumentnummer
NOR40272039