Rechtstracker.at

Anl. 4 KMG 2019

Fassungen
ab 01.01.2027 — BGBl. I Nr. 27/2026 (kundgemacht)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 4 heute21.07.2019 BGBl. I Nr. 62/2019 (Stammfassung)
Anl. 401.01.2027 § → § BGBl. I Nr. 27/2026
Anl. 421.07.201931.12.2026 BGBl. I Nr. 62/2019 (Stammfassung)

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Kapitalmarktgesetz 2019

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 62 aus 2019, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 27 aus 2026,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 4

Inkrafttretensdatum

01.01.2027BGBl. I Nr. 27/2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

KMG 2019

Index

21/06 Wertpapierrecht

Text

Anlage D

Schema D
SCHEMA FÜR DEN VEREINFACHTEN PROSPEKT FÜR VERANLAGUNGEN UND WERTPAPIERE

(Soweit das Schema für Wertpapiere heranzuziehen ist, ist der darin verwendete Begriff der Veranlagung sinngemäß durch den Begriff des Wertpapieres zu ersetzen.)

KAPITEL 1
Angaben über jene, welche gemäß den §§ 7 und 22 haften

(Name, Stellung)

KAPITEL 2
Angaben über die Veranlagung

  1. Ziffer eins
    Die Veranlagungsbedingungen, insbesondere die Kündigungsfristen und die Ausstattung der Veranlagung,
  2. Ziffer 2
    die Zahl-, Einreichungs- und Hinterlegungsstellen,
  3. Ziffer 3
    Übersicht über die allenfalls bisher ausgegebenen Vermögensrechte,
  4. Ziffer 4
    Rechtsform der Veranlagung (Anteils-, Gläubigerrecht oder Mischform), Gesamtbetrag, Stückelung sowie Zweck des Angebotes,
  5. Ziffer 5
    Art der Veranlagung (offene oder geschlossene Form),
  6. Ziffer 6
    allfällige Haftungserklärungen Dritter für die Veranlagung,
  7. Ziffer 7
    Personen, die das Angebot fest übernommen haben oder dafür garantieren,
  8. Ziffer 8
    die auf die Einkünfte der Veranlagung erhobenen Steuern (beispielsweise Kapitalertragsteuer, ausländische Quellensteuern),
  9. Ziffer 9
    Zeitraum für die Zeichnung,
  10. Ziffer 10
    etwaige Beschränkungen der Handelbarkeit der angebotenen Veranlagung und Markt, auf dem sie gehandelt werden kann,
  11. Ziffer 11
    Angabe allfälliger Belastungen,
  12. Ziffer 12
    Bestimmungen über die Ausschüttung und Verwendung des Jahresüberschusses/Jahresgewinnes,
  13. Ziffer 13
    Darstellung des Kaufpreises der Veranlagung samt allen Nebenkosten,
  14. Ziffer 14
    Art und Umfang einer Absicherung der Veranlagung durch Eintragung in öffentliche Bücher,
  15. Ziffer 15
    Darlegung der Möglichkeiten und Kosten einer späteren Veräußerung der Veranlagung,
  16. Ziffer 16
    Bestimmungen über die Abwicklung und die Stellung der Anleger im Insolvenzfall,
  17. Ziffer 17
    Wertpapierkennnummer (falls vorhanden)
  18. Ziffer 18
    allfällige Vertriebs- und Verwaltungskosten, Managementkosten, jeweils nach Höhe und Verrechnungsform.

KAPITEL 3
Angaben über den Emittenten

  1. Ziffer eins
    Firma, Sitz und Unternehmensgegenstand,
  2. Ziffer 2
    Darstellung der rechtlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse, insbesondere Angaben zum Grundkapital oder dem Grundkapital entsprechenden sonstigen Gesellschaftskapital, dessen Stückelung samt Bezeichnung etwaiger verschiedener Gattungen von Anteilsrechten,
  3. Ziffer 3
    Mitglieder der Organe der Geschäftsführung, der Verwaltung und der Aufsicht (Name, Stellung),
  4. Ziffer 4
    Angabe der Anteilseigner, die in der Geschäftsführung des Emittenten unmittelbar oder mittelbar eine beherrschende Rolle ausüben oder ausüben können,
  5. Ziffer 5
    der letzte Jahresabschluss samt etwaiger Lageberichte und Bestätigungsvermerk(e).

KAPITEL 4
Angaben über die Depotbank (falls vorhanden)

  1. Ziffer eins
    Firma und Sitz,
  2. Ziffer 2
    Jahresabschluss samt Bestätigungsvermerk.

KAPITEL 5

  1. Ziffer eins
    Art und Umfang der laufenden Informationen der Anleger über die wirtschaftliche Entwicklung der Veranlagung,
  2. Ziffer 2
    sonstige Angaben, die für den Anleger erforderlich sind, um sich ein fundiertes Urteil im Sinne des Paragraph 5, Absatz eins, zu bilden.

KAPITEL 6
Billigungsvermerk (Amtssignatur) der FMA

Schlagworte

Zahlstelle, Einreichungsstelle, Anteilsrecht, Vertriebskosten

Im RIS seit

24.04.2026

Zuletzt aktualisiert am

24.04.2026

Gesetzesnummer

20010729

Dokumentnummer

NOR40276860