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Anl. 2 VoGrG

Fassungen
ab 01.01.2027 — BGBl. I Nr. 71/2026 (kundgemacht)
InkrafttretenAußerkrafttretenFassungsvergleichKundmachung
Anl. 2 heute27.07.2011 BGBl. I Nr. 46/2011
Anl. 201.01.2027 § → § BGBl. I Nr. 71/2026
Anl. 227.07.201131.12.2026 BGBl. I Nr. 46/2011

Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)

Diese Fassung ist nicht aktuell

Kurztitel

Volksgruppengesetz

Kundmachungsorgan

Bundesgesetzblatt Nr. 396 aus 1976, zuletzt geändert durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 71 aus 2026,

Typ

BG

Paragraph/Artikel/Anlage

Anlage 2

Inkrafttretensdatum

01.01.2027BGBl. I Nr. 71/2026

Außerkrafttretensdatum

Abkürzung

VoGrG

Index

10/10 Grundrechte, Datenschutz, Auskunftspflicht

Text

Anlage 2 (Verfassungsbestimmung) römisch eins. Kroatisch A. Gemeindebehörden und Gemeindedienststellen sowie Polizeiinspektionen, deren örtlicher Wirkungsbereich sich ganz oder teilweise auf das Gebiet folgender Gemeinden erstreckt

  1. Ziffer eins
    im politischen Bezirk Eisenstadt-Umgebung:
    Hornstein, Klingenbach, Oslip, Siegendorf, Steinbrunn, Trausdorf an der Wulka, Wulkaprodersdorf, Zagersdorf und Zillingtal;
  2. Ziffer 2
    im politischen Bezirk Güssing:
    Güttenbach, Neuberg im Burgenland und Stinatz;
  3. Ziffer 3
    im politischen Bezirk Mattersburg:
    Antau, Baumgarten und Drassburg;
  4. Ziffer 4
    im politischen Bezirk Neusiedl am See:
    Neudorf, Pama und Parndorf;
  5. Ziffer 5
    im politischen Bezirk Oberpullendorf:
    Frankenau-Unterpullendorf, Großwarasdorf, Kaisersdorf, Nikitsch und Weingraben;
  6. Ziffer 6
    im politischen Bezirk Oberwart:
    Rotenturm an der Pinka, Schachendorf, Schandorf und Weiden bei Rechnitz.

B. Bezirksgerichte und Bezirkshauptmannschaften

  1. Ziffer eins
    Bezirksgerichte:
    Eisenstadt, Güssing, Mattersburg, Neusiedl am See, Oberpullendorf und Oberwart;
  2. Ziffer 2
    Bezirkshauptmannschaften:
    Eisenstadt-Umgebung, Güssing, Mattersburg, Neusiedl am See, Oberpullendorf und Oberwart.

C. Andere Behörden und Dienststellen des Bundes oder Landes mit Sitz im Burgenland

  1. Ziffer eins
    deren Sprengel (Amtsbereich) ganz oder teilweise mit dem Sprengel einer unter B. genannten Behörde zusammenfällt, wenn
    1. Litera a
      im Fall der sachlichen Zuständigkeit einer unter B. genannten Behörde in der betreffenden Sache die kroatische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wäre oder
    2. Litera b
      die Behörde als Rechtsmittelinstanz in einem Verfahren zuständig ist, das in erster Instanz vor einer Behörde geführt wurde, vor der die kroatische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen ist
    und in dieser Anlage nichts anderes bestimmt ist;
  2. Ziffer 2
    das Militärkommando Burgenland und, wenn sich dieses der Stellungskommission Wien oder der Stellungskommission Steiermark bedient, auch diese, in Angelegenheiten des militärischen Ergänzungswesens.

D. Verwaltungsbehörden des Bundes

  1. Ziffer eins
    mit Sitz in Wien, deren Sprengel (Amtsbereich) ganz oder teilweise mit dem Sprengel einer unter B. genannten Behörde zusammenfällt, aber nicht das gesamte Bundesgebiet umfasst;
  2. Ziffer 2
    das Eichamt Graz, wenn das Eichamt im Sprengel der Bezirkshauptmannschaft Güssing tätig wird.

römisch zwei. Slowenisch A. Gemeindebehörden und Gemeindedienststellen sowie Polizeiinspektionen, deren örtlicher Wirkungsbereich sich ganz oder teilweise auf das Gebiet folgender Gemeinden erstreckt

  1. Ziffer eins
    im politischen Bezirk Klagenfurt-Land:
    Ebenthal in Kärnten, Feistritz im Rosental, Ferlach, Ludmannsdorf, St. Margareten im Rosental und Zell;
  2. Ziffer 2
    im politischen Bezirk Villach Land:
    Rosegg und St. Jakob im Rosental;
  3. Ziffer 3
    im politischen Bezirk Völkermarkt:
    Bleiburg, Eisenkappel-Vellach, Feistritz ob Bleiburg, Globasnitz, Neuhaus und Sittersdorf;
  4. Ziffer 4
    ferner Gemeindebehörden und Gemeindedienststellen folgender Gemeinden für Einwohner folgender Ortschaften in diesen Gemeinden:
    1. Litera a
      Eberndorf im politischen Bezirk Völkermarkt:
      Gablern, Hof und Mökriach,
    2. Litera b
      St. Kanzian am Klopeiner See im politischen Bezirk Völkermarkt:
      Grabelsdorf, Horzach römisch eins, Horzach römisch zwei, Lauchenholz, Mökriach, Nageltschach, Obersammelsdorf, St. Primus, St. Veit im Jauntal, Unternarrach und Vesielach.

B. Bezirksgerichte und Bezirkshauptmannschaften

  1. Ziffer eins
    Bezirksgerichte:
    1. Litera a
      Klagenfurt-Ferlach mit Ausnahme der Gemeinden Klagenfurt am Wörthersee, Krumpendorf am Wörthersee, Magdalensberg, Maria Saal, Moosburg, Pörtschach am Wörther See und Techelsberg am Wörther See;
    2. Litera b
      Völkermarkt-Bleiburg;
  2. Ziffer 2
    Bezirkshauptmannschaften:
    1. Litera a
      Villach Land;
    2. Litera b
      Klagenfurt Land;
    3. Litera c
      Völkermarkt.

C. Andere Behörden und Dienststellen des Bundes oder Landes mit Sitz in Kärnten

  1. Ziffer eins
    deren Sprengel (Amtsbereich) ganz oder teilweise mit dem Sprengel einer unter B. genannten Behörde zusammenfällt, wenn
    1. Litera a
      im Fall der sachlichen Zuständigkeit einer unter B. genannten Behörde in der betreffenden Sache die slowenische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wäre oder
    2. Litera b
      die Behörde als Rechtsmittelinstanz in einem Verfahren zuständig ist, das in erster Instanz vor einer Behörde geführt wurde, vor der die slowenische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen ist
    und in dieser Anlage nichts anderes bestimmt ist;
  2. Ziffer 2
    das Militärkommando Kärnten in Angelegenheiten des militärischen Ergänzungswesens.

D. Verwaltungsbehörden des Bundes mit Sitz in Wien

deren Sprengel (Amtsbereich) ganz oder teilweise mit dem Sprengel einer unter B. genannten Behörde zusammenfällt, aber nicht das gesamte Bundesgebiet umfasst.

römisch drei. Ungarisch A. Gemeindebehörden und Gemeindedienststellen sowie Polizeiinspektionen, deren örtlicher Wirkungsbereich sich ganz oder teilweise auf das Gebiet folgender Gemeinden erstreckt

  1. Ziffer eins
    im politischen Bezirk Oberpullendorf:
    Oberpullendorf;
  2. Ziffer 2
    im politischen Bezirk Oberwart:
    Oberwart, Rotenturm an der Pinka und Unterwart.

B. Bezirksgerichte und Bezirkshauptmannschaften

  1. Ziffer eins
    Bezirksgerichte:
    Oberpullendorf und Oberwart;
  2. Ziffer 2
    Bezirkshauptmannschaften:
    Oberpullendorf und Oberwart.

C. Andere Behörden und Dienststellen des Bundes oder Landes mit Sitz im Burgenland

  1. Ziffer eins
    deren Sprengel (Amtsbereich) ganz oder teilweise mit dem Sprengel einer unter B. genannten Behörde zusammenfällt, wenn
    1. Litera a
      im Fall der sachlichen Zuständigkeit einer unter B. genannten Behörde in der betreffenden Sache die ungarische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen wäre oder
    2. Litera b
      die Behörde als Rechtsmittelinstanz in einem Verfahren zuständig ist, das in erster Instanz vor einer Behörde geführt wurde, vor der die ungarische Sprache zusätzlich zur deutschen Sprache als Amtssprache zugelassen ist
    und in dieser Anlage nichts anderes bestimmt ist;
  2. Ziffer 2
    das Militärkommando Burgenland und, wenn sich dieses der Stellungskommission Wien oder der Stellungskommission Steiermark bedient, auch diese, in Angelegenheiten des militärischen Ergänzungswesens.

D. Verwaltungsbehörden des Bundes mit Sitz in Wien

deren Sprengel (Amtsbereich) ganz oder teilweise mit dem Sprengel einer unter B. genannten Behörde zusammenfällt, aber nicht das gesamte Bundesgebiet umfasst.

Im RIS seit

29.07.2026

Zuletzt aktualisiert am

29.07.2026

Gesetzesnummer

10000602

Dokumentnummer

NOR40279995