Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Politische und gerichtliche Organisierung des Erzherzogtumes Österreich ob der Enns
Kundmachungsorgan
RGBl. Nr. 250/1853 aufgehoben durch RGBl. Nr. 59/1868RGBl. Nr. 250 aus 1853, aufgehoben durch RGBl. Nr. 59/1868
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 3Artikel 3
Index
14/02 Gerichtsorganisation; 15 Unabhängigkeitserklärung, Rechtsüberleitung, ÜR, Rechtsbereinigung
Beachte
Abs. III ist durch das Gesetz über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden, RGBl. Nr. 44/1868, und das Gesetz, betreffend die Organisirung der Bezirksgerichte, RGBl. Nr. 59/1868, zur Gänze materiell derogiert worden. Durch die Verordnung BGBl. II Nr. 422/2002 wurde er „– soweit [er] noch in Geltung [steht] –“ nochmals „aufgehoben“.Abs. römisch drei ist durch das Gesetz über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden, RGBl. Nr. 44 aus 1868,, und das Gesetz, betreffend die Organisirung der Bezirksgerichte, RGBl. Nr. 59 aus 1868,, zur Gänze materiell derogiert worden. Durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 422 aus 2002, wurde er „– soweit [er] noch in Geltung [steht] –“ nochmals „aufgehoben“.
Text
III.römisch drei.
Das Flächenmaß und die Bevölkerung der Bezirke, sowie die einzelnen zu jedem Bezirke gehörigen Gemeinden sind in der beiliegenden Uebersicht enthalten.
Schlagworte
Oberösterreich
Zuletzt aktualisiert am
02.01.2026
Dokumentnummer
NOR12000026
alte Dokumentnummer
N1185315344S