Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Politische und gerichtliche Organisierung des Erzherzogtumes Österreich ob der Enns
Kundmachungsorgan
RGBl. Nr. 250/1853 aufgehoben durch RGBl. Nr. 119/1873RGBl. Nr. 250 aus 1853, aufgehoben durch RGBl. Nr. 119/1873
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Art. 9Artikel 9
Index
14/02 Gerichtsorganisation; 15 Unabhängigkeitserklärung, Rechtsüberleitung, ÜR, Rechtsbereinigung
Beachte
Abs. IX ist zunächst durch § 1 des Gesetzes, betreffend die Organisirung der Bezirksgerichte, RGBl. Nr. 59/1868, materiell und in weiterer Folge durch das Gesetz, betreffend die Einführung einer Strafproceß-Ordnung, RGBl. Nr. 119/1873, zur Gänze formell-materiell derogiert worden. Durch die Verordnung BGBl. II Nr. 422/2002 wurde er „– soweit [er] noch in Geltung [steht] –“ nochmals „aufgehoben“.Abs. römisch neun ist zunächst durch Paragraph eins, des Gesetzes, betreffend die Organisirung der Bezirksgerichte, RGBl. Nr. 59 aus 1868,, materiell und in weiterer Folge durch das Gesetz, betreffend die Einführung einer Strafproceß-Ordnung, RGBl. Nr. 119 aus 1873,, zur Gänze formell-materiell derogiert worden. Durch die Verordnung Bundesgesetzblatt Teil 2, Nr. 422 aus 2002, wurde er „– soweit [er] noch in Geltung [steht] –“ nochmals „aufgehoben“.
Text
IX.römisch neun.
Als Untersuchungsgerichte über Verbrechen und Vergehen werden bestimmt:
Im Kreise Linz:
das Landesgericht in Linz für die Stadt Linz und für die Bezirke Linz (Umgebung), Mauthhausen, Ottensheim und Urfahr;
das Bezirksamt in Aigen für die Bezirke Aigen und Haslach;
das Bezirksamt in Freistadt für die Bezirke Freistadt, Pregarten und Weißenbach;
das Bezirksamt in Grein für die Bezirke Grein und Perg;
das Bezirksamt in Leonfelden für den gleichnamigen Bezirk;
das Bezirksamt in Rohrbach für die Bezirke Rohrbach, Lembach und Neufelden.
Im Kreise Ried:
das Kreisgericht in Ried für die Bezirke Ried und Obernberg;
das Bezirksamt Schärding für die Bezirke Schärding und Raab;
das Bezirksamt Engelszell;
das Bezirksamt Mattighofen;
das Bezirksamt Mauerkirchen;
das Bezirksamt Wildshut – jedes für den gleichnamigen Bezirk.
Im Kreise Steyer:
das Kreisgericht Steyer für die Bezirke Steyer, Kremsmünster und Neuhofen;
das Bezirksamt Florian für die Bezirke Florian und Enns;
das Bezirksamt Kirchdorf für die Bezirke Kirchdorf und Steinbach (Unter-Grünburg);
das Bezirksamt Weyer für den Bezirk Weyer, und
das Bezirksamt Windischgarsten für den gleichnamigen Bezirk.
Im Kreise Wels:
das Kreisgericht Wels für die Bezirke Wels, Grieskirchen und Waizenkirchen;
das Bezirksamt Frankenmarkt für den Bezirk Frankenmarkt und Mondsee;
das Bezirksamt Gmunden für die Bezirke Gmunden und Ischl;
das Bezirksamt Lambach für den Bezirk Lambach;
das Bezirksamt Efferding für den gleichnamigen Bezirk;
das Bezirksamt Schwanenstadt für den Bezirk Schwanenstadt und Haag;
das Bezirksamt Vöklabruck, und
das Bezirksamt Peuerbach – jedes für den eigenen Bezirk.
Schlagworte
Oberösterreich
Zuletzt aktualisiert am
22.01.2026
Dokumentnummer
NOR12000032
alte Dokumentnummer
N1185315350S