Rechtstracker.at · Quelle: RIS (Bundeskanzleramt)
Diese Fassung ist nicht aktuell
Kurztitel
Grundzüge für die Organisierung des Staatsbaudienstes
Kundmachungsorgan
RGBl. Nr. 268/1860 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 61/2018RGBl. Nr. 268 aus 1860, aufgehoben durch Bundesgesetzblatt Teil eins, Nr. 61 aus 2018,
§/Artikel/AnlageParagraph/Artikel/Anlage
Anl. 1Anlage eins
Index
14/01 Verwaltungsorganisation
Text
Schema der Baubedienstungen.
I. Technisches Conceptspersonale.römisch eins. Technisches Conceptspersonale. | Diäten-Classe | Gehalt Gulden österr. Währ. |
Ministerial- und Sectionsräthe mit den systemmäßigen Bezügen, Vorsteher der technischen Departements im Ministerium des Innern. |
Ober-Bauräthe | I.römisch eins. | Classe …………………………….. | VI.römisch sechs. | 3.000 |
„ | II.römisch zwei. | „ …………………………………... | „ | 2.500 |
Bauräthe | I.römisch eins. | Classe …………………………….. | VII.römisch sieben. | 2.000 |
„ | II.römisch zwei. | „ …………………………………… | „ | 1.800 |
Oberingenieure | I.römisch eins. | Classe ……………………………… | VIII.römisch acht. | 1.500 |
„ | II.römisch zwei. | „ ……………………………………. | „ | 1.300 |
Ingenieure | I.römisch eins. | Classe ……………………………… | IX.römisch neun. | 1.100 |
„ | II.römisch zwei. | „ …………………………………… | „ | 1.000 |
Bauadjuncten | I.römisch eins. | Classe ……………………………… | X.römisch zehn. | 800 |
„ | II.römisch zwei. | „ ……………………………………. | „ | 700 |
Baupraktikanten mit Adjutum …………………………………… | XII.römisch zwölf. | 400 |
„ | ohne | „ …………………………………… | „ | - |
II. Ausübendes Beamtenpersonale.römisch zwei. Ausübendes Beamtenpersonale. | | |
Straßenmeister, Wasser-Werkmeister, Brückenmeister,{I. Classe Baupoliere, Magazineure, Maschinisten{ II. „Baupoliere, Magazineure, Maschinisten{ römisch zwei. „ { III. „{ römisch drei. „ | XII.römisch zwölf. | 500 |
,, | 400 |
,, | 350 |
III. Dienerpersonale.römisch drei. Dienerpersonale. | | Bestallung |
Straßen-, hydraulische und andere Aufseher, Handwerker niederer Katogerie ……………………………………….………..{I. Classe …………………………………………………………………{ II.…………………………………………………………………{ römisch zwei. ………………………………………………………………..{ III.………………………………………………………………..{ römisch drei. | - - - | 180 144 120 |
| | | | |
Anmerkungen.
Die Vorrückungen der Baubeamten in den einzelnen Rangstufen sind graduelle, mit Ausnahme der 1. Classe der ausübenden Beamten, die nur im Wege der Beförderung verliehen wird.
Die Zahl der unentgeltlichen Baupraktikanten in jedem Verwaltungsgebiete und Dienstzweige ist keiner Beschränkung unterworfen. Bei dem Ministerium werden solche nur für das Architekturfach, und zwar nur Zöglinge oder Hörer der Akademie der bildenden Künste aufgenommen.
Die Baupraktikanten sind für das Verwaltungsgebiet bestimmt und müssen sich daher ebensowohl bei der Landesstelle als außer derselben ohne Anspruch auf besondere Entlohnungen für die Dienstleistung hier oder dort verwenden lassen.
Die Bau-Praktikanten können über eigenes Ansuchen auch zu Beamten des ausübenden Dienstes ernannt werden, ohne dadurch des Anspruches auf den Rücktritt in den technischen Conceptsdienst verlustig zu werden.
Bei dem Dienstpersonale kann die höhere Classe nur im Wege der Beförderung erworben werden.
Die Zahl der in jede Classe der technischen Beamten-Kategorien gehörigen Personen wird für jedes Verwaltungsgebiet besonders systemisirt. – Als Regel gilt, daß in jenen Kategorien, welche zwei Classen haben, die Hälfte in die höhere, die Hälfte in die niedrigere; in jenen, die drei Classen haben, je ein Drittheil in jede gereiht wird, und bei nicht theilbaren Zahlen die überschüssigen in die höheren Classen einbezogen werden.
Die Aufseher werden in jedem Verwaltungsgebiete und in jedem Baubezirke durchschnittlich nach der obigen Regel in die drei Classen gereiht.
In denjenigen Kronländern, in welchen der Taglohn beträchtlich über dem Durchschnitte steht, kann für die Dauer dieses Verhältnisses über besondere Bewilligung des Ministeriums die Abstufung der Dienerbestallungen für die drei Classen mit 144, 180 bis 200 fl. Österr. Währung jährlich bewilligt werden.
Die Quartiergelder der technischen Beamten werden dort, wo sie dermal bestehen, in folgenden Beträgen aufrecht erhalten: VI. Diäten-Classe 500 fl., VII. 350 fl.,VIII. 300 fl., IX. 200 fl., X. 150 fl., XII. 100 fl. Österr. Währung.Die Quartiergelder der technischen Beamten werden dort, wo sie dermal bestehen, in folgenden Beträgen aufrecht erhalten: römisch sechs. Diäten-Classe 500 fl., römisch sieben. 350 fl.,römisch acht. 300 fl., römisch neun. 200 fl., römisch zehn. 150 fl., römisch zwölf. 100 fl. Österr. Währung.
Die Amtsbedienung der technischen Beamten wird aus dem Stande des Dienerpersonales der betreffenden politischen Behörden besorgt.
Schlagworte
Konzeptpersonal, Ministerialrat, Sektionsrat, Diätenklasse, Baurat, Klasse, Bauadjunktus, Baupraktikant, Konzeptsdienst, Drittteil, Straßenaufseher
Zuletzt aktualisiert am
04.09.2018
Dokumentnummer
NOR40027653